Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung: Sachgerechte Genehmigungsverfahren für Auslaufhaltungen sicherstellen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/104
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion um die Zukunft der Nutztierhaltung in Niedersachsen ist ein Dauerthema, aber ein Thema, das sich nicht nur auf die Problematik der Intensivtierhaltung generell und die Nutzungskonflikte z. B. in Südoldenburg beschränkt.
Der Antrag, der Ihnen heute vorliegt, hat folgende Zielhierarchie: Erstens. Wir wollen mehr Gerechtigkeit für alle glücklichen Schweine.
Mit dem politisch und gesellschaftlich gewünschten und begrüßten Trend zu mehr Tierschutz ist diese Frage von einem latenten zu einem akuten Problem geworden: Wie gehen wir mit den neuen offenen Ställen um, die über Auslaufflächen verfügen, in denen Tiere auf Stroh gehalten werden? Wie ist das Verhältnis dieser Anlagen zu den geschlossenen Anlagen mit hoher Besatzdichte, Vollspaltenböden, Gülle und Zwangsentlüftung?
Vielleicht erinnern Sie sich an letztes Jahr! Der Kampf von Martin Schulz in Quickborn um die Einrichtung seines „Neuland“-Schweinestalls, der eine große Medienaufmerksamkeit erhielt, hat das Problem konkret gemacht. Wir haben deswegen schon im letzten Jahr einen Antrag dazu eingebracht, der aber in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr zu Ende bearbeitet werden konnte.
Das individuelle Genehmigungsverfahren von Martin Schulz konnte positiv abgeschlossen werden. Aber die generellen Schwierigkeiten bei der Genehmigung artgerechter Ställe sind nach wie vor ungelöst. Das wird auch daran deutlich, dass eine Nachbarschaftsklage, die gegen diesen positiven Bescheid ergangen ist, nur mit einem Vergleich beendet werden konnte.
Worin liegen nun die Probleme? - Es ist so, dass es keine praxisrelevanten allgemein gültigen Ausgangsdaten zur Bewertung von Emissionen und Immissionen für diese offenen Lüftungssysteme - um einmal das technische Wort zu benutzen gibt. Das ist jedenfalls die einheitliche Aussage aller Fachleute, und das ist auch in dem Bundesratsbeschluss dokumentiert, der diese Frage aufnimmt.
Die Behörden wenden deshalb Rechenmodelle an, die für die üblichen konventionellen geschlossenen Ställe entwickelt wurden. Ingenieur- und messtechnisch sind geschlossene Systeme mit einer gebündelten Abluftfahne natürlich leichter zu handeln als Offenställe mit vielen kleinen Immissionsquellen, die entsprechend verteilt sind.
Auch andere nicht praxisgerechte Gleichsetzungen, die mangels anderer Daten vorgenommen werden, wirken sich nachteilig aus. Wir haben Ihnen in der Begründung ein Beispiel genannt: Eingestreute, wöchentlich entmistete Auslaufflächen werden in Bezug auf ihre Umwelteinwirkung genauso behandelt wie eine Festmistplatte. Das kann einfach nicht angehen.
Erstmals ist jetzt auch vor Ort eine Geruchsmessung durchgeführt worden, nämlich bei besagtem Martin Schulz im Rahmen des Gerichtsverfahrens. Die hat ergeben - hören Sie bitte gut zu! -, dass die glücklichen „Neuland“-Schweine in Quickborn statt der bei konventionellen Ställen üblichen 40 bis 50 so genannten Geruchseinheiten nur mit 1,3 Geruchseinheiten stinken. Das, denke ich, muss uns doch zu denken geben. Vor diesem Hintergrund erscheinen die vom TÜV Nord unterstellten Emissionsreduzierungen von 30 % bei Strohhaltung mehr als berechtigt, meiner Ansicht nach schon eher kleinlich.
Diese Werte müssen natürlich noch durch kontinuierliche Messreihen verifiziert werden. Aber ich denke, sie sind doch ein deutlicher Anhaltspunkt dafür, dass die mathematischen Rechenmodelle des einen Haltungssystems nicht einfach dem anderen übergestülpt werden können.
Wir brauchen deshalb dringend die inzwischen eingeleiteten Untersuchungen, müssen in diesem Zusammenhang aber auch ein Auge darauf haben, dass dabei das notwendige Datenmaterial erhoben wird. Gegebenenfalls muss dort nachgesteuert werden.
Diese neuen Ergebnisse müssen dann einfließen in die Genehmigungsgrundlagen und vor allen Dingen in die Genehmigungspraxis vor Ort. Der Hinweis in der TA Luft, der ja schon jetzt dort drinsteht, dass die baulichen und betrieblichen Anforderungen mit den Erfordernissen einer artgerechten Tierhaltung abzuwägen sind, muss mit Leben erfüllt werden. Auch die im Rahmen des BundesImmissionsschutzgesetzes angewandte BVT - d. h. die Anwendung der besten verfügbaren Techniken - muss um Aspekte der Tiergerechtigkeit erweitert werden.
