Protokoll der Sitzung vom 24.06.2004

Wenn wir unser Modell umgesetzt haben werden, dann wird jeder Einwohner und jeder Betrieb in der Kommune an der Finanzierung beteiligt sein. Durch unterschiedliche Steuersätze werden sie merken, wo eine gute Politik und wo eine schlechte Politik gemacht wird.

(Zustimmung bei der FDP)

Sie haben doch nur Angst davor, dass in den CDU- und FDP-geführten Kommunen die Steuersätze niedriger sind als in den SPD-geführten Kommunen. Deshalb wollen Sie das nicht haben.

(Zustimmung bei der FDP - Glocke der Präsidentin)

Aber das alles wird nicht reichen. Wir müssen alle Vorschriften und Standards auf den Prüfstand stellen. Auch im Bund brauchen wir das strikte Konnexitätsprinzip. Wer bestellt, der muss auch bezahlen. Ich bedauere außerordentlich, dass der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion, das strikte Konnexitätsprinzip auf Bundesebene einzuführen, im Bundestag von den anderen Fraktionen abgelehnt worden ist. Das ist unmöglich! Liebe Kollegen von der SPD, liebe Kollegen von den Grünen, sagen Sie doch Ihrem Kollegen in Berlin einmal, was Sie hier in Niedersachsen als Gesetzentwurf eingebracht haben. Dann sollten Sie das, was Sie hier machen wollen, in Berlin vielleicht einmal kopieren.

Herr Kollege Bode, ich sage Ihnen jetzt, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist.

Die Kommunen würden es Ihnen danken. Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin, und dem Haus für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 37: Zweite Beratung: Qualität der polizeilichen Arbeit sichern Keine Rückkehr zur Billigpolizei! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1024 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1157

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung. Die Berichterstattung übernimmt der Kollege Bode von der FDP-Fraktion. Herr Bode, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1157 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag abzulehnen. Diesem Votum hat sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.

Mit dem Antrag hat sich der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner 41. Sitzung am 9. Juni dieses Jahres befasst. Ein Vertreter der antragstellenden SPD-Fraktion bemerkte, nach der sehr ausführlichen Debatte anlässlich der Einbringung des Antrages seiner Fraktion in der 35. Plenarsitzung habe der Landesrechnungshof eine Stellungnahme veröffentlicht, in der es u. a. heiße, dass die zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei zu teuer sei und deshalb abgeschafft werden solle. Die SPDFraktion könne sich dieser Argumentation aber nicht anschließen, weil der Landesrechnungshof die Begründung für seine Auffassung nur sehr verkürzt auf den finanziellen Aspekt beschränkt habe. Der Abgeordnete erinnerte dann daran, dass bei der Einführung der zweigeteilten Laufbahn jedermann bekannt gewesen sei, dass mit ihr Mehraufwendungen verbunden seien. Diesen Mehrausgaben stehe aber eine höhere Qualität der Polizeiarbeit gegenüber. Von daher sei er der Auffassung, dass die zweigeteilte Laufbahn in Niedersachsen im Jahr 2005 vollendet werden sollte.

Ein Vertreter der CDU-Fraktion entgegnete, er könne dem Antrag der SPD-Fraktion allein schon wegen des in der Überschrift verwendeten Begriffs „Billigpolizei“ nicht zustimmen. Mit diesem Begriff diskriminiere die SPD-Fraktion die Polizei in 14 Bundesländern, die nicht mehr die zweigeteilte

Laufbahn hätten, und darüber hinaus alle Beamtinnen und Beamten, die ihren Pflichten im mittleren Dienst ordnungsgemäß nachkämen, wie die Kriminalitätsstatistiken aller Länder auswiesen. Wie sicherlich bekannt sei, habe auch er der Stellungnahme des Landesrechnungshofes widersprochen; denn der Landesrechnungshof gehe davon aus, dass Angestellte und Beamte jeder Art in einer Großorganisation wie der Polizei auf jedem beliebigen Posten eingesetzt werden könnten. Dies treffe aber nicht zu, sodass die Forderung des Landesrechnungshofes an dieser Stelle weitestgehend ins Leere gehe. Der Landesrechnungshof habe aber auch vorgeschlagen, einmal über die Frage nachzudenken, ob der mittlere Dienst nicht wenigstens in einigen Teilbereichen wieder eingeführt werden könne, wie dies auch in anderen Ländern bereits geschehen sei. Die CDU-Fraktion sei durchaus bereit, diese Anregung aufzugreifen; denn sie sei der Auffassung, dass in Zukunft auch Realschülern ohne Fachhochschulabschluss der Zugang zur Polizei ermöglicht werden müsse.

