Protokoll der Sitzung vom 24.06.2004

Herr Abgeordneter, kommen Sie zum Schluss!

Kümmern Sie sich um Ihren Wirtschaftsminister und Ihren Hilfswirtschaftsminister! Der ist ein Schaden für dieses Land. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Widerspruch bei der CDU und bei der FDP - Unru- he)

Meine Damen und Herren, wenn die Regierungsbank jetzt ruhig ist und die Abgeordneten auch, dann können wir zur Abstimmung kommen. Wir sind am Ende der Beratung.

Wer zu Tagesordnungspunkt 32 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 33. Federführend soll der Umweltausschuss sein, mitberatend der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, wir sind jetzt am Ende der Vormittagssitzung. Wir treten in die Mittagspause ein und treffen uns, wie vorgesehen, um 14.30 Uhr wieder.

Unterbrechung: 13.03 Uhr.

Wiederbeginn: 14.31 Uhr.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie haben die Mittagspause genutzt, um sich zu erholen, und wir können jetzt in entspannter Atmosphäre und sehr konzentriert unsere Tagesordnung weiter abarbeiten.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 34: Zweite Beratung: Schlichten statt richten - Außergerichtliche Streitbeilegung stärken! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/947 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/1154

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich erteile das Wort Frau Bockmann von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Sehr verehrtes Auditorium, soweit es hier ist.

(Bernd Althusmann [CDU]: Doch, wir sind da!)

Wir sind gespannt, was heute passieren wird.

(Zurufe von der CDU: Wir auch! - Le- gen Sie mal los!)

Unser Antrag „Schlichten statt richten“ ist im Rechtsausschuss frei nach dem Motto „Das nicht sofort Mögliche ist das Unmögliche, und das Unmögliche zu denken ist dem Fachmann lächerlich“ abgelehnt worden. CDU-Fraktion und FDPFraktion hielten es nicht für nötig, Entlastungen der Justiz und damit erhebliche Einsparpotenziale für den Justizhaushalt in Betracht zu ziehen. Das ist eigentlich ein ungeheuerlicher Vorgang; denn ständig die Haushaltsmisere zu beklagen, aber angebotene Einsparpotenziale zu ignorieren, macht keinen Sinn.

Befürworter der außergerichtlichen Streitschlichtung ist aber nicht nur die SPD-Fraktion, sondern - man höre und staune - auch die Justizministerin.

Für eine große Entlastung der Gerichte könnte darüber hinaus die außergerichtliche Streitschlichtung sorgen, die sie - also die Ministerin - stärken wolle. Wenn Sie etwas Neues stärken wollen, Frau Ministerin, dann müssen Sie es erst einmal einführen. Wenn Sie der Öffentlichkeit vorgaukeln, für die außergerichtliche Streitschlichtung zu sein, Ihre Fraktion hier aber das Gegenteil macht, dann taucht doch automatisch die Frage auf, Frau Ministerin: Können Sie sich in der CDU-Fraktion nicht durchsetzen?

Denn: Es macht doch Sinn, Nachbarrechtsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Streitigkeiten unterhalb von 750 Euro etc. in ein Niedersächsisches Schlichtungsgesetz zu gießen, weil einvernehmliche Einigungsversuche sowohl unter dem finanziellen als auch unter dem sozialen Aspekt eine gelungene Sache sind.

Sie wollen jahrelang Evaluationen in anderen Bundesländern abwarten. Ein Beispiel gefällig? - In Hessen, halb so viele Einwohner wie Niedersachsen, sind vom 13. Februar 2001 bis zum 1. Juni 2002 immerhin 2 671 Anträge auf obligatorische Streitschlichtung gestellt worden. Wenn Sie das einmal in Relation setzen, dann entspricht diese Eingangszahl ungefähr 2,5 kleineren Landgerichten. Ich meine, darüber lohnt es sich zu diskutieren.

Wenn wir die letzten Monate in Sachen Justizstrukturreform einmal Revue passieren lassen, dann ist eines unstrittig, zumindest aus unserer Sicht: Ihre Reformvorschläge sind der Versuch, möglichst wenig wahrzunehmen; denn mit der Abschaffung der Widerspruchsverfahren blähen Sie die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf. Sie nehmen die Kosten/Nutzen-Analyse der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zur Kenntnis. Sie halten erfolgreiche Projekte wie die gerichtsnahe Mediation in Göttingen lokal begrenzt. Und aktuell: Sie lassen das fertige Niedersächsische Schlichtungsgesetz, erarbeitet vom vorherigen Justizminister, in der Schublade des Ministeriums verstauben. Sie ignorieren Einsparpotenziale bei der Justiz und riskieren damit gleichzeitig auch noch einen Qualitätsverlust.

Damit nicht genug. Sie beschimpfen die Justiz in einem Artikel in der Zeit mit folgendem Satz: Die Patientin „Justiz“ ist krank. - Es ist interessant, wie Sie über die dritte Säule dieses Staates reden.