Im Moment haben wir die Situation, dass diese BVT eingestreute Stallsysteme abwertet, weil unter dem Aspekt der Verfahrenssicherheit automatisierte Stallsysteme der menschlichen Arbeit, sprich dem Entmisten und dem Neueinstreuen, vorgezogen werden. Meiner Meinung nach ist eine solche Verallgemeinerung einfach nicht zulässig.
Unabhängig davon glaube ich persönlich, dass die Frage, wer nun in kritischen Situationen zuverlässiger die richtigen Entscheidungen trifft, der Mensch oder der Computer, noch nicht entschieden ist. Darüber hinaus müssen wir uns mit Übergangslösungen befassen. Bis die neuen Grundlagen erarbeitet sind, dürfen wir die Landkreise als Genehmigungsbehörden nicht allein lassen. Oder präziser gesagt: Wir dürfen die Tierhalter, die offen bauen wollen, nicht mit den Landkreisen allein lassen, die die einfachen Lösungen bevorzugen. Landesweit einheitliche Genehmigungspraxis ist sicherzustellen. Hier ist der Handlungsbedarf für die Landesregierung. Darüber hinaus muss sie dafür sorgen, dass es den Offenbauern nicht schwerer gemacht wird als den konventionellen Stallbauern. Sie muss dafür sorgen, dass praxisgerechte Berechnungsmethoden, z. B. Nahausbreitungsmodelle, und nicht die alten Berechnungsmodelle auf diese Haltungsformen angewandt werden.
Meine Damen und Herren! Wir wünschen uns eine Landwirtschaft, in der wir Tiere noch sehen können und in der die Tiere die Sonne noch sehen können.
Wir wollen sie nicht in einer Blackbox verschwinden lassen, frei nach dem Motto: Bei uns kommt der Braten aus der Kühltruhe. - Das ist die Grundaussage, die ich auch jeder BI klarmache, die sich über einen neuen Stall in ihrem Dorf beklagt. Auf dieser Grundlage müssen wir natürlich auch das Thema „tiergerechte Haltungssysteme versus Umweltauswirkungen“ bearbeiten. Aber auch das ist weitgehend Neuland und mit erheblichem Forschungsbedarf verbunden. Nur meine ich, dass das Ziel - damit komme ich wieder zum Anfang zurück - glückliche Schweine, glückliche Nachbarn und minimierte Umweltbelastung alle Anstrengung wert ist. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klein, selbstverständlich wollen auch wir glückliche Schweine. Das steht völlig außer Frage. Wir wollen auch glückliche Menschen. Dazu gehört frische Luft; Darauf komme ich gleich noch zurück. Davon könnte hier ein bisschen mehr im Raum sein, und ich würde auch gerne von hier aus die Sonne sehen. Vielleicht könnte man ein Fenster anbringen. Das wäre alles wunderbar.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht ein grundsätzliches Problem der neuen Agrarpolitik an. Auf der einen Seite wollen wir für mehr Tierschutz sorgen und tiergerechte Haltungsformen besonders fördern, auf der anderen Seite haben wir uns ehrgeizige Ziele für Klima- und Umweltschutz im Bereich der Nutztierhaltung gesteckt. Unbestritten ist, dass die Landwirtschaft Emissionsquelle für klimarelevante Gase ist. Die deutsche Landwirtschaft ist an den Emissionen klimaschädlicher Gase zu rund 5,8 % beteiligt. Ihr Anteil beträgt bei Lachgas - wer das wissenschaftlich haben will: N2O - etwa 52,5 % und bei Methan rund 45 % des Ausstoßes. Der Großteil dieser Emissionen stammt aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Auch für rund 90 % der Ammoniakemission ist in Deutschland die Tierhaltung verantwortlich. Aus diesem Grunde wurde das bereits seit 1979 bestehende Genfer Luftreinhalteabkommen erweitert. Dieses UN/ECE-Protokoll zur Verringerung der Versauerung, Eutrophierung und von bodennahem Ozon, das so genannte Multikomponentenprotokoll, regelt seit 1999 die Reduktion der Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxid von leichtflüchtigen organischen Schadstoffen und von Ammoniak, und sieht die Einhaltung von nationalen Emissionshöchstmengen bis zum Jahr 2010 vor. Entgegen der ursprünglichen Forderung der UN hat Deutschland nur einer Minderung der Ammoniakemisssion von etwa 28 % zugestimmt; gefordert waren eigentlich 50 %.
