Sie erkennen die gesundheitlichen Gefahren von Elektrosmog an. Das ist neu, und das finde ich sehr gut. Beim Ausbau konventioneller Energien waren Sie in dieser Hinsicht nicht so sensibel. In die konkrete Umsetzung dieser Erkenntnis steigen Sie aber lieber nicht ein. Wie wäre es denn, wenn Sie genauso wie in Nordrhein-Westfalen Abstandsempfehlungen erließen? In NordrheinWestfalen gilt eine Abstandsempfehlung von 160 m bei 380-kV-Leitungen. In einem zweiten Schritt könnte man dann ja eine Absenkung der Grenzwerte nach BImSchG fordern. Unsere Unterstützung hätten Sie dabei.
Sie fordern darüber hinaus konsequent Erdkabel statt Freileitungen. Auch das ist eine gute Forderung, die unsere Unterstützung findet. Dann sollten Sie im Rahmen der Raumordnung aber auch in die Strümpfe kommen; denn Erdkabel sind bei den bereits laufenden Raumordnungsverfahren zur Trassenführung mit der nötigen Tiefe als Alternative abzuprüfen. Daran fehlt es aber leider.
Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU ist in seiner Grundrichtung nichts anderes als billige Polemik gegen die zukunftsgerichtete Energiepolitik des Bundes. Wenn das alles ist, was Sie in der Energiepolitik zu bieten haben, ist es um die Zukunftsfähigkeit dieses Landes schlecht bestellt. Tun Sie sich selbst und uns den Gefallen, und überarbeiten Sie Ihren Antrag noch einmal. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle vier Fraktionen haben, wie ich denke, in den letzten Wochen und Monaten gerade vor Ort sehr viel von den Problemen im Zusammenhang mit dem Netzausbau wegen der Windenergie gehört. Es ist aber - dies gilt jetzt für alle Redner der Opposition, die bisher hier gesprochen haben schon unglaublich, mit welcher Scheinheiligkeit dieses Thema von den Grünen und der SPD hier behandelt wird.
Meine Damen und Herren, es war niemand anderes als Ihre rot-grüne Bundesregierung, die uns diese Probleme vor die Tür gekehrt hat.
Die SPD schreibt in ihrem Antrag - das ist nun wirklich der Höhepunkt -, dass für alle laufenden Anträge zum Netzausbau ein Moratorium verhängt werden soll. Das ist nun wirklich mehr als lächerlich. Wenn Sie hier mit einem Finger auf die Landesregierung zeigen, zeigen gleichsam drei Finger auf Sie und Ihre Bundesregierung zurück. Das Land ist nach dem Bundesraumordnungsgesetz nämlich zu einer zügigen Genehmigung verpflich
tet. Ein Moratorium ist bundesrechtlich, wie der Kollege Biestmann schon ausgeführt hat, überhaupt nicht möglich.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz von Minister Trittin schreibt uns ja nicht nur vor, dass das Stromnetz ausgebaut werden muss; § 4 wurde schon erwähnt. Schlimmer noch: Die Menschen in Niedersachsen, die vom Netzausbau betroffen sind, müssen auch noch dafür bezahlen. Es gibt im EEG keine bundesweite Umlage der Kosten für den Netzausbau. Die Netzbetreiber werden zum Ausbau verdonnert, und gleichzeitig müssen die Kunden, die davon betroffen sind, dafür auch noch zahlen. Das ist also die so genannte Energiewende von Rot-Grün. Das ist für meine Begriffe unfassbar.
Schließlich schreibt die Seeanlagenverordnung - davon war vorhin auch schon die Rede; für sie ist ebenfalls der Bund zuständig - noch vor, dass Windparks auf See sehr großzügig genehmigt werden müssen. Ein nicht ausreichend ausgebautes Stromnetz, wie wir es zurzeit an Land haben, wird dort ausdrücklich als Genehmigungshindernis ausgenommen.
Ihre gesamt Argumentation - ob hier im Landtag oder vor Ort - bricht für meine Begriffe wie ein Kartenhaus zusammen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Seeanlagenverordnung und das Bundesraumordnungsgesetz sind allesamt Gesetze oder Verordnungen des Bundes.
Für mich stellt sich die Frage: Haben Sie den Menschen in den betroffenen Regionen eigentlich zugehört? - Die Menschen fordern, dass es ein abgestimmtes Konzept zum Ausbau der Windenergie - ob an Land oder auf See - gibt. Mit anderen Worten: Es sollen erst dann weitere Windparks genehmigt werden, wenn auch klar ist, wie der Strom weitergeleitet werden kann.
