Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Der Antrag der Grünen, der uns vorliegt, will uns aus meiner Sicht mit seiner Überschrift in die Irre führen.
Mir ist nicht bekannt, Herr Klein, dass es den Grünen beim Thema Tierhaltung - insbesondere, wenn es um das Thema Geflügel geht - jemals um Sachgerechtigkeit ging, meine Damen und Herren.
Frau Künast hat in Berlin z. B. eine Legehennenhaltungsverordnung auf den Weg gebracht, die alles andere als sachgerecht ist. Das Schlimme ist, dass das Land Niedersachsen damals mit Minister Bartels dieser Verordnung auch noch zugestimmt hat, meine Damen und Herren.
Ich bin froh, dass die neue Landesregierung von CDU und FDP bzw. Minister Ehlen angekündigt hat, eine Bundesratsinitiative zur Veränderung dieser Verordnung zu starten.
Ziel wird es dabei nämlich sein, die so genannten ausgestalteten Käfige, Frau Harms, die z. B. das Scharren, das Flattern und das Höhersitzen auf einer Stange ermöglichen, was durchaus tierartgerecht ist, zu ermöglichen.
- Ich wollte gerade sagen: wissenschaftlich durch viele Arbeiten der Tierärztlichen Hochschule bewiesen, die sehr qualifizierte Arbeiten zu diesem Thema macht.
Vielleicht gelingt es uns, den Gang der Geflügelwirtschaft ins östliche Ausland aufzuhalten, denn - das muss man an dieser Stelle einmal sagen
für die Landkreise Vechta, Cloppenburg und Emsland ist gerade die Geflügelwirtschaft einer der Pfeiler, der den wirtschaftlichen Erfolg dieser Regionen ausmacht. Auch das gehört zur Wahrheit, meine Damen und Herren.
Ich habe schon gesagt, dass Sie, Herr Klein und verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, mit dem Antrag nicht auf Sachgerechtigkeit abzielen. Im dritten Spiegelstrich fordern Sie, dass die jeweils günstigsten Berechnungsmethoden für tierartgerechte Haltungsformen angewandt werden.
Aber ich frage Sie: Ist das Ihr Ernst? Nennen Sie das sachgerecht? - Aus meiner Sicht ist das nicht sachgerecht. Nach meinem Kenntnisstand - insofern kann ich dem Antrag nicht zustimmen gelten für alle Genehmigungsverfahren die gleichen Voraussetzungen. Das ist die TA Luft - Herr Steinecke hat es gerade erwähnt - bzw. die VDIRichtlinie, und zwar für alle Stallbauten. Egal, ob es ein offener oder ein geschlossener Stall ist, der Geruch ist der gleiche. Meine Damen und Herren, ich glaube, jedem Bürger ist es egal, ob die Geruchsbelästigung aus einem geschlossenen oder aus einem offenen Stall kommt.
(Rebecca Harms [GRÜNE]: Es han- delt sich um unterschiedliche Emissi- onen! Ich bin für einen Ortstermin! Riechtest!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Harms, lieber Herr Klein, das, was jetzt Stand der Dinge ist, ist aus meiner Sicht sachgerecht. Deswegen kann ich Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Klein, ich habe schon das Leuchten in den Augen meiner Kollegen gesehen, als Sie von 1,4 Geruchseinheiten und von Sonne gesprochen haben.
Das war schon etwas. Aber heute geht es um das Thema: Sachgerechte Genehmigungsverfahren für Auslaufhaltung sicherstellen.
Als mir von meiner Fraktion gesagt wurde, dass ich zu diesem Antrag meine Jungfernrede halten kann, habe ich gedacht: Das ist eine der kürzesten Jungfernreden in der Geschichte dieses Hauses. Da kannst du eigentlich nur sagen: „Wir stimmen dem zu.“ Das habe ich gedacht, weil ich von folgenden Voraussetzungen und Fakten ausgegangen bin: Erstens. Ich habe gedacht, dass der Antrag sachlich richtig sein wird. Zweitens. Ich habe gedacht, dass der Antrag objektiv gestellt sein wird. Drittens. Ich habe gedacht, dass Sie diesen Antrag auch fachlich begründen.
Sie können verstehen, wie groß meine Enttäuschung gewesen ist, als ich dann diesen Antrag las. Auf die gröbsten Fehler möchte ich eingehen.