Um die Maßgabe des Protokolls erfüllen zu können, muss nach Auffassung der Bundesregierung unter Umständen sogar auch eine Begrenzung des Nutztierbestandes in Regionen mit sehr hoher Nutztierdichte erfolgen.
Herr Klein, Sie werden jetzt sicherlich sagen, dass diese Probleme und Belastungen gerade von den konventionellen Tiermastanlagen verursacht werden und dass die alternativen Tierhaltungsformen dem entgegensteuern wollen. Wir müssen jedoch zur Kenntnis nehmen - das schreiben Sie auch in Ihrem Antrag -, dass es bisher wenig Untersuchungen über die Emissionen der alternativen Haltungsformen gibt. Deswegen ist die Forderung, diese Untersuchung zügig zu machen, äußerst vernünftig.
Wir stimmen mit Ihnen auch darin überein, dass es eine landesweit einheitliche Genehmigungspraxis für Auslaufhaltung mit Stroheinstreu und Offenstellen geben muss, mit angemessenen Genehmigungsanforderungen und Auflagen. Ob diese Anforderungen aber höher oder niedriger als bei den von Ihnen angesprochenen geschlossenen Tierhaltungsanlagen sein müssen, sollte meines Erachtens erst abschließend entschieden werden, wenn die Ergebnisse des in Ihrem Antrag angesprochenen Verbundprojekts vorliegen.
- Ich meine, wir können gemeinsam nach Regelungen für die Zwischenzeit suchen. Ich biete das zumindest für meine Fraktion an.
Die Bundesregierung weist im Tierschutzbericht 2003 mit Recht darauf hin, dass einzelne Formen und Elemente der Nutztierhaltung, die aus Tierschutzsicht erwünscht sind, je Tierplatz höhere Emissionen als konventionelle Verfahren aufweisen. Der Bericht nennt hier ausdrücklich die Haltung mit Einstreu oder Auslauf. Die Bundesregierung benennt damit genau den Konflikt, der zwischen den tierschutzgerechten Haltungsformen und den Klima- und Umweltschutzbemühungen besteht. Die Strategie der Bundesregierung stellt sich dabei wie folgt dar:
„Es soll verhindert werden, dass künftig die Genehmigung und das Betreiben besonders tiergerechter Haltungssysteme, die Standards oberhalb tierschutzrechtlicher Mindestanforderungen erfüllen, aus Gründen des
vorbeugenden Klima- und Umweltschutzes gefährdet werden, so lange, wie aus Gründen des Immissionsschutzes in nationalem und europäischem Recht festgelegte Grenzwerte eingehalten werden.“
Herr Klein, es kann also nicht ausschließlich darum gehen, wie in Ihrem Antrag gefordert, im Genehmigungsverfahren für tiergerechte Haltungsformen z. B. die jeweils günstigsten Berechnungsmethoden für Emissionsumfang und -ausbreitung anzuwenden, vor allem, wenn diese noch nicht vorliegen. Eine Ungleichbehandlung kann ich in diesem Zusammenhang auch nicht erkennen. Im Gegenteil, beim Genfer Luftreinhalte-Abkommen werden über die IVU-Richtlinie und über die TA Luft die besonderen Bedingungen für die unterschiedlichen Haltungsformen berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, das schon erwähnte Multikomponentenprotokoll eröffnet z. B. bei den Haltungsverfahren ausdrücklich die Möglichkeit, von der Maßgabe einer Emissionssenkung um 20 % bei Neuanlagen abzusehen, wenn das aus Tierschutzgründen erforderlich sein sollte. Auch die TA Luft berücksichtigt in besonderer Weise die alternativen Haltungsformen:
„Bei den besonderen Anforderungen für Tierhaltungsanlagen sind die baulichen und betrieblichen Anforderungen mit den Erfordernissen einer artgerechten Tierhaltung abzuwägen, soweit diese Form der Tierhaltung zu höheren Emissionen führt.“
Meine Damen und Herren, natürlich unterstützt die SPD-Fraktion die Förderung tiergerechter Haltungsformen. Allerdings darf diese Förderung nicht zu einem grundsätzlichen Vorrang gegenüber Klima- und Umweltschutzaspekten führen, deren Auswirkungen bisher nicht angemessen untersucht worden sind. Gerade mit Blick auf die internationalen Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes muss es in unserem Interesse liegen, Lösungen zu finden, die sowohl die tiergerechten Haltungsformen fördern als auch dem Klimaschutzprogramm Rechnung tragen.
Herr Klein, ich hoffe, wir werden in angeregter Diskussion diesen Weg im Ausschuss gemeinsam entwickeln und uns dabei von fachlich fundierten Kenntnissen, soweit sie dann vorliegen, leiten las