Vielmehr sollte das ökologische Ziel auf den Zeitraum projiziert werden, der dafür ausreicht, also auf den Zeitraum von 2008 bis 2012. Daher sind nach Auffassung der Landesregierung die Unternehmen in Deutschland für die Startphase mit einer gesicherten, ausreichenden Ausstattung an Emissionsrechten zu versehen.
Doch - und das ist der dritte Punkt - neben der Frage, wie viele Emissionsrechte an die Unternehmen zu verteilen sind, ist es mindestens genauso wichtig, dass das System auch im Detail sinnvoll und gerecht ausgestaltet wird; denn der Emissionshandel erstreckt sich auf unterschiedliche Branchen mit zum Teil auch sehr unterschiedlichen Randbedingungen.
Zu Frage 1: Meine Damen und Herren, der nationale Allokationsplan bildet das Herzstück des Emissionshandels. Hiermit wird die Zuteilung der Zertifikate an die Unternehmen vorgenommen Zertifikate, die letztlich bares Geld bedeuten werden. Insofern geht es bei dem nationalen Allokationsplan um eine ordnungspolitische Festlegung ersten Ranges, die von der Politik Verlässlichkeit und Augenmaß verlangt.
Die Bundesregierung hat nun ihren Entwurf für den nationalen Allokationsplan vorgelegt. Dessen zentrale Botschaft ist leider auch für unsere Wirtschaft in Niedersachsen keine gute Botschaft. Ich sprach von Verlässlichkeit. Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Diskussionen um den Emissionshandel immer wieder betont: Die deutsche Wirtschaft wird zu den Gewinnern gehören. Schon gar nicht wird sie neuen Belastungen ausgesetzt werden. - Mit ihrem Entwurf zum nationalen Allokationsplan hat die Bundesregierung diese Zusage jedoch gebrochen;
Minderungsverpflichtungen auferlegt werden - trotz aller vorherigen gegenteiligen Beteuerungen aus Berlin.
Dabei wird es auch für die betroffenen Unternehmen nur ein schwacher Trost sein, dass diese Verpflichtungen noch milde ausfallen, wenn man sie mit den ursprünglichen Absichten des Umweltministers Trittin vergleicht. Dass unter den gegebenen Vorstellungen der Bundesregierung mit dem Emissionshandel zusätzliche Belastungen auf unsere Wirtschaft in Niedersachsen zukommen werden, ist somit klar.
Wie sich diese Belastungen im Einzelnen auswirken werden, vor allem wie die damit verbundenen Kosten für die niedersächsischen Unternehmen ausfallen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings niemand vorhersagen; denn hierfür spielt eine Vielzahl verschiedener Faktoren eine Rolle, die wir zum Großteil noch nicht kennen.
Ein ganz wesentlicher Faktor ist dabei, dass wir uns in einem EU-weit geltenden Handelssystem bewegen und damit die nationalen Allokationspläne der anderen Mitgliedstaaten in erheblichem Maße auch die Situation für unsere niedersächsischen Unternehmen bestimmen werden. Keiner dieser nationalen Allokationspläne steht jedoch - wie bei uns in Deutschland auch - bereits verbindlich fest. Zu einem Großteil sind noch nicht einmal Entwürfe bekannt.
Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen heute keine genauen Prognosen an die Hand geben kann. Doch man sollte nicht vergessen: Wir könnten uns sämtliche Vermutungen ersparen, wenn sich die Bundesregierung an ihre ursprüngliche Ankündigung gehalten hätte.
Sie wollte nämlich den nationalen Allokationsplan so ausgestalten, dass die Wirtschaft aufgrund ihrer bereits längst realisierten Beiträge zum Klimaschutz berechtigterweise davon profitieren kann.
Zu Frage 2: Der Gesetzentwurf zum nationalen Allokationsplan geht seinen regulären Gang durch den Bundesrat. Insofern sieht die Landesregierung selbstverständlich noch Möglichkeiten zur Korrektur. Diese wollen und werden wir auch nutzen.
