Meine Damen und Herren, alle niedersächsischen Nachbarländer haben inzwischen auf die Durchsetzung eines Gutscheinzwangs verzichtet. Zuletzt hat das Land Brandenburg die Entscheidung in die Hände der Kommunen gelegt, um diese Herabwürdigung zu beenden.
Lassen Sie mich noch auf eine Argumentation hinweisen, die immer noch im Raume schwebt und die als Begründung für die Ausgabe von Wertgutscheinen genutzt wurde. Die Annahme, die Ausgabe von Wertgutscheinen könnte dazu führen, Drogenhandel zu verhindern oder Schlepperbanden Einhalt zu gebieten, ist eindeutig falsch. Diejenigen, die mit Drogen handeln, tun das unabhängig davon, ob Wertgutscheine ausgegeben werden oder
Sicherlich stimmen Sie mit mir darin überein, dass auch für Asylbewerber der Artikel 1 unseres Grundgesetzes gilt: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Meine Damen und Herren, ich glaube, Sie teilen meine Auffassung, dass dieser Antrag längst überfällig ist. Der damalige Ministerpräsident Ernst Albrecht hat die Wertgutscheine 1987 abgeschafft. Er hat das zwar unter dem Druck des UNHCR getan, der diese Praxis schon 1983 kritisiert hat, aber er hat sie abgeschafft.
Auch die Stadt Hildesheim hat damals einstimmig, d. h. auch mit den Stimmen der CDU, beschlossen, Bargeld statt Gutscheine auszuzahlen. Herr Minister Möllring, Sie sind damals der Fraktionsvorsitzende gewesen.
Es ist absurd, wenn Kommunen immer wieder von ihren Aufsichtsbehörden zu Einsparmaßnahmen verpflichtet, aber gleichzeitig immer wieder kräftig für gescheiterte Abschreckungsmaßnahmen zur Kasse gebeten werden.
Diese Kosten können eingespart und für dringende Integrationsmaßnahmen eingesetzt werden. Die kommunalen Verwaltungen können dadurch einen nicht ganz unerheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Sie werden von unnötigem Verwaltungsballast befreit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Diskussion ist nicht neu. Die Argumente sind nicht neu. Sie werden auch nicht besser oder richtiger dadurch, dass Sie diese Debatte immer wieder führen. Ihrer Begründung für Ihren Vorschlag,
Bargeld statt Wertgutscheine sei human und dazu auch noch verwaltungsvereinfachend, möchte ich widersprechen. Ich sehe das ein wenig anders.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - übrigens ein Bundesgesetz - werden Asylsuchenden für die Dauer des Verfahrens Leistungen gewährt. Näheres hierzu hat das Land Niedersachsen im Jahr 1997 durch Erlass geregelt. Danach werden an Asylbewerber vorrangig Wertgutscheine ausgegeben. Im Einzelfall ist aber auch die Auszahlung von Bargeld, die Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, heute hier anmahnen, möglich. Allerdings müssen dafür die diesen Ausnahmetatbestand begründenden Umstände auch vorliegen.
Diese Regelung trägt der Zielsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes Rechnung. Das Verfahren hat sich auch bewährt. Im Übrigen besteht nach dem Bundesgesetz auch kein Anspruch, anstelle von Sachleistungen ausschließlich Bargeld zu erhalten. Die Ausgabe von Wertgutscheinen stellt keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes dar, wie das OVG Berlin festgestellt hat. Sie entspricht der Zielsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes, nämlich dem leistungsberechtigten Personenkreis möglichst wenig Bargeld zur Verfügung zu stellen. Damit soll auch der Anreiz verringert werden, in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen. Bargeld übt nun einmal den Reiz aus, nach Deutschland zu kommen und auch nach negativem Abschluss des Asylverfahrens trotz bestehender Ausreiseverpflichtung so lange wie möglich in Deutschland zu bleiben.
Hierbei spielen auch die von Ihnen erwähnten Schlepperorganisationen eine sehr unrühmliche Rolle. Es ist nicht wegzudiskutieren, dass viel Geld an Schlepperbanden fließt, die Asylsuchenden die Einreise vorfinanziert haben. Der Menschenschmuggel ist ein einträgliches Geschäft für den Schlepper, nicht aber für den betroffenen Asylbewerber selbst. Dieser hat nicht zuletzt zu Hause seinen Hof und sein Gut verkauft, und er hat oftmals auch Kredite bei den Schleppern aufnehmen müssen, um überhaupt nach Deutschland eingeschleust zu werden. Dieses Geld müssen sie zurückzahlen. Wertgutscheine dienen in diesem Zusammenhang auch dem Schutz des Asylsuchenden, indem damit der Ausbeutung der Asylsuchenden durch Schlepper vorgebeugt wird.
Hier bin ich anderer Auffassung als Sie: Damit wird der Zweckentfremdung von Barleistungen entgegengewirkt. Es ist auch nicht einzusehen, dass Schlepper über Sozialhilfe bezahlt werden und der Steuerzahler hierfür auch noch das notwendige Bargeld zur Verfügung stellt.
