Meine Damen und Herren, das ist doch wirklich absurd. Das gesamte landwirtschaftliche Fachrecht ist doch den Zielen des Umwelt-, des Tier-, des Gesundheits- und des Verbraucherschutzes geschuldet und ist keine landwirtschaftliche Selbstbefriedigung.
Gerade die Landwirtschaft als größter Flächenbewirtschafter und Urproduzent ist eben keine geschlossene Veranstaltung, sondern hier müssen Regeln für den allgemeinen gesellschaftlichen Bereich her. Deswegen ist es auch nicht nachvollziehbar, wenn Sie in Ihrer Begründung schreiben, in der Düngeverordnung als Fachverordnung dürften keine umweltpolitischen Ziele im Vordergrund stehen. Das ist wiederum absurd.
In diesem Bereich gibt es für uns noch eine Frage, die noch nicht ausdiskutiert ist: Das ist die Benachteiligung der Viehbetriebe mit Weidehaltung. Ich möchte nicht zuletzt wegen der Diskussion im Ausschuss klarstellen, dass selbstverständlich auch diese Betriebe die gute fachliche Praxis einhalten müssen und dass die Behörden einschreiten müssen, wenn hier landwirtschaftliches Fachrecht verletzt wird. Wir wollen keine Sonderstellung für diese Betriebe, und deswegen wollen wir für sie auch keine Sonderstellung in der Düngeverordnung.
Im Moment haben wir die Situation, dass für diese Betriebe die schärfste Form der Nährstoffbilanz vorgesehen ist, während alle anderen eine Einzelschlagbilanz zugrunde legen können, die wesentlich größere Freiheiten lässt. Für uns ist nicht ak
zeptabel, dass hier eine Regelung umgesetzt werden soll, die dazu führt, dass zukünftig möglicherweise die Rinder im Stall bleiben. Deswegen haben wir in Berlin angeregt, über diese Frage noch einmal nachzudenken. Der SPD-Änderungsantrag nimmt unsere Bedenken jedenfalls auf. Deswegen werden wir ihn auch unterstützen.
Ich möchte zum Schluss noch einmal dringend auf die Notwendigkeit dieser Regelungen hinweisen. Wir haben im März das Sachverständigengutachten zum Meeresumweltschutz vorgelegt bekommen. Darin steht eindeutig: In den letzten zehn Jahren gab es keine durchgreifenden Verbesserungen bezüglich der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft. Die Eutrophierung durch Phosphat und Stickstoff zählt zu den gravierendsten Bedrohungen der Meeresökosysteme, nicht zuletzt des Wattenmeers, das uns Niedersachsen ja so am Herzen liegt. Deswegen sind rasche Maßnahmen zur Verringerung der landwirtschaftlichen Stickstoffeinträge erforderlich.
Meine Damen und Herren, am Handlungsbedarf gibt es also keinen Zweifel. Lassen Sie uns hier möglichst schnell zu vernünftigen Regelungen kommen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 1996 haben wir eine Düngeverordnung, die sich bewährt hat; das ist eben schon einmal gesagt worden. Diese Düngeverordnung muss allerdings aufgrund von EU-Vorgaben geändert werden. Dieser Pflicht ist die grüne Landwirtschaftsministerin, Frau Künast, nachgekommen. Sie hat diesen Entwurf, den wir jetzt kennen, mit ihrem Umweltminister Jürgen Trittin abgestimmt. Ich kann nur feststellen: Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt. Die Düngeverordnung wird schärfer, komplizierter, aufwändiger und vor allem bürokratischer. Das können wir so nicht hinnehmen.
Bauern am Ende keine höhere Akzeptanz für ein umweltgerechtes Düngen, sondern Wut, Frust und Ärger. Eine nachhaltige Bewirtschaftung ist damit nicht mehr gegeben.