Vor allem - ich verweise insoweit auf meine Antwort zu Frage 1 - sehen wir uns in der Pflicht, einen belastungsfreien Start in den Emissionshandel für unsere Wirtschaft sicherzustellen. Das heißt: keine Minderungsvorgaben bis 2007. Stattdessen soll die Pilotphase nach Auffassung der Landesregierung allein dazu dienen, das System erst einmal einzuführen und Wirtschaft und Politik mit diesem neuen Instrument ohne überflüssigen Druck vertraut zu machen.
Dazu gehört auch, dass die Vielzahl von Einzelregeln des nationalen Allokationsplanes sauber aufeinander abgestimmt werden. Aber nicht nur hier weist der Entwurf der Bundesregierung handfeste Mängel auf. Das ist aber auch nicht verwunderlich, sondern ist der Preis dafür, dass das Paket aus dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und dem Zuteilungsgesetz erst in letzter Sekunde vorgelegt worden ist. Wenn man dann am Anfang einer Woche eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen durchführt, die man schon am Ende derselben Woche beschließen will, dann ist eines klar: Wer das macht, will eine ordnungsgemäße Beratung verhindern.
Das ist besonders gravierend, weil die öffentliche Anhörung am Montag sehr deutlich gemacht hat, dass das Zuteilungsgesetz nicht nur inhaltliche, sondern auch rechtliche Mängel aufweist.
Hinzu kommt, dass viele Regelungen sehr kompliziert und bürokratisch sind. Das geht voll zulasten vor allem kleinerer und mittlerer Unternehmen. Bereits heute werden auch für die privaten Haushalte, Autofahrer und Wohnungsnutzer erhebliche Belastungen absehbar. Genau das können wir uns in der augenblicklichen wirtschaftlichen Situation nun wirklich nicht leisten.
Meine Damen und Herren, sollte der Bundestag hierzu keine geeigneten Beschlüsse fassen - der Entwurf wird heute in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag beraten -, müssen wir diese Mängel eben im Bundesrat ausräumen.
Der erste Punkt betrifft die so genannte Härtefallregelung im Entwurf des Gesetzes über den nationalen Allokationsplan. Sie wissen sicherlich, dass die Zuteilung der Emissionsrechte an die Unternehmen auf Basis historischer Daten der Jahre 2000/2002 erfolgen soll. Mit der Härtefallregelung werden Anpassungsmöglichkeiten vorgesehen, wenn diese Basisperiode für ein Unternehmen nicht repräsentativ ist. Aber die Gründe, wann ein solcher Ausnahmetatbestand zum Tragen kommt, berücksichtigen lediglich Stillstandszeiten einer Anlage aus technischen Gründen und sind damit sehr eng gefasst; denn sehr viel häufiger kann es vorkommen, dass diese Basisperiode im Einzelfall aufgrund konjunktureller Schwankungen nicht repräsentativ für den sonstigen Geschäftsverlauf eines Unternehmen ist. Dies muss im Gesetz Berücksichtigung finden, weil es sonst für einzelne Unternehmen quer durch alle Branchen zu erheblichen Schieflagen kommen kann.
Der zweite Punkt ist die horizontale Übertragung von Emissionsrechten zwischen Anlagen eines Unternehmens. Dahinter steckt folgender Fall: Ein Unternehmen hat mehrere Produktionsanlagen. Es entscheidet sich, eine Anlage stillzulegen und, anstatt eine neue Anlage zu bauen, die bisherigen Produktionsmengen über eine höhere Auslastung der anderen Anlagen des Unternehmens aufzufangen.
Nach dem jetzigen Entwurf des Gesetzes über den nationalen Allokationsplan muss das Unternehmen die Emissionsrechte für die stillgelegte Anlage zurückgeben und für die erhöhte Produktion in den anderen Anlagen Emissionsrechte zukaufen, obwohl es insgesamt keine Tonne CO2 mehr emittiert als vorher. Das führt im Einzelfall - auch hier quer durch alle Branchen - zu einer erheblichen Ungleichbehandlung und kann so nicht akzeptiert werden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen schon an diesen beiden Fällen, dass die Diskussion um den Emissionshandel nunmehr über die Ebene allgemeiner Ausführungen und Grundsatzdebatten weit hinausgeht. Die Umsetzung wird jetzt sehr konkret.
Was den Zeitdruck angeht, den die dafür verantwortliche Bundesregierung ja immer wieder hervorhebt, da muss ich sagen: Dieses Gesetz über den nationalen Allokationsplan ist wirklich mit heißer Nadel gestrickt worden.
