Protokoll der Sitzung vom 28.05.2004

Letztlich wirft man der Familie vor, dass sie sich integriert hat. Die so oft bemühte Forderung, die Ausländer, die bei uns leben, sollen sich integrieren, wird zum Problem der Familie Ketheeswaran. Die gesamte politische Gemeinde von Hitzacker unterstützt - quer durch alle Fraktionen - die Forderung nach einem Verbleiben der Familie in Hitzacker, ebenso die Kirchengemeinde, die Sportvereine und die Mitschüler. Trotzdem ist es nicht möglich, in diesem Einzelfall sozusagen Barmherzigkeit walten zu lassen, nachdem Sie mir in den letzten Monaten doch immer wieder dargelegt haben, wie wichtig die christlichen Werte für unsere politisch-abendländische Kultur sind.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich verstehe das nicht mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich habe heute Morgen noch einmal mit einem Pastoren aus Hitzacker telefoniert. Dieser Pastor hat mich darauf hingewiesen, mit wie vielen Hoffnungen nicht nur in der Familie, sondern auch in der Gemeinde ein solches Petitionsverfahren verbunden ist. Wenn dann der Eindruck entsteht, aus politischen Gründen, die nicht so sehr mit der Familie oder mit der Altfallregelung zu tun haben, sondern mit politischer Taktiererei, werde hartherzig entschieden - Herr Kollege Rickert weiß, wovon ich spreche -, dann ist das ganz unangenehm.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie an dieser Stelle nochmals, sich auf den Vorschlag einzulassen, den ich gestern unterbreitet habe. Es gibt im Zusammenhang mit dem Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz die berechtigte Hoffnung, dass wir eine bessere Altfallregelung bekommen, die dann solchen schwierigen Situationen und so gut integrierten Familien wie der Familie Ketheeswaran, die dort hinten sitzt, gerecht wird. Warten Sie

mit Ihrer endgültigen Entscheidung ab, bis es diese Altfallregelung gibt.

Es gibt in Niedersachsen eine Petition zur Altfallregelung, die sich im Verfahren befindet. Warten Sie ab, bis dieses Verfahren diskutiert ist, und entscheiden Sie nicht heute. Machen Sie es sich nicht zu einfach, meine Damen und Herren. Der Sohn der Familie Ketheeswaran ist aus Angst vor der Abschiebung nach Kanada geflüchtet. Er ist dort umgehend akzeptiert worden und hat heute einen kanadischen Pass bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung. Die kanadischen Behörden schütteln den Kopf über die Unvernunft in der Bundesrepublik Deutschland und über die Hartherzigkeit, die gerade auch in diesem Land walten soll.

Ich bin an dieser Stelle das letzte Mal in der Lage, zu diesem Fall zu reden. Ich bin als Wahlkreisabgeordnete selten sozusagen an das Ausländerrecht herangegangen. Ich finde, dass es diese Familie verdient hat, dass man diesen Einzelfall wirklich prüft. Ich möchte, dass die Zukunft des Petitionsausschusses in diesem Land so ist - ich war nämlich sehr dafür, diesen Ausschuss zu schaffen -, dass Bürgerinnen und Bürger, die den Ausschuss anrufen, auch tatsächlich glauben können, dass sich dieser Ausschuss z. B. mit der Lage einer solchen von Abschiebung bedrohten Familie beschäftigt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf Ihre Barmherzigkeit, meine Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Kollege Rickert, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Ausführungen von Frau Harms fällt es außerordentlich schwer darzustellen, dass man nicht unbarmherzig ist.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es fällt schwer darzustellen, dass man sich nicht ausführlich mit dieser Petition beschäftigt habe. Aber diese Petition ist ja nicht neu. Sie trägt die Nummer 5989/11/14. Das heißt, sie stammt aus der letzten Legislaturperiode. Bei aller Betroffenheit über den Inhalt und den Sachverhalt muss

man sagen: Es muss, so schwer es auch fällt, irgendwann einmal entschieden werden.

Zur Sache: Die Familie lebt seit 1993/1995 in der Bundesrepublik Deutschland. Es hat eine Härtefallregelung gegeben, Stichtag 1999. Das ist mittlerweile fünf Jahre her. Es ist eindeutig festgestellt worden, dass die Familie nicht unter diese Härtefallregelung fällt. Zu dieser Härtefallregelung gehörte u. a., dass ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, das der Familie ein von der Sozialhilfe unabhängiges Leben ermöglicht. Dieser Sachverhalt war nicht gegeben, und es hat den Anschein, als wenn er auch heute nicht gegeben ist.