Wenn sich aber die Gründe, die für die Beibehaltung der Wertgutscheine sprechen, nicht geändert haben, weil sich auch die Sachlage nicht geändert hat, können wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen. Wir wollen Bargeldzahlungen auch in Zukunft möglichst vermeiden und am bewährten Verfahren der Austeilung von Wertgutscheinen festhalten, weil dieses Verfahren auch für den Asylsuchenden ein problemloses Einkaufen ermöglicht. Dann aber müssen wir gegebenenfalls einen höheren Kostenaufwand und Verwaltungsaufwand bei den Kommunen in Kauf nehmen. Dies ist ein Abwägungsprozess. Darüber werden wir aber auch im Ausschuss sicherlich noch reden.
Ein Verwaltungsaufwand entsteht bei den Kommunen durch den Druck und die Verteilung von Wertgutscheinen. Wer aber meint, dass das Verteilen von Bargeld überhaupt keinen oder nur einen geringeren Aufwand verursacht, der irrt; denn Asylbewerber verfügen in der Regel nicht über ein Konto, das bargeldlosen Verkehr ermöglicht, sondern das Bargeld muss in den Kommunen direkt ausgezahlt werden, was einen ähnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht wie die Herstellung und die Verteilung von Wertgutscheinen.
Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass Missbrauch im Zusammenhang mit Bargeldauszahlungen deutlich häufiger vorkommt als im Zusammenhang mit Wertgutscheinen. Auch hierüber sollten wir im Ausschuss noch sprechen.
Integration und Leistungsgewährung nach dem Bundessozialhilfegesetz finden nach Abschluss des Verfahrens, nämlich nach der Anerkennung, statt. Meiner Meinung nach findet jeder, der im Ausland politisch verfolgt wird und hier in Deutschland Hilfe sucht, bei uns großzügig Schutz und Hilfe. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Damen! Die Diskussion über Wertgutscheine ist nicht neu, wie wir heute gehört haben. Bereits in den letzten Legislaturperioden wurde in diesem Haus mehrfach zu diesem Thema geredet. Allerdings ändern sich die Zeiten. In der 13. Wahlperiode haben die Grünen der SPDgeführten Landesregierung ein tiefsitzendes Diskriminierungsbedürfnis vorgeworfen. In der 14. Wahlperiode war Niedersachsen offenbar ein El Dorado für abzockende Wertgutscheinhersteller. Jetzt, in Zeiten knapper Kassen und bei einer CDU/FDP-geführten Landesregierung, wird das Kostenargument angeführt.
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Damen, gemäß § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes werden die Leistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitsund Körperpflege sowie an Haushaltsgegenständen durch Sachleistungen gedeckt. Der Regelfall zur Sicherung des Unterhalts ist mithin nach geltender Gesetzeslage also die Sachleistung. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden. Darüber hinaus erhalten alle Leistungsberechtigten neben den Wertgutscheinen monatlich auch einen - so gebe ich zu - geringen Geldbetrag bar zur Deckung ihrer persönlichen Bedürfnisse.
Verehrte Herren, verehrte Damen, in der gesetzlichen Aufzählung wird die Bargeldzahlung erst an letzter Steller erwähnt. Der Grund dafür liegt darin, dass verhindert werden soll, dass durch Einreise und Aufenthalt hier über die Bargeldzahlungen der Kommunen letztendlich ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht und auf diesem Wege ein Anreiz dafür geschaffen wird, hier einzureisen und sich hier aufzuhalten.
Der Bundesgesetzgeber hat mit dem 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz das Ziel verfolgt, Ausländern und Ausländerinnen, die sich hier typischerweise nur vorübergehend und ohne Verfestigung ihres Aufenthaltsstatus aufhalten, keinen Anreiz für die Einreise oder einen weiteren Aufenthalt aus wirtschaftlichen Gründen zu bieten. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, dass der notwendige Lebensunterhalt vorrangig durch die Gewährung von Sachleistungen gesichert wird. Diese Zielsetzung gilt auch heute noch. Niedersachsen hält sich also mit der Kombination von Wertgutscheinen und Bargeld im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgabe. Ich könnte mir aber vorstellen, von dem bislang praktizierten Verfahren zugunsten einer Verwaltungsvereinfachung abzuweichen und das bisherige Verfahren umzustellen und die Entscheidung darüber, ob die Leistung in Form von Bargeld oder in Form von Wertgutscheinen gezahlt wird, in das Ermessen der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der Kommunalverwaltungen zu stellen. Vor Ort kann am besten beurteilt werden, ob das Bargeld wirklich verantwortungsvoll zur Ernährung der Familie ausgegeben wird oder ob die Kinder vernachlässigt werden, weil der Großteil des Geldes zur Finanzierung von Schlepperorganisationen gespendet wird. Wir sollten deshalb im Rahmen der Ausschussberatungen eine Anhörung - vielleicht auch schriftlich - durchführen und uns über die Meinung der kommunalen Spitzenverbände und der Interessengruppen der Flüchtlinge zu diesem Thema informieren.
