Protokoll der Sitzung vom 16.12.2004

Ausgehend von den zum 31. Dezember 2000 in Niedersachsen für Schulpsychologie vorhandenen 89 Planstellen, davon vier Planstellen für Psychologiedirektorinnen und -direktoren mit Leitungsund Koordinierungsaufgaben in den Dezernaten 401 der Bezirksregierungen, verbleiben nach Abschluss der durch die Vorgängerregierung veranlassten Stellenreduzierung insgesamt 66 Stellen. Diese Zahl wird voraussichtlich Ende 2005 erreicht sein, sodass regional bestehende Versorgungsvakanzen nach Unterschreitung der Zielzahl gegebenenfalls im Zuge von Neuausschreibungen ausgeglichen werden können.

Die Landesregierung schließt in der Folge der bildungspolitischen Entwicklungen, die sich mit der von ihr umgesetzten Schul- und Schulverwaltungsreform verbinden, eine Korrektur des Stellenplans nicht grundsätzlich aus. Zunächst ist jedoch eine gründliche Revision aller bestehenden Unterstützungssysteme durchzuführen bzw. müssen aufeinander abgestimmte Unterstützungssysteme neu entwickelt werden.

Zurzeit wird im Kultusministerium ein Gesamtkonzept zur Unterstützung und Beratung mit dem Ziel entwickelt, Schulen im Zusammenwirken von Schulpsychologie, Beratungslehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften, externen Anbietern und über den Ausbau des Projekts „Kommunikation – Interaktion – Kooperation“, das sich an Klassenlehrerinnen und -lehrer richtet, im sozialpsychologischen Bereich effektiver als bisher zu unterstützen.

Der Schulpsychologie wird dabei die Aufgabe zukommen, im schulischen Kontext verstärkt Hilfe zur

Selbsthilfe zu geben und die Fähigkeit der Beratungspartner zu fördern, auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen. Dabei ist einerseits bildungspolitischen Vorgaben, z. B. auf den Feldern Lerndiagnostik, Hochbegabung, Prävention, und andererseits dem von den Schulen formulierten Unterstützungsbedarf Rechnung zu tragen.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Der Schwerpunkt der schulpsychologischen Beratung lag schon bisher bei den auf die Gestaltung von Schule bezogenen Aufgaben und wird auch zukünftig dort liegen. Die schulpsychologische Beratung war auch vor Beginn der Stellenreduzierung nicht in der Lage, jedweden Beratungsbedarf Einzelner - Schülerinnen, Schüler, Eltern - abzudecken, und hat im Wesentlichen an andere Unterstützungssysteme verwiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1: Das Verhältnis von Stellen für schulpsychologische Dezernentinnen und Dezernenten zu Stellen für Lehrkräfte beträgt gegenwärtig auf der Basis von Vollzeiteinheiten rund 1 : 930. Das Verhältnis von Stellen für schulpsychologische Dezernentinnen und Dezernenten zur Gesamtzahl der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler beträgt gegenwärtig rund 1 : 16 000.

Zu Frage 2: Die Landesregierung wird den Einsatz der schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten im Zuge der Entwicklung des Unterstützungs- und Beratungssystems neu definieren. Es soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Schulpsychologie innerhalb des gesamten Unterstützungssystems für Schulen effizient erbracht werden können. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen verwiesen.

Zu Frage 3: In besonders dringenden Fällen, z. B. in akuten Krisensituationen, können sich Schulen an die in der Außenstelle Osnabrück der Bezirksregierung Weser-Ems verbleibenden zwei schulpsychologischen Dezernenten wenden, die sich bezüglich der Aufgabenwahrnehmung untereinander abstimmen.

Daneben besteht die Möglichkeit, in extremen Problemlagen auf die Leistungen des Kriseninter

ventionsteams Weser-Ems, in dem verschiedene Professionen, darunter zwei besonders geschulte Schulpsychologinnen und Schulpsychologen anderer Außenstellen, vertreten sind, zuzugreifen. Dessen Einsatz wird über die Abteilungsleitung - derzeit ist das die Abteilung 4 der Bezirksregierung Weser-Ems, Außenstelle Osnabrück, ab 1. Januar 2005 die Abteilung Osnabrück der Landesschulbehörde - gesteuert. Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auch auf die Ausführungen zu Frage 2.

