Unterstützen möchte ich heute schon die Forderung nach der schnellen Umsetzung des Sonderprogramms zur Wiedereröffnung von Haltepunkten, von dem hier gerade schon die Rede war, und des Landesprogramms „Niedersachsen ist am Zug“. Ob eine Umstellung der Prioritätenliste notwendig ist, bleibt zu prüfen. In jedem Fall ist jedoch die Abarbeitung des Programms so zu gestalten, dass die Mittel im Interesse der Bauwirtschaft und der Bahnnutzer möglichst schnell abfließen können.
Gleichzeitig muss ich aber auch darauf hinweisen - das ist mir wichtig -, dass nicht alle vermeintlich freien bzw. vermeintlich noch belegten Mittel tatsächlich für die von den Antragstellern vorgesehenen Projekte verwandt werden können. Diese Mittel sind zu einem nicht unerheblichen Teil bereits für andere Projekte vorgesehen, die in Kürze realisiert werden sollen. Die Mittel sind bereits virtuell verbraucht und stehen für eine andere Verwendung nicht mehr zur Verfügung. Wenn diese Mittel für die genannten Projekte verwandt würden, würden andere Verkehrsprojekte dadurch automatisch gefährdet. Wir müssen daher genau prüfen und uns durch das MW informieren lassen, wie viele freie Mittel tatsächlich noch für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Der Antrag, den uns die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt hat, hat mich stark verwundert, Herr Hagenah. Denn ich habe mich gefragt, warum dieser Antrag überhaupt gestellt wird. Meine Verwunderung ist geprägt durch drei Kriterien: erstens die inhaltlichen Fehler dieses Antrages, zweitens die Forderung von Selbstverständlichkeiten und drittens die massive Kritik an Ihren eigenen Leuten
in Berlin. Das ist ein ganz interessanter Aspekt. Auf die anderen beiden vorerwähnten Punkte möchte ich etwas detaillierter eingehen.
Sie kritisieren, dass das Land Niedersachsen zu wenig in die Bahninfrastruktur investiert. Damit haben Sie zwangsläufig Recht, da es sich hierbei um eine reine Bundesaufgabe handelt.
Wie Sie wissen, ist in Artikel 87 e des Grundgesetzes festgelegt, dass Mittel für Bahninvestitionen nur auf Bundesebene vergeben werden. Niedersachsen hat zwischenzeitlich versucht, geplante Investitionen zu beschleunigen. Die LNVG hat sogar angeboten, den finanziellen Anteil der Deutschen Bahn z. B. bei der Strecke Hildesheim – Braunschweig vorzufinanzieren. Bahn und Bund haben selbst dies - zumindest bisher - abgelehnt. Ich finde in Ihrem Antrag, Herr Hagenah, auch keine Perspektiven, die uns hier weiter helfen bzw. Abhilfe schaffen können.
Wie ich eingangs ausgeführt habe, fordern Sie mit Ihrem Antrag Schritte ein, die bereits getan sind oder aber in naher Zukunft getan werden. Ein Beispiel dafür ist die hier bereits erwähnte Bahnstrecke Göttingen – Bodenfelde. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zur Sicherung des Regionalstreckennetzes in Südniedersachsen ist bereits unter Dach und Fach.
Des Weiteren kritisieren Sie stets, dass Niedersachsen aus dem Bundesverkehrswegeplan statt der uns zustehenden 10 % tatsächlich nur 4 % erhält. Damit haben Sie allerdings Recht. Sie sollten aber wissen, dass nicht wir die Entscheidungen treffen, sondern die Bundesregierung. Bitte richten Sie diesen von mir genannten Ansatz an Ihre Freunde in Berlin.
Der Forderung nach mehr Landesmitteln muss ich eine klare Absage erteilen. Das Ziel der Haushaltskonsolidierung, dem sich alles andere unterordnen muss, lässt dies nicht zu. Die Alternative wären Umschichtungen im Budget der LNVG. Aber wo sollen wir kürzen? Bei unserem Bahnhofsprogramm, durch das endlich wieder Vorplätze und Entrees entstehen, die die Menschen gerne annehmen? Oder beim Park & Ride?
