Deshalb wird die Frage der sozialen Befriedung der Welt vorrangig auch darüber organisiert, ob wir der Bevölkerung dort, wo sie heute lebt, eine Chance zum Überleben zur Verfügung stellen. Wir reden manchmal über Wirtschaftsflüchtlinge in Diskussionen auch im Innenausschuss. Aber wenn der Status quo fortgesetzt wird, dann reden wir in zwei, drei Jahrzehnten, vielleicht schon eher, auch über Wasserflüchtlinge.
Meine Damen und Herren, deshalb müssen die entwickelten Industriegesellschaften dafür sorgen, dass nach Menge und Qualität ausreichend Wasser in den unterentwickelten Ländern zur Verfügung gestellt wird. Dies ist eine Lebensnotwendigkeit. Aus diesem Grund unterstützt die SPD-Fraktion auch die Forderung nach einem Menschenrecht auf Wasser, wie es gerade noch einmal formuliert worden ist.
In diesem Zusammenhang müssen ebenfalls die anstehenden Verhandlungen zu GATS gesehen werden. Auch wenn Kritik an Weltbank, IMF und WTO berechtigt ist - denn sie haben sich nicht immer um eine positive Entwicklung aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, verdient gemacht -, sollte die Chance auf Gestaltung nicht verspielt werden. Gerade die ärmeren Länder der Welt haben ohne die Existenz dieser Institutionen kaum eine Chance, ihre Interessen international zur Geltung zu bringen. In Vergangenheit und Gegenwart ging es häufig um Öl, wenn Krieg geführt wurden. Im 21. Jahrhundert - das ist meine Befürchtung - geht es im Zweifel immer um Wasser. Da wir alle keinen Krieg wollen - darin sind wir uns einig -, sollten wir dazu beitragen, das Wassergeschäft so zu organisieren, dass es möglichst gewaltfrei ist und dass es allen Menschen dieser Welt möglichst viele Perspektiven einräumt. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über 1 Milliarde Menschen haben keinen regelmäßigen Zugang zu Trinkwasser. Unendlich viele Menschen sterben, weil sie entweder an Wassermangel leiden oder weil das Wasser, zu dem sie Zugang haben, eine so schlechte Qualität hat, dass sich Seuchen und sonstige Krankheiten verbreiten.
Meine Damen, meine Herren, wir alle wissen auch: Wenn wir diese Probleme nicht lösen, dann wird es wegen des Wassermangels unendliche Migrationsbewegungen in der Welt geben. Diese Migrationsbewegungen, Herr Haase, haben leider schon begonnen, zwar noch in relativ kleinem Maße - Stichwort „Sahelzone“ -, aber das Ganze wird weitergehen.
In diesem Zusammenhang habe ich Verständnis für die Sorge der Grünen, dass eine Liberalisierung gerade bei armen Staaten dazu führen kann, dass dort die Menschen über den Tisch gezogen werden, weil andere sehr viel Profit machen wollen. Diese Sorge ist also nachvollziehbar. Aber, meine Damen, meine Herren, es gibt auch absolut andere Fälle, auch in der Dritten Welt, bei denen Privatisierung von Wasserversorgung zu guten Beispielen geführt hat. Deshalb muss man das wirklich sehr abwägen. Ich habe immer ein bisschen Schwierigkeiten, wenn man sagt: Das ist falsch, und dies ist richtig. Vielmehr muss man abwägen.
- Zum Leben und zum Überleben. - Darin, ob man daraus nun ein Menschenrecht auf Wasser ableiten soll oder kann, wie es der UN-Generalsekretär gefordert hat, bin ich mir ein wenig unsicher, weil sich für mich die Frage stellt, was einklagbar ist. Ist ein Menschenrecht einklagbar, bringt das wirklich etwas? Trotzdem - das möchte ich betonen gibt es für uns eine moralische Verpflichtung, in der Dritten Welt für die Versorgung mit Wasser zu sorgen.
Ich möchte eines deutlich machen - dazu habe ich an vergangene Zeiten zurückgedacht -: Zu Albrechts Zeiten hat Niedersachsen im Sudan Brunnen gebohrt. Das ist zwar lange her und sicherlich nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein, aber wir müssen überlegen, wo wir auch mit kleinen Maßnahmen praktisch helfen können.
