Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass hier noch Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Nach Aussagen von Persönlichkeiten aus der Kulturszene in der Region arbeitet die Kulturförderung im Vergleich u. a. zu den Ostfriesischen Landschaften nicht besonders effektiv. Deshalb ist es meiner Auffassung nach sinnvoll, diese Aufgaben in die neue Braunschweig-Stiftung zu integrieren.
Eine der vordringlichsten Aufgaben des Stiftungsrates in Zusammenarbeit mit dem künftigen Direktor bzw. der künftigen Direktorin wird deshalb sein, den Übergang herbeizuführen. Der Gesetzentwurf über die „Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz“ vereinigt den Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds und die BraunschweigStiftung mit einer jährlichen Ausschüttung in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro sowie die Kulturfördermittel der bisherigen Bezirksregierung Braunschweig in Höhe von bislang 150 000 Euro unter einem gemeinsamen Dach. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein ehrenamtlicher Stiftungsrat von neun Persönlichkeiten. Ihnen steht der Präsident bzw. die Präsidentin vor. Ein Direktor oder eine Direktorin führt die Amtsgeschäfte.
Meine Damen und Herren, zu den Sitzung des künftigen Stiftungsrates werden die in § 3 Abs. 2 aufgeführten Leiter der regionalen Kulturorganisationen wie Staatstheater, Herzog August Bibliothek und Landesmuseen beratend hinzugezogen. Drei der neun Mitglieder des Stiftungsrates, nämlich je ein Vertreter des Kulturministeriums, der Evangelischen Landeskirche und der Stadt Braunschweig, sind gesetzt. Die anderen sechs Mitglieder werden
vom Kulturminister berufen. Aktive Politiker sollen nicht berufen werden. Ich denke aber, dass hierüber mit den Oppositionsfraktionen Einvernehmen erzielt werden kann.
Die Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Kulturministerium für drei Jahre berufen. Sie wählen aus ihrer Mitte ein vorsitzendes Mitglied und zwei Stellvertreter. Auch hier gilt eine Amtsdauer von drei Jahren. Diese nennen sich - ich habe es schon erwähnt - Präsident bzw. Präsidentin und Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel unterstützt, die Zahl der niedersächsischen Gesetze und Verordnungen zu reduzieren.
Neben der bloßen Aufhebung von Regelungswerken ist das sinnvolle Zusammenführen bislang verteilter Regelungen in einem Regelungswerk eine weitere Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen. Damit lassen sich zugleich die Deregulierungsbestimmungen umsetzen. So wird nicht nur die Übersichtlichkeit des niedersächsischen Normenbestandes verbessert, sondern auch ein Beitrag zur Rechtsvereinfachung geleistet.
Es drängt sich hier auf, die Regelungen über den Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds, die Braunschweig-Stiftung und die neue Stiftung in einem Regelungswerk zusammenzuführen und im Zusammenhang damit die vorkonstitutionellen Regelungen auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen und zu modernisieren. Damit wird auch ein Beitrag zur Rechtsbereinigung geleistet.
Ich bin davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist. Dadurch, dass alle potenziellen „Nutznießer“ an den Sitzungen des Stiftungsrates beratend teilnehmen können, ist von vornherein eine Vertrauensbasis gegeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich schon heute auf die in der nächsten Woche im Fachausschuss stattfindenden Beratungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Auflösung der Bezirksregierung Braunschweig werden vom 1. Januar 2005 an unsere beiden Braunschweiger Stiftungen heimatlos. Von daher ist dieses Thema nur ein regionales Thema und wird sicherlich auch nur die regionalen Abgeordneten besonders interessieren.
Es war schon angedacht worden, diese beiden von Herrn Schrader eben genannten Stiftungen einfach zur Klosterkammer Hannover zu geben. Diesen Gedanken haben wir im Braunschweiger Raum natürlich nicht für gut befunden. Insofern ist die Idee, eine Stiftung zu gründen, eine gute Idee. Eigentlich waren wir gemeinsam auf einem guten Weg, diese Stiftung einvernehmlich zu installieren.
