Wir haben Ihnen, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, schon oft gesagt, dass insbesondere Energieeinsparung, aber auch Effizienzsteigerung bei der Stromerzeugung brauchbare Mittel zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes sind. Ich denke, wir müssen uns dieses Weges der Erfüllung von Klimaschutzzielen noch viel stärker annehmen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich auch sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren von SPD und Grünen: Es ist mit den regenerativen Energien manchmal nicht so einfach, wie von Herrn Trittin dargestellt. Als Beispiel sei an dieser Stelle der Strom aus Wind genannt. Er ist eben nicht so leicht planbar, und es muss oft mit Regelenergie nachgeleistet werden. Das führt oftmals zu einem höheren CO2-Ausstoß. Annette Schwarz hat bereits erwähnt, dass der Ausstoß von CO2 in den letzten zwei Jahren sogar angestiegen ist.
Der Weg, der mit den Bürgschaften im Rahmen der Landesinitiative gegangen werden soll, ist angesichts der aktuellen Haushaltslage, die wir alle kennen, sicherlich der richtige Weg. Ich bin daher der Landesregierung aus FDP und CDU dankbar, dass sie ihre Ankündigungen von Anfang der Legislaturperiode jetzt so schnell umsetzt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, Einigkeit bei diesem Thema feststellen zu können. Für die Landesregierung habe ich bei der ersten Beratung am 3. April angekündigt, dass wir der Energieeinsparung einen Schub geben wollen. Das passiert jetzt. Durch die Abklärungen innerhalb der Landesregierung sowie durch den Beschluss des zuständigen Wirtschaftsausschusses und des Haushaltsausschusses ist grünes Licht für den Vorschlag gegeben worden, eine Landesbürgschaft zur Verfügung zu stellen, damit die Möglichkeiten verbessert werden, KfW-Mittel abzurufen.
Das wollen wir tun, weil es ganz offenkundig notwendig ist; denn im Lande fließen aus diesem Programm - genau wie in anderen Bundesländern - zu den Konditionen, zu denen sie von der KfW bereitgestellt werden, nicht genügend Gelder ab. Offenbar ist die Bankenmarge von 0,75 % für die Banken nicht ausreichend, um bei einem Ausfall der Kredite das volle Risiko zu übernehmen. Aus diesem Grunde haben wir dafür gesorgt, dass es seitens der LTS eine entsprechende Rückbürgschaft gibt.
Ich denke, das ist ein Weg, auf dem man vorangehen kann. Auf diese Weise wird nämlich in der Tat dafür gesorgt, dass einerseits Arbeitsplätze im Handwerk geschaffen werden können und dass andererseits das Klimaproblem an einer Stelle, an der wir direkten Einfluss darauf haben, ein Stück weit gelöst wird. Deswegen ist es gut, dass das so weit vorangekommen ist.
Wir sind jetzt dabei, mit den Akteuren in allen Bereichen zu reden, damit die Umsetzung dieses Programms in der Praxis vorangeht. Wir möchten, dass möglichst aus einer Hand angeboten wird. Da sind wir mit dem Handwerk in guten Gesprächen.
Ich denke, die Tatsache, dass alle Fraktionen in die gleiche Richtung marschieren, wird die Akteure draußen animieren, von diesem Programm und der Rückverbürgung Gebrauch zu machen. Ich freue mich deswegen, dass wir hier nach rund einem halben Jahr so weit gekommen sind. Damit haben wir etwas erreicht , wozu die vorige Landesregierung innerhalb von vier Jahren nicht in der Lage gewesen ist.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/107 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/528
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Frau Langhans von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Langhans, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit 1987 sind Bleiberechtsregelungen bzw. Altfallregelungen gängige Praxis in der Zuwanderungspolitik. 1996 erhielten in Niedersachsen 931 Personen und 1999 ca. 4 000 Personen eine Aufenthaltsbefugnis. Das heißt, seit Jahren werden unter bestimmten Bedingungen immer wieder Mittel und Wege gefunden, die anerkannt ausweglose Situation von langjährig geduldeten Flüchtlingen über Bleiberechtsregelungen zu beheben.
Nichts anderes beabsichtigen wir mit unserem Antrag zum Thema Bleiberecht. Auch wir knüpfen an eine Bleiberechtsregelung Bedingungen. Auch wir wissen, dass nicht alle 17 000 langjährig geduldeten Flüchtlinge in Niedersachsen diese Bedingungen erfüllen. Aber wir sind uns mit Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsinitiativen und Kirchen einig darin, dass es eine Regelung geben muss.
Wir wollen damit verhindern, dass zu den zahlreichen Jahren des ungesicherten Aufenthalts weitere Jahre mit kurzfristigen Duldungen und der ständigen Angst, in einer Nacht- und Nebelaktion abgeschoben zu werden, hinzukommen. Die in vielen Städten Niedersachsens bisher erfolgreich verlaufene Bleiberechtskampagne „Hier geblieben!“ beweist, dass weite Teile der Bevölkerung hinter diesen Forderungen stehen.
Aber auf diesem Auge ist eine große Volkspartei, wie Sie es sind, meine Damen und Herren von der CDU, offensichtlich blind.
Sie haben aber das Ende der Flüchtlingsberatungsstelle im Blick. Mit der Streichung der Mittel für die Geschäftsstelle schaffen Sie sich eine unliebsame Einrichtung vom Hals.