Die Forderung, Frau Steiner, die Sie gestellt haben, nämlich dass wir in den einzelnen Ausschüssen im Landtag zu Entscheidungen der EU rechtzeitig involviert werden, ist schon alt, ich weiß nicht genau, wie alt. Es ist aber schlichtweg ärgerlich, wenn wir in den Ausschüssen die Unterlagen zu EU-Empfehlungen erst zwei Tage, bevor der Bundesrat darüber entscheidet, bekommen und unsere Sitzung erst fünf Tage später stattfindet. Nachtisch zu bereiten, das ist etwas, was nichts bringt. Ich meine - das wünsche ich mir von unserem neuen Umweltminister -, dass das in Zukunft besser wird und dass wir frühzeitig involviert werden. Dann können wir auch mitarbeiten und mitberaten. Damit kommen wir ein Stück weiter.
Erstens. Bei uns funktioniert die Wasserversorgung. Wir sind es gewohnt, dass dann, wenn wir den Wasserhahn anstellen, das Wasser läuft.
Zweitens. Unser Trinkwasser hat eine wirklich gute Qualität. Überall kommt Trinkwasser aus der Leitung. Ich weiß, dass es Probleme, wie Nitratbelastung, mit einzelnen Hausbrunnen gab, aber im Großen und Ganzen kann man wirklich sagen: Niedersachsen hat gutes Trinkwasser.
Drittens. Unser Wasser ist relativ preisgünstig. Die Preisspanne für den Kubikmeter liegt aber zwischen 50 Cent und 2,50 Euro. Ich bin der Meinung, meine Damen, meine Herren, man muss sich über die Differenz noch einmal etwas unterhalten. Einiges ist ganz natürlich zu erklären. Es hängt mit den Strukturen zusammen. Da, wo es weiträumige Strukturen gibt, ist Wasserversorgung natürlich teurer als dort, wo es etwas geballtere Strukturen gibt. Darüber wird man sich unterhalten müssen, und es lohnt sich.
Ich möchte ganz deutlich anmerken, dass es in Niedersachsen nicht, wie in anderen Ländern, eine öffentliche Wasserversorgungspflicht gibt. Wir haben in Niedersachsen - das müssen wir zur Kenntnis nehmen - auch jede Menge privatrechtliche Träger. Denken Sie bitte einmal an Stadtwerke
oder an die Harzwasserwerke. Es gibt also gemischte Verhältnisse, d. h. privat, öffentlichrechtlich, Aktiengesellschaften, GmbHs. So wird unser Wasseraufkommen verteilt. Wir leben also schon in einem sehr pluralen Land, was die Wasserversorgung betrifft.
Warum muss alles schlecht sein, was mit Privatisieren und Liberalisieren zu tun hat? Ich habe zwar ein sehr gespaltenes Verhältnis zur totalen Freigabe des Wassers, unserem Lebensmittel Nummer eins. Aber diese „Staatsgläubigkeit“, also dass dann, wenn sich der Staat um alles kümmert, alles in Ordnung ist, kann ich nicht teilen.
Wir haben doch beispielsweise eine gut funktionierende Lebensmittelüberwachung. Niemand käme auf den Gedanken, den gesamten Lebensmittelmarkt staatlich zu organisieren. Ich meine, wir müssen ein bisschen berücksichtigen, was es für Strukturen gibt und wie sie funktionieren. Sie funktionieren gut; da gibt es kein Vertun. Wir sollten das dann nicht schlechtreden.
Ich stimme in einigen Dingen dem Antrag der Fraktion der Grünen zu. Trinkwasserversorgung ist ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Frage ist aber, wie sie geregelt wird. Wenn die Kommunen beschließen, diese Trinkwasserversorgung zu übertragen, meine Damen, meine Herren, dann liegt das im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in ihren Händen. Das funktioniert, und solange das gut funktioniert, gibt es keinen Grund, in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Wir sehen an dieser Stelle also keinerlei Änderungsbedarf.
Die Forderung nach dem Regionalitätsprinzip teile ich, Frau Steiner; denn aus Gründen des Umweltund des Ressourcenschutzes ist die Regionalität sicherlich sinnvoller. Wir haben sie in Niedersachsen. Übrigens gab es einen Sündenfall mit den Harzwasserwerken, der uns allen damals nicht geschmeckt hat. An diesem Punkt haben wir das Regionalitätsprinzip einmal in gewisser Weise aufgegeben, allerdings - das möchte ich klarstellen - nicht mit den Stimmen der CDU.
Wir wissen, dass die Qualität von Wasser durch lange Lagerung und lange Transporte leiden kann. Deshalb sollte also das Regionalitätsprinzip beibehalten werden.