Mit uns ist dieser Entwurf jedenfalls nicht umzusetzen. Dieser Entwurf genügt nicht den Erfordernissen der Praxis. Die notwendige Wettbewerbsfähigkeit ist nicht mehr gegeben. In landwirtschaftlichen Betrieben werden unnötige Bürokratielasten aufgebaut. Vor allem bei den landwirtschaftlichen Behörden ist zusätzlicher Kontrollaufwand notwendig. Diesen wollen wir absolut nicht.
Meine Damen und Herren, ich will einige Beispiele nennen. Die umfangreichen Aufzeichnungspflichten sind wirklich absurd. Betriebe, die bestimmte N-Dünger bei über 25 Grad Lufttemperatur ausbringen, müssen - so steht es jedenfalls im Entwurf - bei jeder Düngungsmaßnahme Datum, Art, Menge und Temperatur aufschreiben und diese Unterlagen mehr als sieben Jahre lang aufbewahren.
Wie sieht denn das in der Praxis aus, Herr Klein? Der Bauer beginnt morgens, seinen Naturdünger auszubringen. Er hat die Temperatur kontrolliert. In der Mittagszeit wird diese Temperatur überschritten. Er muss also während des Düngevorganges ständig auf das Thermometer schauen. Was da vorgegeben ist, ist doch Wahnsinn, das ist doch praktisch überhaupt nicht umzusetzen. Diese Regelung sollten wir ganz schnell wieder herausnehmen.
Ich möchte ein weiteres Beispiel nennen: Dabei geht es um die geplanten Obergrenzen, u. a. auch für N-Überschüsse. Die Betriebe sollen zunächst nach Großvieheinheiten-Besatz und nach N-Anfall aus verschiedenen Wirtschaftsdüngern in drei Klassen eingeteilt werden. Für jede Klasse sind unterschiedliche N-Obergrenzen vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen noch degressive Staffelungen hinzu, die alle drei Jahre abgeschmolzen werden. Das ist bis 2011 so vorgesehen. Wenn ein Landwirt also umsetzen soll, was in diesem Entwurf steht, muss er zunächst einmal ein Studium absolvieren, um dieses komplizierte Rechenwerk überhaupt zu verstehen.
Meine Damen und Herren, diese kompliziert zu errechnenden N-Obergrenzen - Herr Meyer, nun hören Sie doch mal zu! - machen in Vieh haltenden Betrieben künftig eine ordentliche Bestandsführung unmöglich. Um das alles kontrollieren zu können, ist damit vor allem eine Aufblähung der Behörden verbunden. Diese Regelungen sind nicht nur ungerecht, am Ende sind sie auch unpraktikabel. Daher werden wir Sie bei dem, was da vorgesehen ist, auch nicht unterstützen.
Die 1996 erlassene Düngeverordnung regelt die Grundsätze der Düngemittelanwendung sowie deren Bedarfsermittlung, gibt Vorgaben für Nährstoffvergleiche und die Pflichten zur Aufzeichnung. Herr Oetjen hat es eben schon gesagt: Diese Düngeverordnung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, sie trägt in einem sehr erheblichen Umfang zur Nachhaltigkeit der Pflanzenproduktion bei und entspricht auch der bedarfsgerechten Düngung.
Herr Klein, was jetzt an Nährstoffobergrenzen und Gesamtbilanzobergrenzen erfolgen soll, lässt eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung für bestimmte Kulturen an bestimmten Standorten überhaupt nicht mehr zu. Das heißt, bei der Berechnung der Nährstoffe, die dort angesetzt werden, werden Nährstoffe errechnet, die tatsächlich gar nicht mehr an die Pflanzenwurzel kommen. Welche Auswirkungen hat das denn am Ende? - Die Pflanzen verkümmern zu Hungerpflanzen. Sie sehen hungrig aus. Das Ertragspotenzial wird nicht ausgeschöpft. Das können die Landwirte nun überhaupt nicht wollen. Das kann für die niedersächsische Landwirtschaft nicht das Ziel sein.