Der Petitionsausschuss hat all diese Umstände in zwei Sitzungen gewürdigt. Sie können sich erinnern, dass im Petitionsausschuss in der ersten Sitzung, in der darüber beraten wurde, einstimmig auf „Sach- und Rechtslage“ entschieden wurde. Nach Aufforderung durch Frau Harms haben wir ein zweites Mal getagt, und wir haben wieder „Sachund Rechtslage“ entschieden.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Ich würdige auch hier das Engagement von Kirchen und Nachbarn. Auch ich habe Gespräche geführt und bedauere, wenn das eine oder andere missverstanden worden ist. Ich würdige auch das Engagement unserer eigenen Parteifreunde, die subjektiv natürlich noch viel mehr von diesem Sachverhalt betroffen und berührt sind als wir aus der Distanz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund, dass dieser Fall im Prinzip kein Einzelfall ist - wer dem Petitionsausschuss angehört, weiß, dass wir immer wieder eine Vielzahl von Einzelfällen dieser Art zu behandeln haben -, müssen wir allein schon aus Gründen der Sachlichkeit vermeiden, ein Präjudiz zu schaffen. Es ist eine Art von Gleichbehandlung, die auch mir keinen Spaß macht.

Das neue Zuwanderungsgesetz beschäftigt sich mit legaler Einwanderung. Wir haben es hier mit illegaler Einwanderung zu tun. Ich sagte bereits: Auch wenn es zu einer Härtefallregelung kommt - es wird ja noch diskutiert -, werden die Kriterien, von denen ich eben gesprochen habe, sicherlich nicht greifen. Wir haben letztendlich die schwierige Aufgabe - das macht Politik nicht immer leicht - zu entscheiden, auch wenn es uns nicht leicht fällt.

Die Sachlage und die Rechtslage geben uns keine andere Möglichkeit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Rickert.

Von der CDU-Fraktion hat sich der Kollege Böhlke zu Wort gemeldet. Bitte schön!

(Zuruf von Monika Wörmer-Zimmer- mann [SPD])

- Frau Wörmer-Zimmermann, Herr Böhlke hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte darauf hinweisen, dass uns wir uns mit dieser Petition im Ausschuss sehr intensiv befasst haben. Ein kurzer Rückblick: Am 25. März haben wir uns erstmalig ausführlich durch den zuständigen Berichterstatter unterrichten lassen. Nach Diskussionen haben wir im Fachausschuss einstimmig empfohlen, der Landtag möge auf „Sach- und Rechtslage“ entscheiden.

In der letzten Plenarwoche hat Frau Harms im Landtag deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht bestimmte Kriterien bei der Entscheidung des Petitionsausschusses nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir uns aufgrund dieser Aussage noch einmal im Fachausschuss damit beschäftigen, und wir haben dann am 13. März mehr als eine Stunde ausschließlich zu dieser Thematik gesprochen, beraten und bewertet. Während wir im März noch der Auffassung waren, dass „Sach- und Rechtslage“ im Einvernehmen aller Fraktionen empfohlen wird, gab es in der Sitzung am 13. März unterschiedliche Auffassungen. Die CDU-Fraktion kann in der Sache nicht erkennen, dass sich hier Entsprechendes ändert. Ich rufe noch einmal in Erinnerung, dass der Vater 1993 illegal nach Deutschland einreiste, dass die Mutter 1995 mit zwei Kindern folgte und dass im Jahre 2001 hier in Deutschland ein drittes Kind geboren wurde. Die Familie hat alle Rechtsmöglichkeiten genutzt und konnte kein Asylrecht erreichen. Die Altfallregelung ist ebenfalls ausführlich behandelt worden. Wenn hier festzustellen ist, dass selbst unter den günstigsten Voraussetzungen der Landkreis Lüchow

Dannenberg als Sozialhilfeträger in einem nicht unerheblichen Umfang für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen hat, dann ist es in der Sache richtig, eine entsprechende Klarstellung herbeizuführen.

