Protokoll der Sitzung vom 24.06.2004

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich jetzt Herrn Briese das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein guter, ein richtiger, ein sinnvoller Antrag. Er könnte genauso gut von den Grünen stammen. Wir unterstützen ihn daher sehr gerne.

Herr Bäumer, ich habe mich bei Ihrer Rede das eine oder andere Mal nach Ihrer Argumentation gefragt, denn sie ist mir überhaupt nicht eingängig. Sie sagen ständig, die SPD hätte ein entsprechendes Gesetz längst machen können, und fragen, warum sie es nicht gemacht hat. Machen Sie es doch jetzt, und machen Sie es schnell! Es gibt keinen Grund dafür, so zu argumentieren.

Das zweite Argument, das Sie bringen, ist, bei Ihnen gehe Qualität vor Zeit. Diesen Anspruch soll

ten Sie auch bei der Verwaltungsreform beherzigen. Das wäre eine ganz gute Sache.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Da stürzen Sie aber völlig chaotisch mit Krawall voran, und bei dieser Sache wollen Sie es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Intention ist klar: Bei kleinen Rechtsstreitigkeiten soll versucht werden, sie außergerichtlich zu lösen - das ist in meinen Augen äußerst sinnvoll -, und unsere überlasteten Gerichte sollen ein wenig entlastet werden. In Deutschland landen leider viel zu viele Bagatellstreitigkeiten vor Gericht. Es gibt ganz aberwitzige Verfahren. Wir haben in diesem Plenum schon darüber geredet. Man fragt sich bisweilen ja auch, woher diese Prozessfreudigkeit oder auch diese Streithanseleien in der Bundesrepublik kommen.

Ein wesentlicher Grund, den wir auch im Landtag nicht ändern können, sind der hohe Entwicklungsstandard einer Industrie- und Dienstleistungsnation und eine vergleichsweise hohe Bevölkerungsdichte. Das führt zwangsläufig zu vielen Konflikten. Unser Land - auch darüber haben wir in diesem Landtag öfter geredet - ist hochgradig reglementiert. Ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, und schon steht in Niedersachsen die Polizei vor der Haustür. Hier noch eine kleine Videokamera, dort ein bisschen Schleierfahndung,

(Christian Dürr [FDP]: Ach, Herr Brie- se, nun übertreiben Sie mal nicht!)

und hier noch eine kleine Wanze. Das verstehen diese Regierungsfraktionen unter Deregulierung, Bürokratieabbau und weniger Staat. Das hat sich mir auch noch nicht so ganz erschlossen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Reinhold Coenen [CDU]: Wozu reden Sie über- haupt? - Weiterer Zuruf von der CDU: Das ist unglaublich!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen mehr Instrumente zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Der SPD-Antrag ist ein guter Baustein in diesem Gefüge. Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein Streitschlichtungsgesetz auf die lange Bank zu schieben, so wie Sie es hier machen.

Die Justizministerin könnte mehr tun, um niedersächsische Gerichte zu entlasten und um die Fähigkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu fördern. In Niedersachsen gibt es ein ganz tolles Pilotprogramm zur Einführung und Verbreiterung der Mediation. Aber bis jetzt hat man wenig Unterstützendes gehört. Bisher herrscht aus dem Justizministerium enttäuschende Funkstille in dieser Sache. Man will erst einmal die Auswertung abwarten und verschiebt die Fortführung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das ist in unseren Augen äußerst enttäuschend.