Ich meine, die Landesregierung hat mit der LNVG schon die richtigen Schwerpunkte gesetzt und erreicht mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln ein Höchstmaß an Erfolg. Die steigende Zahl von Fahrgästen ist der beste Beweis dafür. Wer in diesem Fall mehr Geld möchte, muss sich an die Bundesregierung wenden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Mach‘ es nicht noch schlimmer! - En- no Hagenah [GRÜNE]: Auf die 38 Sekunden kommt es an!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Rühl, Sie haben uns mit dem Antrag völlig richtig verstanden. Uns geht es in dem Antrag darum, an einem Strang zu ziehen und nicht mit einseitigen Schuldzuweisungen gegenüber dem Bund, wie Sie es sich hier in Ihrer Rede einfach gemacht haben, die Mitverantwortung des Landes an dem Dilemma, das wir haben, schlichtweg zu verdrängen.
So werden wir beim Bund und auch bei der Bahn keinen Erfolg haben. Ich wiederhole unser Angebot, dass wir fraktionsübergreifend gegenüber dem Bund die Interessen formulieren müssen, dass natürlich aber auch Niedersachsen seine Hausaufgaben erledigen muss. Ich erinnere nur an die Zweckentfremdung der Regionalisierungsmittel. Die X-Mittel für die Bahnprivatisierung werden dem Land Niedersachsen vom Bund jährlich überwiesen, und Sie haben vor, im nächsten Jahr einen Betrag von 90 Millionen Euro davon für die Schülerbeförderung einzusetzen. Dann wissen wir doch, woran es im nächsten Jahr auch auf niedersächsischer Seite fehlt.
Dann zum Bahnhofsprogramm „Niedersachsen ist am Zug“: Da hakt es tatsächlich. Ich glaube, da bin ich besser informiert als Sie. Da ging es z. B. um den Prioritätenkatalog bei den Haltepunkten. Es bot sich die Gelegenheit, Haltepunkte der zweiten Gruppe vorzuziehen, konkret die Haltepunkte Rosdorf und Obernjesa, weil die Strecke Göttingen – Eichenberg gerade grundsaniert wurde. Wissen Sie, warum das nicht gemacht wurde? - Weil es nicht in der ersten Priorität stand! Ich meine, so etwas ist absurd. Wenn die Bahn eine Strecke anfasst, dann muss man auch mal über seinen Schatten springen und etwas, was in dem Programm enthalten ist, gleich mitfinanzieren und darf diese Chance nicht auslassen.
Uns geht es darum, dass wir die LNVG ein wenig flexibel machen müssen, Frau Rühl. Sie sollten vielleicht auch auf diese Beispiele eingehen und anerkennen, dass es mit etwas gutem Willen auch vonseiten der LNVG schneller ginge. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei allem Respekt, ich glaube, der Antrag der Grünen unterliegt einer doppelten Fehleinschätzung. Zum einen irren Sie sich im Adressaten, und zum anderen irren Sie sich, was den Stand der Vorhaben betrifft.
Verantwortlich für den Erhalt und Ausbau des Schienennetzes ist einzig und allein der Bund. Ich empfinde es insofern als einen Lichtblick, dass Sie in Ihrem Antrag selber darauf hinweisen, dass es unverträglich ist, wenn der Bund 3 Milliarden Euro im Schienenbereich kürzt. Wenden Sie sich deshalb an Ihre Berliner Freunde. Ich sage nur: Wenn der Bund bis 2008 keine Mittel für neue Ausbauund Neubauvorhaben bereitstellt, dann ist das ein Versagen gegenüber der grundgesetzlich festgelegten Aufgabe, die der Bund hier hat.
Dafür können und werden wir keine Landesmittel zur Verfügung stellen. Das hat übrigens niemals eine Landesregierung getan. Das Land hält hier keine Investitionsmittel zurück. Wir haben im Gegenteil dem Bundesverkehrsminister vorgeschlagen, baureife oder in Kürze baureife Ausbauvorhaben zumindest in die Reserveliste der geltenden Mittelfristplanung aufzunehmen, und wir haben eine Vorfinanzierung angeboten. Nicht einmal auf dieses Gesprächsangebot ist der Bundesverkehrsminister eingegangen.
