Ich bin dafür, sämtliche Möglichkeiten zu überprüfen, die sinnvoll eingesetzt werden können. Ebenso bin ich natürlich dafür, Erfahrungen aus anderen Bundesländern einzubeziehen.
Mein Fazit - Sie haben es schon herausgehört - ist dies: Der Antrag sieht auf den ersten Blick gut aus. Wir stimmen ihm aber nicht zu, weil wir eine zu große Gefahr des Missbrauchs sehen. Deshalb lehnen wir den Antrag in dieser Form ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Thema ist in diesem Hause schon häufiger Gegenstand der Erörterungen gewesen. Das merkt man auch bei der Diskussion. Der Niedersächsische Landtag hat sich bereits sowohl in der 13. als auch in der 14. Legislaturperiode mehrfach damit beschäftigt und in jedem dieser Fälle mit Mehrheit entschieden: Es bleibt bei der Gewährung von Leistungen in Form von Wertgutscheinen.
Meine Damen und Herren, Frau Ross-Luttmann hat bereits ausführlich über das Asylbewerberleistungsgesetz gesprochen. Hier ist auch über das Für und Wider der Handhabung in Niedersachsen gesprochen worden. Ich erspare es mir deshalb, jetzt darauf einzugehen. Mein Fazit ist: Das Wertgutscheinverfahren ist in Niedersachsen deshalb als Regelfall zugelassen worden, weil sich dieses Verfahren als eine unter humanitären und auch verwaltungspraktischen Gesichtspunkten vernünftige Form der Leistungsgewährung nunmehr über Jahre hinweg erwiesen hat. Diese Form der Leistung berücksichtigt sowohl die Wahrung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Flüchtlinge als auch die Situation der öffentlichen Haushalte. Wir halten dies für eine vernünftige und, wie ich meine, auch zumutbare Lösung.
Meine Damen und Herren, in der Begründung zu dem Entschließungsantrag wird behauptet, das Land Brandenburg habe das Wertgutscheinverfahren durch Kabinettsbeschluss abgeschafft. Abgesehen davon, dass ein solcher Beschluss gegen geltendes Recht verstieße, kann ich hier nur feststellen: Dem ist nicht so. Das Land Brandenburg hat vielmehr in einem Erlass vom 10. März dieses Jahres ausdrücklich festgelegt, dass sich die Gewährung von Leistungen weiterhin am Sachleistungsvorrang des § 3 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes zu orientieren habe. So viel zur Rechtslage im Land Brandenburg.
In der Begründung wird schließlich weiter ausgeführt, dass den Kommunen nicht unerhebliche Kosten - es ist von zusätzlichen Millionen die Re
de - durch Wertgutscheine entstehen. Dabei wird auf die Servicepauschale verwiesen, die die mit der Herstellung der Wertgutscheine beauftragten Firmen in Höhe von ca. 2 % des Nennwertes der Gutscheine erhalten. Dazu kann ich Folgendes sagen: Es ist zwar richtig, dass die Kommunen, die Wertgutscheine nicht selbst erstellen und vertreiben, diese Servicepauschale zu zahlen haben. Der Aufwand beträgt nach unseren Berechnungen aber nicht mehr als ca. 600 000 Euro pro Jahr im Land Niedersachsen. Diesem Aufwand ist jedoch der eben bereits erwähnte Verwaltungsaufwand gegenüberzustellen, der durch die Auszahlung von Geldbeträgen entsteht. Nicht zuletzt ist in diesem Zusammenhang der Wille des Gesetzgebers hervorzuheben, dass verhindert werden soll, dass Ausländerinnen und Ausländer aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen.
Meine Damen und Herren, wir werden mit unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in nächster Zeit darüber diskutieren müssen, wie wir unseren Sozialstaat zukunftsfähig machen und halten können. Jeder Posten steht zurzeit in der öffentlichen Diskussion auf Bundesebene zur Disposition und in Frage. Ich meine deshalb, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf politische Verfolgung nach Deutschland begeben - das ist völlig in Ordnung -, bereit sein müssen, bis zur Zuerkennung eines Daueraufenthaltsrechts ihr Leben auch mit unbaren Leistungen zu bestreiten. Etwas anderes können wir, wie ich meine, in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch unserer Bevölkerung nicht vermitteln. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihr letzter Satz, Frau Ministerin, hat mich veranlasst, noch einmal an das Mikrofon zu gehen. Wenn Sie sagen, dass es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für unser Land wichtig ist, Signale nach außen zu senden, dass wir damit verantwortungsvoll umgehen, dann ist das für mich ziemlich unverständlich. Das heißt doch nicht, dass wir, wenn wir Geld auszahlen, mehr Geld auszahlen, sondern es bleibt doch in der Summe gleich. Dies ist doch nicht zu fassen.
Was mir zu denken gibt und was hier völlig unter den Tisch gefallen ist: Die kommunalen Spitzenverbände sind genau unserer Auffassung.
