Protokoll der Sitzung vom 24.06.2004

Es ist beabsichtigt, bereits jetzt Standards vorzugeben, die vielleicht zur Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie erforderlich werden. Dies wird allerdings nur dann der Fall sein, wenn sich herausstellen sollte, dass wir einer EU-Regelung nicht folgen können und es besser wäre, regionale Regelungen, etwa was den Stickstoffeintrag angeht, vorzusehen. Angesichts dessen wäre es

besser, fakultativ handhabbare Regelungen zu schaffen, als generelle Vorgaben zu machen.

Auch Elemente des Bodenschutzes werden mit eingebracht. Hierfür gibt es weder im Moment Regelungen auf EU-Ebene, noch wird es diese in Kürze geben.

Ich möchte an dieser Stelle nicht im Detail auf die einzelnen Punkte der Vorlage des Bundesministeriums eingehen. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die beabsichtigte Ausweitung des Kataloges für bußgeldbewehrte Verstöße im Zusammenhang mit den ab 2005 anzuwendenden Cross Compliance-Bestimmungen zu einer erheblichen Verschärfung für die Landwirtschaft führen wird. Meine Damen und Herren, nach fachlicher Einschätzung wird dies für Niedersachsen im Hinblick auf die Kontrolle der einzuhaltenden Vorgaben eine erhebliche Personalaufstockung in diesem Bereich zur Folge haben. Der vorliegende Entwurf der Düngeverordnung ist daher aus fachlicher Sicht mehr als verbesserungsbedürftig.

Meine Damen und Herren, natürlich müssen wir den Anforderungen der EU gerecht werden. Natürlich müssen wir unsere Umwelt schützen. Aber wir müssen unserer Landwirtschaft auch eine wettbewerbsfähige Produktion ermöglichen, d. h. eine Produktion zu denselben Bedingungen, die auch ihre EU-Kollegen vorfinden.

(Beifall bei der CDU)

Hier gilt es, einen ausgewogenen und praktikablen Weg zu finden, um die Ziele unter einen Hut zu kriegen. Mit dem vorliegenden Entwurf ist dies nicht möglich.

Nun zu dem Entschließungsantrag von CDU und FDP. Der Antrag bringt die Dinge genau auf den Punkt.

(Lachen bei der SPD)

In ihm werden die wesentlichen Punkte angesprochen, die in dem Entwurf der Düngemittelverordnung geändert werden müssen, um den Landwirten und auch der Umwelt gerecht zu werden.

Der Änderungsantrag der SPD vom 22. Juni tut dies leider nicht. Die Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf zwei Details: auf die Bilanzobergrenzen und die Wahlfreiheit für die Form der Bilanzierung, die Hoftor- oder die Feld-StallBilanz. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, was Sie damit erreichen wollen. Sie haben die

1 : 1-Umsetzung wieder herausgenommen. Wenn Sie den niedersächsischen Landwirten Erschwernisse zumuten wollen, die Landwirte in anderen EU-Ländern nicht haben, dann sollten Sie dies auch klar sagen. Das jedoch tun Sie nicht.

(Beifall bei der CDU)

An dieser Stelle, Frau Stief-Kreihe und liebe Kollegen, werden Sie mit in die Verantwortung genommen. Ich glaube, Sie sollten den niedersächsischen Bauern klar und deutlich sagen, wo die SPD steht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich versichere Ihnen, dass ich den Auftrag, eine Änderung dieses Entwurfs herbeizuführen, annehme. Ich freue mich auch, dass CDU und FDP voll dahinterstehen. Wir werden das Bundesratsverfahren so gestalten, dass wir letztlich eine Düngeverordnung bekommen - wir müssen ja eine haben -, mit der wir in Niedersachsen leben können. Ich meine, dass wir damit den Landwirten und auch der Natur wesentlich Besseres antun, als wenn wir hier Ihren verwegenen und - ich sage einmal

(Andreas Meihsies [GRÜNE]: Zu- kunftsweisenden Entwurf!)

auch mehr ideologisch geprägten Vorstellungen folgen. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen nun zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und dann, falls dieser abgelehnt wird, über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer lehnt den Änderungsantrag ab? Das ist die Mehrheit.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer lehnt die Beschussempfehlung ab? Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 36: Einzige (abschließende) Beratung: Gemeindefinanzreform konsequent fortsetzen - Einnahmen für Kommunen nachhaltig und dauerhaft verstetigen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/961 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1156

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme.

