Protokoll der Sitzung vom 28.05.2004

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf das, was Göttingen angeht, noch einmal bestätigen. Uns liegt aus Göttingen - wir gucken gerne noch einmal nach - kein Antrag vor. Vielleicht weiß der Oberbürgermeister auch um die Aussichtslosigkeit eines solchen Antrages, egal welches Zahlenwerk ihm zugrunde läge.

Konnexität ist ein kompliziertes Thema. Man kann wirklich abendfüllend darüber reden, ob das überhaupt ein Fall der Konnexität sein kann. Wir sagen, es ist kein Fall der Konnexität. Wenn es einer wäre, dann müsste man immer noch zwischen unmittelbaren, mittelbaren und sonstigen Kosten unterscheiden. Daher führt keiner der Wege zu dem gewünschten Ergebnis, dass das Land den Kommunen etwas zu erstatten hätte.

(Ursula Körtner [CDU]: Wir haben kei- ne neue Aufgabe eingeführt!)

Vielen Dank. - Herr Kollege Albers stellt nun seine zweite und letzte Zusatzfrage. Bitte schön!

Herr Minister, bezogen auf Ihren Hinweis auf den Raum, der seit 20 Jahren nicht mehr gestrichen worden ist, frage ich Sie: Unterstellen Sie den Landkreisen, sie würden Kosten für Sanierungsmaßnahmen mit in die Kosten einrechnen? Das wäre ja sehr dreist.

(Dr. Harald Noack [CDU]: Das würde der Minister nie unterstellen!)

Herr Minister!

Herr Präsident! Herr Kollege, meine persönliche wie politische Lebenserfahrung, aber auch meine Erfahrungen rund um diese Schulstrukturreform im Kultusministerium sind halt so, dass bei einem Zusammenrechnen von Kosten solche Dinge schon einmal mit hineingepackt werden, egal, um welche Kommune, welche Stadt oder welchen Landkreis es sich handelt. Es fällt uns deutlich auf, dass Kosten für allgemeine Sanierungsmaßnahmen, die sowieso einmal fällig gewesen wären, in das Paket mit hineingerechnet werden.

(Zurufe von der SPD)

Frau Korter stellt eine zweite und letzte Zusatzfrage. Bitte schön!

Herr Minister Busemann, Sie haben vorhin gesagt, dem Kultusministerium läge kein Antrag der Stadt Göttingen vor. Ich habe hier ein Schreiben vom 19. Dezember 2003 der Stadt Göttingen an das Niedersächsische Kultusministerium.

(Oh! bei der SPD - Ursula Körtner [CDU]: Ist es ein Antrag oder ein Schreiben?)

Daraus möchte ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten gern zitieren:

„Unter Beachtung des Konnexitätsprinzips bitte ich daher um Ihre finanzielle Unterstützung insbesondere der Voigt-Realschule. Entsprechende Aussagen einzelner Landtagsabgeordneter nähren meine Hoffnung...“

Dieses Schreiben hat das Kultusministerium am 13. Januar 2004 beantwortet. Ich zitiere daraus einen Satz:

„Kosten für bauliche Maßnahmen der Schulanlagen sind Sachkosten im Sinne von § 113 Niedersächsisches Schulgesetz und sind deshalb vom Schulträger zu tragen.“

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Da Sie dem Parlament gegenüber gesagt haben, Herr Kultusminister Busemann, Sie hätten davon keine Kenntnis, frage ich Sie, wie solche Dinge in Ihrem Hause verloren gehen können.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Es ging um einen Antrag!)

Herr Minister, bitte sehr!

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Keine gute Woche!)

Ach, Herr Jüttner, ich finde, die Woche ist hervorragend gelaufen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister und die anwesenden Mitarbeiter des Kultusministeriums können nun nicht alles wissen.

(Ah! bei der SPD)

Ich könnte auch spitzfindig sagen, dass das kein Antrag, sondern nur ein Auskunftsersuchen oder Ähnliches gewesen ist.

(Lachen und Zurufe bei der SPD)

- Herr Bartling ist Profi; er hätte das sicherlich auch gesagt. Nehmen Sie es bitte so hin. Ich gehe davon aus, dass der Vorgang so gelaufen ist. Aber der abschlägige Bescheid ist völlig korrekt.

(Ursula Körtner [CDU]: Das war ein normales Schreiben!)

Der Antragsteller weiß auch, dass er keinen Anspruch auf Zahlungen hat.

Meine Damen und Herren, zu dieser Frage liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist sie beantwortet.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wenn die Unterhaltungen eingestellt werden, dann können wir weitermachen. - Bevor ich die Frage 2 aufrufe, darf ich darauf hinweisen, dass die Fragestellerin, die die Frage 4 gestellt hat, auf eine

mündliche Beantwortung verzichtet und darum bittet, dass die Antwort zu Protokoll gegeben wird.

