Eine Ausweitung des zu übertragenden Aufgabenkataloges sei nach Auffassung der Landesjägerschaft ebenfalls denkbar.
Jahr 2001 wurde durch Deregulierung bereits eine spürbare Entlastung der Jagdverwaltung erreicht. Beispielhaft nennen will ich hier den Dreijahresjagdschein und den dreijährigen Abschussplan für Rehwild. Gleichwohl stehe ich einer weiteren Deregulierung und Entlastung der öffentlichen Verwaltungen und gegebenenfalls auch einer Aufgabenwahrnehmung durch Dritte offen gegenüber.
Zu 1.: Die Diskussion, welche Aufgaben in welcher Bearbeitungs- und Entscheidungstiefe von den derzeit zuständigen Behörden auf die Landesjägerschaft übertragen werden können, wird zurzeit mit dem Landkreistag und der Landesjägerschaft geführt.
Bei Übernahme hoheitlicher Aufgaben durch Dritte ist grundsätzlich zu prüfen, ob bei Wahrnehmung durch einen Interessenverband - ein solcher ist die Landesjägerschaft - die berechtigten Ansprüche insbesondere der Eigentümer, aber auch anderer Interessengruppen weiterhin hinreichend Berücksichtigung finden. Bei einer Übertragung der beiden großen Aufgabenbereiche „Abschussfestsetzung” und ”Jägerprüfung” auf die Landesjägerschaft haben wir diesbezüglich Bedenken.
Anders zu beurteilen sind die Bereiche, die weitgehend jagdinterne Regelungen betreffen, wie z. B. die „Anerkennung einer Hegegemeinschaft” oder die „Bestätigung als Schweißhundführerin oder Schweißhundführer”. Hier halten wir eine Aufgabenwahrnehmung durch die Landesjägerschaft für zweckmäßig und sinnvoll und befinden uns dabei im Konsens mit Landkreistag und Landesjägerschaft.
Rechtlich werden bei Änderung der Aufgabenzuweisung in den meisten Bereichen Änderungen des Landesjagdgesetzes und ansonsten Änderungen der Folgebestimmungen erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen treten nicht ein, da wir davon ausgehen, dass durch Ausschöpfung des Gebührenrahmens der AllGO kostendeckende Gebühren erhoben werden.
Von der Landesjägerschaft wurde ja auch die Diskussion über die Abschaffung der Jagdsteuer angestoßen. Ich frage die Landesregierung, wie sie zu dem Vorschlag der FDP-Fraktion steht, die sich vehement für eine Abschaffung der Jagdsteuer einsetzt. Teilt die Landesregierung diese Auffassung?
Die Kreise sind schon heute in der Lage, sie auf 0 % zu setzen, wenn sie es denn wollen. Ich meine, wir tun gut daran, nicht in die Regelungsbereiche anderer Ebenen unseres staatlichen Aufbaus einzugreifen. Die Landkreise sollen das regeln, was sie für richtig halten, und wir regeln das, was wir für richtig halten. Ich hoffe, dass wir dann auf diesem Wege weiterkommen.
Ich will hier auch keinen Streit in die Koalition tragen. Ich habe das auch so unseren Kollegen von der FDP-Fraktion mitgeteilt. Es ist eben so, dass hierfür die Landkreise selbst zuständig sind. Wer sich da nun irgendwie einmischen will, muss das bei den Landkreisen tun. Da sind wir die falsche Adresse.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt. Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
noch Tagesordnungspunkt 3: 14. und 15. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/1120 und 15/1163 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1165 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1166
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 1120, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 37. Sitzung am 23. Juni 2004 entschieden. Wir beraten jetzt also nur noch die Eingaben aus der Drucksache 1120, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe von Alfons Thale aus Osnabrück, der sich um den dauerhaften Bestand der Verbraucherberatungsstelle in Osnabrück sorgt. Er weist darauf hin - so fasst es das Ministerium zusammen -, dass die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen wichtige verbraucherschützerische Tätigkeiten für unterschiedlichste Personengruppen wahrnehmen und damit einen wichtigen Beitrag für allokationseffizientes Marktgeschehen leisten. Das Ministerium stimmt dem
zu, indem es ausführt - ich zitiere -: In Märkten mit zunehmender Komplexität brauchen Verbraucher Orientierung und Beratung, um selbstverantwortlich am Marktgeschehen teilnehmen zu können. Hier leistet neben den Herstellern und dem Handel auch die Verbraucherberatung in Niedersachsen eine wertvolle Arbeit.
So weit ist die Stellungnahme brauchbar. So weit stimmen wir ihr auch zu. Deswegen sollte diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen werden.