- Selbstverständlich fordern sie unter der Voraussetzung, dass Verwaltungsvereinfachung stattfindet, diese Einschränkung und die Abschaffung der Wertgutscheine.
Ich möchte noch eines sagen: Durch sämtliche Reden vonseiten der CDU und der FDP zog sich die Legendenbildung des Missbrauchs von Wertgutscheinen. Meine Damen und Herren, überall gibt es Missbrauch, also ob es Wertgutscheine oder andere Dinge oder ob es Steuern sind; auch die werden hinterzogen. Das ist völlig klar. Aber das hier als Begründung dafür darzustellen, sie nicht abzuschaffen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das ist auch kein Argument. Merkwürdigerweise können mit dem angeblichen Missbrauch von Wertgutscheinen viele andere Bundesländer sehr gut leben, z. B. Hessen.
Es gibt jetzt keine Wortmeldung mehr. Wir kommen damit zur Überweisung dieses Antrages an den Ausschuss. Beantragt ist die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport. Wer damit einverstanden ist, der möge das Handzeichen geben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/107
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 230 000 Menschen in Deutschland, davon ca. 15 000 bis 17 000 in Niedersachsen, leben in einer rechtlichen Grauzone: behördlich geduldet, aber ohne Aufenthaltsrecht.
Viele von ihnen leben bereits seit mehr als sieben Jahren in Niedersachsen. In vielen Fällen handelt es sich bei ihnen um Kriegsflüchtlinge, die kein Asyl erhielten, aber dennoch nicht abgeschoben werden konnten oder durften. Soziale Rechte sind ihnen bis heute weitgehend vorenthalten worden. Dennoch sind viele dieser Menschen in Deutschland integriert. Besonders die hier aufgewachsenen Kinder betrachten Deutschland bzw. Niedersachsen als ihre Heimat, als ihr Zuhause. Daher soll nach unserem Antrag Familien, deren Kinder bei der Einreise minderjährig waren oder in Niedersachsen geboren wurden, sowie älteren, schwerkranken und behinderten Menschen nach drei Jahren und unbegleiteten Minderjährigen nach zwei Jahren der Aufenthalt gewährt werden.
Meine Damen und Herren, die Situation dieser Menschen muss geklärt und verbessert werden. Das ist kein Thema, das man durch Aussitzen erledigt bekommt.
Ein aufgeklärter Staat und ein Bundesland, welches sich die Integration auf die Fahnen geschrieben hat - das haben Sie jetzt auch noch einmal verdeutlicht, indem Ihr Innenminister angekündigt hat, ein Integrationsgesetz auf den Weg zu bringen -, müssen diesen Integrationswillen ernst nehmen und dafür sorgen, dass auch diese Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Meine Damen und Herren, ich möchte an einem Beispiel klar machen, wie die Situation für viele Flüchtlinge hier vor Ort aussieht. Das Schicksal von Amasa A. steht für viele gleich lautende Schicksale hier in Niedersachsen. Sie war acht Jahre alt, als sie mit ihrer Familie 1991 aus dem Kosovo nach Deutschland geflohen ist. Heute ist sie 19. Sie besucht die 12. Klasse und hat Physik und Mathe als Leistungsfach. Sie spricht weit besser deutsch als serbokroatisch. Sie engagiert sich in Jugendgruppen und gibt unbezahlten MathematikNachhilfeunterricht. Als serbokroatisch sprechende Muslime war ihre Familie im Kosovo Repressionen durch die Serben ausgesetzt. Das beantragte Asylverfahren zog sich bis 1997 hin; ihr Antrag
wurde schließlich - wen wundert es? - abgelehnt. Während des Kosovo-Kriegs wurden sie hier geduldet. 2001 stellte die Familie einen Antrag auf Bleiberecht. Der Vater arbeitet zurzeit Teilzeit als Spezialitätenkoch. Die Kinder sind in der Schule erfolgreich. Der sechsjährige Sohn wurde in Deutschland geboren. Der Vater hätte längst eine volle Stelle und damit ein höheres Gehalt haben können, wenn die Familie eine Aufenthaltsgenehmigung hätte. Meine Damen und Herren, diese Familie ist integriert und ist in dem Sinne, wie Sie es von sämtlichen Ausländern fordern, die hier leben, integriert: Sie sprechen fließend deutsch, sie gehen einer Arbeit nach, ihre Kinder sind in der Schule erfolgreich. Diese Familie wäre auch in der Lage, für ihren Unterhalt völlig aufzukommen. Dennoch lehnen die Behörden den Antrag auf Aufenthaltsbefugnis ab. Sie hoffen jetzt auf ein Bleiberecht im Widerspruchsverfahren.
Unabhängig vom Zuwanderungsgesetz kann eine Bleiberechtsregelung durch die Innenminister der Bundesländer beschlossen werden. Das streben wir an. Aus humanitären Gründen ist es geboten, auch traumatisierten Menschen, die als Opfer rassistischer Angriffe in Deutschland verletzt wurden, ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. Im Übrigen - das sage ich hier noch einmal ganz klar und deutlich unterstützen wir die zurzeit laufende Kampagne in Niedersachsen „Hier geblieben - Recht auf Bleiberecht“. Diese Kampagne wird von einem breiten Bündnis aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen getragen.