„Wie der CDU-Abgeordnete Hermann Eppers unserer Zeitung mitteilte, sei weitgehend Einigung auch mit der Opposition erzielt worden, sodass er mit einer breiten Mehrheit rechne.“
Also mit einer breiten Mehrheit für dieses Gesetz. Ich muss sagen, Herr Eppers, dass ich ein bisschen erstaunt war; denn inzwischen lag uns der Gesetzentwurf ja schon vor. Sie müssen wissen, meine Damen und Herren, dass Herr Eppers die Verhandlungen mit der Opposition angeführt hat. In der Tat hatten wir Einvernehmen über Eckpunkte dieses Gesetzentwurfes erzielt. Wir waren uns z. B. darüber einig, dass in Zukunft die Stiftung die Kulturförderung im Gebiet des Großraumverbandes, die bisher von der Bezirksregierung wahrgenommen worden ist, übernehmen sollte. Zum Großraumverband findet sich weder im Gesetzentwurf noch in der Begründung ein Wort. Es muss unbedingt nachgetragen werden, dass das eine gesetzte Größe ist.
Es wurde aber nicht vereinbart, dass die Braunschweigische Landschaft in Zukunft überhaupt keine Kulturförderung mehr machen soll, sondern es wurde vereinbart, dass der Braunschweigischen
Landschaft die Mittel, die sie jetzt für ihre Kulturförderung zur Verfügung hat, verbleiben und dass es darüber hinaus in absehbarer Zeit eine geschäftliche Verzahnung zwischen der Kulturstiftung und der Braunschweigischen Landschaft geben soll.
So wurde das, Frau Mundlos, mit Ihrem Kollegen Eppers verabredet. Darüber werden wir also noch einmal reden müssen. So viel zum Thema Verlässlichkeit, weil von Ihnen in der letzten Zeit ja immer betont wird, dass Sie besonders verlässlich sind.
Jetzt noch ein Wort zum Stiftungsrat. Natürlich ging es in den Gesprächen mit Herrn Eppers auch um den Stiftungsrat, und es war völlig klar, dass zwei Vertreter gesetzt werden, und zwar ein Vertreter vom MWK als Aufsichtsbehörde und ein Vertreter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche, weil das gesetzlich so vorgesehen ist. Nun lese ich im Gesetzentwurf von einer dritten Größe, nämlich von einem Vertreter der Stadt Braunschweig als drittem gesetzten Mitglied im Stiftungsrat. Als Lokalpatriotin könnte ich jetzt natürlich sagen: Mein Braunschweiger Herz hüpft und freut sich, denn endlich wird anerkannt, dass Braunschweig eine Größe in der Region ist, und die Hauptstadt deshalb einen festen Sitz im Stiftungsrat haben muss. Da freut sich mein Braunschweiger Herz.
Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch aus der Region, in meiner Brust schlägt ein zweites Herz, nämlich das regionale Herz. Wir bemühen uns in der Region Braunschweig, eine regionale Identität aufzubauen, und sind auf einem sehr guten Wege. Ich erinnere nur an das Projekt Region Braunschweig, bei dem alle Beteiligten aus der Region an einem Strang ziehen. Da kann es nicht sein, dass nun auf einmal ein Sitz der Stadt Braunschweig festgeschrieben, während über die Vertretung der übrigen Region eventuell nach dem Gusto des Ministers entschieden wird.
- Frau Mundlos, es geht in diesem Falle besonders um die Kulturförderung. Wenn es nur um die Vergabe der Gelder der Stiftung gehen würde, wäre ich einverstanden. Aber es geht auch um die regionale Kulturförderung,
(Hermann Eppers [CDU]: Bisher hat es einer gemacht in Form des Regie- rungspräsidenten! Jetzt haben wir neun in einem Gremium!)
Hier handelt es sich um einen schwierigen Punkt des Gesetzentwurfes, denn ich bin fest davon überzeugt, dass sich die Region natürlich benachteiligt fühlen wird.