Hintergrund sind die Pläne des Wirtschaftsministers, die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale bis 2007 von 1,6 Millionen auf 1 Million Euro zurückzufahren. Das geschieht in einer ohnehin schon finanziell angespannten Situation und nach einer Schrumpfungsphase, in der die Zahl der Verbraucherberatungsstellen im Land bereits von 40 auf 19 reduziert worden ist.
Die weiteren Kürzungen bei den Landeszuschüssen werden eine erhebliche weitere Einschränkung des Angebots zur Folge haben. Über wichtige Themen wird nicht mehr beraten werden können, und in der Fläche, also im ländlichen Raum, findet persönliche Beratung nicht mehr statt. Das heißt konkret, es besteht in der Tat die Gefahr, dass von den vorhandenen 19 Beratungsstellen mindestens 13 zumachen müssen. In diesem Zusammenhang finde ich den Hinweis von Herrn Minister Hirche, dass es nicht seine Sache sei, welche Beratungsstellen geschlossen werden müssten, mehr als zynisch.
Er schadet damit unmittelbar den Verbrauchern und mittelbar auch der Wirtschaft. Wir alle wissen: Auch diese Landesregierung kann keine Arbeitsplätze schaffen. Im Gegenteil: Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung vernichtet sie im Moment 6 000. Darüber hinaus vernichtet sie mit den Kürzungen bei der Verbraucherzentrale auch Arbeitsplätze in diesem Bereich.
Die Landesregierung hat nur die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit Arbeitsplätze geschaffen werden können. Mit der Schwächung der Verbraucherzentrale aber verschlechtert sie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zuschüsse zur Verbraucherzentrale sind
Zu den Rahmenbedingungen einer sozialen Marktwirtschaft gehören aus unserer Sicht auch das Recht der Verbraucher auf Information, das Recht auf eine unabhängige Beratung, das Recht auf einen Schutz vor Betrug und das Recht auf ein bisschen mehr Chancengleichheit am Markt. Dafür sind letzten Endes die Länder zuständig. Die Landesregierung stiehlt sich hier aus der Verantwortung. Für rund 40 000 Vieh haltende Landwirte kratzt sie etwa 6 Millionen Euro zusammen. Aber für 8 Millionen Verbraucher in Niedersachsen sind 500 000 Euro - das sind 6 Cent pro Verbraucher zu viel. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich rede zur Petition von Herrn Thale. Herr Klein hat eben schon deutlich gemacht, worum es dem Petenten geht. Dieser führt in seiner Petition darüber hinaus an, dass in seinem Bekanntenkreis ca. 20 bis 30 Personen sind, die die Hilfe der Verbraucherzentrale in Niedersachsen in Anspruch genommen haben. Diese Personen gehören nicht zu den Gutverdienenden, sondern eher zu den armen Menschen in diesem Land. Sie haben Hilfe erhalten, als sie bereits Produkte erworben bzw. Verträge abgeschlossen hatten. Diese Personen wären ohne diese Hilfe in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen. Der Petent meint auch, dass es notwendig sei, die Verbraucherberatung in Niedersachsen, speziell in Osnabrück, zu erhalten.
Das Ministerium stimmt dem Petenten darin zu, das Verbraucherarbeit insgesamt sehr wichtig sei. Aber dann kommt es: Es ist vorgesehen - das wissen Sie; das haben wir in diesem Hohen Haus schon häufiger debattiert -, die Mittel für die Verbraucherzentrale bis 2007 um 40 % herunterzufahren. Das bedeutet, dass auf jeden Menschen in Niedersachsen statt bislang 20 Cent für die Verbraucherberatung nur noch 13 Cent pro Jahr entfallen. Das ist also eine Kürzung um 40 %. Die Konsequenz war, dass bereits in diesem Jahr zwei leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
zwei teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen aus den Beratungsstellen entlassen werden mussten. Wenn das in den nächsten Jahren fortgeschrieben wird, werden - das hat Herr Klein auch gesagt von den Beratungsstellen nur noch acht, im schlimmsten Falle sechs erhalten bleiben können. Das bedeutet, dass die Verbraucherberatung in der Fläche geschwächt wird.
Von den Kundinnen und Kunden gehen ungefähr 140 000 direkt in die Beratungsstellen vor Ort. Sie sind nicht mit Internet ausgerüstet. Sie brauchen aufgrund der Schwierigkeiten eine persönliche Beratung. Das würde extrem eingeschränkt werden.
Ich zitiere - mit Erlaubnis der Frau Präsidentin jetzt einmal aus der Stellungnahme des Ministeriums. Es heißt dort
„... dass eine konzeptionelle und strukturelle Neuausrichtung vorzunehmen ist, durch die Planungssicherheit... (Herunterfahren auf 40 %) um so zukünftig den Erfordernissen einer modernen Verbraucherberatung gewachsen zu sein.“