Wer ein Zuwanderungsgesetz ohne Zuwanderung will, wer von Integration redet, aber bereits integrierte Menschen wieder abschieben will, der kann auch kein Interesse an einer Bleiberechtsregelung haben. Stattdessen beabsichtigt man, die Situation der Flüchtlinge in Niedersachsen durch zusätzlichen Druck weiter zu verschärfen.
Minister Schünemann erwägt, staatenlose Asylbewerber zwangsweise biometrisch erfassen zu lassen, um sie leichter abschieben zu können. Traumatisierte Flüchtlinge sollen zukünftig zur Behandlung in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Meine Damen und Herren, das muss man sich einmal vorstellen! Die Menschen, die aus ihren Heimatländern geflohen sind - und zwar vor traumatischen Kriegserfahrungen und vor staatlicher Gewalt und Folter -, sollen in eben diese Länder zurückkehren, um sich dort behandeln zu lassen. Die beabsichtigte Übernahme der Behandlungskosten ist in diesem Zusammenhang Zynismus pur.
Meine Damen und Herren, das waren nur wenige Beispiele für den eklatanten Wandel in der Asylpolitik. Zukünftig wird den hier lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein scharfer Wind der Ablehnung entgegenwehen.
Eine Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt wäre Teil einer ernst gemeinten Integrationspolitik. Die Potenziale dieser Menschen sollten genutzt werden. Ihnen sollte ein gleichberechtigter Zugang zu allen zentralen Bereichen der Gesellschaft, zur Arbeit, zur Bildung, zur Ausbildung, zum Wohnen, zu politischen, zu kulturellen und zu Freizeitaktivitäten, ermöglicht werden. Das wird nur über eine Bleiberechtsregelung funktionieren. Es wird nicht gehen, indem wir die Abschiebepraxis verschärfen und indem wir mehr abschieben. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist in der jüngsten Parlamentsgeschichte dieses Hauses nichts Neues. Sie haben in den letzten zehn Jahren schon außerordentlich häufig über die Frage geredet, ob es nicht für immer mehr Menschen ein Bleiberecht geben soll. Das einzige, was sich im Laufe der Jahre verändert hat, ist, dass der Kreis und die Anzahl derjenigen, für die Sie das fordern, stets größer geworden ist.
Ich möchte das, was Sie hier vorgelegt haben, einmal im Hinblick auf die Anzahl der Menschen, um die es Ihnen dabei geht, verifizieren. Bei dem größten Teil der Fälle handelt es sich um Asylbewerber, deren Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt worden sind und die rechtskräftig zur Ausreise verpflichtet wären. Allein das sind - damit Sie es ganz genau wissen - nicht 15 000, nicht 17 000, sondern - mit Stand vom 31. Dezember letzten Jahres - 25 675 Menschen.
Darüber hinaus - das haben wir bislang noch nicht gehabt - fordern Sie das dauerhafte Bleiberecht auch für alle Familien von Ausländern, deren Kinder entweder in Niedersachsen geboren oder bei der Einreise minderjährig gewesen sind. Wie viele das sind, darüber kann man spekulieren. Aber man kann natürlich auch sagen: Wenn es diesen Familien gelungen ist, ihre Verfahren hinauszuzögern, wenn es gelungen ist, die Entscheidung auszusitzen und zu warten, dass die drei Jahre rum sind, hat man sich mit Verfahrenstricks ein dauerhaftes Bleiberecht erschlichen. - Dagegen sind wir; das sage ich in aller Deutlichkeit.
- So ist es halt! Ich kann nicht verifizieren, wie viele das sind, aber gehen Sie bitte davon aus, dass es 20 000 bis 30 000 Menschen sind, die insofern noch dazukommen.
Ich will mich einmal auf den Kreis dieser rund 25 000 Menschen beziehen, weil daran deutlich wird, welch großzügige Regelung dieser Staat diesen Menschen, die rechtskräftig zur Ausreise verpflichtet wären, schon jetzt gewährt.
Weil Deutschland der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten ist, dürfen diese derzeit 25 675 Menschen vorübergehend hier bleiben, und zwar ausschließlich aus zwei Gründen. Ob diese Gründe nach wie vor gegeben sind, muss stets individuell überprüft werden. Deswegen werden die Duldungen auch immer befristet ausgestellt.
(Heidrun Merk [SPD]: Sie müssen mich hier nicht belehren! Sie wissen doch gar nicht, was ich fragen wollte!)
die so genannten tatsächlichen Gründe. Wenn z. B. jemand aus der Familie schwer erkrankt ist und die medizinische Versorgung im Heimatland nicht sichergestellt ist, dann dürfen diese Menschen hier bleiben. Das ist eine humane, eine richtige Regelung. Ob dieser Grund nach wie vor vorliegt, muss aber überprüft werden. Sobald diese Menschen wieder gesund sind, müssen sie ausreisen.
Wann können diese Menschen außerdem hier bleiben, auch wieder mit einer befristeten Duldung, deren Rechtfertigung immer wieder überprüft wird? Wenn die Verhältnisse in ihrem Heimatland eine Rückkehr im Moment unverantwortbar erscheinen lassen. Ein Beispiel dafür sind die politisch ungeklärten Verhältnisse auf dem Balkan. Deshalb können Sinti und Roma, die nicht als Asylberechtigte anerkannt werden, im Moment nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden, sondern sie bleiben vorübergehend hier.
Ein solches dauerhaftes Bleiberecht gibt es sogar schon - das wurde vorhin auch schon angesprochen, und darüber haben wir immer wieder diskutiert -, allerdings unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen. Eine der Hauptvoraussetzungen ist, dass diese Familien in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbsarbeit zu bestreiten.