(Präsident Jürgen Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, im Petitionsausschuss haben wir es insbesondere, was das Asylrecht und Duldungsrecht angeht, immer mit Einzelschicksalen zu tun. Wir müssen abwägen, aber wir müssen uns auch an bestimmte Grundsatzkriterien halten. Auf der einen Seite klingt es ja sehr schön, wenn Frau Harms von Gnade, Recht und Barmherzigkeit spricht. Aber, meine Damen und Herren, es geht auch darum, dass wir die vielen Fälle,

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Fälle? Das sind Menschen!)

die wir abzuarbeiten haben, nach ganz bestimmten Kriterien bewerten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dazu gehört auch der Begriff „Gerechtigkeit“. Alle, die eine entsprechende Petition, was das Asylrecht angeht, an uns richten, nachdem der Rechtsweg abgeschlossen ist, also alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, treten dann an den Petitionsausschuss heran und bitten um Hilfe. Dann ist es in einem demokratischen Rechtsstaat natürlich sehr schwer, eine entsprechende gerade Linie und Gleichbehandlung durchzusetzen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wir sind bestrebt, das nach bestimmten Kriterien voranzubringen. In Einzelfällen können wir durchaus helfen. Aber es gelingt nicht immer. Auch vor dem Hintergrund der künftigen Entwicklung und der Erwartung, dass diese Familie auch künftig nicht alleine den Lebensunterhalt wird bestreiten können, gehen wir in diesem Fall davon aus, dass die Entscheidung „Sach- und Rechtslage“ die richtige ist. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Gabriel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehöre dem Niedersächsischen Landtag nunmehr seit 14 Jahren an. Es gibt ein paar Kollegen, die länger dabei sind. Wir haben immer wieder Fälle gehabt, in denen ausländerrechtliche Petitionen gestellt worden sind und wir den Eindruck hatten: Mensch, nach den Buchstaben des Gesetzes ist es so, dass wir sie eigentlich abschieben müssten, aber so richtig wohl ist uns dabei nicht. - In all diesen Jahren und in all den Debatten hat sich damit niemand leicht getan. Ich möchte ausdrücklich sagen: Der vorliegende Fall ist wieder so ein Fall. Herrn Böhlke und allen, die hier von der CDUFraktion und von der FDP-Fraktion dazu geredet haben, und auch in Richtung des Innenministers sage ich: Ich verstehe Ihre Position. Ich halte die Argumente, die Sie vortragen, für nachvollziehbar. Ich bin der Überzeugung, dass Sie sich das nicht leicht gemacht haben, weil es gerade bei dem, was Sie, Herr Böhlke, vorgetragen haben, um Gerechtigkeit und um die Abwägung geht, wie wir mit der nächsten Petition und wie wir mit dem, der keine Petition einreicht, umgehen. Das ist ein nicht unerhebliches Argument. Das kennen auch wir.

Der Kern dieses Problems besteht darin, dass es um eine Familie mit drei Kindern geht, die in einem Landkreis lebt, in dem sie - abseits der Schwierigkeiten, als Asylbewerber überhaupt Arbeit zu finden -, wenn es überhaupt möglich ist, einen Job zu finden, ohnehin mit einem relativ geringen Lohnniveau auskommen muss. Das geht übrigens den Deutschen dort häufig auch nicht anders. Das führt in diesem Fall dazu, dass selbst bei Bemühungen um Arbeitsaufnahme und bei Berufstätigkeit beider Elternteile im Ergebnis ein Sozialhilfeanspruch auf etwa 700 Euro monatlich besteht, weil in der Familie drei Kinder sind. Aber, Herr Kollege Böhlke, jetzt müssen wir einmal überlegen, was das heißt. Da 700 Euro monatlich gezahlt werden müssen, müssen wir sie abschieben? Ich bitte Sie und die CDU, dass Sie, so wie ich Ihre Argumente verstehe, die Argumente der anderen Seite noch einmal auf sich wirken lassen.

Ich will hier nicht rührselig werden, sondern ich sage das, weil ich weiß, dass wir uns in der Vergangenheit immer große Mühe mit solchen Fällen gegeben haben. Das eigentliche Problem ist, wie ich meine, das Schicksal der Kinder, um die es dabei geht. Ein Kind, ein 17-jähriger Junge, ist inzwischen in Kanada; die anderen beiden Kinder sitzen da vorne. Wir reden sonst immer über Integration.

Die sind alle integriert. Das alles wissen Sie. Sie sollten heute bei der Abwägung der Argumente der CDU- und der FDP-Fraktion eines überlegen, nämlich ob wir die Chancen, die in der jetzt gefundenen Einigkeit zum Zuwanderungsgesetz, nicht noch einmal prüfen sollten, was das Thema Härtefall- und Altfallregelung angeht.