Für die FDP-Fraktion führte deren Vertreter aus, seine Fraktion habe auch Probleme damit, dass in dem Antrag die gerade auf den Weg gebrachte Polizeireform kritisiert werde. Er könne deshalb die Zustimmung nicht geben.

In der anschließenden Diskussion äußerten sich nochmals Vertreter der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Kontrovers wurde dabei diskutiert, ob nach dem Jahr 2010 ausreichend Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst bei der Polizei zur Verfügung ständen und wie gegebenenfalls eine Qualifizierung von Realschülern erreicht werden könne, um in den gehobenen Polizeidienst einzusteigen.

Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie namens des Ausschusses für Inneres und Sport, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1157 zuzustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD abzulehnen. - Vielen Dank.

(Unruhe)

Vielen Dank, Herr Bode. - Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe. Bei dieser Unruhe kann sich kaum jemand auf das konzentrieren, was gesagt wird. - Ich erteile jetzt Herrn Bartling von der SPD-Fraktion das Wort.

(David McAllister [CDU]: Ordnungsruf! - Hermann Eppers [CDU]: Zählt sein Punktekonto von gestern jetzt mit? - Gegenruf von Bernd Althusmann [CDU]: Das ist immer pro Tag!)

Ich kann das bestätigen: Die Ordnungsrufe gelten pro Tag, Herr Kollege. Ich habe mich sehr genau erkundigt, damit ich weiß, was ich mir leisten kann und was ich mir nicht leisten kann. Das ist richtig so.

(David McAllister [CDU]: Ordnungs- ruf!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin, offen gestanden, sehr darüber verwundert, mit welcher Eile unser Antrag zum Erhalt der zweigeteilten Laufbahn in der Polizei abgelehnt werden soll. In der letzten Beratung hatte ich noch den Eindruck, der Innenminister wolle an der zweigeteilten Laufbahn festhalten.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Mittlerweile hören wir, dass die mit der zweigeteilten Laufbahn von SPD und Grünen erreichte bessere Ausbildung und bessere Bezahlung der Polizei auch deshalb aufgegeben werden sollen, weil sich angeblich keine oder zu wenig qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mehr finden und man deshalb auch Realschülern den Zugang in den Polizeidienst eröffnen müsse.

Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob Ihnen der Beschluss des Landtages vom 24. Oktober 2002 bekannt ist, mit dem nicht zuletzt auf Initiative der CDU-Fraktion eine Entschließung zur Stärkung der Attraktivität des Polizeiberufs angenommen worden ist. In diesem Beschluss heißt es unter Punkt 5:

„Der Landtag ist der Auffassung, dass zur Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufes über den Abschluss der zweigeteilten Laufbahn hinaus weitere Aktivitäten erforderlich sind.... Der Landtag bittet die Landesregierung zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, durch eine Verbesserung der Ausbildung an den von der Polizei unterhaltenen Fachoberschulstandorten auch Realschülerinnen und Re

alschülern die Polizeilaufbahn zu eröffnen.“

Es ist also nicht etwas ganz Neues, den Polizeiberuf für Realschüler zu öffnen. Interessant ist übrigens, was die neue Landesregierung am 15. März 2003 geantwortet hat:

„Das MI hat die Praktische Ausbildung im Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst der Fachoberschule - Verwaltung und Rechtspflege - ab Beginn des Schuljahrs 2003/04 mit Runderlass vom 08.01.2003 neu geregelt.

