Protokoll der Sitzung vom 17.11.2004

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Bode das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Herr Dr. Lennartz, auch wir bedauern es außerordentlich, dass wir erst jetzt, sieben Jahre später, das Stiftungsrecht in Niedersachsen modernisieren können. Allerdings war die FDP in der letzten Wahlperiode nicht im Landtag vertreten, und die CDU befand sich in der Opposition. Von daher hat es auch für Sie ein Gutes, dass wir bei der letzten Landtagswahl die Mehrheit gewonnen haben und jetzt das Stiftungsrecht entsprechend anpassen können.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - David McAllister [CDU]: Rich- tig!)

Ich möchte nicht alles wiederholen, was meine Vorredner zu dem Gesetzentwurf an Richtigem ausgeführt haben. Für uns ist wichtig, dass das Stiftungsrecht durch die Modernisierung einfacher wird, dass die Verfahren für denjenigen, der zu einer Stiftung animiert werden soll, unbürokratisch gestaltet sind, dass bei gemeinnützigen Stiftungen auf Gebühren verzichtet wird etc. All dies finden Sie in dem Gesetzentwurf, den die FDP-Fraktion begrüßt und mitträgt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ebenfalls keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ (Ge- denkStG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1025 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 15/1409

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Das Wort erhält Herr Minister Busemann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist kein unglücklicher Zufall, dass wir ein Gesetz über eine neu zu gründende Stiftung beschließen, nachdem wir eben die Änderung des Stiftungsgesetzes beschlossen haben.

Wie Sie vielleicht vernommen haben, war ich in der vergangenen Woche in den USA und in Kanada und habe das Museum of Jewish Heritage in New York und das Holocaust Museum in Washington besucht. Die Konzeptionen und Arbeitsweisen dieser Museen haben mir gezeigt, mit welchen Mitteln heute der nachwachsenden Generation das historische Geschehen in Europa während der NS-Zeit nahe gebracht werden kann. Zugleich konnte ich in den Einrichtungen erkennen, mit welchem Ernst daran gearbeitet wird, aus der Geschichte die erforderlichen politischen und pädagogischen Konsequenzen zu ziehen. Dies gilt übrigens auch für das neu konzipierte Museum Yad Vashem in Jerusalem: Wer es sich anschaut, wird staunen, wie interessant auch unter pädagogischen Gesichtspunkten Gedenkstätten- und Museumsarbeit gestaltet werden kann.

Bei meinem Amerikabesuch habe ich mich auch mit Überlebenden von Bergen-Belsen getroffen. Darunter waren ehemalige jüdische Häftlinge, die zum Teil noch bis 1950 als so genannte Displaced Persons im Lager Bergen-Belsen gelebt haben. Außerdem bin ich Menschen begegnet, die zu den weit mehr als 1 000 Kindern gehörten, die nach der Befreiung, zwischen 1945 und 1950, in Bergen-Belsen geboren wurden. All diese Begegnungen waren - das verhehle ich nicht - bewegend und haben mich darin bestätigt, dass wir in Niedersachsen gut beraten sind, die Fortentwicklung der Gedenkstätten mit den Überlebenden und im Falle Bergen-Belsens mit den dort Geborenen abzustimmen.

Die Stiftung, deren Gründung wir heute beschließen wollen, sorgt dafür, dass die mahnende und beratende Stimme der Überlebenden und ihrer Nachkommen in der Arbeit der niedersächsischen Gedenkstätten zukünftig auch in institutioneller Weise zur Geltung kommen wird. Die Rechtskonstruktion der Stiftung stellt des Weiteren sicher, dass das Land und der Bund ihre Verantwortung weiterhin wahrnehmen.

Abseits vom politischen Meinungsstreit über die Landeszentrale für politische Bildung ist jedenfalls sichergestellt, dass eine anspruchsvolle Gedenk

stättenarbeit ohne Kürzung der finanziellen Mittel oder der Zahl der Mitarbeiter durch das Land stattfinden kann. Zusätzlich eröffnet die Stiftung dem bürgerschaftlichen Engagement die Möglichkeit einer Einflussnahme. Ich spreche es ganz offen an: Auch in diesem Bereich ist Sponsoring mehr denn je notwendig und gefragt. Dies wünsche ich mir ausdrücklich; es ist für eine lebendige Kultur der Erinnerung und zugleich für die Stabilität der demokratischen Gesellschaft von besonderer Bedeutung, wenn sich gesellschaftliche Kreise auch durch Kapitalzuwendungen einbringen.

