es lag da, sollte umgesetzt werden -, Sie aber nichts machen. Tatsache ist, dass die Zahlen aus Nordrhein-Westfalen und Hessen eine positive Bilanz haben. Diese Flucht in das Mahnverfahren, die Sie vorhin angeführt haben, ist sicherlich vor
handen, aber nicht so gravierend, wie Sie es schildern. Der eigentliche Vorteil dieses neuen Verfahrens ist der, dass insbesondere bei Nachbarrechtsstreitigkeiten auch für die Zukunft verhindert wird, dass neue Streitigkeiten aufkommen. Vielmehr wird erreicht, dass Nachbarn in Frieden nebeneinander leben können.
Wenn wir im Hinterkopf haben, dass wir mit so vielen Stellenstreichungen leben müssen, die Sie leider vorgeschlagen haben und die Sie auch durchführen, dann können wir uns einen Stillstand nicht leisten, sondern müssen fantasievoll nach vorne sehen, und genau das ist der Inhalt dieses Antrags.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Bockmann, ich glaube, Ihrer Fantasie sind auch keine Grenzen gesetzt. Ich möchte noch einmal kurz auf das eingehen, was Sie zur Einführung der Mediation gesagt haben. Die Mediation wird von uns sehr wohl weiter unterstützt. Das ist ein Projekt, das von Herrn Pfeiffer initiiert worden ist. Ich möchte Ihnen jetzt noch einmal sagen, dass das Projekt bis zum Jahre 2004 läuft. Sie wollten abwarten, bis dieses Projekt abgeschlossen und auch evaluiert ist, um dann die außergerichtliche Streitschlichtung im Rahmen des § 15 a EGZPO zu überprüfen. Ich kann nur darauf hinweisen, dass das Projekt Mediation als Projekt noch nicht abgeschlossen ist. Es wird nämlich erst zum Ende dieses Jahres abgeschlossen. Dann sind wir sicherlich auch schon bei § 15 a EGZPO weiter.
Meine Damen und Herren, wir sind an Ende der Beratung angelangt und kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Wer ist anderer Meinung? - Das Erste war die Mehrheit. Dann wird so verfahren.
Tagesordnungspunkt 35: Einzige (abschließende) Beratung: Nachhaltige Pflanzenernährung fördern Wettbewerbsfähigkeit erhalten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1010 Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drs. 15/1155 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1167
Wir kommen zur Beratung. Mir liegt eine Wortmeldung von Jan-Christoph Oetjen von der FDPFraktion vor. Herr Oetjen, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die Frage nach einer sachgerechten und praxistauglichen Ausgestaltung der Düngeverordnung ist eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit und damit der Zukunftsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe bei uns in Niedersachsen. Nachdem die EUNitratrichtlinie verändert wurde, müssen wir die zurzeit gültige Düngeverordnung anpassen, auch wenn sie sich bei uns in Deutschland im Kern sehr bewährt hat. Mittlerweile wurde von Frau Künast der Entwurf einer neuen Düngeverordnung vorgelegt, der nach Einschätzung der einschlägigen Experten den Erfordernissen der Praxis aber überhaupt nicht gerecht wird.
Insbesondere die Tatsache, dass versucht wird, die natürliche Nährstoffdynamik, also die unvermeidbaren Nährstoffverluste, die es nun einmal auf jedem Ackerschlag gibt, in ein gesetzliches Korsett zu stecken, halte ich für völlig irrwitzig.
Auch der bürokratische Aufwand, der für die Umsetzung der vorgeschlagenen neuen Düngeverordnung notwendig wäre, ist nicht zu vertreten. Wir müssen die Landwirte von Bürokratie entlasten und dürfen sie nicht weiter belasten, meine Damen und Herren.
Praxis, eine Feld/Stall-Bilanz durchzuführen, durch eine bürokratische Hoftor-Bilanz ersetzt werden soll. Hierbei brauchen wir keine Änderung, meine Damen, meine Herren, sondern praxisgerechte Lösungen.
Darüber hinaus würde ich mir eine Entschärfung in den Phosphorregelungen wünschen. Die von Frau Künast vorgeschlagenen Grenzwerte von 20 kg Phosphorüberschuss pro Hektar und Jahr würden die Vieh haltenden Betriebe in Niedersachsen in echte Schwierigkeiten bringen. Diese vor allem inhaltlich nicht begründbare Grenze darf aus meiner Sicht so nicht stehen bleiben.
