Protokoll der Sitzung vom 25.06.2004

„... dass eine konzeptionelle und strukturelle Neuausrichtung vorzunehmen ist, durch die Planungssicherheit... (Herunterfahren auf 40 %) um so zukünftig den Erfordernissen einer modernen Verbraucherberatung gewachsen zu sein.“

Das finde ich nun wirklich zynisch. Bedeutet moderne Verbraucherberatung Entlassung? Bedeutet moderne Verbraucherberatung Schließung von Einrichtungen und Herunterfahren von Aufgaben?

(Unruhe)

Kollegin Leuschner, eine Sekunde bitte! - Meine Damen und Herren, wenn Sie sich unterhalten wollen, dann gehen Sie bitte hinaus. Es ist unerträglich laut hier.

(Zustimmung)

Frau Leuschner!

Frau Konrath, ich gehe davon aus, dass auch Sie gleich hierzu Stellung nehmen werden. Bevor wir uns wieder über allgemeine Grundsätze und darüber unterhalten, was in anderen Ländern und anderen Bereichen möglich ist, sage ich Ihnen: Hier geht es um die Verbraucherarbeit in Niedersachsen. Dafür tragen Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, die Verantwortung.

Es wird in der Stellungnahme auch ausgeführt, dass der Petent wahrscheinlich keine Angst haben müsse; in Osnabrück würde alles so erhalten bleiben, wie es ist. Das stimmt nicht. Ich weiß auch nicht, ob das Ministerium ein Orakel ist. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand, und das ist von den finanziellen Rahmenbedingungen abhängig. In Meppen und Bramsche - das ist Ihnen bekannt - ist das Netz schon ausgedünnt worden.

(Zuruf von Bernd Althusmann [CDU])

- Vielleicht können Sie Sorge dafür tragen, dass in Osnabrück

(Bernd Althusmann [CDU]: Ich?)

die Förderung der Kommunen erheblich verbessert wird, während Sie den Landesanteil erheblich reduzieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir sind dafür, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Rickert.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Eingaben, die in der Eingabenübersicht unter den Buchstaben K und P aufgeführt sind und aus der letzten Wahlperiode stammen. Es handelt sich dabei um insgesamt vier Eingaben, in denen um eine Aufenthaltsgenehmigung für Familien aus dem Kosovo nachgesucht wird. Wir haben im Petitionsausschuss alle Einzelfälle ausführlich und insbesondere vor dem Hintergrund der schwierigen Lage im Kosovo betrachtet. Aufgrund dieser schwierigen Lage ist es zur Duldung gekommen. Diese Fälle - ich darf das zusammenfassen - sind alle durch folgende Tatbestände gekennzeichnet:

Erstens. Die Einreise war illegal. Zweitens. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel besteht Ausreisepflicht. Das war den Petenten bzw. den zu Betreuenden bekannt. Die Verfahren dauerten sehr lange, sodass die Kinder - wenn sie denn hier geboren worden sind -, jetzt mindestens im schulpflichtigen Alter sind bzw. eine Ausbildung machen. In allen Fällen ist Sozialhilfe gezahlt worden. In zwei der vier Fälle sind die Familienoberhäupter straffäl

lig geworden. Dennoch ist nach geltendem Recht jeder Einzelfall zu prüfen. Wir können unsere Entscheidung auch nicht davon abhängig machen, ob irgendwann einmal andere Rahmenbedingungen herrschen werden. Nach allem, was wir wissen, würde im Hinblick auf die in Rede stehenden Eingaben auch eine veränderte Situation kaum zu einem anderen Ergebnis führen. Deshalb sollten wir vom Votum des Petitionsausschusses nicht abweichen und bei Sach- und Rechtslage bleiben. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich erteile jetzt dem Kollegen Böhlke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte zu den Eingaben, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strittig gestellt worden sind, Stellung nehmen. Der Änderungsantrag der Grünen überrascht mich insofern, da die strittig gestellten Eingaben erst vor einer Woche bzw. vor 14 Tagen im Ausschuss beraten und einstimmig mit „Sach- und Rechtslage“ beschieden worden sind. Gibt es nun neue Gesichtspunkte, die vorgetragen werden müssten, um diese Empfehlung zu überarbeiten? - Bisher gibt es keine Wortmeldung vonseiten der Grünen, auf die man eingehen könnte. Ich könnte mir vorstellen, dass der heute noch zu beratende Antrag betreffend Bleiberecht für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo der Hintergrund Ihres Änderungsantrags ist. - Ich sehe, dass dies bestätigt wird. Deshalb möchte ich gerne grundsätzlich etwas dazu sagen.