Meine Damen und Herren, die Gründung der Gedenkstättenstiftung liegt auf der Linie, die dieses Haus mit den Beschlüssen zur Neugestaltung Bergen-Belsens von 1985 und zur Förderung der regionalen Gedenkstättenarbeit von 1990 vorgezeichnet hat. Auch diese Beschlüsse wurden seinerzeit einstimmig gefasst. Seither ist die Gedenkstätten- und Erinnerungsarbeit im Lande vielfältiger und intensiver geworden. In Niedersachsen hat sich im Vergleich mit den anderen Bundesländern ein vorbildliches Netzwerk von Gedenkstätten mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten entwickelt. Dieses zu fördern und weiterzuentwickeln wird eine Hauptaufgabe der Stiftung sein. Neben den bisher vom Land getragenen Einrichtungen in Bergen-Belsen und in Wolfenbüttel wird sich die Stiftung in gleicher Weise um die Fortentwicklung der Einrichtungen unter anderem in Ahlem, Moringen, Papenburg, Salzgitter und Sandbostel kümmern. Finanzielle und fachliche Unterstützung soll es wie bisher auch zukünftig für kleinere Projekte der Erinnerungsarbeit sowie für neu entstehende Gedenkstätten wie etwa in den Landeskrankenhäusern Lüneburg und Wehnen geben.

Des Weiteren sollen auch die fachlichen Hilfestellungen durch die Dokumentationsstelle „Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen 1933 bis 1945“ fortgesetzt werden, die Bestandteil der Stiftung sein wird.

Nicht zuletzt soll die Stiftung die bestehenden Kooperationen mit Einrichtungen in vielen Ländern Europas, in Israel und den USA fortsetzen und neue aufbauen. Den Gedenkstätten in Niedersachsen fällt die Aufgabe zu, das geschehene Unrecht am historischen Ort zu dokumentieren, die Erinnerung daran wachzuhalten und einen spezifischen Beitrag zur Menschenrechtserziehung zu leisten. An dieser Aufgabe wird sich das Land Niedersachsen auch in Zukunft nachdrücklich und

verlässlich beteiligen. Das Land wird daran mitarbeiten.

Meine Damen und Herren, bei der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ am 26. Mai 2004 - Sie werden sich daran erinnern - habe ich dafür geworben, dass wir dieses Gesetzeswerk möglichst einvernehmlich regeln und dass wir dafür ein möglichst hohes Maß an Zustimmung - am besten die Zustimmung aller - erzielen. Ein einstimmiger Beschluss brächte unsere gemeinsame Verantwortung zum Ausdruck und würde die Arbeit der zu errichtenden „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ stärken, damit nicht vergessen wird, was nicht vergessen werden darf.

In den Ausschussberatungen ist der eingebrachte Gesetzentwurf konstruktiv diskutiert worden. Bei zu klärenden Einzelfragen sind die Fraktionen - so ist meine Wahrnehmung - aufeinander zugegangen. Dafür möchte ich mich hier ausdrücklich bedanken. Wenn auch nicht alle Wünsche berücksichtigt werden konnten, so ist schließlich eine Fassung des Gesetzentwurfs entstanden, deren Annahme Ihnen der federführende Kultusausschuss - wie ich es vernommen habe - einstimmig empfiehlt. Mir ist signalisiert worden, dass dieser Empfehlung heute auch gefolgt werden soll. Wenn dem so ist, bedanke ich mich vorab dafür, dass wir alle den Gesetzentwurf miteinander tragen. Alle Landtagsfraktionen - so der Gesetzentwurf - werden im Stiftungsrat vertreten sein. Auch von daher bin ich mir sicher, dass wir gemeinsam die Arbeit der Stiftung tatkräftig begleiten und unterstützen werden. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Beratung eintreten, erteile ich Frau BertholdesSandrock das Wort zur Berichterstattung.

Ich gebe meinen Bericht zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Der federführende Kultusausschuss empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1409, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfeh

lung ist einstimmig beschlossen worden. Sie entspricht auch dem Votum der mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für Rechts- und Verfassungsfragen, dort allerdings in Abwesenheit des Ausschussmitglieds der FDPFraktion und bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Anlass und Ziel des Gesetzgebungsvorhabens sind bei der ersten Beratung im Plenum ausführlich dargestellt worden. Erst letzte Woche konnten Sie in der Zeitung lesen, welche Beachtung die niedersächsische Gedenkstättenarbeit auch im Ausland erfährt. Weitere Ausführungen brauche ich dazu nicht zu machen. Ich möchte die Zeit nutzen, um Ihnen von den Schwerpunkten der Ausschussberatungen zu berichten.

Der federführende Kultusausschuss hat sich besonders ausführlich mit dem Stiftungszweck und den Gremien der „Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten“ befasst.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in § 2 Satz 1 des Gesetzentwurfes aufgezählten einzelnen Aspekte des Stiftungszwecks in eine andere Reihenfolge zu bringen. So kommen die unterschiedliche Bedeutung der einzelnen Zwecke und Aufgaben der Stiftung besser zum Ausdruck.