Herzlichen Dank. - Eine Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Steiner.

Wir haben gerade die Ausführungen von Herrn Busemann gehört, in denen er die Bedeutung und die Wirkung der schulpsychologischen Beratung noch einmal unterstrichen hat. Gleichzeitig hat er gesagt, dass am Ende dieser Verwaltungsreform die Zahl von 66 Schulpsychologen erreicht werden soll. Allerdings haben Sie als Opposition - ich erinnere nur an die Anfrage von Frau Körtner im Jahre 2000 - genau diesen Abbau des Schulpsychologischen Dienstes und der Beratung kritisiert. Ich frage Sie: Warum haben Sie dann diese Reduzierungen vorgenommen, anstatt den Beschluss aufzuheben und die schulpsychologische Beratung wieder auszubauen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Busemann. Bitte!

Frau Präsidentin! Frau Kollegin, es ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Stellenreduzierungen im Bereich der Schulpsychologie, die seit 1999 vorgenommen werden, damals beschlossen worden sind und dass ich sozusagen in der Rechtsnachfolge der Vorgängerregierung den Vollzug leite. Dieser Beschluss hat zu der Reduzierung auf 66 Stellen geführt. Diesbezüglich kann man in der Tat die Frage stellen, ob das reicht, um den schulpsychologischen Bedarf im ganzen Land zu decken.

In der jetzigen Phase ist festzustellen, dass in einigen Bezirken die Stellen aufgrund der Altersstruktur schneller weggefallen sind als in anderen Bezirken. Wenn wir demnächst auf eine Neuordnung hinauswollen - -

(Ursula Körtner [CDU]: Genau das ist der Punkt! - Weitere Zurufe)

- Ja, Herr Kollege, ich weise darauf hin. - Wir haben eine Schulreform erlebt und haben eine Schulverwaltungsreform vor uns, wir haben auch Stellenreduzierungen in dem gesamten Bereich vorzunehmen, sodass wir in diesen Tagen sehr rege miteinander unterwegs sind, um zu gucken: Was ist in Zukunft eine eigenverantwortliche Schule? Wie funktioniert dann das Unterstützungssystem einer Schulinspektion? Wie funktioniert unsere Schulverwaltung, und was müssen wir dann an entsprechenden Systemen vorhalten, sei es Schulpsychologie, Beratungslehrer oder Sozialpädagogen? Ich bitte einfach um Verständnis - da können Sie mich heute Vormittag auch nicht auf Zahlen festnageln -, dass wir am Ende das Gesamte betrachten, um zu gucken, wie viel Schulpsychologie an welchen Schulstandorten wir dann vorhalten müssen. Es gibt durchaus eine Denkrichtung, die sagt: Wir brauchen wieder mehr Schulpsychologie. - Es gibt eine Denkrichtung, die sagt: Wenn wir an anderen Stellen bei Beratungslehrern, bei Sozialpädagogik besser werden, können wir bei entsprechenden Strukturen vielleicht mit weniger Kräften auskommen. Das ist noch völlig offen.

Aber ich möchte Ihnen gerne sagen: Das Anliegen als solches unterstütze ich. Aber vergessen Sie auch bei künftigen Maßnahmen, die da anstehen, nicht, dass wir tolle externe Partner im Lande haben. Es gibt eine Litanei von Projekten, die ich Ihnen auf Nachfrage noch nennen könnte. Wir müssen auch gucken, dass wir sie entsprechend einbinden.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Nicht jeder kann das!)

Danke schön. - Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Korter. Bitte!