Berichterstatter ist der Abgeordnete Rudolf Götz von der CDU-Fraktion. Herr Götz, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Ducksache 156 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag unverändert anzunehmen. Diesem Votum hat sich der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.

Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll, damit wir im Zeitplan bleiben. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

(Zu Protokoll:)

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich mit dem Antrag in insgesamt drei Sitzungen befasst. Nach der öffentlichen Erörterung in seiner 36. Sitzung am 11. Mai und der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in der 38. Sitzung am 19. Mai 2004 hat der Ausschuss in der 41. Sitzung am 9. Juni den Antrag abschließend besprochen.

Ein Vertreter der antragstellenden CDU-Fraktion führte dazu aus, dass sich die vom Bund eingesetzte Gemeindefinanzreformkommission jahrelang erfolglos mit dem Thema einer Gemeindefinanzreform befasst habe. Aus diesem Grund forderten die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung nunmehr auf, mit den Landkreisen, den Städten und Gemeinden unverzüglich in einen ernsthaften und konstruktiven Neubeginn einer Diskussion über die Reform der Kommunalfinanzen einzutreten. Im Mittelpunkt einer solchen Reform müsse dabei die Abschaffung der Gewerbesteuer stehen, da diese derzeit nur noch von 20 %

aller Betriebe gezahlt werden müsse und deshalb ausgesprochen ungerecht sei. Im Übrigen führe die Gewerbesteuer zu Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zu den anderen Staaten der Europäischen Union. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sei es erforderlich, eine wirtschaftsbezogene Gemeinde- oder Kommunalsteuer zu schaffen, die den Kommunen zu einer verlässlichen Einnahmebasis verhelfen könnte. Die Koalitionsfraktionen forderten mit ihrem Antrag den Bund deshalb auf, initiativ zu werden und wieder eine Gemeindefinanzreformkommission einzusetzen, in der Länder und Kommunen neben dem Bund gleichberechtigt vertreten sein müssten. In dieser Kommission dürfte nicht nur über die Zukunft der Gewerbesteuer diskutiert werden, sondern auch über einen Abbau der den Kommunen übertragenen Aufgaben.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion bemerkte dazu, er wolle die bereits in der Vergangenheit geäußerten Appelle und Erklärungen nicht wiederholen und auch sonst nicht näher auf den Antrag eingehen. Er wolle nur noch einmal darauf hinweisen, dass die von den kommunalen Spitzenverbänden abgegebene Stellungnahme so eindeutig gewesen sei, dass der SPD-Fraktion nichts anderes übrig bliebe, als diesen Antrag abzulehnen.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte dar, dass der Antrag ein gutes Beispiel dafür sei, wie sehr bei den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung Anspruch und Wirklichkeit auseinander klafften. Zwar hätten der Ministerpräsident und auch der Innenminister in der Vergangenheit schon häufiger erklärt, dass zwischen Land und Kommunen ein neues Vertrauensverhältnis geschaffen werden solle, die Absicht, die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch andere Modelle zu ersetzen, werde demgegenüber aber, wie die kommunalen Spitzenverbände in ihrer schriftlichen Stellungnahme dargelegt hätten, dazu führen, dass die Steuerlast von den Betrieben auf die Bürger umverteilt werde. Wie dies mit den steuerpolitischen Erklärungen der CDU auf Bundesebene vereinbar sein solle, sei ihm bisher völlig schleierhaft.

Ein Vertreter der antragstellenden FDP-Fraktion entgegnete dem gegenüber, dass die kommunalen Spitzenverbände nicht in jedem Punkt einer Meinung gewesen seien, sondern zu den einzelnen Forderungen im Antrag der Koalitionsfraktionen auch unterschiedliche Auffassungen vertreten hätten. Aus diesem Grunde könne die von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenver

bände abgegebene gemeinsame Stellungnahme nur als kleinster gemeinsamer Nenner bezeichnet werden.

