Der Kollege Johannßen von der SPD-Fraktion hat noch für eine Minute und 20 Sekunden die Gelegenheit zu einer Bemerkung. Sie haben das Wort, Herr Johannßen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Elbvertiefung und die damit zusammenhängenden Probleme sind im Bereich der Niederelbe kein parteipolitisches Problem. Es gibt heute wie in der Vergangenheit einen breiten Konsens zwischen CDU, SPD, Grünen und wohl auch FDP, dass diese Elbvertiefungen für unseren Raum nicht zumutbar sind. Bisher hat es diese Aussage auch bei der FDP gegeben, jedenfalls solange sie in der außerparlamentarischen Opposition war. Ich zitiere aus einer Presseerklärung des Herrn Hirche vom 25. Mai 2002: „Die niedersächsische FDP lehnt zum jetzigen Zeitpunkt eine nochmalige Vertiefung der Elbe von jetzt 14,50 auf 16 Meter unter Seekarten-Null aus Sorge um die Umwelt und die Menschen hinter den Deichen ab.“ Ich hätte mir gewünscht, Herr Oetjen, dass diese klare Aussage von Ihnen heute unterstrichen und erneut gemacht worden wäre.
Es gibt unterschiedliche Auswirkungen der Elbvertiefung; es wurde schon darauf hingewiesen. Im Bereich des mittleren Elblaufes ist das überwiegend die Verschlickung der Flusshäfen. Da passiert zurzeit eine Aufweichung bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Bürgermeister Schild aus Freiburg, Sprecher der Interessengemeinschaft Flusshäfen, hat laut Presse erklärt, für 500 000 Euro könne man die Bedenken fallen lassen und sich nicht mehr gegen eine Elbvertiefung stellen.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist leider schon abgelaufen. Deshalb mein letzter Satz: Einen Ablasshandel dieser Art kann es für den Bereich der Niederelbe wegen der dramatischen Auswirkungen auf die Deichsicherheit und die Küstensicherheit nicht geben. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einmal ganz bewusst die Frage an Bündnis 90/Die Grünen richten: Was soll dieser Antrag? - Es besteht - da hat der Kollege Johannßen absolut Recht - in der Unterelberegion parteiübergreifend Konsens von CDU, SPD, FDP und Grünen mit den Fachverbänden, und wir sind uns auch hier im Landtag einig. In der Tat haben wir gerade vor wenigen Wochen dieses Thema hier diskutiert, und wir waren uns alle einig über die niedersächsische Position, so wie sie auch heute hier von den Vorrednern formuliert worden ist. Es hilft auch in der Sache nicht, dass Sie vom Bündnis 90/Die Grünen immer wieder versuchen, hier eine Phantomdebatte zu führen, um einen Keil zwischen die Fraktionen im Landtag zu treiben. Die alte Landesregierung hatte eine klare Haltung zu diesem Thema, und die neue Landesregierung hat genau die gleiche Haltung wie die alte Landesregierung. Es gibt überhaupt keinen Kurswechsel in Niedersachsen!
Allerdings sind wir im Verfahrensstadium. Hamburg hat - das ist angesprochen worden - eine weitere Fahrrinnenanpassung angemeldet. Niedersachsen wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und im Rahmen der rechtsstaatlichen Verfahren seine Position so äußern, wie es
auch beim letzten Mal der Fall gewesen ist. Da bin ich mir ganz sicher. Nur gebe ich eines zu bedenken: Der Vorhabenträger für die Elbvertiefung ist der Bund. Deshalb bitte ich Sie als niedersächsische SPD und die Grünen in Niedersachsen: Bitte machen Sie auch Ihren Einfluss gegenüber Verkehrsminister Stolpe geltend.
Noch ist er ja Verkehrsminister und trägt die Verantwortung. Genauso bitten wir: Machen Sie auch Ihren Einfluss geltend bei Ihrem niedersächsischen Parteifreund Herrn Trittin. Auch das gehört zur Glaubwürdigkeit in dieser Debatte.
Das Thema Fahrrinnenanpassung und Elbvertiefung ist sehr komplex. In der Tat haben wir als Niedersachsen ein Interesse daran, dass es dem Hamburger Hafen gut geht. Man kann es nicht oft genug sagen: Der Hamburger Hafen ist nach VW der zweitwichtigste Arbeitgeber in Niedersachsen. Natürlich haben wir auch Verständnis für die Position der Hamburger, wiederum für die nächste Schiffsgeneration die Elbe fahrbar zu machen. Das Thema wird übrigens auch in Hamburg parteiübergreifend anders gesehen. Dort vertreten Sozialdemokraten, Christdemokraten und Liberale in dieser Frage eine andere Meinung als ihre niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen. Eines ist klar: Unsere Haltung zur Elbvertiefung war bisher eindeutig, und sie bleibt eindeutig - auch unter Ministerpräsident Christian Wulff und der neuen CDU/FDP-Koalition.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Unterelbe zwischen Hamburg und Cuxhaven ist in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt ausgebaut worden. Der zunehmende Tiefgang der Seeschiffe machte diese Anpassung notwendig. Die im Jahr 2000 abgeschlossene Vertiefung und die von Hamburg beantragte erneute Anpassung wurden in diesem Hause zuletzt im November mehrfach intensiv erörtert. Eine Fahrrinnenanpassung kann für die ökologische Funktion der Elbe, insbesondere aber für die Bevölkerung, gravierende Auswirkungen haben. Daher
Der Hamburger Hafen hat über die Landesgrenzen hinaus eine große wirtschaftliche und arbeitspolitische Bedeutung. Deshalb hat Niedersachsen an der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Hamburger Hafens ein Interesse und wird sich konstruktiv, aber kritisch in die Diskussion einbringen. Dabei darf natürlich die Sicherheit der Menschen entlang der Elbe nicht aus dem Blickwinkel geraten. Vielmehr - ich meine, das ist einer der Kernsätze, der von allen Fraktionen noch einmal beteuert worden ist - müssen alle wirtschaftlichen Belange hinter der Sicherheit der Menschen zurückstehen.
