Protokoll der Sitzung vom 30.10.2003

Die Abgeordnete Leuschner hat sich noch einmal zu Wort gemeldet und um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich erteile Ihnen das Wort für bis zu zwei Minuten.

(Zuruf von der CDU: Muss das sein?)

Doch, das muss sein, weil ich finde, dass man auch einmal etwas richtig stellen muss.

Schlank und modern, das sind aus meiner Sicht Worthülsen. Vielmehr geht es um die Erfüllung staatlicher Aufgaben. Damit müssen wir sehr seriös umgehen. Ich glaube, dass wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Verantwortung für unser Land tragen, auch mit dem Anliegen, mit den Kenntnissen der Beschäftigten sehr sorgfältig umgehen müssen.

Mein lieber Kollege Biallas, ich habe nicht gesagt, dass wir mit allen Beschäftigten gesprochen haben, sondern wir haben mit den Personalvertretungen der Bezirksregierungen geredet, und die sind gewählt worden, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Das sind für uns relevante Größen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben mit den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten bzw. mit den Vertretern der Behördenleitung gesprochen. Das ist unsere Aufgabe. Wir sind als Arbeitskreis Innenpolitik nicht zu den Bezirksregierungen gefahren, um Widerstand zu organisieren,

(David McAllister [CDU]: Sondern?)

sondern um mit den Kolleginnen und Kollegen sehr sinnvoll und vernünftig zu reden und sie in ihrem Anliegen ernst zu nehmen, was ich bei Ihnen ganz einfach vermisse.

(Bernd Althusmann [CDU], auf die Tribüne weisend: Die gehen schon! - David McAllister [CDU]: Gucken Sie mal, was Sie veranstalten!)

Vielleicht noch einmal, um Ihren Unterstellungen etwas entgegenzusetzen:

(Bernd Althusmann [CDU]: Ihnen laufen ja nicht nur die Mitglieder weg!)

Ich war regelmäßig im Innenausschuss. Herr Bartling hat nur eine Sitzung aufgrund eines auswärtigen Termins versäumt. In dieser Sitzung haben Sie das Thema nicht behandelt, wie Sie behauptet haben, Herr Biallas. Also, bleiben Sie bei der Wahrheit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr geehrte Damen und Herren, wir sind am Ende der Beratung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und, falls dieser abgelehnt wird, über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Das Letzte war die Mehrheit.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit. Somit ist der Ausschussempfehlung zugestimmt worden.

Zur Geschäftsordnung hat sich der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr McAllister, zu Wort gemeldet. Herr McAllister, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens. Ich komme auf die Vorkommnisse beim letzten Tagesordnungspunkt zurück und stelle fest, dass der Präsident gegen § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung verstoßen hat, der folgenden Wortlaut hat: „Verlangt nach Schluss einer Besprechung ein Mitglied... der Landesregierung das Wort..., so ist die Besprechung wieder eröffnet.“ Der Präsident hat sich dafür entschuldigt. Ich weiß nicht, ob die Entschuldigung in ausreichendem Maße erfolgt ist, denn dadurch ist nicht nur die CDU-Landtagsfraktion benachteiligt worden, sondern in eklatanter Art und Weise die Landesregierung. Es handelt sich nämlich um einen verfassungsrechtlichen Anspruch nach Artikel 23 Abs. 3 für die Mitglieder der Landesregierung. So etwas darf in diesem Hause nicht passieren!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zweitens. Herr Präsident, Sie haben nicht nur gegen § 78 der Geschäftsordnung verstoßen, sondern Sie haben auch gegen § 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung verstoßen.

(Zuruf von der SPD: Doppelschlag! – Rebecca Harms [GRÜNE]: Aber si- cher!)

Darin heißt es: „Ein Mitglied des Landtages, das zum Verfahren sprechen will, kann sich jederzeit, auch nach Schluss der Besprechung, mit dem Zuruf ‚zur Geschäftsordnung‘ zu Wort melden.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Herr Althusmann, hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet.

(Widerspruch bei der SPD)

Sie haben ihm das Wort nicht erteilt.

Herr Präsident, mit Verlaub, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion behalten sich vor, diese Vorkommnisse beim letzten Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Ältestenratssitzungen anzusprechen.