Des Weiteren gibt es ein weiteres wichtiges und gutes Programm, nämlich den Täter/OpferAusgleich. Das ist ein hervorragendes Instrument, um die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern; es fördert die Opferempathie, und es ist daher ganz wesentlich, um zukünftig Gewalt zu verhindern. Aber auch hier macht die Landesregierung bis jetzt nichts. Stattdessen werden Kürzungsbescheide in die Einrichtungen geschickt, und es wird zur Verunsicherung beigetragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die niedersächsischen Gerichte müssen von kleinen Streitigkeiten entlastet werden. Dafür gibt es vielfältige Instrumentarien. Eines liegt hier auf dem Tisch und sollte zügig umgesetzt werden, aber wahrscheinlich hat Zahlenakrobat Minister Schünemann die Ministerien so durcheinandergewirbelt, dass im Jahre 2004 erst einmal nichts mehr geht. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Lehmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag haben wir erneut ein Beispiel, wie die SPD-Fraktion auf der einen Seite versucht, Versäumtes nachzuholen, während sie uns auf der anderen Seite vorwirft, wir wären zu zögerlich und würden es nicht umsetzen. Das ist diese Hü-Hott-Geschichte: Das eine Mal geht es nicht schnell genug, das andere Mal sind wir wiederum zu schnell. Da passt irgend etwas nicht zusammen. Der Kollege Bäumer ist dankenswerterweise in diesem Zusammenhang schon auf einige Sachen eingegangen.

Man muss sich einmal klar machen, dass Sie seit dem Jahre 2000 die Möglichkeit gehabt hätten, in Niedersachsen ein Schlichtungsgesetz auf den Weg zu bringen. Man hat aus guten Gründen gesagt: Wir warten erst einmal ab, was andere Länder machen und wie dort die Erfahrungen sind. Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, zu sagen: Gut, lasst erst einmal die anderen machen; wir warten ab; wir müssen nicht unbedingt etwas regeln. Wenn man es jetzt aber mit der Begründung verknüpft, nun müsste etwas gemacht werden, denn da seien Einsparpotenziale, was dem Landeshaushalt nützen würde, dann muss man, wenn man an die Regierungszeit der SPD zurückdenkt, feststellen, dass es sich vielleicht auch schon zu jener Zeit angeboten hätte, das Einsparpotenzial gleich auszunutzen und nicht einen Scherbenhaufen zu hinterlassen, der mehrfach erwähnt wurde, den wir heute nicht mehr erörtern müssen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Insgesamt sind jetzt allerdings mehr als drei Jahre Untätigkeit vergangen. Jetzt heißt es: Liebe neue Regierungsfraktionen, badet mal die Sache aus. Jetzt können wir, wir haben Ergebnisse, und das sieht schon toll aus. Es ist darauf hingewiesen worden - das kann man hier durchaus sagen, weil dies in einer öffentlichen Ausschusssitzung gesagt wurde -, dass Mitte dieses Jahres, im Sommer, mit den Ergebnissen aus Nordrhein-Westfalen, aus Bayern und aus Baden-Württemberg zu rechnen ist. Warum man sich jetzt so auf die Hinterbeine stellt und - Frau Bockmann, entschuldigen Sie bitte die Redewendung - bockig wird, verstehe ich nicht. Warum können wir jetzt nicht noch die zwei oder drei Monate warten? Denn dann hätten wir eine echte Grundlage. Wir haben hier Anstöße durch den SPD-Antrag, der in der Zielrichtung nicht verkehrt ist - ich schließe mich gerne den Vorrednern an -, aber warum sagt man nicht: Gut, wir warten das ab und versuchen dann, daraus ein Gesetz zu machen, das wirklich die Punkte aufgreift, die sinnvoll sind, um eine außergerichtliche Streitbeilegung in Niedersachsen weiter voranzutreiben. Das erschließt sich mir nicht.

Wir müssen dabei auch berücksichtigen, dass es - Mediation ist angesprochen worden - auch noch andere Instrumentarien der außergerichtlichen Streitbeilegung wie z. B. die Schiedsmänner und Schiedsfrauen in Niedersachsen gibt. Wir von der FDP sehen hierin ein ganz wesentliches Element der außergerichtlichen Streitbeilegung, das es