Durch den Ausbau der Elbe können sich Veränderungen ergeben. So kann der Schutz vor Sturmfluten beeinträchtigt werden, die Wasserstände können sich verändern, die Brackwassergrenze kann sich verschieben, und die Nebengewässer können verschlicken - um nur einige der eventuellen Auswirkungen zu nennen. Aber das sind Auswirkungen, Herr Kollege Janßen, die untersucht werden müssen. Erst nach einer Untersuchung kann eine Bewertung erfolgen, nicht - wie bei Ihnen - schon vorher.
Meine Damen und Herren, der Landtag hat am 21. November 2003 eine Entschließung zum Niedersächsischen Küstenprogramm gefasst. Darin wird festgestellt, dass der Rückzug Hamburgs aus dem Projekt Tiefwasserhafen nicht dazu führen darf, Niedersachsen einseitig die Lasten einer weiteren Elbvertiefung aufzubürden. An dieser Entschließung wird die Landesregierung ihr weiteres Handeln ausrichten. Eine Zustimmung zu der von Hamburg beantragten Elbvertiefung kann nur gegeben werden, wenn die Unbedenklichkeit, insbesondere auch für die Kommunen vor Ort, transparent und nachvollziehbar festgestellt werden kann.
Ich sage mit aller Deutlichkeit: Weil zu der im Jahr 2000 abgeschlossenen Elbvertiefung noch keine belastbaren Ergebnisse aus der Beweissicherung vorliegen, müssen wir diese weiter anmahnen. Un
abhängig davon ist Niedersachsen bereit, das vielschichtige Thema auf Fachebene mit Hamburg und Schleswig-Holstein zu erörtern. Dazu haben in einem länderübergreifenden Arbeitskreis erste Gespräche stattgefunden. Dabei hat Niedersachsen, Herr Kollege Janßen, einen umfangreichen Fragenkatalog eingebracht. Darin sind bereits die Auswirkungen angesprochen, die in dem von Ihnen eingebrachten Entschließungsantrag wiederholt werden.
Insofern hat sich die Landesregierung der Elbvertiefung von Anfang an verantwortungsvoll gestellt. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für die Menschen und für die Umwelt im Unterelberaum bewusst. Sie wird im Sinne der Entschließung vom 21. November 2003 keiner Lösung zustimmen, bei der Niedersachsen durch eine weitere Elbvertiefung einseitig Lasten aufgebürdet werden oder bei der die Sicherheit der Menschen hinter den Deichen beeinträchtigt wird.
Der Kollege Janßen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort, Herr Janßen.
- Genau. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem Beschluss vom November, den wir hier angesprochen haben, steht nur, dass die Lasten - wie Sie auch richtig formuliert haben nicht einseitig Niedersachsen aufgebürdet werden dürfen. Das lässt aber unheimlich viel Handlungsspielraum offen.
Das ist der eine Punkt. Dann habe ich Herrn Oetjen so verstanden, dass auch nach Auffassung der FDP-Fraktion vor Abschluss des Beweissiche
rungsverfahrens zum letzten Elbe-Ausbau nicht mit einer weiteren Vertiefung der Elbe zu rechnen ist. Herr Sander hat das im Prinzip auch so bestätigt. Das ist schon einmal eine ganz gute Lösung. Dann haben wir 15 Jahre Ruhe, denn so lange läuft das Beweissicherungsverfahren.
Ein weiterer Punkt ist, dass gesagt wurde, Hamburg sei ein sehr großer Arbeitgeber für die Region, insbesondere der Hamburger Hafen. Das bestreitet auch niemand. Wenn wir aber die Vertiefungsspirale vor dem Hintergrund, dass wir einen Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven bauen wollen, weiter zulassen, dann rüsten die Häfen wieder gegeneinander auf. Damit stellen Sie tatsächlich einen der beiden Häfen in Frage, und zwar in dem Fall Wilhelmshaven.
- Sie müssen das nicht so sehen wie wir. Das ist keine Frage. Wir wollen einen Tiefwasserhafen in der Deutschen Bucht. Aber wir wollen natürlich ein Beenden des Wettrüstens der Häfen gegeneinander.
Das ist ökologisch und gesamtökonomisch nicht sinnvoll. Das haben Sie selbst in der letzten Wahlperiode in einem gemeinsamen Entschließungsantrag festgestellt.