- Sie haben eben darauf hingewiesen, dass wir die Tierärzte vor Ort brauchen. Ich meine schon, dass wir das pflegen sollten. Es hat sich oftmals als gut erwiesen, wenn auch einmal ein Fremder bei einem Landwirt durch den Stall schaut. Ein Tierarzt muss künftig sicherlich sehr viel mehr wissen als das, was mit Medizin zusammenhängt. So hängen z. B. auch die Themen Umwelt und Klima damit zusammen. Ich denke, da sollten wir unseren Tierärzten auch einmal unser Vertrauen aussprechen und ihre verantwortungsvolle Tätigkeit nicht infrage stellen.
Herr Minister, Ihr Sprecher - Hahne heißt er, glaube ich - hat in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es in Schweineställen ein bisschen robuster zugehe. Das ist eine richtige Beschreibung.
Sie haben ja deutlich gemacht, dass es das Schwanzbeißen auch in anderen, ökologischen Ställen gibt. Meine Frage ist: Sind Sie nicht der Meinung, dass man bei der Entwicklung zukünftiger Zuchtlinien die Wesensarten der Tiere genauso beachten sollte wie die Fleischqualität?
Herr Kollege Johannßen, eigentlich fordern Sie mich jetzt dazu heraus zu sagen, dass wir das gentechnisch da hineinbringen müssen.
Ich will Ihnen, da ich aus der Schiene komme, einmal erklären, warum das Schwanzbeißen auch bei den Neuland- oder Ökobetrieben ein Problem ist. Ein Schwein hat im letzten Drittel des Schwanzes keine Nerven, kein Gefühl. Deshalb merken Schweine es nicht, wenn daran gebissen wird. Das ist das Problem.
(Beifall bei der CDU - Sigmar Gabriel [SPD]: Jetzt wissen wir, warum es „armes Schwein“ heißt! - Große Hei- terkeit - Unruhe)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie bitte zur Ruhe, damit Herr Hogrefe seine Frage stellen kann. Herr Hogrefe!
Die Tatsache, dass der Mitteldeutsche Rundfunk die Namen der Betriebe, in denen er angeblich auch Aufnahmen gemacht hat, verschweigt, lässt die Folgerung zu, dass es sich auch um gestellte Aufnahmen handeln könnte. Wie wird eigentlich medienrechtlich versucht, solche Dinge in den Griff zu bekommen? Denn das Ganze würde zu einer völligen Fehlinformation und Fehlorientierung der Öffentlichkeit führen.
Darauf vielleicht noch einmal die Antwort von eben: Wir haben uns an den MDR gewendet, und es wird von dort untersucht und überprüft werden. Auch der Rundfunkrat wird sich, wie gesagt, mit dieser Problematik beschäftigen.
Ich denke, zum jetzigen Zeitpunkt sollte man da auch nicht mehr machen. Wir werden das aber sehr genau beobachten und im Auge behalten, was sich daraus entwickelt.
Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung zu Tagesordnungspunkt 15.
Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/455
Zu diesem Gesetzentwurf findet die erste Beratung statt. Die Fraktionen sind allerdings übereingekommen, dass dieser Gesetzentwurf ohne Besprechung gleich an die Ausschüsse überwiesen werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sich der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 11: Wahl von Vertrauensleuten und Vertretern des Ausschusses für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg - Wahlvorschlag - Drs. 15/431
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dies so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG) vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3138 - Antragsteller: 1. Landesregierung BadenWürttemberg, Stuttgart, 2. Bayerische Staatsregierung, München, 3. Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg, 4. Regierung des Saarlandes, Saarbrücken, 5. Sächsische Staatsregierung, Dresden, 6. Landesregierung Sachsen-Anhalt, Magdeburg, - Bevollmächtigter: Professor Dr. Christoph Degenhart, Nürnberg - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 02.09.2003 - 2 BvF 1/03 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/448
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch
und lasse daher gleich abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Gesundheitsvorsorge ernst nehmen - Das Spritzenaustauschprogramm fortsetzen! Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/246 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/449
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gesundheitsvorsorge ernst zu nehmen, ist ein Appell, den ich noch einmal besonders an die Koalitionsfraktionen richte; denn Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, nehmen ihn aus vordergründigen ideologischen Vorurteilen ja einfach nicht zur Kenntnis.