Meine Damen und Herren, wir werden diesen Gesetzentwurf beraten müssen. Wir hatten uns vorgestellt, Sie würden zu den Verabredungen stehen, und werden nun sehen, was bei den Verhandlungen herauskommt. Das Thema steht am Dienstag, wie Herr Schrader schon sagte, auf der Tagesordnung des Ausschusses. In der Sitzung geht es aber zunächst um Verfahrensfragen. Nach meiner Überzeugung werden wir zu dem Beschluss kommen, alle Beteiligten und Betroffenen zu einer Anhörung zu bitten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass dem vorgelegten Gesetzentwurf wirklich alle Fraktionen zustimmen können. Den Worten der Kollegin Saalmann habe ich gerade entnommen, dass auch die SPD den Entwurf nicht grundsätzlich ablehnt, sondern dass auch sie es unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll hält, die Stiftungen zusammenzufassen. Ich stimme Ihnen völlig zu, dass es bei der Zusammenlegung der Kulturstiftungen der Region Braunschweig in der Tat nicht nur um die Stadt Braunschweig, sondern natürlich um die Region geht. Mit
der Zusammenlegung bündeln wir - Herr Kollege Schrader hat es eben schon ausgeführt - die Verwaltungsaufgaben und verschlanken damit auch den Verwaltungsapparat, der bisher auf zwei Stiftungen aufgeteilt ist. In unserem Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Aufgaben und die Vermögen der bisherigen Stiftungen nach wie vor zu trennen und insofern die Identität der Stiftungen im ursprünglichen Sinne durchaus weiterhin zu wahren.
Ferner erreichen wir mit diesem Gesetzentwurf, dass sich die künftige neue Stiftung auf ihr Kerngeschäft, die Kulturförderung, konzentrieren kann. Gerade vor dem Hintergrund der Bewerbung der Stadt Braunschweig und der Region als Kulturhauptstadt Europas für das Jahr 2010, die ja auch der Landtag mit breiter Mehrheit unterstützt, ist die Zusammenführung der Stiftungen besonders sinnvoll für die Kulturförderung der Stadt und der Region.
Insofern darf ich kurz auf das eingehen, was Frau Saalmann eben gesagt hat. Auch ich glaube, es ist wichtig, über die Aufgaben der noch bestehenden Braunschweigischen Landschaft zu sprechen. Wir müssen klären, ob der Verein in der bisherigen Form bestehen bleiben soll oder ob wir eine andere Organisationsform finden müssen. Für mich ist völlig klar, dass die Stadt Braunschweig mit einem festen Sitz im Stiftungsrat vertreten ist, weil die überwiegende Zahl der Kultureinrichtungen in der Stadt Braunschweig konzentriert ist. Wir müssen unsere Stadt Braunschweig wegen ihrer herausragenden Bedeutung, die auch Sie, Frau Saalmann, sicherlich zugestehen, auf jeden Fall mit einem eigenen Sitz absichern. Wenn man berücksichtigt, dass die Aufsichtsbehörde sechs weitere Aufsichtsratsmitglieder benennen wird, ist sicherlich eine breite Streuung in der Region und damit eine vernünftige Zusammenarbeit von Stadt und Region gewährleistet.
Ein besonderes Anliegen meiner Fraktion war, auch die Vertreter der zu fördernden Institutionen grundsätzlich an den Stiftungsratssitzungen teilnehmen zu lassen, weil wir nur so einen kontinuierlichen Informationsfluss zwischen den wesentlichen Kulturträgern der Region gewährleistet sehen. Man muss sicherlich im Einzelnen noch einmal genauer beleuchten, unter welchen Voraussetzungen die Beteiligung wirklich sein muss. Aber es ist auf jeden Fall wichtig, diese Institutionen in
Letztlich möchte ich noch auf einen Aspekt hinweisen, der nach Meinung meiner Fraktion bei der Beratung des Gesetzentwurfes noch berücksichtigt werden müsste: die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Stiftung. Wir können uns gut vorstellen, die Stiftung auch mit Dienstherrenfähigkeit auszustatten. Wir würden eine eigenständig handelnde Stiftung einer unmittelbaren Untergliederung in das MWK vorziehen, um die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Stiftung abzusichern.
In den vor uns liegenden Ausschussberatungen werden wir sicherlich gemeinsam zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Ich bedanke mich schon jetzt für die Zusammenarbeit. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge der Auflösung der Bezirksregierung Braunschweig ist die Zusammenlegung der bisher von ihr geführten Stiftungen Braunschweiger Kloster- und Studienfonds und BraunschweigStiftung unter einem Dach zweifelsohne sinnvoll. Zum Glück hat man sich von der ursprünglichen Idee verabschiedet, auch die Landeseinrichtungen wie Staatstheater und Museen unter das Dach der neuen Stiftung zu nehmen, gegen die die Intendanten und Museumsdirektoren seinerzeit, als dieser Vorschlag aufkam - wie ich fand, zu Recht Sturm gelaufen sind.