Meine Damen und Herren, um es noch einmal deutlich zu sagen: Es besteht ein dringender Handlungsbedarf in diesen Fällen. 15 000 bis 17 000 Menschen hier in Niedersachsen sind davon betroffen. Die Geduldeten müssen endlich eine sichere Aufenthaltsperspektive und damit eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, in der sie seit Jahren leben, erhalten. Die Zuwanderungskommission unter Leitung von Rita Süssmuth hat deshalb schon im Sommer 2001 aufenthaltsrechtliche Erleichterungen vorgeschlagen und festgestellt :
„Es liegt im Interesse jedes Aufnahmelandes, dass Ausländer, deren Aufenthalt aus humanitären Gründen auf längere Zeit nicht beendet werden kann und die deshalb voraussichtlich auf Dauer im Land bleiben werden, so früh wie möglich integriert werden.“
Ministerpräsident Wulff hat sich in seiner Regierungserklärung zur dringenden Notwendigkeit von Integrationsmaßnahmen bekannt. Meine Damen und Herren, wenn dies nicht nur Worthülsen bleiben sollen, dann lassen Sie diesen Aussagen Taten folgen. Eine Bleiberechtsregelung für die betroffenen Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt wäre Teil einer ernst gemeinten Integrationspolitik. Die Potenziale dieser Menschen sollten im Interesse der Gesellschaft und im Interesse der Betroffenen genutzt werden. Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eben schon verschiedentlich angesprochen worden: Auch dieses Thema hat den Landtag in der Vergangenheit bereits häufig beschäftigt. Wahrscheinlich ist irgendwo dokumentiert, wie häufig. Es ist der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen natürlich klar, dass wir von der CDU-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen werden. Ich werde auf die sachlichen Gründe gleich eingehen. Wir haben uns aber gefragt, warum der Antrag trotzdem gestellt wird.
- Weil Sie ja sonst keine Chance hätten, irgendjemanden zu finden, der außer Ihnen diesem Antrag zustimmt.
Ich erinnere mich, dass wir in der Vergangenheit, wenn es um solche Anträge ging, immer gemeinsam mit der Fraktion der SPD diese Anträge abgelehnt haben. Nun kann es sein - so habe ich mir gedacht -, dass die Grünen nach dem 2. Februar erforschen wollen, ob sich eventuell die Haltung der SPD geändert haben könnte. Dazu kann ich Ihnen aber im Moment nichts sagen. Das wird wahrscheinlich gleich Herr Kollege Bachmann tun.
Ich will einige Bemerkungen zur Sache machen. Erstens. Beim Asylrecht handelt es sich um ein so genanntes Individualrecht. Das heißt: Jeder nach Deutschland kommende Ausländer, der hier Asyl beantragt, hat das verbriefte Recht, dass sein Einzelfall vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge überprüft wird. Hinzu
kommt eine Rechtswegegarantie, die dafür sorgt, dass die Entscheidung des Bundesamtes überprüft werden kann. Daher kann es allein aus rechtlichen Gründen eine kollektive Regelung dergestalt, dass wir 15 000 oder 20 000 Menschen ein Aufenthaltsrecht unter bestimmten Voraussetzungen gewähren, in dieser Weise nicht geben.
Zweitens. Weil das so ist, werden Abschiebungen, nachdem das Asylverfahren rechtskräftig erledigt ist, auf ihre Realisierung überprüft. Es gibt viele - darunter fallen viele aus der von Ihnen genannten Gruppe -, die wir aus tatsächlichen Gründen nicht abschieben können. Tatsächliche Gründe sind z. B., wenn eine oder einer aus der Familie wegen einer schweren Erkrankung tatsächlich nicht abgeschoben werden kann. Ein weiterer Grund ist, dass das Land, in das abgeschoben werden muss, die Abzuschiebenden nicht aufnimmt. Eine dritte Gruppe bilden die Bürgerkriegsflüchtlinge. In diesen Fällen haben wir schon von vornherein mehrheitlich in Deutschland dafür plädiert, Bürgerkriegsflüchtlinge wegen der Notsituation aufzunehmen. Wir haben aber auch gesagt, dass, wenn der Bürgerkrieg im Heimatland beendet ist, diese Menschen zur möglichst freiwilligen Rückkehr verpflichtet sind. Wenn das nicht geht, müssen sie unter den Kautelen einer Abschiebung in ihre Heimat zurückkehren.
Weil es dieses Individualrecht gibt, gibt es auch eine individuelle, ständige Überprüfung, ob Duldungen verlängert werden oder nicht. Wenn Gründe vorliegen, jemanden nicht abzuschieben, wird in regelmäßigen Abständen untersucht, ob sich diese Hinderungsgründe verändert haben. Auch dies geschieht individuell.