Meine Damen und Herren, damit komme ich zu Ihrer zweiten Fehleinschätzung, was die konkreten Projekte betrifft, neben dem Angebot der Vorfinanzierung. Die Sanierung der Strecke Hude – Nordenham ist von der Bahn zugesagt.
- Dann brauchen Sie es doch nicht in Ihren Antrag aufzunehmen, wenn Sie wissen, dass es zugesagt ist. Es ist richtig, dass es dort einen Schienenbruch gegeben hat. Solche Vorkommnisse gibt es leider sogar auf Neubaustrecken. Das hat mit der grundsätzlichen Sanierung überhaupt nichts zu tun. Derzeit wird die Bauplanung abgestimmt. Sie oder ein anderes Mitglied Ihrer Fraktion haben an dem entscheidenden Gespräch teilgenommen. Sie hätten im Bilde sein können. Das hat in einem solchen Antrag nichts zu suchen. Sie fordern, als ruhte still der See, bis Ende 2005 den Einsatz neuer Triebwagen. Ich sage Ihnen: Die Bahn hat uns zugesagt, dass diese Fahrzeuge in wenigen Wochen zum Fahrplanwechsel im Dezember in der Wesermarsch fahren werden. Sie rennen also offene Türen ein, nur um hier Klamauk zu machen.
Sie rennen auch offene Türen ein, wenn Sie die Heidebahn nennen. Wir haben uns mit der Bahn im Frühjahr darauf verständigt. Ich bin auch optimistisch, dass der Ausbau der Eisenbahnstrecke Göttingen - Bodenfelde gelingen wird. Meine Damen und Herren, wir arbeiten aber schon die erste und dann die zweite Priorität ab. Es geht aber nicht an, dass irgendeine Maßnahme vorgezogen wird, weil da zufällig ein Landtagsabgeordneter wohnt. Das kann nicht sein, meine Damen und Herren.
Ein wichtiger Schritt war die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zum Harz-Weser-Netz. Ein wichtiger Schritt war auch unser Programm „Nie
dersachsen ist am Zug“ zur Modernisierung der Bahnhöfe. All dies zeichnet Niedersachsen aus. In Bezug auf die Schiene - ob Sie das hören wollen oder nicht - setzt kein anderes Bundesland angesichts der aktuellen Situation so viele Prioritäten wie Niedersachsen. Ihre Initiative richtet sich an den falschen Adressaten und ist in der Sache falsch. Der Antrag an sich ist ein Schienenbruch. Wir dagegen fühlen uns auf der richtigen Schiene.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat empfiehlt, den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit diesem Antrag federführend zu befassen und die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Inneres und Sport mitberatend zu beteiligen. Gibt es andere Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1356
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Einbringung des Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz“ durch die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP wird einem Wunsch der Abgeordneten aus der Braunschweiger Region entsprochen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen dafür.
Nach der Abschaffung der Bezirksregierung Braunschweig wird eine regionale Kulturstiftung mit Sitz in Braunschweig geschaffen, deren Kernaufgabe in der Verwaltung der beiden bisher rechtlich
voneinander unabhängigen Stiftungen des Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds und der Braunschweig-Stiftung liegt. Eine solche Konstruktion gibt es auf Landesebene sonst nur noch im Bereich der Klosterkammer Hannover.
Die künftige „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ ist in der historisch gewachsenen Situation des Landes Braunschweig begründet und stützt sich auf Artikel 72 der Landesverfassung, wonach besondere Belange und überkommene Einrichtungen der ehemaligen Länder zu schützen und zu fördern sind. Die künftige Stiftung wird auch die Aufgaben der regionalen Kulturförderung „Braunschweiger Landschaft“, die den Raum des Zwecksverbandes Großraum Braunschweig umfasst, übernehmen.
Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass hier noch Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Nach Aussagen von Persönlichkeiten aus der Kulturszene in der Region arbeitet die Kulturförderung im Vergleich u. a. zu den Ostfriesischen Landschaften nicht besonders effektiv. Deshalb ist es meiner Auffassung nach sinnvoll, diese Aufgaben in die neue Braunschweig-Stiftung zu integrieren.