Sie wissen, dass die Härtefallregelung - Herr Innenminister, ich habe das gelesen - vermutlich auch in diesem Fall nur sehr schwierig - aus Ihrer Sicht gar nicht; aus meiner Sicht sehr schwierig anwendbar ist. Herr Innenminister und Herr Böhlke und an alle anderen, im Ergebnis werden wir aber - übrigens so, wie unter Ministerpräsident Ernst Albrecht zum ersten Mal hier im Lande - vermutlich für einen bestimmten, relativ eng begrenzten Personenkreis über eine Altfallregelung werden reden müssen. Das Zuwanderungsgesetz wird keine generelle Altfallregelung vorsehen. Aber die Innenministerkonferenz wird darüber beraten, ob den Ländern freigestellt wird, eine solche Altfallregelung einzuführen. Wir haben das in der Vergangenheit in Absprache in der Innenministerkonferenz immer nur gemeinsam getan. Es gab bestimmte Grundlagen im Ausländerrecht. Ich höre, dass dieses Mal die Situation so ist, dass die Innenminister und die Länder das selbst entscheiden können. Jedenfalls deutet sich eine solche Debatte an. Ich wäre sehr dafür, weil ich meine, dass die Argumente, die unter dem damaligen CDU-Ministerpräsidenten Ernst Albrecht gegolten haben, auch heute wieder gelten. Er sagt: Was auch immer im Einzelfall in den letzten 10, 14, 15 Jahren passiert ist, ist es am Ende, wenn die Kinder und die Eltern schon so lange hier sind, niemandem mehr zuzumuten, in die Heimat zurückzukehren und damit in ein Land, dessen Sprache von den Kindern schlechter beherrscht wird - manchmal gar nicht - als die deutsche Sprache. Im Kern geht es doch darum.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

In der politischen Diskussion erlebe ich immer wieder Folgendes. Wir ärgern uns, dass wir die, die wir abschieben wollen, oft nicht schnell genug herauskriegen. Auf der einen Seite bleiben manchmal Leute hier, weil sie die Chance haben, über Gerichte, Rechtsanwälte und anderes vor der Abschiebung geschützt zu werden, bei denen wir sind uns alle einig sind: Straftäter, nicht integriert, nutzen das Sozialsystem aus, gehen nicht arbeiten und hoffen darauf, dass sie der Staat am Ende

nicht erwischt. Und auf der anderen Seite haben wir Fälle, bei denen die Betroffenen all diese illegale Methoden nicht nutzen, sondern darauf vertrauen, dass es in dem Land so etwas wie Menschlichkeit und auch - ich sage das offen Barmherzigkeit gibt, bei denen die Betroffenen sagen: Wir hoffen, dass die sehen, dass wir hier leben und arbeiten wollen, dass unsere Kinder zur Schule gehen, dass sie Mitglieder in Sportvereinen sind, dass sie hier Freunde haben und dass sie zur Leistungsfähigkeit dieser Gesellschaft mit beitragen wollen. - Ausgerechnet diese schieben wir dann immer ab. Das ist etwas, was wir in all den letzten Jahren immer als ganz unangenehm empfunden haben, nämlich dass die, die sich rechtmäßig verhalten, vom Gesetz erwischt werden, und dass wir die anderen, die abtauchen, die Rechtsanwälte, Tricks und anderes benutzen, nicht loswerden.

Meine Bitte an Sie: Lassen Sie uns - trotz aller Redebeiträge - die Chance, zwei Dinge zu prüfen. Lassen Sie uns hier heute weder „Sach- und Rechtslage“ noch „Berücksichtigung“ noch „Erwägung“ entscheiden, sondern uns darauf einigen, das bis zu dem Tag abzusetzen, an dem der Landtag erstens in Kenntnis des Zuwanderungsgesetzes ist, und an dem wir uns zweitens - jedenfalls hoffe ich das - einvernehmlich auf eine möglichst enge Altfallregelung verständigt haben. Uns allen wird ein Stein vom Herzen fallen, wenn dann die Familie mit ihren Kindern darunter fällt. Wenn das nicht der Fall ist - das sage ich Ihnen für die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag -, dann werden wir das tun, Herr Böhlke, was Sie wollen, nämlich uns nach Recht und Gesetz verhalten, hier keine Stimmungsabstimmungen machen, sondern dafür sorgen, dass alle unter die gleiche Meßlatte fallen. Aber ich bitte Sie, die Chance zu nutzen, in Ruhe über Härtefallregelung und über Altfallregelung zu reden, und nicht heute einer Abschiebung zuzustimmen, die wir in einigen Monaten vielleicht bedauern. Das ist meine Bitte für meine Fraktion an Sie, verbunden mit einer klaren Zusage über unser Verhalten im Landtag.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)