Meine Damen und Herren, wir werden diesen Antrag ablehnen. Ich hoffe, dass in der Kürze der Zeit die gröbsten Mängel dargelegt werden konnten.
(Rebecca Harms [GRÜNE]: Im Aus- schuss waren wir sehr viel weiter, als wir sachlich diskutiert haben!)
- Ich habe das sehr wohl aufgenommen, Frau Harms. Ich lade Sie, liebe Kollegen der Grünen, gern ein. Ich habe einen Bauernhof, und auf diesem Bauernhof gibt es eine vorbildliche Auslaufhaltung, übrigens mit Zwangsentlüftung. Ich glaube, Sie wissen, was ich damit meine. Verabreden Sie einfach einen Ortstermin mit der Betriebsleiterin, das ist meine Frau. Normalerweise nehmen wir 3 Euro pro Person. Darüber können wir reden. Ich würde mich freuen, Sie begrüßen zu können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sachgerechte Genehmigungsverfahren für Auslaufhaltung sicherstellen - wer kann sich einer solchen Forderung entgegen stellen? Aber darum geht es kaum in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, denn er ist in seinen Ausführungen leider als alles andere als sachgerecht. Es wird hier mit Verknüpfungen argumentiert, die absolut nichts miteinander zu tun haben. Welcher sachliche Zusammenhang zwischen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Legehennenhaltungsverordnung bestehen soll, ist mir schleierhaft.
Die vorige Niedersächsische Landesregierung hat mit ihrer Zustimmung zur Legehennenhaltungsverordnung einen großen Fehler begangen. Innovative Haltungssysteme, die Tiergerechtheit, Ökonomie und Emissionsschutz hätten verbinden können, bekamen nicht einmal eine Chance, sich zu bewähren. Ich meine hier den ausgestalteten Käfig. Statt Probleme zu lösen, verschieben wir unsere Hennenhaltung in die östlichen EU-Länder oder noch weiter weg.
Auch Ihr Hinweis auf Etablierung des NEULANDProgramms ist im Zusammenhang mit dem Immissionsschutzgesetz nicht nachvollziehbar. Dass sich dieses Programm zu einem stabilen Bereich niedersächsischer Tierproduktion entwickelt hat, ist nur zu begrüßen, und darüber freue ich mich. Worauf sollte hier eine Sonderstellung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren begründet werden?
Nun zu den Forderungen im Einzelnen. Wenn ich mich recht entsinne, wurde dieser Entschließungsantrag dem Landtag in der vorigen Legislaturperiode schon einmal vorgelegt. Seitdem ist er zwar älter, aber nicht besser geworden. Der Antrag richtet sich gegen eine allgemeine Benachteiligung von Auslaufhaltungen in Offenställen gegenüber
geschlossenen Stallanlagen im Zuge von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Es wird dabei zunächst unterstellt, die Genehmigungspraxis sei landesweit nicht einheitlich. Dann wird noch die Vermutung geäußert, die Genehmigungsanforderungen für Auslaufhaltungen und Offenställe seien sogar höher als für konventionelle Ställe.
Beides entspricht nicht den Tatsachen und lässt die Frage aufkommen, inwieweit die Antrag stellenden Personen und die Partei die Praxis überhaupt in Wirklichkeit kennen. Die Vorschriften zur Emissionsbeurteilung sollen ja gerade eine landesweit einheitliche Genehmigungspraxis sicherstellen. Deshalb haben wir die VDE-Richtlinien und die Geruchsimmissionsrichtlinie, auch GIRL genannt.
Lassen Sie mich kurz zur Vorgehensweise und zur Beurteilung von Geruchsimmissionen kommen. Wenn Tierhaltungsanlagen unter Geruchsaspekten zu beurteilen sind, wird zuallererst die Einhaltung von vorgeschriebenen Mindestabständen zur Bebauung geprüft, gemäß TA Luft bei den BImSchGAnlagen, gemäß VDE-Richtlinien bei den nach Baurecht zu genehmigenden Anlagen. Wenn die Emissionen komplexer sind, weil sich z. B. mehrere Quellen überlagern oder weil sonstige atypische Verhältnisse vorliegen, wird die Immissionssituation über Geruchsausbreitungsberechnungen ermittelt. Diese Methoden werden generell offengelegt, damit jedermann sie nachvollziehen kann. Natürlich werden diese Verfahren sowohl für konventionelle Tierhaltungen als auch für die von Ihnen angesprochenen tiergerechten Haltungsformen gleichermaßen angewandt. Für die Nachbarn ist es jedoch egal, ob der Geruch aus einem Offenstall oder einem geschlossenen Stall kommt.
