Protokoll der Sitzung vom 19.02.2004

(Zustimmung bei der CDU)

Eine zweite Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Hilbers.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Zurückge- zogen!)

Ebenfalls die zweite Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Voigtländer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle eine Zusatzfrage vor dem Hintergrund meiner ersten Frage. In meiner ersten Frage habe ich nachgefragt, ob die Landesregierung selbst vollständige Listen zu Beratungsverträgen, zu Gutachterverträgen und zu sonstigen Verträgen vorgelegt hat. Minister Möllring hat eingeräumt, dass diese eigenen Listen unvollständig sind.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das hat er jetzt dreimal gesagt!)

Herr Voigtländer, fragen Sie bitte.

Vor diesem Hintergrund wollte ich meine Zusatzfrage stellen: Wenn ich davon ausgehen kann, dass diese Listen, also Ihre eigenen Listen, unvollständig sind, dann ist es also richtig - Herr Möllring, die Frage hätte ich gern von Ihnen beantwortet, obwohl Sie das nicht müssen -, dass ein Finanzminister des Landes Niedersachsen nicht weiß, wenn es zu Liquiditätsabflüssen in seinem eigenen Haus und in allen anderen Häusern und damit im Etat insgesamt kommt.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Jetzt hast du aber die ganze Landesregierung ins Wackeln gebracht!)

Herr Minister Möllring für die Landesregierung!

Es ist völlig falsch zu behaupten, die Listen seien unvollständig, Herr Voigtländer. Das habe ich auch nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass Sie einem Menschen, der sich hinstellt und behauptet, alles zu wissen, nicht trauen dürfen. Ich habe mich auf die Verfassungsbestimmung bezogen, die wir gemeinsam, Herr Oppermann, entwickelt haben. Sie wollten „wahrheitsgemäß“ in die Verfassung schreiben; ich habe Sie davon überzeugen können, dass Sie, wenn Sie irgendwann einmal Mi

nister werden, nicht für alle Hochschulen bis hin zum letzten Hausmeister garantieren können, dass sie Ihnen richtig berichten. Deshalb haben wir damals in Artikel 24 Abs. 1 formuliert: „Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.“ Das haben wir hier getan, und ich habe auch gesagt, dass ich sicher bin, dass ich die Frage vollständig beantwortet habe, aber mit der Einschränkung, dass kein Mensch allwissend ist.

(Beifall bei der CDU)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Aller.

Herr Präsident! Wir haben uns heute vorrangig unterhalten über Dienstleistungen Außenstehender und im Zusammenhang damit über die Auftragsvergabe für Beratungs- und begleitende Moderatorentätigkeit. Das ist der Hintergrund, damit klar ist, warum ich frage.

Diese Landesregierung hat sich mit der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung eine InhouseLösung geschaffen, mit einem B-10-Staatssekretär an der Spitze und inzwischen 28 Mitarbeitern. Ich komme auf das zu sprechen, was Herr Rösler gestern gesagt hat.

Herr Aller, würden Sie bitte fragen.

(Ursula Körtner [CDU]: „Vor dem Hintergrund“ fängt man an!)

Ich frage, ja. Ich frage also die Landesregierung, ob sie mit der gleichen Akribie, die sie heute an den Tag gelegt hat, am nächsten Mittwoch im Haushaltsausschuss das Informationsbegehren der SPD-Fraktion beantworten wird, dass sie die Hintergründe, die Kosten und die Arbeitsweise dieser Inhouse-Consultingfirma darstellen wird, und insbesondere, ob sie ihrem eigenen Anspruch nach Transparenz und Offenlegung von Beratungsergebnissen folgen wird, die hier im Zusammenhang mit der Dienstleistung Außenstehender deutlich gemacht worden ist. Ich frage deshalb, weil bekannt geworden ist,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten - Bernd Althusmann [CDU]: Jetzt be- gründet er auch noch die Frage!)

dass Herr Meyerding mit seiner Einrichtung dem Koalitionsausschuss, den es verfassungsrechtlich gar nicht gibt, offensichtlich Beratungstätigkeiten leistet

(Zuruf von der CDU: Das ist ein Sta- tement, aber keine Frage!)

und damit nur eine Seite des Hauses in den Genuss dieser Beratungsunterlagen kommt.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Möllring!