In zwei dieser vier Fälle geht es um ethnische Minderheiten, in zwei Fällen um Kosovo-Albaner, die hier tätig sind. Im Fall der Eingaben 4574 und 4870 ist ein dauerndes Bleiberecht beantragt worden. Hierzu muss man wissen, dass Angehörige von ethnischen Minderheiten in gefährdeten Gebieten des Kosovo in Deutschland geduldet werden und nicht ohne weiteres abgeschoben werden können. Hinzu kommt, dass inzwischen auch Vereinbarungen zwischen dem Bundesinnenminister und dem zuständigen Vertreter der UNO getroffen worden sind, die die Rückführung in diese schwierigen Bereiche ausdrücklich regeln. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sehr sorgsam darüber entschieden wird, ob eine Rückführung überhaupt

in Betracht kommt. Wenn ja, werden diese Rückführungen durch die entsprechenden UNOrganisationen sehr konkret vorbereitet und begleitet.

Die Familien, die bei uns als ethnische Minderheiten leben, möchten gern uneingeschränkt tätig bleiben und wirken, obwohl ihre Asylanträge und auch ihre Folgeanträge letztendlich negativ beschieden wurden und Rechtskraft erlangt haben.

Was die beiden Eingaben der Kosovo-AlbanerFamilien angeht, möchte ich gerne darauf hinweisen, dass sich der Sachverhalt völlig anders darstellt. Ich möchte das kurz mit einigen Stichworten skizzieren. In einem Fall handelt es sich um eine serbisch-montenegrinische Familie. Das Ehepaar ist mit einem Kind bereits 1987 illegal nach Deutschland eingereist. Zwei weitere Kinder wurden in Deutschland geboren. Im Laufe der Zeit wurden für alle Familienangehörigen Asylanträge gestellt. Alle wurden aber rechtskräftig abgelehnt. Seit 1987 bezieht diese Familie durchgängig Sozialhilfe - in den letzten sechs Jahren 135 000 Euro öffentliche Leistungen. Der Vater ist mehrfach wegen schweren Bandendiebstahls gefasst worden. Von Integration kann hier ja wohl keine Rede sein. Eine Perspektive kann ich auch nicht erkennen.

(Ina Korter [GRÜNE]: Integrierte las- sen Sie doch auch nicht hier! Die ha- ben Sie das letzte Mal doch auch ab- geschoben!)

Auch im Hinblick auf den zweiten Fall kann ich darauf hinweisen, dass der Vater hier schon straffällig geworden ist. Wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls in zwei Fällen ist er ebenso verurteilt worden wie wegen eines weiteren Diebstahldelikts. Auch Fahren ohne Führerschein war mehrfach ein Straftatdelikt. Wir kommen aufgrund der sehr ausführlichen Bewertung aller vier Einzelfälle dazu, den Beschluss „Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage“ zu empfehlen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Konrath, bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich komme noch einmal zurück auf die Eingabe 986

betreffend die Verbraucherberatung Osnabrück. Der Petent spricht sich für die Erhaltung der Beratungsstelle Osnabrück aus, da er aufgrund der Kürzung der Mittel für die institutionelle Förderung für die Verbraucherzentrale Niedersachsen eine Schließung des Standortes befürchtet. Ferner weist der Petent darauf hin, dass die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen wichtige Verbraucher schützende Tätigkeiten für unterschiedliche Personengruppen wahrnehmen.

Das Land Niedersachsen hat auf Einrichtung, Unterhaltung und Schließung von Beratungsstellen keinen Einfluss. Dieser Bereich obliegt allein der Verbraucherzentrale Niedersachsen in dem von ihr zu verantwortenden Rahmen von Beratungsbedarf und finanziellen Möglichkeiten. Voraussichtlich wird der Standort Osnabrück auch zukünftig als Regionalzentrum organisatorisch und inhaltlich voll erhalten bleiben. Möglicherweise wird die Beratungsstelle sogar noch ausgebaut, sodass in der Region Osnabrück keine Beeinträchtigung der Beratungsquantität oder -qualität zu erwarten ist. Im Gegenteil!