Erstens. Es wird unterstellt, dass es landesweit eine unterschiedliche Genehmigungspraxis gibt. Wenn das so ist, Herr Minister Heiner Ehlen, dann müssen Sie ran. Das ist nicht zulässig.
Zweitens. Die Genehmigungsanforderungen für geschlossene Tierhaltungsanlagen werden mit Anforderungen für Offenställe bzw. Auslaufhaltungen verglichen. Das heißt, dass Sie aufgrund dieser
ganz unterschiedlichen Systeme, die dort gefahren werden, Äpfel mit Birnen vergleichen wollen, und das wird nicht funktionieren.
(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Die Genehmigungsbehörden stellen Äpfel mit Birnen gleich! Genau das ist das Problem!)
Drittens. In Ihrem Antrag für tiergerechte Haltungsformen fordern Sie, die jeweils günstigste Berechnungsmethode für Emissionen anzuwenden. Ich könnte mich ja damit anfreunden, sage Ihnen allerdings auch: Ich freunde mich sehr damit an, wenn es Ihnen gelingt, Frau Ministerin Künast bei der geplanten Schweinehaltungsverordnung davon zu überzeugen, das z. B. im Bereich der Stallfläche genauso zu machen und nicht von 0,65 m² auf 1,1 m² zu gehen, wodurch etwa 40 % Mehrkosten für die Landwirte entstehen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Hans-Jürgen Klein [GRÜ- NE]: Wollen wir jetzt einen Deal ma- chen?)
Viertens. Im Antrag formulieren Sie, dass die gegenwärtigen „Richtlinien und Vorschriften den Tierhaltungen mit Stroheinstreu und Auslauf nicht gerecht werden und zu benachteiligenden Verzerrungen führen.“ Es heißt weiter: „Es bestehen ungenügende Kenntnisse über den Emissionsumfang der tiergerechten Haltungsformen“.
Meine Damen und Herren, dann müssen wir uns einmal den Emissionen zuwenden. Fragen wir uns: Was ist eine Emission? - Eine Emission wird freigesetzt von einem Emittenten, z. B. einer Kuh. Wesentliche Bestandteile dieser Emission sind Geruch, Ammoniak und Staub. Fragen wir uns weiter, ob es nicht doch Untersuchungen gibt, die eine unterschiedliche Betrachtungsweise bei den Stallsystemen, die von Ihnen abgelehnt werden, zulassen. Nehmen wir Ammoniak. In der Anbindehaltung produziert eine Kuh im Jahr 4,86 kg Ammoniak, im Boxenlaufstall in der Freilandhaltung dagegen 14,57 kg. Das ist ein kleiner Unterschied, den wir berücksichtigen sollten. Sie sagen: Das alles gibt es gar nicht.
Nehmen wir Staub. Eine Sau produziert ohne Einstreu 160 mg Staub in der Stunde, mit Einstreu 755 mg. In meiner landwirtschaftlichen Ausbil
dung habe ich so weit zu rechnen gelernt, dass ich erkenne: Das scheint wesentlich mehr zu sein. Sie sehen daran, dass eine differenzierte Betrachtungsweise sehr wohl geboten ist.
Richtig sauer wurde ich beim Lesen des letzten Absatzes; da ging mir der Hut hoch. Dort steht: „Die Landesregierung muss unnötige finanzielle Verluste von Landwirten, die ihre Nutztiere in artgerechten Haltungsformen aufziehen wollen,... abwenden.“
Wer von Ihnen hat denn in der Vergangenheit an die Bauern gedacht, die durch ideologische Beweggründe in den letzten Jahren in den Ruin getrieben worden sind?
Meine Damen und Herren, da hat niemand von Ihnen gesagt: Da müssen wir die Übergangsfristen aber großzügig auslegen. Da hat niemand von Ihnen gesagt: Berechnet mal mit den günstigsten Bewertungsmethoden. Da hat niemand gesagt: Du kannst deinen Stall ruhig ein bisschen mehr belegen, als genehmigt worden ist. Wo bleibt da Ihre Fairness, wo bleibt da Ihre Objektivität, und wo bleibt da die Gleichbehandlung?
Meine Damen und Herren, wir werden diesen Antrag ablehnen. Ich hoffe, dass in der Kürze der Zeit die gröbsten Mängel dargelegt werden konnten.