Ihre Bundesregierung tut aber genau das Gegenteil. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg, also eine Bundesbehörde, genehmigt weiterhin Windparks auf See, ohne dass wir wissen, wie der Strom später dort hinkommt, wo er auch gebraucht wird.
Wir und die betroffenen Menschen wollen, dass erst dann weitere Windparks genehmigt werden, wenn diese Fragen endgültig geklärt sind. Genau das ist wegen der Gesetzgebung von Rot-Grün aber nicht möglich.
Der Bund darf sich in dieser Sache also nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Hören Sie endlich auf, hier mit Nebelkerzen zu werfen, die von dieser Verantwortung ablenken sollen. Damit, dass wir - das ist spätestens nach zwei Jahren allen klar geworden - von dieser Bundesregierung kein abgestimmtes Energiekonzept erwarten können, haben wir uns mittlerweile abgefunden. Aber wenigstens die SPD und die Grünen hier im Landtag sollten sich Gedanken um die Menschen in Niedersachsen machen. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen gemeinsam für eine Veränderung der Rechtslage zu kämpfen. Wenn Ihr Antrag - ich verstehe ihn so noch nicht, aber das wird möglicherweise die Ausschussberatung zeigen - ein Angebot dazu sein soll, nehmen wir dieses natürlich gerne an.
Die Möglichkeit einer Erdverkabelung bzw. einer Teilverkabelung sollte selbstverständlich auch später im Planfeststellungsverfahren geprüft werden. Das sind wir den betroffenen Menschen vor Ort schuldig. Gleichzeitig sind Sie, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, aufgefordert, Ihre Bundesregierung daran zu erinnern, dass sie noch viele Hausaufgaben zu erledigen hat. Die Energiepolitik dieser rot-grünen Bundesregierung ist gescheitert.
Wann sagen Sie den Menschen endlich, Herr Haase, dass diese Politik nicht nur ihr Geld, ihre Arbeitsplätze, sondern auch ihre Umwelt kostet?
Windenergieanlagen und damit auch ihre Anbindung an das Netz sind nicht nur bundes-, sondern auch landespolitisch gewollt. Herr Biestmann, wie Ihnen bekannt sein sollte, werden im Moment auch Windenergieanlagen außerhalb der AWZ genehmigt. Wer genehmigt sie denn? Allerdings kann eine solche Genehmigung nur unter der Prämisse erfolgen, dass dadurch andere öffentliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Für die Abführung des Stroms von den OffshoreWindparks bis zu den Einspeisepunkten beabsichtigt die Landesregierung nach eigenen Angaben die Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms mit dem Ziel der Festlegung eines Leitungskorridors für die räumliche Bündelung der Netzanbindung in Form der Erdverkabelung. Die unterschiedlichen Betreiber sind zur Kooperation im Interesse der Allgemeinheit gezwungen.
Für die Weiterleitung des Stroms durch die Netzbetreiber ab diesem Einspeisepunkt fehlen bislang allerdings klare raumordnerische Aussagen. „Hochspannungsmasten elektrisieren Bürger“, titelte vor wenigen Wochen die Hannoversche Allgemeine Zeitung. Die Menschen in den betroffenen Regionen sind angesichts der widersprüchlichen Aussagen im Hinblick auf den geplanten Netzausbau zu Recht verunsichert. Da ist entweder von sieben oder acht oder auch nur von vier oder fünf Hochspannungsleitungen die Rede, die das Weser-Ems-Gebiet von Norden nach Süden durchziehen werden. Konkrete Planungen gibt es zur Zeit hinsichtlich einer Freileitung für die Strecke von Ganderkesee nach Sankt Hülfe und für die sogenannte Y-Trasse von der Küste nach Bramsche und weiter bis ins Ruhrgebiet. Beantragt sind in beiden Fällen Freileitungen mit bis zu 60 m hohen Masten und Seitenarmen von mehr als 20 m.
Diese Leitungen sollen zum Teil nur wenige Meter von Wohnhäusern entfernt verlaufen. Die Menschen dort haben nicht nur Angst um den zukünftigen Wert ihrer Grundstücke und Gebäude, sondern vor allem um ihre Gesundheit. Wissenschaftler der Universität Mainz sind vor kurzem in einer Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass, ausgehend von Hochspannungsleitungen, auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte bei Kindern ein erhöhtes Risiko besteht, an Leukämie zu erkranken. Ein bisschen Leukämie sei nicht auszuschließen, räumte einer der Netzbetreiber vor kurzem auf einer öffentlichen Veranstaltung in Beverbruch ein. Allerdings müssten die Menschen ja auch an anderen Stellen mit gesundheitlichen Gefährdungen rechnen.