Nein, Frau Ministerin, es verhält sich anders. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Justiz krank ist. Sie dagegen sind opulent und beratungsresistent. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat jetzt der Kollege Bäumer von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte gedacht, es ginge um das Thema „Schlichten statt richten“.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Darüber hat sie geredet!)

Zum Schlichten ist immer eine Atmosphäre erforderlich, in der man sich gegenseitig akzeptiert und auch versteht. Das, was Sie gerade gemacht haben, Frau Bockmann, trägt nicht dazu bei, dass wir eine Atmosphäre haben, in der man von Schlichten reden kann.

(Heike Bockmann [SPD]: Sie sind ja auch nicht mein Nachbar!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die CDU-Landtagsfraktion spricht sich für eine Stärkung der außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen aus. Das ist für alle im Streitverfahren beteiligten Personen sinnvoll; denn es ist ein kostengünstiges Verfahren. Aber gerade weil es kostengünstig ist und das Land schon seit vielen Jahren finanziell am Ende ist, ist es für uns, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, unverständlich, warum solch ein Schlichtungsgesetz von Ihnen nicht schon unmittelbar im Jahr 2000 verabschiedet worden ist. Diese Möglichkeit hätten Sie gehabt; denn die rahmenrechtlichen Bedingungen waren damals vorhanden. Sie haben das aber nicht getan. Schade um das Geld, das wir in diesen vier Jahren hätten sparen können.

(Beifall bei der CDU)

Trotzdem - das will ich nicht verhehlen - löst Ihr Antrag bei mir natürlich klammheimliche Freude aus, zeigt er doch, dass Sie uns zutrauen, solch ein Schlichtungsgesetz umzusetzen. Was Sie alleine nicht geschafft haben, soll jetzt mit unserer

Hilfe Wirklichkeit werden. Damit haben wir auch grundsätzlich kein Problem.

(Heike Bockmann [SPD]: Warum leh- nen Sie es dann ab?)

Wir sind aber als CDU-Landtagsfraktion der festen Überzeugung, dass Qualität vor Geschwindigkeit kommt.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen halten wir es für außerordentlich sinnvoll, dass die Erfahrungsberichte aus den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und NordrheinWestfalen in unser Gesetz mit einfließen können. Dort sind diese Gesetze wissenschaftlich begleitet worden, und wir werden in Kürze erfahren, wo man noch etwas verbessern kann. Diese Berichte, Frau Bockmann - das wissen auch Sie -, sollen im Sommer vorgelegt werden, und der Sommer hat kalendarisch in dieser Woche begonnen. Ich kann, ehrlich gesagt, nicht verstehen, warum Sie diese Erfahrungen nicht abwarten wollen. Ich kann auch Ihre Eile nicht verstehen. Denn durch das, was wir jetzt machen, indem wir darauf warten, welche Erfahrungen andere Länder gemacht haben, wird sich das Ganze maximal um zwei bis drei Monate verzögern. Sie aber haben dafür gesorgt, dass solch ein Gesetz, obwohl Sie im Jahr 2000 die Mehrheit hatten, nicht schon längst in Niedersachsen eingeführt worden ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich sage Ihnen auch noch eines ganz deutlich: Qualität, gerade auch bei Gesetzen, sind wir den Menschen im Lande Niedersachsen schuldig. Halten Sie es für sinnvoll, wenn wir jetzt, ganz kurz vor den Erfahrungsberichten anderer Bundesländer, ein Gesetz auf den Weg bringen, das wir dann wenig später nachbessern müssen? Wir halten das nicht für sinnvoll.

(Beifall bei der CDU)

Wenn wir so etwas vorschlagen, dann machen wir das qualitativ so gut, dass wir auf Nachbesserungen nach Möglichkeit nicht angewiesen sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eile mit Weile, Frau Bockmann - das macht auch bei dem Schlichtungsgesetz Sinn. Ich sage Ihnen das nicht nur aus dem Bauch heraus, sondern ich kann Ihnen das auch belegen. Im Heft Nr. 18 der Neuen Juristischen Wochenschrift, Ausgabe April

2004, heißt es zu den Erfahrungen mit der außergerichtlichen Streitbeilegung:

„Die obligatorische Streitschlichtung stellt einen Versuch des Gesetzgebers dar, Rechtsstreitigkeiten außerhalb des klassischen Instanzenzugs zu erledigen. Sie wird, wie die Flucht in den Mahnbescheid zeigt, weitgehend nicht angenommen. Dort, wo sie durchgeführt wird, führt sie zu zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand, der durch die geringe Anzahl erfolgreicher Schlichtungen nicht aufgewogen wird. Ein nennenswerter Entlastungseffekt... ist mit ihr ebenfalls nicht verbunden.“

Meine Damen und Herren hier im hohen Hause, klarer geht es doch nicht. Lassen Sie mich deshalb zusammenfassen.

Wir sind inhaltlich bei Ihnen. Wir sind auch für die außergerichtliche Streitbeilegung. Bei uns geht Qualität vor Geschwindigkeit. Deswegen wollen wir die Erfahrungen anderer abwarten. Erste Erkenntnisse bestätigen uns in dieser Auffassung. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag heute und zu diesem Zeitpunkt ab. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)