Das ist wohl weniger eine Frage der rechtlichen Lösungen. Dafür ist vielmehr der Krankenhausplanungsausschuss zuständig. Der Krankenhausplanungsausschuss und auch das MS haben - wie übrigens auch schon vor Jahren - klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Aufnahme in den Krankenhausplan nicht in Betracht kommt, weil es im Bereich der Neurochirurgie bereits ein Überangebot gibt, wenn das man so sagen darf. Ich muss jetzt sagen: Der Weg über den Krankenhausplan ist uns wohl verschlossen.
Herr Minister, die Ärzte, die Assistenten und das Pflegepersonal der MHH vertreten die Auffassung, dass eine Verlagerung der Neurochirurgie an das INI eine Gefährdung der optimalen Krankenhausversorgung und eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Ich frage die Landesregierung daher: Mit welchen Argumenten können Sie diese Auffassung entkräften? Können Sie das?
Liebe Frau Kollegin Janssen-Kucz, ich kann hier in jedem Fall sagen, dass wir bei allen infrage kommenden Lösungen selbstverständlich insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Hochschule beteiligen.
Herr Minister Stratmann, wann wollen Sie die Entscheidung über die Besetzung der Professur für Neurochirurgie an der MHH treffen?
Auch dies ist kein einfaches Problem, weil es unterschiedliche Voten gibt und weil sich sozusagen aus der Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung insgesamt in diesem Zusammenhang Profile verändern können, sodass wir leider auch das abwarten müssen. Ich kann Ihnen deshalb heute kein klares Datum nennen.
Herr Minister Stratmann, die Landesregierung rechnet nach eigenen Aussagen mit einer weiteren positiven Entwicklung des INI. Hat sich also die Erwartung erfüllt, eine Auslastung von über 50 % im Jahre 2003 zu erreichen?
Ich bitte noch einmal um Nachsicht. Das INI ist in einer privaten Rechtsform organisiert. Deshalb bin ich natürlich gerne bereit, etwa im Haushaltsausschuss Ihnen die derzeitigen Zahlen zu präsentieren. Ich möchte aber in der Öffentlichkeit nicht dazu beitragen, dass die Zukunft des INI sozusagen weiter erschwert wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe hatte Herr Minister Stratmann, den fehlgeschlagenen Versuch seines Vorgängers Oppermann zu wiederholen, das INI in den Krankenhausplan des Landes zu bringen, obwohl es nicht möglich war, wie der Herr Minister eben gesagt hat?
Die Frage ist an die falsche Landesregierung gerichtet. Nicht wir waren es, die die Ursachen dafür gesetzt haben, dass wir in dem Bereich heute enorme Probleme zu verzeichnen haben. Ich bitte insofern um Verständnis. Es hat ja keinen Sinn, Vergangenheitsbewältigung insoweit zu betreiben, also ob ich sie negieren könnte. Tatsache ist, wir haben das Institut dort installiert. Tatsache ist auch, wir haben es mit einer Landesbürgschaft von 42,5 Millionen Euro zu tun. Ich gehe davon aus, dass jeder hier in diesem hohen Haus von der Landesregierung erwartet, dass wir alle Lösungen prüfen, um das Bürgschaftsrisiko zu minimieren und dem INI eine wirtschaftliche Zukunft zu geben.
Hat die Landesregierung Vorstellungen oder Pläne, aufgrund der geringen Auslastung des INI weitere Bereiche aus der MHH auszulagern und an das INI zu übertragen?
Ich habe ja gesagt, wir müssen angesichts der Situation, in der wir uns befinden, alle Lösungen prüfen und auch alle möglichen Lösungen ergebnisoffen angehen.
Ich frage die Landesregierung, wie sie die Warnung des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen bewertet, der eine Verlagerung aus der MHH auch als drohenden Renommeeverlust für den Forschungsbereich der MHH bezeichnet hat.
Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Sicherung von Forschung und Lehre der Medizinischen Hochschule Hannover nicht gefährdet wird.
Ich frage die Landesregierung, wie sich das Bruttohonorar 2002 der MHH nach Abzug der zugerechneten Leistungen des Oststadtkrankenhauses darstellt.
Ich bitte auch hier um Nachsicht, Frau Kollegin, dass ich diese Information, wenn gewünscht, gern im Haushaltsausschuss geben würde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ministerpräsident Wulff plant, Niedersachsen in den nächsten Jahren bundesweit zum Vorreiter beim Bürokratieabbau zu machen.
Ein in diesem Zusammenhang bereits häufiger formuliertes Ziel der Landesregierung ist es, mindestens ein Drittel aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften abzubauen und die verbleibenden zu vereinfachen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Herr Ministerpräsident Wulff in seiner Regierungserklärung am 4. März 2004 angekündigt hat, werden wir alle Rechtsvorschriften auf deren Notwendigkeit und sinnvolle Ausgestaltung überprüfen mit dem Ziel, mindestens ein Drittel aller Vorschriften innerhalb dieser Legislaturperiode abzuschaffen. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen soll künftig nur noch für fünf Jahre gültig sein und nach Ablauf dieses Verfalldatums automatisch außer Kraft treten, es sei denn, sie werden ausdrücklich aufs Neue in Kraft gesetzt.
Parallel zur Verwaltungsmodernisierung haben wir eine Deregulierungsoffensive begonnen. Wir wollen in allen Bereichen an die Spitze, d. h. wir wollen den Normenbestand an Gesetzen und Verordnungen weiter kontinuierlich verringern und die Zahl der Verwaltungsvorschriften so weit reduzieren, dass wir spätestens zum Ende der Legislaturperiode überall mit an die Spitze der Länder gerückt sind.
Unser Maßstab ist: Nur noch regeln, was nötig, nicht was möglich ist. Wir wollen in allen politisch relevanten Handlungsfeldern auf Landes-, Bundesund EU-Ebene einen deutlichen Abbau von Regelungen, damit bürokratische Belastungen für die Wirtschaft und die Gesellschaft, aber auch für die Verwaltung selbst reduziert werden.
Im Rahmen von Maßnahmen zur Deregulierung und Rechtsbereinigung wurden folgende Maßnahmen eingeleitet:
Es erfolgen eine laufende Bereinigung und Aufhebung inhaltlich überholter Gesetze und Verordnungen, die Neustrukturierung überkommener Einzelregelungen sowie die Aufhebung von Übergangsvorschriften und inhaltlich zeitgebundenen Vorschriften, die sich erledigt haben. Von der Staatskanzlei wurden aktuell ca. 60 Gesetze und Verordnungen für die Aufhebung ausgewählt. Diese werden derzeit von den jeweils zuständigen Ministerien geprüft.