Noch unübersichtlicher wird die Diskussion bei der Frage nach dem Unterschied der Kosten einer Freileitung und einer Erdverkabelung. Die vielen verschiedenen Werte, die bislang in diesem Zusammenhang genannt worden sind, lassen sich an
dieser Stelle nicht mehr aufzählen. Die Netzbetreiber vertreten die Ansicht, dass eine Erdverkabelung, wie wir sie auf der Nordsee natürlich haben, an Land nicht finanzierbar sei. Gleichzeitig werden aber die Anleger, die für eine Beteiligung an diesen Netzausbauprojekten umworben werden, mit besonders hohen Renditeerwartungen gelockt. Es ist also nicht verwunderlich, dass es seitens der Netzbetreiber erkennbar keinerlei Bereitschaft zu einer freiwilligen Kooperation gibt.
Ähnliches gilt hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit der Erdverkabelung. Während selbst der Landwirtschaftsminister oft die Aussagen der Antragsteller hinsichtlich der angeblichen technischen Problematik fast wortwörtlich übernimmt, verweist sein Parteikollege Mayer aus dem Europäischen Parlament darauf, dass ein Pilotprojekt für eine Erdverkabelung allein schon deshalb unmöglich sei, weil es sich um eine seit Jahren eingesetzte Technologie handele.
Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, dass dann, wenn die beiden jetzigen Verfahren mit der Genehmigung für eine Freileitung abgeschlossen sind, wir damit einen Präzedenzfall haben, nach dem wir über das Thema Erdverkabelung nicht mehr zu sprechen brauchen.
Landkreise, Städte und Gemeinden in den betroffenen Regionen haben sich in Resolutionen und Petitionen an den Niedersächsischen Landtag und an die Niedersächsische Landesregierung gewandt
mit der Forderung, dass eine Erdverkabelung Vorrang haben müsse, und das Land aufgefordert, entsprechend raumordnerisch tätig zu werden. Dazu gehören unter anderem Landkreise wie Cloppenburg mit einem Landrat Hans Eveslage, der hier im Hause bekannt sein dürfte, sowie Vechta und Oldenburg/Land.
Auch Herr Haack vom Niedersächsischen Städteund Gemeindebund hat vor kurzem definitiv darauf hingewiesen, dass jetzt das Land in der Verantwortung sei.
Ängste und Bedenken in der Bevölkerung ernst zu nehmen. Dies halte ich für eine Chance, um in den folgenden Beratungen zu einem Ergebnis zu kommen, das diesen Absichten auch gerecht wird. - Danke.
Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Ehlen zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegen zwei Entschließungsanträge vor, die beide ihre Ursache in den heftigen und heißen Diskussionen um die geplanten Hochspannungsleitungen in unserem Lande haben. Jedoch in der Zielrichtung gehen die beiden Anträge auseinander. Offensichtlich ist es den Damen und Herren von der Opposition entgangen, was die Landesregierung im Bereich der Energiepolitik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes bereits unternommen hat. Der Kollege Biestmann hat darauf hingewiesen. Ich brauche das nicht zu wiederholen.
Meine Damen und Herren, die Verantwortlichkeiten scheinen Ihnen nicht ganz klar zu sein. Anders als in Ihrem Antrag ausgeführt, blendet die Bundesregierung die Verantwortung des Bundes für die Abführung des Stroms völlig aus. Ich habe großes Verständnis für die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger, die Sorge haben um die Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität, um gesundheitliche Risiken durch Elektrosmog und Nachteile für das Landschaftsbild und den Naturraum.
- Es kommt kein „Aber“. - Auch ich sehe großen Handlungsbedarf, aber nicht hauptsächlich bei der Landesregierung, sondern bei der Bundesregierung. Die Landesregierung setzt nach wie vor auf umweltverträgliche, ressourcenschonende, auf nachhaltige und zukunftsträchtige Energieversorgung, die alle Optionen offen hält und eine gleichberechtigte Nutzung sowohl der traditionellen als auch der erneuerbaren Energien einbezieht; im
Gegensatz zu den - das will ich hier noch einmal besonders betonen - ohne Rücksicht auf die Folgewirkungen forcierten Planungen zum Ausbau der Windenergie auf See. Es geht hier um Gigawatt-Dimensionen, die der Bund einfach so genehmigt. Dort herrscht praktisch eine Goldgräberstimmung. Bundesumweltminister Trittin macht sich eine weiße Pfote,
um Dinge zu schaffen, die in der Erwartung, Profit zu machen, gebaut werden sollen. Was die Ableitung des Stroms angeht, sagt er aber, darüber sollen sich die Landesregierung und die Leute vor Ort Gedanken machen.