Der Ausschuss empfiehlt weiter, in § 2 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfes auch die Gedenkstättenarbeit von Initiativen und Gedenkstätten in privater Trägerschaft in Niedersachsen ausdrücklich in die Förderung durch die Stiftung einzubeziehen. Darin zeigt sich die Verbindung staatlichen und gesellschaftlichen Engagements, die wir uns gerade vom Stiftungsmodell erhoffen.

Der Ausschuss hat jedoch davon abgesehen, einzelne private Gedenkstätten aufzuzählen. Die gesetzliche Regelung bleibt damit offen für die Förderung zukünftiger Gedenkstätten.

Der Ausschuss hat eingehend die Besetzung des Stiftungsrates nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzentwurfes erörtert. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr vor, dass alle Fraktionen des Landtages je einen Vertreter in den Stiftungsrat entsenden. Der Ausschuss erhofft sich von dieser Regelung eine über die Parteigrenzen hinweg reichende gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die Stiftung.

Der Stiftungsrat wird einschließlich der vier Fraktionsvertreter neun Mitglieder haben. Diese können von den sie entsendenden Stellen jederzeit abbe

rufen werden. Um den Stiftungsrat nicht zu groß werden zu lassen, was seine Handlungsfähigkeit einschränken würde, sollen kommunale Vertreter nicht hier, sondern im Stiftungsbeirat zu Wort kommen.

Der Ausschuss hat sich gegen den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entschieden, der „Interessengemeinschaft der niedersächsischen Gedenkstätten und Initiativen zur Erinnerung an die NS-Verbrechen“ einen eigenen Sitz im Stiftungsrat einzuräumen. Er hält es aber für wünschenswert und angemessen, dass der Stiftungsrat die Interessengemeinschaft bei der Bestimmung seiner beratenden Mitglieder berücksichtigt.

Ebenso wie beim Stiftungsrat hat sich der Kultusausschuss auch intensiv mit der Besetzung des Stiftungsbeirates befasst. Hier sollen nun auch die Städte Bergen und Wolfenbüttel vertreten sein, in denen sich die Gedenkstätten befinden, die in die Stiftung eingehen werden. Dass nunmehr die Stadt Bergen und nicht, wie noch im Entwurf vorgesehen, der Landkreis Celle in der Stiftung vertreten sein soll, hält der Ausschuss für sachgerecht.

Die Gesamtzahl der Mitglieder des Stiftungsbeirates soll nunmehr bis zu 24 betragen. Davon sollen die sieben Institutionen, die in § 9 Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 des Gesetzentwurfes genannt sind, auf jeden Fall einen Platz im Stiftungsbeirat erhalten. Daneben soll der Stiftungsrat aus den Organisationen der Überlebenden, der ehemaligen Widerstandskämpfer und den niedersächsischen Gedenkstättenorganisationen eine Auswahl treffen, um Vorschläge für die bis zu 17 weiteren Beiratssitze einzuholen. Anders als die Mitglieder des Stiftungsrates werden die Mitglieder des Stiftungsbeirates fest für vier Jahre benannt, um auch diesem großen Gremium eine kontinuierliche Sacharbeit zu ermöglichen.

Der Ausschuss hat sich dagegen entschieden, den „Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen e. V.“ und die „Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit in Bergen-Belsen im Landesjugendring Niedersachsen e. V.“ mit einem festen Sitz im Stiftungsbeirat auszustatten. Diese Auswahlentscheidung soll dem Stiftungsrat vorbehalten bleiben.

Hiermit schließe ich. Die Details der gesetzlichen Regelungen sind in einem schriftlichen Bericht erläutert, der Ihnen demnächst zugeht. Ich bitte Sie abschließend im Namen des federführenden Kul

tusausschusses, der einstimmigen Beschlussempfehlung in der Drucksache 1409 zuzustimmen.

Dann erteile ich Frau Silva Seeler das Wort für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion, die SPD-Fraktion, wird dem Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ zustimmen. Dies ist nur deshalb möglich, weil die Beratungen im Ausschuss zu wichtigen und für uns unabdingbaren Verbesserungen des Gesetzentwurfs geführt haben. Ich möchte heute nur die drei für uns wichtigsten Veränderungen darstellen, die wir in den Beratungen durchgesetzt haben.

Erstens. Die Gedenkstättenarbeit der vielen Initiativen und Gedenkstätten in privater Trägerschaft wird durch die jetzigen Formulierungen ihrer tatsächlichen Bedeutung entsprechend im Gesetz gewürdigt und auch abgesichert. Die Interessengemeinschaft erhält zwar keinen gesetzlich abgesicherten Sitz im Stiftungsrat, aber während der Ausschussberatungen wurde von der SPD und den Grünen deutlich gefordert, dass eines der drei Mitglieder, die vom Stiftungsbeirat in den Stiftungsrat entsendet werden, von der Interessengemeinschaft niedersächsischer Gedenkstätten und Initiativen zur Erinnerung an die NS-Verbrechen gestellt werden soll. Die Interessengemeinschaft wird also einen Sitz im Stiftungsrat bekommen.