Hepatitis C und HIV-Infektionen werden bei Drogenkranken überwiegend durch verschmutzte und infizierte Spritzen übertragen. Um wenigstens dieses Risiko auszuschalten, wurde schon vor über zehn Jahren draußen, also außerhalb des Vollzugs, der problemlose und nicht strafbewehrte Spritzenaustausch eingeführt. Er ist auch heute nicht mehr wegzudenken, jedenfalls nicht von rational und vernünftig denkenden Menschen.
Nach § 3 des Strafvollzugsgesetzes, den ich hier noch einmal zitieren möchte, soll das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich angeglichen werden. Genau danach haben wir bei der Einführung unseres Modellversuchs gehandelt. Nichts anderes als die Fortführung dieses Programms, nichts anderes als die Erfüllung dieses Gesetzesauftrags fordern wir mit unserem Antrag.
Aber im Gegensatz zu Ihnen auf der konservativen Seite dieses Hauses verschließen wir die Augen nicht vor der Wirklichkeit. Wir wissen - und Sie wissen es auch -, dass trotz aller strengen Kontrollen illegale Drogen und illegale Spritzen auf ebenso illegalen Wegen in die Anstalten kommen. Wir wissen alle, dass auch illegal konsumiert wird. Wie gesagt, Sie wissen das auch, aber Sie stecken den Kopf in Ihren ideologischen Sandberg, um die Wirklichkeit nicht zu sehen.
Natürlich ist uns auch bekannt, dass viele Drogenkranke schon infiziert in den Vollzug kommen. Wir wollen, dass diese Infektionen nicht noch weiter ausgebreitet werden. Ich weiß, dass Sie gleich wieder erzählen werden, dass es in einer Anstalt mit Spritzenaustauschprogramm neue Infektionen gegeben hat. Aber dass diese neu Infizierten damals auch Teilnehmer an dem Modellversuch gewesen sind, können Sie nicht belegen.
Nun zu Ihrem zweiten Lieblingsargument, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, außer Berlin habe kein weiteres Bundesland zurzeit ein entsprechendes Programm, und die Hamburger hätten ihr Programm abgeschafft. Oberflächlich betrachtet ist es richtig, was Sie da sagen. Aber im Wahlprogramm der Hamburger CDU zur letzten Senatswahl hieß es: Wir - also die Hamburger CDU - wollen das Spritzenaustauschprogramm im Justizvollzug verbessern und ausbauen. - Dass es stattdessen abgeschafft wurde, ist Ihrem zweifelhaften Koalitionspartner, Richter Gnadenlos, geschuldet. Wie es aussieht, wollen Sie sich zumindest argumentativ mit dem auf eine Stufe stellen.
Andere Landesregierungen haben ein Spritzenaustauschprogramm nie zugelassen; auch das ist richtig. Aber die Fachleute aus dem Vollzug anderer Länder haben sich in unseren niedersächsischen Anstalten mit Spritzenaustauschprogramm die Klinke in die Hand gegeben. Sie haben sich bei uns informiert, weil sie solche Programme für richtig hielten und immer noch für richtig halten.
Wenn Sie, meine Damen und Herren, es denn einmal schaffen könnten, über Ihren kleinen Tellerrand hinaus zu sehen,
der Schweiz punktuell, so wie es bei uns war. In Dänemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Finnland und Großbritannien werden in allen Vollzugsanstalten Desinfektionsmittel zur Spritzendesinfektion zur Verfügung gestellt, um wenigstens auf diesem Wege das Übertragungsrisiko zu senken. Ist Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, eigentlich klar, was das heißt? Wer Desinfektionsmittel zur Verfügung stellt, der duldet doch zumindest, dass Spritzen im Vollzug sind. Aber nicht einmal dazu scheinen Sie bereit zu sein.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Das Spritzenaustauschprogramm hat den Landeshaushalt nicht mit einem einzigen Cent belastet. Die Auswirkungen Ihrer jetzigen Politik können allerdings sehr schnell zu einer Belastung des Haushalts werden. Die Behandlung einer akuten Hepatitis C kostet etwa 25 000 Euro im Jahr. Was HIV-Medikamente kosten, muss ich Ihnen hoffentlich nicht mehr erklären.