Protokoll der Sitzung vom 29.10.2004

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu der Eingabe 4740/11/14 betr. Abschiebungsschutz für eine Familie aus dem Kosovo. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der Grünen vor.

Das betroffene Ehepaar ist mit zwei Kindern 1991 illegal nach Deutschland eingereist. Zwei weitere Kinder wurden hier zwischenzeitlich geboren. Es handelt sich um serbisch-montenegrinische Staatsbürger, die der Volksgruppe der Roma angehören.

Alle Familienangehörigen haben erfolglos Asyl beantragt. Auch Folgeanträge wurden rechtskräftig abgelehnt. Beantragte Aufenthaltsbefugnisse wurden ebenso abgelehnt, was rechtskräftig geklärt wurde.

Aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit wird diese Familie zurzeit geduldet. Rückführungsmaßnahmen finden zurzeit nicht statt, aber eine freiwillige Ausreise ist auch jetzt und heute durchaus möglich und machbar.

Die Familie, die im Wesentlichen von Sozialhilfe lebt, weiß also, dass sie zu einer bestimmten Zeit, nämlich dann, wenn auch im Kosovo eine Ent

spannung deutlich erkennbar wird, wieder in ihre Heimat zurückkehren muss. Das ist die allgemeine Rechtslage auch aufgrund des Beschlusses der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 2001. Aus diesen dargestellten Gründen ist der geforderte Abschiebeschutz nicht vertretbar, meine Damen und Herren.

Hinzu kommt ein weiterer Gesichtspunkt, der bei der Beurteilung nicht unbedeutend ist. Der Vater und Ehemann ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und wurde in mehreren Prozessen, u. a. wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein, rechtskräftig verurteilt. Damit hat er bewiesen, dass er weder in der Lage noch willens ist, sich zu integrieren und gesetzeskonform zu verhalten. Für ein solches Verhalten kann es aus Sicht der CDU-Fraktion - ich denke, auch aus Sicht der FDP-Fraktion - keinen Abschiebeschutz geben.

Meine Damen und Herren, die Konsequenz kann nur die Entscheidung „Sach- und Rechtslage“ sein. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Zu der Eingabe 1474/02/15 liegen mir zwei Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Professor Dr. Lennartz, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der Eingabe, die sich mit dem Zusammenschluss der Statistischen Landesämter Bremen und Niedersachsen beschäftigt. Die Beschlussempfehlung der Mehrheit im Innenausschuss lautete „Sach- und Rechtslage“. Wir hingegen möchten gerne, dass die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen wird.

Sie wissen, dass zurzeit im Auftrag des Innenministeriums eine Projektgruppe an einer Neuorganisation bzw. Zusammenlegung der Landesämter arbeitet. Es gibt offensichtlich - aus welchen Gründen auch immer - eine hochgradige Irritation bei den Beschäftigten im Landesamt für Statistik. Diese haben sich ja kürzlich mit einer an etliche Abgeordnete verschiedenster Fraktionen gerichteten Postkartenaktion hervorgetan, mit der sie ihre Sorge über die geplante Fusion ausgedrückt haben.

Unsere Grundsatzposition, die wir auch in einem Antragsentwurf vor einiger Zeit dokumentiert haben, ist Folgende: Wir haben überhaupt keine Probleme mit einer Nordländer-Verbundlösung in verschiedensten Verwaltungsbereichen. Wir haben auch keine Probleme mit einer Fusion der Landesämter für Statistik beispielsweise von Bremen und von Niedersachsen, an der ja konkret gearbeitet wird. Aber unser Anliegen war, dass sich die Befürchtungen, die bei den Beschäftigten des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik nun einmal existieren - dass ein Großteil der Arbeitsplätze nach Bremen oder gar nach Bremerhaven verlagert werden könnte, der für die betroffenen Beschäftigten einen Umzug notwendig machen würde, bzw. dass für Teilzeitkräfte, also insbesondere für Frauen, eine besondere soziale Belastung entstehen könnte -, nicht bewahrheiten.

Das ist im Innenausschuss mündlich von Herrn Staatssekretär Meyerding zwar vorgetragen worden. Er hat zugleich aber auch darauf hingewiesen, dass man noch dabei sei, die Konzeptionen zu erarbeiten und abzustimmen. Aber ich denke, wir vergeben uns gar nichts, wenn wir eine Petition, die sich mit den Befürchtungen beschäftigt, der Landesregierung zur Berücksichtigung überweisen; denn sie wird diese Befürchtungen ohnehin berücksichtigen müssen.