Trotzdem ist sicherlich manches verbesserbar. Wir müssen uns die Preisunterschiede ansehen. Müssen sie wirklich überall in dieser Form bestehen? Können Zusammenschlüsse unserer sehr klein strukturierten Bereiche Synergieeffekte bringen? Können größere Einheiten auch mehr Umweltschutz, mehr Ressourcenschutz garantieren? Sind unsere kleinteiligen Strukturen wirklich für die Zukunft gerüstet, für die Wasserrahmenrichtlinie, wenn sie in Niedersachsen in geltendes Recht umgesetzt wird? Das sind Fragen, meine Damen, meine Herren, die wir prüfen müssen. Zu notwendigen Veränderungen sind wir alle bereit. Wenn wir Veränderungen brauchen, dann wird sich kein vernünftiger Mensch diesen verschließen. Deshalb freuen wir uns alle auf gute Beratungen im Ausschuss. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trägt den Namen „Liberalisierung der Trinkwasserversorgung stoppen“. Sie werden verstehen, dass man sich als liberaler Umweltpolitiker bereits aufgrund des Wortlauts dieses Titels ein wenig angesprochen fühlt. Ich kann durchaus einigen Teilen des Antrags zustimmen. Insofern möchte ich Frau Zachow am Ende Recht geben.
Aber ich gehöre dem Niedersächsischen Landtag erst seit dieser Legislaturperiode an. Man gewöhnt sich dabei gerne an viele, für einen persönlich neue Gepflogenheiten. Die Art und Weise jedoch, wie in den letzten Tagen von einigen Abgeordneten vonseiten der Opposition - Frau Steiner, ich nehme Sie an dieser Stelle gerne aus - mit den Worten „liberal“, „Freiheit“ und „Liberalisierung“ umgegangen wird, muss jeden freiheitsliebenden Menschen auf den Plan rufen, meine Damen und Herren.
Wenn ich in Ihrem Antrag lese, dass eine „Liberalisierung und Privatisierung der Trinkwasserversorgung nach aller Erfahrung zu höheren Verbraucherpreisen, zu weniger Qualität und Versorgungssicherheit führen“, dann muss ich Ihnen einfach sagen, dass Sie vor den Realitäten in Niedersachsen schlichtweg die Augen verschließen, wie Frau Zachow eben dargelegt hat.
Wir Liberalen sind mit einer wichtigen Aussage in diese Legislaturperiode gegangen: Das, was der Staat nicht regeln muss, das soll er auch nicht regeln dürfen, meine Damen und Herren. Anders gesagt: Es gibt in Niedersachsen keinen Bedarf, irgendetwas zu stoppen. Und wenn es nicht notwendig ist, eine neue Regel zu machen, ist es notwendig, keine neue Regel zu machen, meine Damen und Herren.
Es ist zwar politisch Ihr Ziel, eine Sache zu stoppen. Juristisch wollen Sie in Wirklichkeit aber wohl eher eine neue Sache regeln; denn vieles von dem, was in Ihrem Antrag als Entwicklung kritisiert wird, ist bereits heute möglich.
Sie sprechen davon, dass Wasser in den trockenen Klimazonen der Erde ein knappes Gut darstelle. Knappe Güter zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie einen Preis haben. An Ihrer Wasserrechnung werden Sie merken, dass Trinkwasser aus Ihrer Leitung zu Hause auch einen Preis hat. Damit ist es ein knappes Gut, meine Damen und Herren.
Im Übrigen haben die Bürgerinnen und Bürger durchaus ein Recht auf transparente Preise. Diese Transparenz auf dem Wassermarkt kann durchaus ausgebaut werden, aber sie muss keineswegs ge
Ich möchte eines sehr deutlich machen: Wir stehen hinter der regionalen Wasserversorgung. Dass aber einzig und allein ein Aufhalten der Liberalisierung die regionale Wasserversorgung sicherstellt, halte ich für einen Irrglauben.
Ich möchte etwas Weiteres sehr deutlich machen. Wir haben uns dem Prinzip der Nachhaltigkeit verschrieben. Sie wissen, dass der Herr Umweltminister dies an verschiedener Stelle gesagt hat. Diese Nachhaltigkeit beim Trinkwasser kann natürlich auch auf liberalisierten Märkten sichergestellt werden.
Was das Stichwort „Qualität“ betrifft, so hat auch in dieser Hinsicht die Realität in Niedersachsen bewiesen, dass die Qualität nicht automatisch schlechter wird. An dieser Stelle sei nur das Beispiel Harzwasserwerke genannt.