Gleiches gilt natürlich auch für die möglicherweise belastenden Umweltmedien, von denen in dem vorliegenden Antrag der Grünen überhaupt nicht die Rede ist. Dem Wald ist es auch egal, ob die Depositionen ihren Ursprung in einem Offenstall oder in einem geschlossenen Stall haben, ob sie aus einem ökologischen, aus einem konventionellen oder aus einem nach NEULAND-Kriterien arbeitenden Betrieb stammen.
Anders als der vorliegende Antrag suggeriert, lässt die GIRL durchaus spezifische Beurteilungsmaßnahmen in puncto Haltungsformen zu, sie fordert sie sogar. Bei der Beurteilung von Geruchsbelästigungen wird auch heute schon berücksichtigt, ob Haltungsformen - z. B. in Stroh - vorliegen. Es
obliegt der besonderen Verantwortung des jeweiligen Sachverständigen, die Emissionsfaktoren sorgfältig zu ermitteln und alle Randbedingungen zu berücksichtigen. Dazu gehört natürlich auch Einstreu.
Meine Damen und Herren, wir können also wirklich nicht von einer Benachteiligung bestimmter Haltungsformen sprechen. Somit besteht für die Forderung nach Gleichbehandlung seitens des Landtages auch kein Handlungsbedarf. Diese Forderungen sind bereits durch die geltende Rechtslage erfüllt.
Als Drittes fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass im Genehmigungsverfahren für tiergerechte Haltungsformen die jeweils günstigsten Berechnungsverhältnisse angewendet werden.
Wenn das so gemeint ist, wie ich es jetzt verstehe, dann ist das ein starkes Stück, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Das würde die Ausstellung von Gefälligkeitsgutachten bedeuten, anstatt die Berücksichtigung einheitlicher Richtlinien des Immissionsschutzes.
Diese Gefälligkeitsgutachten bekämen dann diejenigen Betriebe, die gerade politisch opportun sind, Herr Klein. Dieser Schuss kann doch nur nach hinten losgehen. Natürlich müssen wir alle Haltungssysteme immissionsschutzrechtlich gleich behandeln. Das sind wir der Umwelt und den Anwohnern schuldig.
Wir sollen viel für den Tierschutz tun. Diesem Ziel hat sich die Niedersächsische Landesregierung verpflichtet. Wir müssen es mit angemesseneren Instrumenten tun als von den Grünen vorgeschlagen.
Ich weiß, dass die Emissionen aus verschiedenen Haltungsformen bei weitem noch nicht vollständig erforscht sind. Dazu gehören auch die Offenställe und die Auslaufbereiche. Es kann aber nicht die Lösung des Problems sein, kurzfristige Übergangsregelungen und Ausnahmetatbestände zu schaffen, ohne diese fachlich begründen zu können. Wir können keine Verwaltungsvorschriften erlassen, die objektiven Kriterien nicht standhalten. Sobald uns die Erkenntnisse des von Ihnen angesproche
Wenn neue Erkenntnisse zu einer Anpassung der immissionsschutzrechtlichen Auflagen - z. B. für Offenställe - führen, dann begrüße ich das. Solange uns aber die wissenschaftliche Basis zur Beurteilung fehlt, sollten wir eine einheitliche Behandlung aller Betriebe sicherstellen. Eine Besserstellung der einen Schiene zieht zwangsläufig eine Schlechterstellung der anderen nach sich. Dies kann ich nicht verantworten. Auf immissionsschutzrechtliche Schnellschüsse sollten wir deshalb verzichten. Den Antrag auf bevorzugte Behandlung lehnen wir ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte noch einmal auf den Anlass dieser Diskussion zurückkommen. Warum haben wir diesen Antrag in der letzten Legislaturperiode überhaupt eingebracht?
Es ging um eine Ungleichbehandlung von zwei Stallbauten in einem Dorf. Wenn Herr Kollege Wojahn noch unter uns wäre, wären wir wieder ganz schnell auf dem letzten Stand der Debatte.
