Es erfolgen eine laufende Bereinigung und Aufhebung inhaltlich überholter Gesetze und Verordnungen, die Neustrukturierung überkommener Einzelregelungen sowie die Aufhebung von Übergangsvorschriften und inhaltlich zeitgebundenen Vorschriften, die sich erledigt haben. Von der Staatskanzlei wurden aktuell ca. 60 Gesetze und Verordnungen für die Aufhebung ausgewählt. Diese werden derzeit von den jeweils zuständigen Ministerien geprüft.
Alle 3 125 derzeit noch gültigen Verwaltungsvorschriften wurden von der Staatskanzlei auf ihre Erforderlichkeit, Geeignetheit und Aktualität hin vorgeprüft und mit entsprechenden Vorschlägen zu ca. 2 800 Verwaltungsvorschriften den Ministerien zur Überprüfung zugeleitet. Mit den Ministerien
Wir werden künftig von dem Instrumentarium der Befristung und der nachträglichen Evaluation von Rechtsvorschriften gezielt in allen geeigneten Bereichen Gebrauch machen.
Zur Koordinierung der Deregulierungsaktivitäten des Landes hat der Ministerpräsident in der Staatskanzlei die Projektgruppe „Steuerung der Entbürokratisierungs- und Deregulierungsprozesse“ eingesetzt. Alle Ministerien sind in den Prozess eingebunden und verfolgen jeweils eigene Vorhaben, die in der Projektgruppe inhaltlich und im Verfahrensablauf koordiniert werden.
Die Ministerien haben in einem ersten Schritt jeweils ihre vorrangigen Vorhaben zur Deregulierung in ihrem Geschäftsbereich definiert:
Abbau von Genehmigungsvorbehalten und anderen staatlichen Einwirkungsmöglichkeiten im Kommunalverfassungsrecht - Federführung: Innenministerium -,
Rücknahme staatlichen Einflusses auf die Kommunalprüfung durch Errichtung einer Kommunalprüfungsanstalt - Federführung: Innenministerium -,
Modernisierung des Sparkassenrechts/Neuordnung insbesondere nach Modifizierung der Anstaltslast und Auslaufen der Gewährträgerhaftung - Federführung: Finanzministerium -,
Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie des Gleichberechtigungsrechts - Federführung: Sozialministerium -,
Entbürokratisierungsmaßnahmen zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen und von Existenzgründern - Federführung: Wirtschaftsministerium -,
Neuordnung des Denkmalpflege-, des Kulturförderungs- sowie des Erwachsenenbildungsrechts - Federführung: MWK -,
Verfahrensvereinfachungen im Grundstücksverkehrs-, im Landpachtverkehrsund im Saatgutverkehrsgesetz - Federführung: Landwirtschaftsministerium -,
Überprüfung der Aufgaben der Justiz - Federführung: Justizministerium -, Reduzierung des Immissionsschutzrechts unter Beschränkung auf EU-Vorgaben - Federführung: Umweltministerium -,
Abschaffung der Genehmigungspflicht für Kläranlagen, soweit keine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit besteht - Federführung: Umweltministerium.
Meine Damen und Herren, die Ergebnisse sollen gezielt und zeitnah in Landesrecht umgesetzt sowie gegebenenfalls zu Bundesratsinitiativen zusammengeführt werden. Weitere Deregulierungsvorhaben werden hinzukommen.
Darüber hinaus beziehen wir laufend Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Kommunen, aber auch der Verwaltung selbst in den Deregulierungsprozess ein. Wir erhalten durch diese Art der Mithilfe wertvolle Anregungen, wo „der Schuh drückt“.
Zu 1: Es existierten am 1. Januar 2004 noch 313 Gesetze - ohne Staatsverträge und Staatsvertragsratifizierungsgesetze -, 453 Verordnungen und 3 125 Verwaltungsvorschriften in Niedersachsen.
Zu 2: Wir schaffen die Vorschriften ab, die wir als überflüssig identifizieren - nach dem Schema, das ich Ihnen schon erläutert habe.
Zu 3: Seit Beginn der Legislaturperiode haben wir 38 Vorschriften vollständig aufgehoben bzw. wegen Erledigung aus dem Katalog des gültigen niedersächsischen Rechts herausgenommen. Hierzu gehören - wie in der Koalitionsvereinbarung zugesagt auch die Zweckentfremdungsverordnung und die Fehlbelegungsabgabenverordnung. Ebenso haben wir weitere Einzelregelungen in Vorschriften aufgehoben. Beispielsweise konnte im Hundegesetz mit dem Verzicht auf das behördliche Erlaubnisverfahren eine erhebliche inhaltliche Vereinfachung bewirkt werden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen an meiner Antwort auf die Mündliche Anfrage, dass die Landesregierung alles auf den Weg gebracht hat, um
ihr Versprechen einzuhalten, in dieser Legislaturperiode mindestens 30 % aller Gesetze und Verordnungen abzuschaffen. - Vielen Dank.
Herr Minister, wie viele neue Gesetze hat die Landesregierung seit Beginn ihrer Regierungszeit verabschiedet, und wie viele neue Verordnungen und Rechtsvorschriften anderer Art hat sie seither erlassen?
Es sind insgesamt 14 Gesetze und Verordnungen. Ich stelle Ihnen die entsprechende Auflistung gerne zur Verfügung. Sonst müsste ich das hier alles vorlesen, und ich glaube, das würde langweilig. Ich gebe Sie Ihnen nachher.
Ich frage die Landesregierung, welche Aufgaben der neu erfundene Mittelstandsbeauftragte in der Staatskanzlei in Abgrenzung zu dem eigentlich federführenden Wirtschaftsministerium hat, insbesondere im Blick auf die Entbürokratisierung für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Stelle des Mittelstandsbeauftragten ist nicht besetzt. Insofern erübrigt sich die Frage im Moment.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie ist die Abgrenzung des so genannten Bürokratie-TÜV im Wirtschaftsministerium zu der Arbeitsgruppe „Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung“ in der Staatskanzlei?
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
Tagesordnungspunkt 2: 10. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/800 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/819 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drs. 15/821
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 800, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 26. Sitzung am 18. Februar 2004 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch die Eingaben aus der Drucksache 800, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.
Ich eröffne die Beratung. Mir liegt eine Wortmeldung der Abgeordneten Leuschner vor. Sie haben das Wort.