mehr zu fördern gilt. Es muss vor allen Dingen mehr darauf hingewiesen werden, dass es sich gerade bei solchen Sachen wie Nachbarstreitigkeiten - Sie haben selbst in Ihrer Antragsbegründung darauf hingewiesen - um einen ganz großen Bereich handelt, der außergerichtlich geregelt werden muss. Nachbarstreitigkeiten, Beleidigungen im persönlichen Bereich - das sind alles Sachen, die in diesem Kreis geregelt werden können, ohne dass man damit die Gerichte belasten muss. Die Schiedsmänner und die Schiedsfrauen, die ihre Arbeit sehr gut verrichten, sollten hier gestärkt werden. Es sollte in diesem Bereich vorangegangen werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Von daher kann ich nicht verstehen, dass Sie sich unserem Wunsch auf Vertagung verschlossen haben. Wir sehen jedenfalls keine Notwendigkeit, jetzt hier ein Gesetz voranzutreiben. Wir sind der Meinung, hier hätte man die Vernunft walten lassen können. Man hätte auf die Fakten warten können und erst dann entscheiden müssen. Die SPD ist dazu offensichtlich nicht in der Lage. Das tut uns Leid. Wir werden den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das Wort hat jetzt die Justizministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD kommt zum falschen Zeitpunkt und verkennt die Gründe, die dazu geführt haben, dass der vorbereitete Gesetzentwurf zur Einführung der obligatorischen Streitschlichtung zunächst zurückgestellt worden ist. Nach In-Kraft-Treten des § 15 a EGZPO am 1. Januar 2000 ist im Frühjahr desselben Jahres von der damaligen SPD-geführten Landesregierung entschieden worden, von einer Umsetzung des § 15 a EGZPO in Niedersachsen vorerst abzusehen. Es sollten zunächst die Erfahrungen in anderen Bundesländern abgewartet werden. Sehr sinnvoll! In drei der acht Länder, die zwischenzeitlich Schlichtungsgesetze eingeführt haben, laufen diese Evaluationsprojekte. Die Ergebnisse sind für den Sommer dieses Jahres angekündigt. Sie sollen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Herbst 2004

vorgestellt werden. Auf dieser Grundlage soll dann in allen Ländern geprüft werden, ob es sinnvoll ist, § 15 a EGZPO zu ändern. Angesichts des unmittelbar bevorstehenden Abschlusses dieser Evaluation wäre es in hohem Maße unklug, unter Verzicht auf die zu erwartenden weiteren Erkenntnisse der Begleitforschung ein Gesetz zu erlassen, das dann womöglich binnen kürzester Zeit wieder geändert werden müsste.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mit vorausschauender Politik hat das nichts zu tun. Diese Landesregierung will aber gerade solide, nachhaltige und verlässliche Politik gestalten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten die Umsetzung sehr gut überlegen. Von einer Umsetzung des § 15 a EGZPO in seiner derzeitigen Form sollte nicht zu viel erwartet werden. Die ersten Erfahrungen in anderen Ländern deuten darauf hin, dass Gläubiger von Geldforderungen das obligatorische Streitschlichtungsverfahren dadurch umgehen, dass sie ihre Ansprüche in Mahnverfahren geltend machen. Ferner ist die Quote der Einigung bei der obligatorischen Schlichtung zum Teil deutlich niedriger als bei der freiwilligen Schlichtung. Nach bisherigen Schätzungen würde daher eine Umsetzung von § 15 a jedenfalls kurzfristig nicht zu einer spürbaren Entlastung der Gerichte und zu einer Stärkung der außergerichtlichen Streitschlichtung führen.

Die in der Begründung des Entschließungsantrages angestellte Erwägung, die Flucht in das Mahnverfahren führe bei einem relevanten Teil der Verfahren zu einer Erledigung der Verfahren ohne Inanspruchnahme eines kostenintensiven Streitverfahrens, zeugt von Unkenntnis. Das Mahnverfahren ist für Fälle vorgesehen, in denen der Antragsteller nicht mit einer Gegenwehr der anderen Partei rechnet, sodass er schnell und unkompliziert einen Vollstreckungstitel erlangen kann. Um diese Fälle aber geht es gerade bei der Flucht in das Mahnverfahren nicht. Damit sind vielmehr diejenigen Fälle gemeint, in denen die Antragsteller ein Mahnverfahren beantragen, obwohl sie gerade mit einer Gegenwehr der anderen Partei rechnen, weil sie eben nicht den von ihnen als Umweg empfundenen Weg über das Schlichtungsverfahren gehen wollen. Auf diese Weise belasten sie aber die Gerichte doppelt. Da ihnen die sofortige Erhebung der Klage in den von den Schlichtungsgesetzen er

fassten Fällen verwehrt ist, strengen sie ein erkennbar aussichtsloses Mahnverfahren an, um über den Einspruch der anderen Partei schneller in das streitige Gerichtsverfahren zu gelangen.