Die Schieflagen, die hier einzelnen Unternehmen oder ganzen Branchen drohen, sind in keinem Falle hinnehmbar.
Zu Frage 3: Die Kooperation mit den Bürgern und der Wirtschaft ist aus Sicht der Landesregierung eine ganz wesentliche Voraussetzung dafür, dass Klimaschutz erfolgreich betrieben werden kann.
Die Möglichkeiten des Staates, mit ordnungsrechtlichen Instrumenten Klimaschutz zu erreichen, sind ohnehin sehr begrenzt; das muss man einfach akzeptieren. Es gibt zwar Bereiche, in denen der Staat Standards gesetzt hat, z. B. mit der EnergieEinsparverordnung im Baubereich. Aber generell gilt, dass sich Innovationen zur Verbesserung der Energieeffizienz und im Hinblick auf neue Technologien zur Energieerzeugung nicht einfach verordnen lassen - genauso wenig, wie man das Energiesparen in allen Bereichen des privaten Verbrauchs per Dekret regeln kann.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es wichtig, dass die öffentliche Hand den Klimaschutz als Aufgabe der Kooperation mit den Bürgern, mit der Wirtschaft und mit der Wissenschaft versteht.
Nehmen Sie z. B. unsere Landesinitiative Brennstoffzelle. Die Brennstoffzelle ist eine umweltschonende Art der Energieerzeugung. Sie bedarf noch einiger Forschung und technologischer Weiterentwicklung. Sie ist aus wirtschaftspolitischer Sicht interessant, wenn wir in Sachen Umwelttechnologie eine Rolle spielen wollen.
Wir haben mit der Landesinitiative die Kompetenzen im Lande gebündelt und eröffnen damit Chancen insbesondere für mittelständische Unternehmen. Niedersachsen hat hier - auch finanziell - einen Schwerpunkt gesetzt und damit zugleich ein wichtiges Signal an die beteiligten Wirtschaftspartner gegeben.
Oder nehmen Sie das Projekt SunFuel. Dahinter verbirgt sich die Herstellung eines synthetischen Kraftstoffes aus Biomasse, auch hier eine innovative Umwelttechnologie, die heute noch in der Entwicklung ist. Wir unterstützen finanziell und ideell die Forschung an diesem Kraftstoff. Die notwendige industrienahe Ausgestaltung ist dabei für uns ein besonderes Anliegen.
wissen, die Verantwortung für die Ausgestaltung des Emissionshandels in Deutschland liegt primär beim Bund. Aber wir als Landesregierung sehen unsere Aufgabe darin, die Unternehmen in Niedersachsen kompetent und undogmatisch mit diesem neuen Instrument vertraut zu machen.
Mit der niedersächsischen Arbeitsgruppe Emissionshandel hat das Umweltministerium gemeinsam mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen ein Forum geschaffen, in dem sich die Landesregierung und die Unternehmen intensiv austauschen. Es wurde von den teilnehmenden Unternehmen sehr gut angenommen.
Umgekehrt haben die Unternehmerverbände Niedersachsen ein Projekt für Unternehmen zum Emissionshandel ins Leben gerufen, das von der Landesregierung über den Beirat begleitet wird.
Sie sehen also, auch und gerade bei diesem neuen Instrument des Klimaschutzes lässt sich die Landesregierung vom Prinzip der Kooperation leiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die deutsche Wirtschaft hat sich in einer freiwilligen Vereinbarung im Jahre 2002 zu einer Reduktion von 45 Millionen t CO2 bis 2010 bereitgefunden. Dies würde in der Phase 1 der Umsetzung des Emissionshandels bedeuten, dass maximal 488 Millionen t CO2 emittiert werden dürften. Hält die Landesregierung angesichts dieser Tatsachen dieses fulminante Reduktionsvolumen von 505 auf 503 Millionen t CO2 wirklich für so gravierend, dass es die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft überfordern wird?
Augenblick und bis 2007 in einer Pilotphase. Daher sind diese Ziele erst dann übertragbar, wenn wir uns wirklich im Emissionshandel befinden. Dann werden wir auch feststellen, ob wir an der einen oder anderen Stelle noch nachjustieren müssen.