Der Betrieb des NEULAND-Bauern Martin Schulz, inzwischen Sprecher der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft in Niedersachsen, wurde stillgelegt. Es ging um eine Tierhaltung von rund 250 Schweinen unter NEULAND-Vorschriften. Aufgrund der örtlichen Bedingungen wurde bei ihm täglich gemistet und täglich eingestreut, in bestimmten Ställen sogar zweimal. Diese Tierhaltung wurde wegen des angeblich furchtbaren Gestanks stillgelegt. Einige hundert Meter weiter aber ist ein Maststall für 1 000 Tiere genehmigungsfähig.
Inzwischen ist der Fall Schulz geklärt. Bevor wir hier im Saal weiter auf diesem hohen Niveau über das Immissionsrecht aneinander vorbeireden, sollte der Landwirtschaftsausschuss dieses Landtags einmal einen Termin vor Ort wahrnehmen und beide Höfe besuchen. Dann sollten wir darüber reden, wie stark die Höfe riechen. Ich komme vom Land. Ich lebe mit solchen Gerüchen.
Herr Ehlen, Hand aufs Herz: Wer täglich mistet, wer täglich einstreut, verursacht mit seinem Betrieb tatsächlich einen ganz anderen Geruch als jemand, der tausende von Tieren auf Spaltenböden unter einem Dach hält. Darauf kann ich doch jeden Landwirt ansprechen.
Damit sind wir bei dem Problem angelangt. Es handelt sich um unterschiedliche Immissionen und um unterschiedliche Ausbreitung. Das muss in der grundsätzlichen Begutachtung berücksichtigt werden. Meiner Meinung nach ist GIRL nicht geeignet, um in Zukunft die Grundlage für die Genehmigung von Tierhaltungen in Offenställen zu sein. Wer artgerechte Tierhaltung will, wie wir sie wollen, der muss etwas daran ändern.
Es ist eine Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und ländlichen Raum als federführenden Ausschuss und an den Umweltausschuss als mitberatenden Ausschuss vorgesehen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen! - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag an den Ausschuss überwiesen.
Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung: Wertgutscheinverfahren - Kosten sparen durch Freiwilligkeit - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/106
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte über Sinn und Unsinn von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen für Asylbewerber ist
alt und wurde in Niedersachsen bereits in den 80erJahren geführt. Wir wollen der Diskussion mit diesem Antrag ein Ende setzen und die Kommunen endlich eigenständig entscheiden lassen, ob sie in Zeiten leerer oder knapper Kassen und notwendiger Verwaltungsreformen nicht lieber die Chance nutzen, unnötige Kosten einzusparen und Verwaltungsmehraufwand abzubauen.
1997 hatte das SPD-geführte Innenministerium die Kommunen per Erlass angewiesen, Leistungen an Asylbewerber, die außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht waren, in Form von Wertgutscheinen zu gewähren. Die dahinter stehende Absicht war klar: Flüchtlinge sollten durch repressive Maßnahmen zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer gezwungen werden. Wie wir alle wissen, ist das Innenministerium mit diesem Versuch gescheitert. Kein Flüchtling, der aus Angst vor Verfolgung, Folter, Misshandlung oder Krieg aus seinem Heimatland geflohen ist, wird diese Angst durch eine derart abschreckende Maßnahme verlieren.
Dieser Erlass hat einzig und allein zu erheblichen Mehrkosten, zu einem deutlich gestiegenen Verwaltungsaufwand und bei einigen Kommunen dazu geführt, dass sich Kommunen mit der Ausgabe von Wertgutscheinen unerlaubte Einblicke in die Kaufgewohnheiten von Asylbewerbern verschafft haben. Das waren datenschutzrechtlich äußerst zweifelhafte Praktiken. Inzwischen wurden etliche Kommunen von Datenschutzbeauftragten aufgefordert, diese Praktiken zu unterlassen.
Meine Damen und Herren, alle niedersächsischen Nachbarländer haben inzwischen auf die Durchsetzung eines Gutscheinzwangs verzichtet. Zuletzt hat das Land Brandenburg die Entscheidung in die Hände der Kommunen gelegt, um diese Herabwürdigung zu beenden.