Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf das, was Göttingen angeht, noch einmal bestätigen. Uns liegt aus Göttingen - wir gucken gerne noch einmal nach - kein Antrag vor. Vielleicht weiß der Oberbürgermeister auch um die Aussichtslosigkeit eines solchen Antrages, egal welches Zahlenwerk ihm zugrunde läge.
Konnexität ist ein kompliziertes Thema. Man kann wirklich abendfüllend darüber reden, ob das überhaupt ein Fall der Konnexität sein kann. Wir sagen, es ist kein Fall der Konnexität. Wenn es einer wäre, dann müsste man immer noch zwischen unmittelbaren, mittelbaren und sonstigen Kosten unterscheiden. Daher führt keiner der Wege zu dem gewünschten Ergebnis, dass das Land den Kommunen etwas zu erstatten hätte.
Herr Minister, bezogen auf Ihren Hinweis auf den Raum, der seit 20 Jahren nicht mehr gestrichen worden ist, frage ich Sie: Unterstellen Sie den Landkreisen, sie würden Kosten für Sanierungsmaßnahmen mit in die Kosten einrechnen? Das wäre ja sehr dreist.
Herr Präsident! Herr Kollege, meine persönliche wie politische Lebenserfahrung, aber auch meine Erfahrungen rund um diese Schulstrukturreform im Kultusministerium sind halt so, dass bei einem Zusammenrechnen von Kosten solche Dinge schon einmal mit hineingepackt werden, egal, um welche Kommune, welche Stadt oder welchen Landkreis es sich handelt. Es fällt uns deutlich auf, dass Kosten für allgemeine Sanierungsmaßnahmen, die sowieso einmal fällig gewesen wären, in das Paket mit hineingerechnet werden.
Herr Minister Busemann, Sie haben vorhin gesagt, dem Kultusministerium läge kein Antrag der Stadt Göttingen vor. Ich habe hier ein Schreiben vom 19. Dezember 2003 der Stadt Göttingen an das Niedersächsische Kultusministerium.
„Unter Beachtung des Konnexitätsprinzips bitte ich daher um Ihre finanzielle Unterstützung insbesondere der Voigt-Realschule. Entsprechende Aussagen einzelner Landtagsabgeordneter nähren meine Hoffnung...“
Dieses Schreiben hat das Kultusministerium am 13. Januar 2004 beantwortet. Ich zitiere daraus einen Satz:
„Kosten für bauliche Maßnahmen der Schulanlagen sind Sachkosten im Sinne von § 113 Niedersächsisches Schulgesetz und sind deshalb vom Schulträger zu tragen.“
Da Sie dem Parlament gegenüber gesagt haben, Herr Kultusminister Busemann, Sie hätten davon keine Kenntnis, frage ich Sie, wie solche Dinge in Ihrem Hause verloren gehen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister und die anwesenden Mitarbeiter des Kultusministeriums können nun nicht alles wissen.
Ich könnte auch spitzfindig sagen, dass das kein Antrag, sondern nur ein Auskunftsersuchen oder Ähnliches gewesen ist.
- Herr Bartling ist Profi; er hätte das sicherlich auch gesagt. Nehmen Sie es bitte so hin. Ich gehe davon aus, dass der Vorgang so gelaufen ist. Aber der abschlägige Bescheid ist völlig korrekt.
Meine Damen und Herren, zu dieser Frage liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist sie beantwortet.