Zu dem letzten Vorwurf darf ich bemerken: Bei der SPD und bei Rot-Grün war es üblich, dass die Fraktionsvorsitzenden mit am Kabinettstisch saßen. Das zur Verfassungsmäßigkeit. Im Übrigen beantworte ich Ihre Frage mit Ja.

(Zustimmung bei der SPD)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Meyer, es ist seine zweite Zusatzfrage.

Auf die Antwort zu meiner ersten Frage will ich noch einmal zurückkommen und deshalb noch einmal fragen.

(Zuruf von der CDU: Dann fragen Sie doch!)

- Seien Sie doch geduldig.

Herr Meyer, fragen Sie.

Ich frage mich, ob es sinnvoll sein kann,

(Bernd Althusmann [CDU]: Fragen Sie doch die Landesregierung!)

40 000 Euro im Juli 2003 in den Plan zu setzen das frage ich die Landesregierung -, um die Effizienz der Zusammenlegung der Landwirtschaftskammern zu prüfen, obwohl zum damaligen Zeitpunkt niemand wusste, welche Aufgaben die Landwirtschaftskammern künftig haben würden, weil man über eine Zusammenlegung offenkundig ja erst für die fernere Zukunft nachdenkt. Auf diese Frage hätte ich gern eine Antwort.

Herr Minister Schünemann!

Es geht darum, herauszufinden, welche Synergieeffekte es bei der Zusammenführung der Verwaltung der Landwirtschaftskammern gibt. Da ist es sinnvoll, auf die Gutachter zurückzugreifen, die Sie in der Vergangenheit auch beauftragt haben. Das war der einzige Grund. Wir haben die Ergebnisse vorgelegt bekommen und können diese auch zur Verfügung stellen.

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Klein.

Die Landesregierung hat ja angeboten, künftig für Transparenz zu sorgen, indem sie jährlich nachträglich über diese Dinge berichtet. Da das aus meiner Sicht keine materielle Verbesserung ist denn das ist eine Möglichkeit, die jede Beratung einer Haushaltsrechnung bietet -, frage ich Sie: Wären Sie auch bereit, kurzfristigere Berichtspflichten, etwa gegenüber dem Parlament, etwa durch regelmäßige Unterrichtung in den Ausschüssen, einzuführen?

Herr Minister Möllring für die Landesregierung!

Herr Kollege Klein, Sie wissen, dass sich Berichtspflichten aus Landtagsbeschlüssen ergeben. Wir werden selbstverständlich jede Frist einhalten, die der Landtag uns vorgibt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe nun auf

c) Landesregierung bläst zum Sturm auf die kommunalen Frauenbeauftragten - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/817

Frau Helmhold bringt die Anfrage ein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Frau Helmhold, einen Augenblick bitte! - Meine Damen und Herren, der Geräuschpegel ist wirklich zu hoch. Herr Biestmann, das gilt auch für Sie. Wir warten.

Frau Helmhold, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch im August letzten Jahres stellte sich die zuständige Ministerin vor die Frauen Niedersachsens und wies die als Zumutung empfundene Forderung des Städte- und Gemeindebundes, die kommunalen Frauenbeauftragten durch Zielvorgaben zu ersetzen, zurück. Auch vom Leiter ihres Ministerbüros, Dr. Stefan Walter, war zu hören, dass sich die Frauenbeauftragten bewährt hätten und in schwierigen Zeiten besonders gebraucht würden.

Noch in den Antworten auf die Dringliche Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Januar 2004 betonte die Landesregierung, die kommunalen Frauenbeauftragten hätten sich „bewährt“ und seien „ein wichtiger Motor für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in diesem Land“.