Darüber hinaus ist dies, Herr Klein, aus wasserwirtschaftlichen Erwägungen heraus sogar nachteilig. Trotz niedrigem N-Düngeniveaus ist bei diesem ausgeschöpften Ertragspotenzial letztlich mehr N im Boden, der in das Grundwasser versickert. Das kann nicht unser Ziel sein.
Meine Damen und Herren, bei dem Entwurf, der von Künast und - ich füge ausdrücklich hinzu - von Trittin vorgelegt wird,
drängt sich bei uns der Eindruck auf, dass mit der Düngeverordnung Strukturpolitik gemacht werden soll, um vor allem den Betrieben mit 1,5 Großvieh
Das ist mit uns nicht zu machen; denn dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Landwirtschaft geschwächt. Schweine werden ebenso im Ausland verschwinden wie Arbeitsplätze des vor- und nachgelagerten Bereichs. Daher werden wir den vorliegenden Entwurf in dieser Fassung nicht mittragen.
Wir wollen - das haben wir in unserem Entschließungsantrag deutlich gemacht - eine 1 : 1-Umsetzung. Diese 1 : 1-Umsetzung ist in dem Änderungsantrag, den die SPD vorgelegt hat, nicht enthalten. Insofern können wir diesen Änderungsantrag auch nicht unterstützen.
Das, was wir zu unserem Entschließungsantrag im Ausschuss und auch heute wieder vorgetragen haben, entspricht dem, was Sie jedenfalls in Teilen Ihres Änderungsantrages vorgetragen haben. Insofern kann ich nur an Sie appellieren, unseren Antrag zu unterstützen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! CDU und FDP haben in ihrem Antrag ein brisantes Thema angesprochen, nämlich die geplante Änderung der Düngeverordnung. Liebe Kollegin StiefKreihe, Sie müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass wir den offiziellen Druck, den Gelbdruck, erst am 14. Juni, also vor zehn Tagen erhalten haben
und dass unseren Mitarbeitern im Ausschuss nicht daran gelegen sein konnte, auf Spekulationen einzugehen. Viele Dinge, die Sie gesagt haben, haben sich jetzt durch den dem Bundesrat vorliegenden Entwurf als richtig herausgestellt.
Meine Damen und Herren, ein großer Teil der geplanten Änderung der Düngeverordnung, die weitestgehend mit dem Umweltministerium abgestimmt worden ist, wird Niedersachsen große Probleme bereiten. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der Schutz der Umwelt und der Natur auch seitens der Landwirtschaft sehr große Aufmerksamkeit erfordert.
Die Schutzmaßnahmen müssen aber auch in einem ausgewogenen Verhältnis zum Schutzziel stehen. Sie müssen gewährleisten, dass wir qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produzieren können, dass wir also eine bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen sicherstellen können. Nur dann, wenn die Regelungen von den Betroffenen mitgetragen werden können, können wir dieses Ziel erreichen.
Ich bezweifele - das sage ich hier ganz klar -, dass der Entwurf, der jetzt auf den Tisch gelegt worden ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Produzenten und dem Schutzziel Umwelt herstellt. Der Entwurf der Düngeverordnung enthält Elemente, die weit über das EU-Recht hinausgehen. Einmal mehr werden unseren Landwirten Regeln aufgebürdet - ich glaube, das sollten wir ihnen nicht antun -, die weit über das hinausgehen, was die Konkurrenten im europäischen Ausland zu tragen haben.
Derartige nationale Alleingänge haben wir in der Vergangenheit genug gehabt. Dadurch schwächen wir nicht nur die Landwirtschaft, sondern die Wirtschaft insgesamt.
Es ist beabsichtigt, bereits jetzt Standards vorzugeben, die vielleicht zur Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie erforderlich werden. Dies wird allerdings nur dann der Fall sein, wenn sich herausstellen sollte, dass wir einer EU-Regelung nicht folgen können und es besser wäre, regionale Regelungen, etwa was den Stickstoffeintrag angeht, vorzusehen. Angesichts dessen wäre es