Vielleicht gibt es ja tatsächlich Anhaltspunkte, die ein Abweichen von der bisherigen Wertgutscheinpraxis rechtfertigen.
Meine Herren, meine Damen, im Übrigen meine ich, dass wir in dieser wichtigen Angelegenheit über kurz oder lang europaweit zu einer einheitlichen Lösung kommen müssen. Der Rat der Europäischen Union hat erst am 27. Januar dieses Jahres eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten erlassen. Dort ist in Artikel 13 Abs. 5 ausdrücklich erwähnt, dass die materiellen Aufnahmebedingungen in Form von Sachleistungen, Geldleistungen oder Gutscheinen oder in Form einer Kombination dieser Leistungen gewährt werden können. Meine Herren und Damen von den Grünen, vielleicht gelingt es Ihnen ja, uns in den Ausschussberatungen davon zu überzeugen, dass wir von der strengen Wertgutscheinvergabe
abrücken können. Ich würde mich sehr freuen, wenn dafür dann auch der eine oder andere von der Mehrheitsfraktion stimmen würde. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie wissen, wir Liberale - das haben Sie schon verschiedentlich von uns gehört - sind hier in Niedersachsen angetreten, um den Niedersachsen mehr Freiheit zu bringen.
- Lassen Sie mich weiterreden. - Auf den ersten Blick scheint der Antrag unter diesem Aspekt natürlich Klasse zu sein, weil er auch bestimmte Ziele beinhaltet, die wir uns auf die Fahnen geschrieben haben. Sie haben die Abschaffung der Wertgutscheine damit begründet, dass dadurch Bürokratieabbau betrieben wird und gleichzeitig Kostenersparnis für die Kommunen eintritt. Im Prinzip müssten auch wir dafür sein. Auch wir sind für Bürokratieabbau und Kostenersparnis, aber nicht um jeden Preis. Wir müssen uns insofern sehr wohl überlegen, was an Ihrem Vorschlag dran ist und was das Beste in der gegenwärtigen Situation ist. Bei der Barleistung - Frau Ross-Luttmann hat es bereits beschrieben - sehen wir tatsächlich eine große Gefahr des Missbrauchs. Wir wollen mit dem System, das wir einrichten wollen, ganz eindeutig erreichen, dass den einzelnen Menschen, die wirklich in Not sind, geholfen wird, dass sie nicht Gefahr laufen, ihr Bargeld von Schlepperorganisationen oder ähnlichen kriminellen Vereinigungen abgeschnackt zu bekommen. Das bedeutet nämlich Unfreiheit und hilft den Menschen überhaupt nicht weiter. Im Gegenteil: Es wäre eine Schlechterstellung für sie. Dies wollen wir auf keinen Fall.
Ebenso wenig möchten wir die Gefahr des Missbrauchs haben, und die sehen wir bei Bargeldzahlung ganz. Außerdem verursacht Bargeldzahlung
Ich muss zugeben, dass in wenigen einzelnen Fällen auch mit Wertgutscheinen schon Missbrauch getrieben worden ist. Das spricht in gewisser Weise auch gegen Wertgutscheine. Ich halte die Möglichkeit des Missbrauchs im Falle von Wertgutscheinen aber für geringer als im Falle der Barzahlung. Wir sitzen hier im Hause in der Mitte. Es gibt eine Mittellösung, über die wir nachdenken und danach hier auch beraten sollten. Eine solche Lösung könnte das Chipkartensystem sein. Ich weiß, dass dieses System nicht weit verbreitet ist. In Osnabrück hat man damit bis jetzt ganz gute Erfahrungen gemacht, und zwar so gute Erfahrungen, dass, wie ich gehört habe, morgen eine Abordnung aus Solingen kommt, um auszuloten, ob dieses System nicht auch in Solingen übernommen werden kann. Beim Chipkartensystem wird wie folgt verfahren: Jeder einzelne Asylbewerber bekommt eine bestimmte Leistung. Diese wird monatlich auf die Chipkarte geladen. Das ist relativ unbürokratisch. Mit der Chipkarte kann er dann in verschiedenen Geschäften einkaufen und bezahlen. Das bedeutet weniger Diskriminierung, weil man praktisch wie mit einer Scheckkarte bezahlt. Der Einzelne kann mit der Chipkarte nicht irgendwelchen Missbrauch betreiben, weil die Chipkarte nur auf ihn zugelassen ist. Ich halte dies für ein bedenkenswertes Modell. Es ist, wie gesagt, noch nicht in vielen Kommunen verbreitet. Es ist sicherlich auch eher für die Stadt als für den ländlichen Raum geeignet. Das muss man auch bedenken.
Ich bin dafür, sämtliche Möglichkeiten zu überprüfen, die sinnvoll eingesetzt werden können. Ebenso bin ich natürlich dafür, Erfahrungen aus anderen Bundesländern einzubeziehen.