Drittens passt zu diesem Thema auch Folgendes, Herr Präsident: Vorhin bei dem gerade behandelten Tagesordnungspunkt konnten wir deutlich einen Zwischenruf des Abgeordneten Wolfkühler vernehmen, der Ihnen, weil der Finanzminister bei Herrn Eggelsmann stand,

(Zurufe von der SPD: Nein!)

zugerufen hat: „Uli, jag den da mal weg!“ Herr Präsident, ich weiß nicht, ob eine solche Anrede Ihnen gegenüber angemessen ist; das müssen Sie in Ihrer eigenen Fraktion klären. Ich kenne Ihren Umgang nicht. Aber es ist in jedem Fall unangemessen, ein Mitglied der Landesregierung in dieser Art und Weise zu bezeichnen. Auch darauf legen wir Wert.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Schließlich, Herr Präsident, möchte ich mir Ihrer Erlaubnis noch zu § 76 der Geschäftsordnung mit einer persönlichen Bemerkung überleiten.

(Uwe Schwarz [SPD]: Brauchen Sie das, weil Sie gestern nicht so gut wa- ren, oder wieso?)

Der Herr Fraktionsvorsitzende der SPD hat mich heute im Rahmen seines Beitrages zum Mediengesetz zum einen als „Pitbull“ und zum anderen als „Schoßhündchen“ bezeichnet. Ich möchte hier festhalten: Meine britische Erziehung verbietet es mir, einen Andersdenkenden mit Tiernamen zu belegen. Aber die Gedanken sind bekanntlich frei!

(Heiterkeit und starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zur Geschäftsordnung hat sich der Kollege Möhrmann zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst einmal feststellen, dass das Präsidium in seiner Gänze hier erklärt hat, dass in der Tat ein Fehler passiert ist, und sich dafür entschuldigt hat. Ich weiß nicht, was hier stattfindet. Herr McAllister, wenn Sie sich hier hinstellen und den Anschein erwecken, als seien Sie derjenige, der Regeln in diesem Landtag zu setzen hätte,

(Widerspruch bei der CDU)

dann will ich all die Bezeichnungen, die in diesem Hause schon aus Ihrem Mund gekommen sind, gar nicht erwähnen.

(Unruhe bei der CDU)

Ich will nur darauf hinweisen, dass wir sehr genau wissen, was wir von Ihnen zu halten haben, insbesondere von Ihrer von Moral triefenden Rede eben.

(Beifall bei der SPD – Ursula Körtner [CDU]: Es geht um die Geschäftsord- nung!)

Meine Damen und Herren, es war richtig, dass Herr McAllister darauf hingewiesen hat, dass ein Mitglied der Landesregierung hier jederzeit das Rederecht hat. Ich weise aber darauf hin, dass Herr Kollege Möllring auf Veranlassung seiner Fraktion als nicht zuständiger Minister das Wort nehmen wollte,

(Widerspruch bei der CDU – Thomas Oppermann [SPD]: Das ist der Punkt! – Heinz Rolfes [CDU]: Das wissen Sie doch nicht!)

als sich herausgestellt hatte, dass sonst keine Redezeit mehr für die CDU-Fraktion vorhanden war. Meine Damen und Herren, wir sind bereit, über den Ablauf der heutigen Debatte noch einmal im Ältestenrat zu reden. Aber wir werden uns vorbehalten, dann auch einmal über Ausdrücke von Ihnen, Herr McAllister, zu sprechen. Wir werden auch über das reden, was Sie so in Bierzelten zum Besten geben.

(David McAllister [CDU]: Welche denn?)

Dann gucken wir mal, was dabei herauskommt.

Ich finde, das Präsidium und die Landtagsverwaltung haben sich hier vorbildlich verhalten. Einen Fehler zuzugeben ist Ihnen noch nie passiert. Wahrscheinlich wären Sie dazu gar nicht in der Lage.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Jawohl!)

Zur Geschäftsordnung hat sich der Abgeordnete Hagenah zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr McAllister, bezüglich des § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung gibt es keinen Zweifel. Nach der Entschuldigung des Präsidiums, die auch im Namen der Landtagsverwaltung erfolgt ist – die ist ja vom Präsidium bei der konkreten Entscheidung vor einer halben Stunde befragt worden -, halten wir die Sache für erledigt. Es ist klar, dass Sie noch einmal deutlich machen müssen, dass die Debatte wieder aufgenommen werden könnte. Sie könnte auch jetzt wieder aufgenommen werden. Das steht in § 78 Abs. 2.

(Zuruf von der CDU: Das ist doch ab- gestimmt! - Zurufe von der SPD)