Dementsprechend war es in meinen Augen ein Fehler, dass sich die Mehrheit im Ausschuss für „Sach- und Rechtslage“ entschieden hat, obwohl es keine Notwendigkeit dazu gab. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu derselben Petition liegt mir eine Wortmeldung von Herrn Hiebing vor. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Lennartz, ich bin Ihnen zunächst einmal sehr dankbar dafür, dass wir uns darin einig sind, dass diese Reform vom Grundsatz her notwendig ist, dass die Fusion der Statistischen Landesämter der Freien Hansestadt Bremen und des Landes Niedersachsen sinnvoll erscheint und dass sie auch zu Einsparungen führt.

Wir nehmen auch die Sorgen der Beschäftigten des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik - hier in Hannover ansässig - sehr ernst. Schließlich berührt es die Menschen sehr, wenn sie Sorge um ihren Arbeitsplatz haben - das sind auch unsere Sorgen und, davon gehe ich aus, auch Ihre -, und wir werden in diesen Tagen ja auch mit Karten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes mehr oder weniger bombardiert.

Wir nehmen die Sorgen also ernst. Aber ich bin schon der Meinung, dass der Bericht des Innenministeriums diesen Sorgen zum Großteil die Grundlage entzogen hat. In diesem Bericht wird festgehalten, dass die Arbeitsplatzverteilung zwischen Bremen und Niedersachsen bzw. Hannover dem Schlüssel 30 : 70 entsprechen soll, dass man sich um Familienfreundlichkeit bemüht, dass man nicht davon ausgehen muss, dass es zu Umzugskarawanen kommt. Damit ist der Befürchtung der Petenten, das Niedersächsische Landesamt für Statistik solle sozusagen platt gemacht werden, die Grundlage entzogen.

Im Innenausschuss war lediglich strittig, wie man zum jetzigen Zeitpunkt mit dieser Petition umgehen soll. Die Mehrheit des Ausschusses war der Meinung, dass der Inhalt des Berichts des Innenministeriums den Petenten mitgeteilt werden soll, damit ihre Sorgen nicht größer, sondern kleiner werden. Das ist doch unsere Aufgabe.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Von daher bin ich der Meinung, dass wir zu diesem Zeitpunkt entscheiden sollten, die Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Das war unser Vorschlag. Ich bitte, dem zu folgen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu derselben Petition Frau Kollegin Leuschner, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche auch zu der Petition 1474 betr. Zusammenschluss der Statistischen Landesämter Bremen und Hannover. Meine Fraktion ist ebenfalls für „Berücksichtigung“; denn wir nehmen die Sorgen und Nöte der Beschäftigten ernst.

Wir hatten im Fachausschuss darum gebeten, die Behandlung der Petition zurückzustellen, bis konkrete Informationen über den geplanten Staatsvertrag auf dem Tisch liegen. Wir sind schließlich nicht gegen diese Fusion, sondern uns geht es nur darum, zu welchen Bedingungen und mit welchem Land sie stattfindet.

Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich der Meinung, dass die Stellungnahme des Innenministeriums an manchen Punkten hakt. Die Beschäftigen sagen beispielsweise, es werden Kosten entstehen. Dies wird als völlig grundlos zurückgewiesen. Aber bitte berücksichtigen Sie, dass beide Landesämter unterschiedliche EDV-Systeme haben. Soll man dann eine Standleitung schalten? Da müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doch qualifiziert werden.

Weiter wird in der Stellungnahme behauptet, es würde schon jetzt gemeinsame Veröffentlichungen von Niedersachsen und Bremen geben. Dem ist aber nicht so. Es gibt lediglich eine Veröffentlichung aller fünf Länder - „Norddeutschland im Überblick“ -, und bei der ist der Input Bremens ausgesprochen übersichtlich, um es einmal so zu formulieren. Im Klartext: Es gibt ihn nicht.

Die Beschäftigten haben natürlich die Sorge, dass der Standort Hannover aufgelöst wird. Das Ministerium führt aus: 30 : 70. Gleichzeit aber sagt der Bremer Innensenator laut Nordsee-Zeitung, er erwarte einen erheblichen Zuzug aus Hannover; den Mitarbeitern zuzumuten, bis Bremerhaven zu pendeln, sei problematisch. - Meine Damen und Herren, lügt er, oder was heißt das?