Durch Cross Compliance, also die Bindung der Direktzahlungen an die Betriebe an die Einhaltung bestimmter Standards, wird der Vorstoß zur Verschärfung des Düngemittelrechts aber erst richtig brisant. Es darf nicht zu einseitigen Verschlechterungen für die deutsche und niedersächsische Landwirtschaft im Vergleich zu ihren europäischen Mitbewerbern kommen.
Ich wünsche mir, dass wir die europäischen Regelungen 1 : 1 umsetzen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das bleibt unser Ziel. Mit diesem Antrag wollen wir auf sachlicher Ebene inhaltliche Verbesserungen an dem Entwurf der Düngeverordnung von Frau Künast durchsetzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundlage der vorliegenden Anträge ist die sich gegenwärtig im Bundesrat in der Beratung befindliche Düngeverordnung. Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP wurde im Mai-Plenum direkt überwiesen. Die Beratung im Ausschuss - wenn man so etwas überhaupt Beratung nennen kann fand am 11. Juni 2004 statt. Das Ministerium konnte keine Stellungnahme abgeben, da laut seiner Aussage der Verordnungsentwurf erst seit dem 23. Mai vorliege. Meine Damen und Herren, der
Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP datiert allerdings bereits vom 26. April. Wo liegen denn aus Sicht der Landesregierung die Knackpunkte?
Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP listet nur Allgemeinheiten auf, mit denen man in den konkreten Verhandlungen auf Bundesebene aber überhaupt nicht bestehen kann. Im ersten Spiegelstrich fordern Sie „eine ausreichende Versorgung der Pflanzen“ und eine „Minimierung von Nährstoffüberschüssen“. Kann mir einmal jemand erklären, was das eigentlich heißt bzw. welche Forderung Sie genau stellen? - Denn die Düngeverordnung hat ja genau das zur Zielsetzung. Eine Konkretisierung bedeutet, dass Sie Grenzwerte festlegen müssten, und davor drücken Sie sich.
Im zweiten Spiegelstrich fordern Sie eine „Orientierung auf die EU-Vorgaben der Nitratrichtlinie“. Was heißt Orientierung? - Die EU-Nitratrichtlinie ist verbindlich; das heißt, sie muss umgesetzt werden. Hierzu bedarf es keiner Aufforderung, sondern es geht wiederum um Grenzwerte, Herr Oetjen.
In dieser Form könnte ich alle Spiegelstriche durchgehen mit dem Ergebnis, dass an keiner Stelle eine klare Forderung zur Wahrung niedersächsischer Interessen gestellt wird.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Fraktionen der CDU und der FDP, schon keine Antworten geben können, so sollte man doch meinen, dass sich zumindest die Landesregierung bzw. das Fachministerium entsprechende Gedanken gemacht hätte. Aber auch dort: Fehlanzeige! Man signalisierte, dass man sich mit dem Verordnungsentwurf aufgrund der Kürze der Zeit noch gar nicht auseinander gesetzt habe, obwohl andere Länder schon konkrete Vorschläge unterbreitet haben. Oder wollte man uns nichts sagen? - Es folgte die Zusage des Ministeriums, uns bis zum letzten Freitag eine Stellungnahme zukommen zu lassen. Es wurde ausdrücklich danach gefragt, ob die Zeit ausreichend ist. Das wurde bejaht. Eine Stellungnahme haben wir aber bis heute nicht erhalten. Sie wurde zwar für morgen zugesagt, aber wir sollen schon heute über diesen Antrag abstimmen. Ich bin ja gespannt, ob Herr Minister Ehlen - nachdem wir keine Stellungnahme erhalten haben - jetzt, 24 Stunden später, etwas dazu sagen kann.
de den Mitgliedern der Fraktionen der CDU und der FDP am Ende der Sitzung eine sofortige Beschlussfassung nahe gelegt, da der Bundesrat die Düngeverordnung eventuell in der Juli-Sitzung auf der Tagesordnung hat. Meine Damen und Herren, wenn man sich lächerlich machen will, dann ist dieser inhaltsschwere Antrag natürlich von ganz besonderer Bedeutung für den Bundesrat. Der Umgang mit diesem Antrag im Ausschuss macht allerdings erschreckend deutlich, dass man gar nicht gewillt ist, sich ernsthaft mit der Thematik auseinander zu setzen, geschweige denn Beratungszeit zu investieren.