In der weiteren Diskussion gab ein weiterer Vertreter der antragstellenden CDU-Fraktion zu verstehen, dass der Entschließungsantrag als ein Eckpunktpapier zu verstehen sei, das zahlreiche Anregungen beinhalte, die darauf abzielten, die Einnahmesituation der kommunalen Ebenen nachhaltig zu verbessern und zu verstetigen. Außerdem hätten die Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, den Aufgabenbestand der Kommunen zu reduzieren. Obwohl Beschlüsse in dieser Richtung bislang nicht gefasst worden seien, ließen die Oppositionsfraktionen jedoch nichts unversucht, um die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen Maßnahmen sofort kaputtzureden. Aus diesem Grund habe er den Eindruck, dass die Oppositionsfraktionen den Zusammenhang zwischen Aufgabenbestand der Kommunen und finanzieller Situation der Kommunen überhaupt noch nicht erkannt hätten.

Dem entgegnete der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass bekannt sei, dass die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung als zweiten Schwerpunkt die Durchführung einer Aufgabenkritik auf kommunaler Ebene eingefordert habe. In diesem Zusammenhang erinnere er an die Jahresversammlung 2003 des Landkreistages, bei der dieser Fraktionsvertretern einen Katalog mit etwa 15 Vorschlägen zum Aufgabenabbau überreicht habe. Dabei könne er sich noch genau daran erinnern, welche Probleme Vertreter aller Fraktionen mit diesem oder jenem Vorschlag gehabt hätten.

Abschließend entgegnete nochmals ein Vertreter der CDU-Fraktion, dass er manchmal den Eindruck habe, dass das Thema Aufgabenkritik in der parlamentarischen Beratung nicht so gut aufgehoben sei, weil in dieser Beratung zu viele Fraktionsinteressen aufeinander stießen. Aus diesem Grund gebe er zu erwägen, dass sich einmal ein anderes Gremium, beispielsweise eine EnqueteKommission, mit der Aufgabenkritik und der Zukunftsfähigkeit der Kommunen befassen solle.

Meine Damen und Herren, damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie namens des Ausschusses für Inneres und Sport, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1156 zu folgen und den Antrag unverändert anzunehmen.

Danke schön, Herr Götz. - Wir treten damit in Beratung ein. Das Wort hat Herr Bernd Althusmann für die CDU-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kommunen in Deutschland befinden sich in der schwersten Haushalts- und Finanzkrise seit Bestehen unseres Landes. Die Gesamtverschuldung beläuft sich inzwischen auf mehr als 83 Milliarden Euro. Allein die Kassenkredite der niedersächsischen Kommunen betragen zum 31. Dezember 2003 rund 2,8 Milliarden Euro. Das sind mal eben rund 30 % aller Kassenkredite in Deutschland. Die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen geht mit inzwischen jährlich fast 10 Milliarden Euro immer weiter auseinander.

Ich sage Ihnen eines sehr deutlich: Starke und eigenverantwortliche Kommunen waren das Fundament der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall bei der CDU)

Dieses Fundament, meine Damen und Herren, wurde durch eine beispiellose kommunalfeindliche Politik einer rot-grünen Bundesregierung nicht nur nachhaltig erschüttert, sondern zerstört.

(Beifall bei der CDU - David McAllister [CDU]: Richtig!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach vier Jahren liegen die Steuereinnahmen von Städten, Landkreisen und Gemeinden um rund 3 Milliarden Euro unter denen des Jahres 2000; inklusive der Zuweisungen von Bund und Ländern um rund 5 Milliarden Euro. Diese dramatische Finanzsituation unserer Kommunen hat einen Namen. Ich sage sehr deutlich: Ursache ist und bleibt Ihre wirtschafts- und wachstumsfeindliche Steuerund Finanzpolitik im Bund.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Steueramnestie, Mindestbesteuerung, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer - jeder neuen Aufgabe, die Sie sich im Bund ausdenken, folgt in der Regel eine Anhebung der Verschuldung.

(David McAllister [CDU]: Eine sozia- listische Mottenkiste ist das!)

Was wir in Deutschland jetzt brauchen - das meine ich wirklich sehr ernst -, ist eine Reform der Gemeindefinanzen, die die Steuereinnahmen von Städten, Gemeinden und Landkreisen verstetigt und stärkt. Eine solche Reform ist längst überfällig.