Wir sind jedenfalls für „Berücksichtigung“, auch um die Aktionen der Beschäftigten zu unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zu derselben Petition hat sich Herr Kollege Bode gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Leuschner, ich hätte Verständnis dafür, wenn Sie die Linie, die Sie im Innenausschuss verfolgt haben, heute durchgehalten hätten, wenn Sie also gesagt hätten: Lasst uns die

Petition zurückstellen. Aber dass Sie von Ihrer ersten Aussage - zurückstellen, weil noch Informationen zum Sachstand fehlten - jetzt auf „Berücksichtigung“ schwenken, kann ich nicht nachvollziehen.

Meine Damen und Herren, mit dieser Petition hat sich ein Mitarbeiter des Landesamtes für Statistik an uns gewandt. Wir sind der Meinung, dass die von ihm formulierten Sorgen und Nöte nicht nur ihn betreffen, aber dass er gleichwohl ein Anrecht darauf hat, von uns jetzt eine Antwort zu erhalten. Er hat nach dem Sachstand gefragt, und von daher ist es richtig, ihn jetzt auch über den Sachstand zu informieren. Und der Sachstand ist, dass viele Punkte, die er in seiner Petition angeführt hat, gar nicht eintreffen werden.

(Sigrid Leuschner [SPD]: Die sind aber falsch!)

Es ist doch selbstverständlich, dass wir keinesfalls eine Fusion machen, bei der es auf beiden Seiten Verlierer gibt bzw. deren Verlierer Niedersachsen ist. Nein, es kann nur eine Fusion mit Gewinnern geben, d. h. auch mit einem Standort in Niedersachsen, der dann auch angemessen, sprich: größer, ist.

Deshalb habe ich im Ausschuss beantragt, dass die Landesregierung nicht nur diesem Petenten antwortet, sondern dem Landesamt für Statistik insgesamt den Sachstand darstellt und mitteilt, in welchem Verfahren wir uns jetzt befinden. Es muss mitgeteilt werden, dass das Verfahren vonseiten der Politik ernsthaft und kritisch begleitet wird; denn das tun wir.

Insgesamt bin ich dankbar, dass Sie die Petition heute strittig gestellt haben. So kann man im Protokoll nachlesen, dass die Sorgen der Beschäftigten angekommen sind, aber unserer Meinung nach nicht berechtigt sind.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, zu dieser Petition liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Petition 1220/01/15. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Bockmann. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der Eingabe 1220/01/15. Die Petentin beklagt, dass die Stelle des Direktors des Arbeitsgerichts unserer Landeshauptstadt Hannover vakant ist. Diese Stelle ist am 1. März 2004 aufgrund einer Pensionierung vakant geworden und wurde seitdem nicht wiederbesetzt; wahrscheinlich soll sie erst im Januar 2005 wiederbesetzt werden. Die Petentin führt aus, dass diese verzögerte Wiederbesetzung zur Konsequenz habe, dass ihr beim Arbeitsgericht Hannover anhängiges Verfahren nicht weiter bearbeitet werden könne und sie mangels einer Entscheidung in den finanziellen Ruin getrieben werde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion möchte, dass diese Petition der Landesregierung zur Berücksichtung überwiesen wird. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der FDP und der CDU wollten dies nicht. Deshalb stellen wir diese Petition heute strittig und bitten Sie, einer Überweisung zur Berücksichtigung zuzustimmen.

Wir sind der Auffassung, dass durch die verzögerte Wiederbesetzung viele Vorgänge auf Eis liegen. Wir haben vom Justizministerium zwar die Auskunft erhalten, dass die 30 ältesten Kündigungsschutzverfahren einer anderen Kammer zugeteilt worden seien, aber das reicht aus unserer Sicht nicht aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben auch aus wirtschaftlichen Gründen einen Anspruch auf ein möglichst schnelles Verfahren. Sie dürfen nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet werden.

Wir befürchten auch, dass die Petentin noch in anderer Hinsicht Schwierigkeiten bekommen wird. Denn in den Jahren 2004 und 2005 werden an den Arbeitsgerichten immerhin zwölf Stellen eingespart. Das ist für die Wirtschaft ein nicht akzeptabler Zustand.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass in anderen Sparten, z. B. bei den Insolvenzrichtern, 40 Stellen bestehen bleiben, d. h. dort keine Einsparungen erfolgen, dann kann man sagen, dass Sie zumindest justizpolitisch Pleiten bevorzugen. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Zu derselben Petition spricht Herr Dr. Biester. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe ja Verständnis dafür, dass die SPD-Fraktion krampfhaft nach Petitionen sucht, die ihre falsche These, dass die niedersächsischen Gerichte Not leiden, rechtfertigen sollen.