Wenn die Unterhaltungen eingestellt werden, dann können wir weitermachen. - Bevor ich die Frage 2 aufrufe, darf ich darauf hinweisen, dass die Fragestellerin, die die Frage 4 gestellt hat, auf eine
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die EU hat sich zur Umsetzung des KyotoProtokolls zu einer Senkung ihrer TreibhausgasEmissionen um 8 % bis zum Jahr 2012 verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, startet am 1. Januar 2005 der europaweite Handel mit TreibhausgasEmissionen. Unternehmen dürfen dann nur noch so viel CO2 ausstoßen, wie sie Emissionsrechte besitzen. Entsprechende Emissionszertifikate werden in zwei Handelsperioden von 2005 bis 2007 und von 2008 bis 2012 zugeteilt. Diese Rechte sind handelbar, sodass Verringerungen des CO2Ausstoßes dort vorgenommen werden, wo sie zu den geringsten Kosten erreichbar sind. Bei Überschreitungen der jeweiligen Nutzungsrechte werden Sanktionen verhängt. Der Klimaschutz soll dadurch kosteneffizient gestaltet und eine nachhaltige Entwicklung soll gefördert werden. 2 631 Anlagen sind in Deutschland von der Neuregelung betroffen. Der nationalen Ausgestaltung kommt daher besondere Bedeutung zu. Der nationale Allokationsplan (NAP) bestimmt auf nationaler Ebene die Gesamtmenge der Zertifikate, die in der Zuteilungsperiode ausgegeben werden, sowie die Regeln, nach denen sie ausgegeben werden. Nach dem Kompromiss der Bundesregierung beträgt die Gesamtmenge der Emissionen in der ersten Handelsperiode 503 Millionen t CO2, die vonseiten der Wirtschaft geforderte bedarfsgerechte Zuteilung von Emissionsrechten findet nicht statt, und die Industrie muss bereits ab der ersten Handelsperiode 2,2 % ihrer Emissionen einsparen.
Nach Ansicht von Fachleuten belastet die Bundesregierung mit diesen Festlegungen die deutsche und auch die niedersächsische Wirtschaft,
schwächt ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich und behindert das Wirtschaftswachstum. Wie etwa die Süddeutsche Zeitung vom 26. Februar 2004 berichtet, könnten die bürokratischen Pläne Berlins zu erheblichen Belastungen und deutlichen Mehrkosten für deutsche Unternehmen führen. Das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Klimaschutz werde danach mehr und mehr zulasten der deutschen Wirtschaft verschoben.
1. Welche Auswirkungen haben die Festlegungen der Bundesregierung im NAP auf die niedersächsische Industrie und Wirtschaft?
2. Hat die Landesregierung Möglichkeiten, aus den Entscheidungen des Bundes resultierende Fehlentwicklungen und Belastungen für Niedersachsen zu beeinflussen?
3. Lässt sich nach Auffassung der Landesregierung notwendiger Klimaschutz in Kooperation mit den Bürgern und der Wirtschaft erfolgreich betreiben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich die Anfrage des Abgeordneten Biestmann beantworte, möchte ich die grundsätzliche Position der Landesregierung zum Emissionshandel darlegen. Dabei möchte ich auf drei Gesichtspunkte besonders eingehen.
Erstens. Generell - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen - befürwortet die Landesregierung die Einführung eines Emissionshandelssystems in Europa. Wir finden es richtig und wichtig, dass die EU-Kommission mit der Einführung eines europaweiten Emissionshandels ab 2005 die Initiative ergriffen hat, um Erfahrungen mit diesem Instrument zu sammeln.
Aber - zweitens - jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt: der Umsetzung des Systems in Deutschland. Unser wichtigstes Anliegen ist, dass der Wirtschaft nicht bereits in der ersten Handelsperiode überflüssige Minderungspflichten auferlegt werden; denn unsere Unternehmen haben bereits
einen großen Beitrag zum Erreichen des Reduktionsziels von minus 21 % geleistet. Es gibt somit keinen Anlass, der deutschen Wirtschaft für die erste Phase des Emissionshandels weiteren Ballast mit auf den Weg zu geben.
Vielmehr sollte das ökologische Ziel auf den Zeitraum projiziert werden, der dafür ausreicht, also auf den Zeitraum von 2008 bis 2012. Daher sind nach Auffassung der Landesregierung die Unternehmen in Deutschland für die Startphase mit einer gesicherten, ausreichenden Ausstattung an Emissionsrechten zu versehen.