Ich stelle bei dieser Gelegenheit die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Ich rufe dann auf

Frage 2: Kompromiss der Bundesregierung zum Emissionshandel belastet niedersächsische Wirtschaft

Das Wort hat der Kollege Biestmann. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die EU hat sich zur Umsetzung des KyotoProtokolls zu einer Senkung ihrer TreibhausgasEmissionen um 8 % bis zum Jahr 2012 verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, startet am 1. Januar 2005 der europaweite Handel mit TreibhausgasEmissionen. Unternehmen dürfen dann nur noch so viel CO2 ausstoßen, wie sie Emissionsrechte besitzen. Entsprechende Emissionszertifikate werden in zwei Handelsperioden von 2005 bis 2007 und von 2008 bis 2012 zugeteilt. Diese Rechte sind handelbar, sodass Verringerungen des CO2Ausstoßes dort vorgenommen werden, wo sie zu den geringsten Kosten erreichbar sind. Bei Überschreitungen der jeweiligen Nutzungsrechte werden Sanktionen verhängt. Der Klimaschutz soll dadurch kosteneffizient gestaltet und eine nachhaltige Entwicklung soll gefördert werden. 2 631 Anlagen sind in Deutschland von der Neuregelung betroffen. Der nationalen Ausgestaltung kommt daher besondere Bedeutung zu. Der nationale Allokationsplan (NAP) bestimmt auf nationaler Ebene die Gesamtmenge der Zertifikate, die in der Zuteilungsperiode ausgegeben werden, sowie die Regeln, nach denen sie ausgegeben werden. Nach dem Kompromiss der Bundesregierung beträgt die Gesamtmenge der Emissionen in der ersten Handelsperiode 503 Millionen t CO2, die vonseiten der Wirtschaft geforderte bedarfsgerechte Zuteilung von Emissionsrechten findet nicht statt, und die Industrie muss bereits ab der ersten Handelsperiode 2,2 % ihrer Emissionen einsparen.

Nach Ansicht von Fachleuten belastet die Bundesregierung mit diesen Festlegungen die deutsche und auch die niedersächsische Wirtschaft,

schwächt ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich und behindert das Wirtschaftswachstum. Wie etwa die Süddeutsche Zeitung vom 26. Februar 2004 berichtet, könnten die bürokratischen Pläne Berlins zu erheblichen Belastungen und deutlichen Mehrkosten für deutsche Unternehmen führen. Das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Klimaschutz werde danach mehr und mehr zulasten der deutschen Wirtschaft verschoben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen haben die Festlegungen der Bundesregierung im NAP auf die niedersächsische Industrie und Wirtschaft?

2. Hat die Landesregierung Möglichkeiten, aus den Entscheidungen des Bundes resultierende Fehlentwicklungen und Belastungen für Niedersachsen zu beeinflussen?

3. Lässt sich nach Auffassung der Landesregierung notwendiger Klimaschutz in Kooperation mit den Bürgern und der Wirtschaft erfolgreich betreiben?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Beantworten wird die Frage Herr Minister Sander. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich die Anfrage des Abgeordneten Biestmann beantworte, möchte ich die grundsätzliche Position der Landesregierung zum Emissionshandel darlegen. Dabei möchte ich auf drei Gesichtspunkte besonders eingehen.

Erstens. Generell - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen - befürwortet die Landesregierung die Einführung eines Emissionshandelssystems in Europa. Wir finden es richtig und wichtig, dass die EU-Kommission mit der Einführung eines europaweiten Emissionshandels ab 2005 die Initiative ergriffen hat, um Erfahrungen mit diesem Instrument zu sammeln.

Aber - zweitens - jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt: der Umsetzung des Systems in Deutschland. Unser wichtigstes Anliegen ist, dass der Wirtschaft nicht bereits in der ersten Handelsperiode überflüssige Minderungspflichten auferlegt werden; denn unsere Unternehmen haben bereits

einen großen Beitrag zum Erreichen des Reduktionsziels von minus 21 % geleistet. Es gibt somit keinen Anlass, der deutschen Wirtschaft für die erste Phase des Emissionshandels weiteren Ballast mit auf den Weg zu geben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielmehr sollte das ökologische Ziel auf den Zeitraum projiziert werden, der dafür ausreicht, also auf den Zeitraum von 2008 bis 2012. Daher sind nach Auffassung der Landesregierung die Unternehmen in Deutschland für die Startphase mit einer gesicherten, ausreichenden Ausstattung an Emissionsrechten zu versehen.