Die CDU-Fraktion weiß um die große Bedeutung einer unabhängigen Verbraucherberatung. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen leisten auf diesem Gebiet eine hervorragende Arbeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dazu kommt eine gut funktionierende Öffentlichkeitsarbeit, die die Verbraucher mit aufschlussreichen Artikeln in Tageszeitungen, mit eigenen Veröffentlichungen, mit Beiträgen in Rundfunk und Fernsehen sowie mit einem umfassenden Internetangebot zu allen Fragen des Verbraucherrechts versorgt. Mehrfach habe ich deutlich gemacht, dass wir nach wie vor an dem Ziel festhalten, die Verbraucherzentrale Niedersachsen finanziell so auszustatten, dass die Arbeit in bewährter Qualität fortgesetzt werden kann.

Aber, meine Damen und Herren, an einer disziplinierten und konsequenten Sparpolitik führt kein Weg vorbei. Bei jeder Gelegenheit wird die notwendige Konsolidierungspolitik von der Opposition in diesem Hause heftig attackiert, ohne dass sie eine vernünftige Alternative aufzeigt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die desolate Steuereinnahmesituation verursacht aktuell ein Haushaltsdefizit von nahezu 2 Milliarden

Euro. In der laufenden Legislaturperiode wird es weiterhin darum gehen müssen, den Teufelskreis aus Einnahmeschwäche, hoher Kreditaufnahme, dynamisch wachsender Zinsbelastung und steigender Kreditfinanzierung zu durchbrechen. Dazu brauchen wir dringend eine echte wirtschaftliche Erholung in Deutschland. Aber auch das Land muss im Rahmen einer sparsamen Haushaltspolitik seinen Beitrag leisten, was eben auch die Kürzung von Subventionen und Finanzhilfen bedeutet.

Dass unsere Politik bereits erfolgreich ist, zeigt sich bei der Neuverschuldung, die 2004 niedriger ist als im Vorjahr. Diesen Weg müssen wir konsequent weiter gehen. Niedersachsen ist kein Einzelfall. Jedes Bundesland muss diese Sparüberlegungen anstellen, weil die finanziellen Möglichkeiten auch in anderen Bundesländern nicht ausreichen.

Frau Kollegin Konrath, kommen Sie bitte zum Ende.

Ja, ich komme zum Schluss. - Wer den letzten Satz in der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums liest, der kommt zu dem Ergebnis, dass in dieser Stellungnahme eigentlich der Schlusssatz fehlt: „Dem Anliegen des Petenten ist damit entsprochen worden.“ Weil wir wollen, dass dem Petenten die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zugestellt wird, was bei dem Beschluss „Material“ oder „Berücksichtigung“ nicht der Fall wäre, haben wir uns für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage entschieden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Leuschner, bitte.

Frau Konrath, noch einmal zur Petition des Herrn Thale. Es war wirklich abenteuerlich, was Sie eben hier gesagt haben.

(Beifall bei der SPD)

Das kann so nicht stehen bleiben. Sie können ja gegebenenfalls wieder einen Leserbrief schreiben, vielleicht an die Neue Osnabrücker Zeitung. Sie

haben eben gesagt, dass es in der Entscheidung des Vorstandes liegt, wo unter Kürzung der Mittel Beratungsstellen erhalten bleiben können. Das ist richtig. Aber wie kommen Sie und das Ministerium zu der Annahme, dass die Beratungsstelle in Osnabrück erhalten bleibt oder sogar noch ausgebaut wird? Ich bin nicht das Orakel von Delphi. Deswegen war dies hier für das Anliegen des Petenten eine ganz schöne Verhöhnung.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Merk, möchten Sie noch zum Kosovo sprechen? - Sie haben das Wort.

(Präsident Jürgen Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche noch einmal zu den Petitionen betreffend die Kosovo-Gruppe. Das sind die Petitionen, die gerade eine Rolle gespielt haben und von den Grünen strittig gestellt werden. Meine Damen und Herren, es ist im Petitionsausschuss unsere Übung, jeden einzelnen Fall sehr ernsthaft zu diskutieren, abzuwägen und danach zu entscheiden. Ich halte es für richtig, dass man nur dann etwas strittig stellt, wenn man das vorher auch im Ausschuss getan hat. Sonst ist das nicht seriös.