Die wissenschaftliche Begleitforschung und die anschließende Diskussion der Justizverwaltung wird sich deshalb gerade auch mit der Frage beschäftigen müssen, wie solchen unerwünschten Begleiterscheinungen im Interesse unserer Justiz und der Beteiligten begegnet werden kann.

Gleichwohl, meine Damen und Herren, ist die Landesregierung bis zum Vorliegen der Ergebnisse dieser Evaluation alles andere als untätig. Wir fördern die außergerichtliche Streitschlichtung und wollen deren Attraktivität und Bekanntheitsgrad erheblich steigern. Zu diesem Zweck veranstaltet mein Haus beispielsweise am 9. September dieses Jahres in Hannover einen Kongress zum Thema Konfliktmanagement. Neben renommierten Wissenschaftlern und an Schlichtung interessierten Praktikern wird insbesondere allen Anbietern ein Forum bereitet, in dem sie ihre eigenen Streitschlichtungsmöglichkeiten vorstellen und auch ihre Erfahrungen hierzu austauschen können. Denn der durch eine Umsetzung des § 15 a EGZPO ausgeübte Druck ist eine Möglichkeit, Streitparteien zur Teilnahme an solchen Verfahren zu bewegen. Der Akzeptanz der außergerichtlichen Streitbeilegung als solcher, aber auch der Erfolgsaussicht der einzelnen Schlichtungsverfahren ist mit Sicherheit besser gedient, wenn den Rechtssuchenden die Möglichkeiten und Vorteile dieser Verfahren bekannt gemacht werden und wenn sie daraufhin freiwillig, meine Damen und Herren, diesen Weg wählen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Trotzdem wird die Landesregierung auch von den Möglichkeiten eines § 15 a EGZPO durch Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs Gebrauch machen, wenn feststeht, für welche Bereiche die Einführung eines dem Gerichtsverfahren vorgeschalteten obligatorischen Schlichtungsverfahrens sinnvoll ist und für welche nicht. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die Umsetzung des vorliegenden Entschließungsantrags freilich verfehlt, denn den Antrag jetzt anzunehmen hieße tatsächlich, Frau Bockmann, die Augen vor dem Stand der Evaluation, den schon bezeichneten negativen Begleiterscheinungen und den unmittelbar bevorstehenden Erkenntnissen zu verschließen. Wir wollen das abwarten und werden dann allerdings unverzüglich

reagieren. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Bockmann hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Frau Bockmann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen gerne erklären, worin der Unterschied zwischen der jetzigen Justizpolitik und der Justizpolitik der damaligen Landesregierung besteht. Wir haben nämlich mit einer fantasievollen Justizpolitik nicht in Form von gnadenlosen Stellenstreichungen reagiert, sodass die Justiz tatsächlich bald im Koma liegen wird, sondern wir haben Alternativen gesucht.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das ist ja Fantasterei!)

Eine Alternative war die gerichtsnahe Mediation, die insbesondere in Göttingen erfolgreich von Anwaltschaft, Wirtschaft, Richterinnen und Richtern etc. getragen wird. Aber diese begrenzen Sie lokal auf die Stadt und entwickeln das Projekt nicht weiter. Diese Mediation in Göttingen war auch der Grund, warum wir nicht parallel ein zweites Verfahren einführen wollten. Vielmehr wollten wir erst einmal abwarten, was bei der Mediation herauskommt.

Nun ist es natürlich verwunderlich - Sie sind ja nicht erst seit einem Monat an der Regierung, sondern schon ein bisschen länger -,

(Bernd Althusmann [CDU]: Und das war richtig gut fürs Land!)

dass der ehemalige niedersächsische Justizminister, Christian Pfeiffer, dieses Gesetz zur außergerichtlichen Streitschlichtung bereits ausgearbeitet hatte

(David McAllister [CDU]: Wie hieß der Minister? Ja, wie hieß er denn gleich noch mal?)