Frau Präsidentin! Frau Kollegin, das Ziel ist - nicht nur in diesem Bereich, sondern ganz generell - eine möglichst gute, sich an Qualitätsansprüchen orientierende Schule mit allen möglichen Unterstützungssystemen, die dazu gehören, mit einer höchst leistungsfähigen Verwaltung, mit höchstmöglicher Effizienz von der obersten Spitze bis hin zum kleinsten Schulstandort. In dieses Konzert hinein gehört auch die Schulpsychologie, die wir entsprechend wirksam einsetzen müssen mit einer ausreichenden Anzahl von Köpfen und einer ausreichenden Zahl von Standorten.
- Das habe ich Ihnen eingangs schon gesagt. Bei unseren Planungen gehen wir zurzeit u. a. folgenden Fragen nach: Wie soll die eigenverantwortliche Schule aussehen? Wie funktioniert die Schulinspektion? Was sollen die Schulen selbst machen? Mit welcher Verwaltungskapazität können wir es schaffen? - Wir sind noch nicht so weit, um Ihnen sagen zu können „Das bedeutet genau diese oder jene Anzahl von Schulpsychologen an vier Standorten“. Das können wir jetzt noch nicht leisten. Darüber ist am Ende der ganzen Überlegungen mit zu entscheiden.
Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Korter. Das ist Ihre zweite und damit letzte Zusatzfrage. Bitte!
Herr Minister, ich möchte noch einmal auf die Situation im Raum Osnabrück zurückkommen. Sie haben vorhin in Ihrer Antwort auf meine Anfrage gesagt: Das Verhältnis zwischen Schulpsychologen und Lehrern beträgt im Moment 1 : 930. Im Raum Osnabrück haben Sie zwei Schulpsychologen für 5 000 Lehrkräfte. Mit welchen Maßnahmen gedenken Sie diesem Missstand Abhilfe zu schaffen?
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, die Antwort, die ich vorhin auf Ihre Frage gegeben habe, war ja sicherlich korrekt und hat das Ergebnis im Landesdurchschnitt wiedergegeben. Dass es im Bereich Osnabrück rechnerisch etwas anders aussieht - so etwa in Ihre Richtung -, will ich gerne zugestehen. Aber Sie dürfen auch da keine Schüsse aus der Hüfte erwarten. Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Schulverwaltung werden wir auch das Thema der Schulpsychologie anspruchsvoll beantworten. Das wird im Laufe des nächsten Jahres entsprechend angegeben und dann umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen des Ministers, dass es ein Gesamtkonzept geben wird, in das der schulpsychologische Dienst eingebunden wird, und vor dem Hintergrund der Ausführungen, dass es auch besonders benachteiligte Regionen gibt, frage ich die Landesregierung: Plant sie Maßnahmen zum Ausgleich des ungleichmäßig erfolgten Stellenabbaus, durch den die Bezirke Braun
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Körtner, wenn das Gesamtkonzept steht und wenn die Schulpsychologie definiert und erlassmäßig unterlegt ist, dann werden wir selbstverständlich dafür sorgen, dass die Versorgung landesweit gerecht, d. h. ausgeglichen erfolgt. Dass derzeit Unwuchten vorhanden sind, bestreitet niemand. Aber in Zeiten der Verwaltungsumstrukturierung kann man so etwas nicht von heute auf morgen erledigen, weil man dann vielleicht vier Wochen später wieder andere Unwuchten bekommt. Ich bitte um Verständnis, dass das eine gewisse Zeit braucht.
Der Hinweis auf die Ausbildung der Beratungslehrer wäre ja eine ganz geschickte Entlastungsfrage gewesen, wenn denn die Unterstellung, dass weniger erforderlich sind, stimmen würde. Aber wir haben im Moment und auch in den kommenden Jahren doch die Situation, dass eine sehr große Anzahl von Lehrern ausscheiden wird. Wie viele Beratungslehrer müssen denn als Ersatz für diese ausscheidenden Lehrer neu ausgebildet werden, und inwieweit sind das tatsächlich weniger als in den vorherigen Jahren?
Frau Präsidentin! Herr Kollege, Sie haben grundsätzlich Recht: Die Altersstruktur unserer Lehrerschaft - Gott sei es geklagt - ist so beschaffen, dass in den nächsten acht bis zehn Jahren eine erhebliche Anzahl von Lehrern in den dann sicherlich wohlverdienten Ruhestand gehen werden. Das werden vom nächsten Jahr an, bis dann der Jahrgang 1952 an der Reihe ist - das ist zufällig mein Jahrgang -, zwischen 2 000 und 3 500 sein.
- Nach dem Triumph von gestern Abend halte ich das nicht für möglich. Man wird uns die Präsidentschaft auf Dauer antragen.