Die Auswahl und Ausbildung von Fachoberschülerinnen und Fachoberschülern orientiert sich am Anforderungsprofil für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber, die den Sekundarschulabschluss I erworben haben, erhalten eine Einstellungszusage für den Vorbereitungsdienst unter dem Vorbehalt, dass ihre Leistungen im Praktikum die Einstellungsprognose bestätigen, sie die Fachhochschulreife erwerben und die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.

Durch dieses Modell zur Personalgewinnung soll sichergestellt werden, dass auch Schülerinnen und Schüler ohne Hochschulreife in ausreichender Zahl als Nachwuchskräfte für den Polizeivollzugsdienst infrage kommen.“

Das war die Antwort die heutigen Landesregierung.

Meine Damen und Herren, die niedersächsische Polizei hat ihre Aufklärungsquote in den vergangenen zehn Jahren um satte 10 % gesteigert. Das ist ein Erfolg der zweigeteilten Laufbahn.

(Beifall bei der SPD)

Gleichzeitig wurde die Arbeitszufriedenheit der Polizei durch die Einführung der zweigeteilten Laufbahn deutlich messbar erhöht. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass gute Arbeit abgeliefert wird.

Nun betonen Sie immer wieder, es sei ja schön und gut, dass die Aufklärungsquote der Polizei heute um zehn Prozentpunkte höher liegt als zu

Zeiten der CDU-Regierung unter Ernst Albrecht, aber in Bayern sei die Aufklärungsquote noch einmal 10 % höher, und deshalb sei unsere Polizei nicht gut genug.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das haben wir nie gesagt!)

Meine Damen und Herren, wer so etwas behauptet, der muss sich mit Statistiken seriös auseinander setzen. Herr Biallas, ich erinnere mich sehr gut daran, dass wir immer Auseinandersetzungen darüber geführt haben, dass dort alles besser sei.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Ich ha- be gesagt, dass sie höher ist, aber ich habe nicht gesagt, dass unsere schlecht sind!)

Das hat natürlich auch etwas mit der Qualität der Ausbildung der Kolleginnen und Kollegen zu tun.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Die haben keine zweigeteilte Laufbahn!)

Man muss sich also mit den Statistiken auseinander setzen. Wer die Gesamtaufklärungsquote in Niedersachsen mit der Aufklärungsquote in anderen Bundesländern vergleicht, der vergleicht Äpfel mit Birnen. Wichtig ist ein Vergleich zwischen den einzelnen Straftatengruppen. Wer sich einmal die Mühe macht, die Aufklärungsquote der Polizei in Niedersachsen mit derjenigen der bayerischen Kollegen etwa im Bereich der Diebstahldelikte oder bei den Körperverletzungen zu vergleichen, der wird feststellen, dass es bei einer Detailbetrachtung so gut wie keine Unterschiede in der Aufklärungsquote gibt. Der vonseiten der CDU und der FDP immer wieder erhobene Vorwurf, die von uns damals durchgeführte Polizeireform sei nicht erfolgreich gewesen, weil die Arbeit der Polizei in Niedersachsen schlechter sei als in Bayern, ist deshalb sachlich falsch und wird der Arbeit unserer Polizei in keiner Weise gerecht.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich akzeptiere sehr wohl, dass die Landesregierung auch in diesem Bereich Überlegungen anstellt, wie sie der prekären Haushaltslage des Landes gerecht wird. Ich sage aber mit allem Ernst: Vermeiden Sie es bitte, dies auf dem Rücken unserer Polizei zu machen.

(Beifall bei der SPD)

Die Wertigkeit der Arbeit unserer Polizei resultiert aus den täglich steigenden Anforderungen an den Polizeiberuf. Deshalb brauchen unsere Beamtinnen und Beamten eine angemessene und gerechte Bezahlung. Wenn dies, meine Damen und Herren, wegen der Haushaltslage zukünftig verweigert werden soll, erinnere ich Sie daran, dass wir Ihnen vor dem 2. Februar 2003 immer gesagt haben: Zusätzliche 1 000 Beamtenstellen können wir bei der Polizei nicht bezahlen. - Hätten Sie von diesem Vorhaben abgelassen, müssten Sie sich aus finanziellen Gründen keine Gedanken über die Wiedereinführung des mittleren Dienstes machen.