Herr Minister Busemann, die schulpsychologische Beratung findet noch immer auf der Grundlage des Erlasses vom 5. September 1984 statt. Darin wird eine Vielzahl von Aufgaben beschrieben - deshalb muss ich jetzt einen Teil davon vorlesen -, z. B. Beratung, Information und Fortbildung, Zusammenarbeit mit Beratungslehrern, Beratung im Einzelfall, Schullaufbahnberatung, Mitwirkung bei Entscheidungen der Schulbehörden usw. Welche dieser Aufgaben sollen in Zukunft wegfallen, da sie ja nur noch von 66 Personen in ganz Niedersachsen erledigt werden können? Ich frage das besonders vor dem Hintergrund der enormen Umwälzungen im Bereich Schule, die Sie zu verantworten haben.

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Busemann. Bitte!

Frau Präsidentin! Frau Kollegin, eigentlich habe ich doch mit meiner etwas breiteren Antwort eben diese Frage schon mit beantwortet. Wir haben einen Erlass aus dem Jahre 1984. Auch die 66 Schulpsychologen - nicht jeder kann das, Herr Kollege, in der Tat - werden diesem Erlass und den dort formulierten Ansprüchen gerecht. Ich will nicht verhehlen: Wenn wir unsere Schulverwaltung neu gestaltet und unseren Weg zur eigenverantwortlichen Schule weiter beschritten haben werden, dann wird es wohl zwangsläufig so sein, dass wir auch die Erlasslage neu definieren. Aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich all die genannten Ziele dort dann irgendwo wieder finden. Das ist kein Problem.

Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Heinen-Kljajić. Bitte!

Herr Minister, Sie haben in Ihren Ausführungen darauf hingewiesen, dass die Situation von Bezirk zu Bezirk sehr unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie haben sich die Zahlen im Raum Helmstedt/Wolfsburg entwickelt?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Busemann. Bitte schön, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Frau Kollegin, ich kann nun nicht an jedem einzelnen Standort die Personalsituation genau beleuchten. Mir wurde gesagt, Helmstedt werde auf dem Wege einer Vertretungslösung angemessen bedient. Ich sage es noch einmal: Bedingt durch die Altersstruktur, die Sparauflagen und die Stellenabbauvorgaben der Landesregierung wurde schrittweise abgebaut. Dort, wo die Kolleginnen und Kollegen der Schulpsychologie näher an der Altersgrenze waren, ist es zu einem entsprechend verstärkten Stellenabbau - eher in Weser-Ems, in anderen Bereichen weniger - gekommen.

Jetzt wird sicherlich der eine oder andere fragen: Könnt ihr nicht ganz schnell da und dort diese Stellendefizite, die sich vielleicht auftun und nicht nur ideal sind, auffüllen? - Aber da muss man Verständnis haben. In Zeiten eines Verwaltungsumbaus kann man nicht kurzfristige Lücken ganz schnell stopfen. Dann hätte man nicht mehr die Verfügungsspielräume im Interesse der Versorgung im ganzen Lande, um dort entsprechend bedienen zu können.

Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Kollege Wenzel. Bitte!

Herr Minister Busemann, ich frage Sie: Wie hat sich denn die Personalsituation bei den Schulpsychologen im südniedersächsischen Bereich, also im südlichen Bereich des Regierungsbezirks Braunschweig, entwickelt?

Danke schön. Sie haben den Minister gefragt. Die Frage geht an die Landesregierung. Für die Landesregierung wird Minister Busemann gleich antworten.

Frau Präsidentin! Herr Kollege, unter Vorbehalt: In Braunschweig haben wir noch fünf Vollzeit- und fünf Teilzeitstellen. Es war aber nicht Gegenstand der Fragestellung heute Morgen, dass wir die Zahlen für die Regionen des gesamten Landes Niedersachsen aufschlüsseln. Ich lasse Ihnen das aber im Interesse Ihrer Information gerne zukommen. Wir werden Ihnen stellenscharf für die Bezirksregierungen alter Prägung und die Schulbehörden neuer Prägung kundtun, wie sich die Stellengewichte verlagert haben.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Meine Fra- ge bezog sich auf die Region südlich des Harzes!)

- Südlich des Harzes. Ich glaube, da sind wir überfordert, das heute Morgen so genau auszurechnen.

Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Kollege Koch. Bitte schön! - Bitte gehen Sie an das Mikrofon, es steht rechts neben Ihnen. - Danke!

Frau Präsidentin! Herr Minister, hier wird wiederholt angefragt, inwieweit der schulpsychologische Beratungsdienst auch in Zukunft noch ausreichend gewährleistet sei. Ist Ihnen bewusst, Herr Minister, dass der schulpsychologische Beratungsdienst unproportional - im Vergleich zu den sonstigen Schulaufsichtsbeamten fast nicht - verändert worden ist und dass eine schulpsychologische Beratung über Jahre, über zehn Jahre, hauptsächlich in die Ausbildung von Beratungslehrern eingebunden war, die nun dieses dichte Netz von Beratungslehrern bilden? Von daher sind sehr viele Aufgaben der Schulpsychologen von den Beratungslehrern übernommen worden, die die Schulpsychologen vorher jahrelang wahrgenommen haben. Von daher: Gibt es Überlegungen bezüglich der zukünftigen Schulverwaltungsstruktur, den schulpsychologischen Beratungsdienst neu zu positionieren? Das wäre von Ihnen zu begründen, wie Sie es auch vorhin schon gemacht haben.

(Zuruf von den GRÜNEN: Eine gute Vorlage!)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Busemann. Bitte!

Frau Präsidentin! Herr Kollege Koch, das alles ist mir sehr bewusst. Das sind wahrscheinlich auch die tragenden Gründe gewesen, weshalb schon die Vorgängerregierung bereits 1990 der Auffassung war, sich im Bereich der Schulverwaltung insgesamt den der Schulpsychologie anzuschauen und es für vertretbar zu halten, die Stellenreduzierung, die ich nun pflichtgemäß bis Ende nächsten Jahres umsetze, zu verfügen. Auf diesem Felde bewegen wir uns. Dann darf man sich auch grundsätzliche Gedanken über die Schulpsychologie machen.

Wenn wir Unterstützungssysteme haben möchten, die sozusagen aktuell in den einzelnen Schulstandort hineingreifen, gerade wenn dort die beschriebenen Probleme auftauchen, dann ist es manchmal gut gemeint, aber nicht unbedingt ideal und hilfreich, wenn am herkömmlichen Sitz der Bezirksregierung oder an einem zentralen Großstandort in irgendeinem Behördenbau ein Schulpsychologe sitzt, aber das Problem vor Ort in einer 150 km entfernten Schule nicht gleich gelöst werden kann.

Ich will nun diejenigen, die vielleicht ins Nachdenken kommen, beruhigen: Es wird und muss auch in Zukunft eine Schulpsychologie geben, auch an zentralen Punkten, auch für die Unterstützungssysteme abrufbar, die aktuell bis in den kleinsten Schulstandort hineinwirken. Das sind die Beratungslehrer, das sind die Sozialpädagogen, auch die freien Institutionen. Auch beispielsweise der Lions Club macht etwas. Alle möglichen bringen sich da ein, auch ein Mediationsverein, sodass wir sie vor Ort an den Schulen zur Geltung bringen, aber mit einer fachlichen Steuerung durch zentral installierte Schulpsychologen.

Danke schön. - Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Helmhold.

Herr Minister, Sie haben eben dargestellt, dass zurzeit in Ihrem Hause ein Gesamtkonzept für die

sen Bereich entwickelt wird. Nun nehme ich an, dass sich solch ein Gesamtkonzept zunächst einmal an Zielen orientiert. Da hätte ich gerne gewusst, welche Ziele Sie in diesem Zusammenhang zum einen im Qualitätsbereich, zum anderen bezüglich der Zahl der Schulpsychologen, der Beratungslehrerinnen und -lehrer und auch der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Verhältnis zu Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrern anstreben.

Habe ich Sie richtig verstanden, Frau Kollegin Helmhold: Ziele und Zahlen?

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ziele und Zahlen!)

- Ziele und Zahlen. Dann sind das zwei Fragen.