Das führt zu einem hohen Austausch in den Personalbeständen. Das könnten wir so umschichten - wir haben derzeit 1 900 Beratungslehrer -, dass jährlich vielleicht bis zu 100 aus dem Dienst ausscheiden.
Nach der geltenden Erlasslage müssten wir dann entsprechenden Ersatz heranbilden, es sei denn, wir kommen aufgrund der Überlegungen, die in diesen Tagen angestellt werden - Schulpsychologie, Sozialpädagogen, Beratungslehrer, andere Unterstützungssysteme, staatliche Träger, freie Träger -, zu dem Ergebnis, dass in diesem Bereich Verschiebungen möglich sind.
Aber ich will Ihnen zugestehen, dass grundsätzlich das Problem besteht, für Nachschub sorgen zu müssen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. Juli 2004 ist in Niedersachsen das Disease-Management-Programm (DMP) für Brustkrebs in Kraft getreten. Dieses Disease-Management-Programm sieht vor, dass eine Klinik nur dann als DMP-Klinik akzeptiert ist, wenn 150 Brustkrebs-Fälle pro Jahr neu operiert bzw. behandelt werden.
Der DMP-Vertrag für Niedersachsen ist der repressivste im ganzen Bundesgebiet und steht im Widerspruch zu den Stellungnahmen und Empfehlungen der Fachgesellschaften.
Die Deutsche Gesellschaft für Senologie sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft geben als bundesweite Empfehlung eine Zahl von 150 zu operierenden Brustkrebs-Fällen pro Jahr zwar an, räumen jedoch ein, dass diese Zahl nicht evidenzbasiert ist, und stellen in Frage, ob diese Zahl als Zertifizierungskriterium in Zukunft bindend sein kann.
Beide Fachgesellschaften (DKG und DGS) räumen außerdem ein, dass unterschiedliche Kliniken in einer Region als Verbund miteinander kooperieren können, um die Ansprüche zu erreichen. Hier weicht der niedersächsische DMP-Vertrag von den Zertifizierungsrichtlinien des Bundesgebietes ab, indem eine solche Kooperation ausdrücklich nicht gestattet wird. Für das Flächenland Niedersachsen bedeutet dies, dass die Behandlung von Brustkrebs auf wenige Zentren beschränkt wird und eine flächendeckende Versorgung der häufigsten bei Frauen vorkommenden Krebserkrankung nicht mehr gewährleistet ist.
2. Hält die Landesregierung diese Bedingungen für geeignet, um die flächendeckende Versorgung der niedersächsischen Patientinnen sicherzustellen?
3. Wenn nein, welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung, um eine optimale Versorgung im ländlichen Niedersachsen zu erreichen?
Danke schön, Frau Kollegin Weddige-Degenhard. Für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. von der Leyen, bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zertifizierungsrichtlinien für Brustzentren wurden von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der Deutschen Gesellschaft für Senologie (DGS) entwickelt und richten sich an Einrichtungen, die das Zertifikat „Brustzentrum mit Empfehlung der DKG und der DGS“ als Qualitätssiegel dieser Gesellschaften anstreben. Diese Zertifizierungsrichtlinien fordern eine Mindestzahl von 150 Brustoperationen pro Jahr und pro Zentrum und schließen eine dezentrale Erbringung dieser Operationen im Verbund mehrerer Kliniken nicht aus.
Eine rechtliche Bindungswirkung gegenüber anderen Stellen, insbesondere für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, entfalten diese Zertifizierungsrichtlinien nicht.
Disease-Management-Programme (DMP) werden von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Die Einbindung der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer erfolgt dabei durch Verträge, die zwischen diesen und den Krankenkassen abgeschlossen werden.
Für die Zulassung der DMP ist das Bundesversicherungsamt zuständig. Aufgrund der maßgeblichen bundesgesetzlichen Vorschriften ist es den Ländern nicht möglich, unmittelbar Einfluss auf die DMP-Verträge zu nehmen, die von den Krankenkassen auf Landesebene abgeschlossen werden.
In Niedersachsen wurde zwischen den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft e. V.
ein Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm zur Verbesserung der Versorgungssituation von Brustkrebspatientinnen abgeschlossen (DMP Brustkrebs).
In diesem Vertrag ist festgelegt, dass nur solche Krankenhäuser zur Teilnahme an dem DMP Brustkrebs berechtigt sind, die spätestens mit Beginn des dritten Jahres nach ihrer Zulassung zur Teilnahme mindestens 150 zu operierende Brustkrebsfälle pro Jahr nachweisen können. Eine Leistungserbringung in Form einer Kooperation, um die geforderte Zahl von Operationen zu erreichen, ist nach diesem Vertrag nicht möglich.