Meine Damen und Herren, bei dem vorliegenden Entwurf der Düngeverordnung gibt es aus unserer Sicht zwei Knackpunkte: Das sind zum einen die Bilanzobergrenzen bzw. die Überschusswerte - ganz besonders für Stickstoff - bei intensiv nutzbarem Grünland. Hier schreibt die Verordnung maximal 210 kg pro Hektar vor, andere Länder wie z. B. Dänemark gehen aber auf 230 kg pro Hektar. Zum anderen sind es die Bilanzierung und die damit verbundenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten, die handelbar bleiben und gerade für kleinere Betriebe noch leistbar sein müssen, ohne dass diese dafür noch eine Verwaltungskraft einstellen müssen. Beide Punkte greift unser Antrag konkret auf.
Meine Damen und Herren, es geht aber auch darum, den Landwirten landesseitig Hilfestellung gerade im Hinblick auf die Umsetzung von Cross Compliance zu geben; Herr Oetjen hat es erwähnt. Diese haben Sie den Landwirten aber gerade gestern gewaltig gekürzt. Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass bei der Neugestaltung der Düngeverordnung für die Umsetzung das Instrument der Prävention, das eine fundierte Beratung voraussetzt, wesentlich sein soll. Beratung, da gebe ich Ihnen allen ausdrücklich Recht, ist gerade in den nächsten Jahren bei der Umsetzung der GAPReform, insbesondere bei Cross Compliance, von existenzieller Bedeutung.
Aber genau diese Mittel kürzen Sie, meine Damen und Herren. Die Beratungsringe haben in Vorbereitung auf Cross Compliance Managementsysteme entwickelt. Die Systeme sind fertig. Man wollte in diesem Jahr mit 1 300 Betrieben beginnen. Die Mittel sind weg. Entgegen der Aussage im Aus
schuss erfolgt die Notifizierung der Richtlinie in dieser Woche bzw. ist gestern erfolgt, so jedenfalls die Aussage der Kammer Weser-Ems. Man könnte also schon im zweiten Halbjahr beginnen, aber das Geld fehlt. Genau diese Managementsysteme helfen aber den Landwirten, z. B. die Vorgaben der Düngeverordnung ordnungsgemäß umzusetzen, denn in der ersten Stufe von Cross Compliance wird im Jahr 2005 - also bereits im nächsten Jahr die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien, der Nitratrichtlinie und des Gewässerschutzes gefordert. Gerade die letzten beiden Punkte sind Bestandteile der Düngeverordnung.
Von daher gilt für uns: Die vorgesehene Cross Compliance-Regelung und die Einführung eines betrieblichen Beratungssystems müssen so ausgestaltet werden, dass in den Mitgliedsstaaten möglichst einheitliche Mindeststandards gelten und die Regelung nicht zu einem bürokratischen Aufwand führt.
Meine Damen und Herren, die von mir konkret genannten Punkte sind Inhalt unseres Antrages. Wenn Sie den Landwirten bei der notwendigen Umstrukturierung helfen wollen und sie für die Anforderungen von Cross Compliance fit machen wollen, dann müssen Sie unseren Antrag unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Auswirkungen dieses Entwurfs der Düngeverordnung werden sehr unterschiedlich eingeschätzt. Die einen - das vermittelt auch der Antrag der Koalition - gehen von erheblichen Einschnitten bei der intensiven Tierhaltung aus. Andere sehen kaum Verringerungen der negativen Umweltwirkungen aus diesem Sektor, verweisen sogar darauf, dass durch diese Verordnung in bestimmten Schweinebetrieben noch ein Aufstocken möglich ist. Sie sehen also: So ganz klar ist die ganze Situation noch nicht.
Andererseits haben wir seit einiger Zeit einen rechtsförmlich geprüften Verordnungsentwurf mit konkreten Regeln vorliegen, auf die sich - so wäre
es jedenfalls unser Wunsch gewesen - der Antrag der Koalition hätte beziehen können. Das ist aber nicht der Fall. Die Eckpunkte dieses Antrags sind so allgemein gehalten - das ist schon angesprochen worden -, dass ich im Gegensatz zur CDUund zur FDP-Fraktion überhaupt kein Problem hätte, zu behaupten, dass sie in dem vorliegenden Entwurf umgesetzt sind. Insofern kommt es natürlich weniger auf das geschriebene Wort als auf den Duktus an, mit dem dieser Antrag eingebracht und diskutiert worden ist.
Das Credo der FDP- und der CDU-Fraktion lautet: Umweltschutz hat im landwirtschaftlichen Fachrecht nichts verloren.