Dieser Linie bleiben wir treu. Da wir verlässlich zu unseren Aussagen stehen, werden wir den Kammern ihren Gestaltungsspielraum, nämlich die Anzahl und auch die Abgrenzung der Wahlkreise selbst zu bestimmen, keinesfalls nehmen. Ihrem Antrag, verehrte Damen und Herren, können wir somit nicht zustimmen. Vielleicht suchen Sie im Verlauf der Beratung noch einmal das Gespräch mit den Kammern und schließen sich unserer Linie dann doch noch an. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Siebert. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin JanssenKucz, bitte!
Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe eingebracht. Dieser Änderungsantrag wurde damals abgelehnt. Wir hatten mit diesem Änderungsantrag kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf die bundesdeutschen und europäischen Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt werden. Es wurde eben nur das Nötigste gemacht. Alles andere hat man unter den Tisch fallen lassen.
In der Diskussion im Fachausschuss wurde allerdings deutlich, dass es in der CDU-Fraktion durchaus fortschrittliche und gut informierte Fachpolitiker gibt. Ich nenne Herrn Dr. Winn, der im Ausschuss zu unserem damaligen Änderungsantrag zwar sehr positiv Stellung genommen hatte, letztendlich aber der Vorlage der Landesregierung zustimmen musste.
Damals wurde uns gesagt, wenn das Gesetz noch einmal geändert wird, werden wir Ihren Änderungsantrag erneut beraten. - Das war die Situation Ende 2004. Aber über unseren Änderungsantrag aus 2003 wollte niemand reden.
Aus diesem Grunde haben wir uns entschieden, gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich auf den uns absolut wichtigen Punkt konzentriert: Wir wollen den Minderheiten in der Kammer eine Stimme verschaffen. Damit wollen wir das auf den Weg bringen, was Sie uns damals versprochen haben. Sie haben uns hingehalten, und es ist nichts passiert. Aber vielleicht schaffen wir es dieses Mal.
Liebe Kollegin Siebert, auch wir haben das Gespräch gesucht, haben dabei aber ganz andere Informationen bekommen. Vielleicht sollten wir zu diesem Punkt einmal eine Anhörung durchführen. Jeder scheint nur mit den ihm genehmen Personen zu sprechen und filtert nur das für ihn wichtige heraus. So stehen zwei Positionen nebeneinander. Ich halte aber auch nach vielen Gesprächen unsere Position für die richtige.
Mit dem derzeit geltenden Gesetz haben Sie den Minderheitenschutz ad absurdum geführt; das kann man einfach so festhalten. Die gewollte Verkleinerung der Kammer hat nämlich massive Auswirkungen auf die Vertretung der Minderheiten in den Kammerversammlungen. Minderheiten und ihre Listen - ich nenne als Beispiel verschiedene Facharztgruppen oder die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst - können nur dann zufriedenstellend berücksichtigt werden, wenn der gesamte
Die Wahl in mehreren Wahlkreisen führt darüber hinaus zu einer Unterrepräsentanz von Frauen in der Kammerversammlung. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie konnten bis dato nichts dagegen vorbringen, wieso die Frauen bei Ihnen nicht auftauchen, obwohl sie im ärztlichen Bereich vertreten sind. Wir setzen mit unserem Gesetzentwurf ein Zeichen für Frauen. Die Kammer ist nun einmal eindeutig männerdominiert. Sie fordern mehrere Bezirke, damit es regionale Vertreter gibt. Ich frage mich, warum nur Männer als regionale Vertreter gewählt werden können. Wieso können keine Frauen gewählt werden? Sind Frauen etwa nicht in der Lage, die Interessen der Kammer regional zu vertreten?
Die Kammer stellt sich mit ihrer Zusammensetzung und mit der Tatsache, dass Minderheiten in ihr nicht zu finden sind, selbst ein Armutszeugnis aus.
Wir wollen einen mutigen Schritt nach vorne gehen. Wir wollen den berechtigten Interessen von Frauen und anderen Minderheiten eine Stimme geben. Frau Mundlos, zurzeit ist es doch so, dass die in der Kammer tonangebenden Mehrheiten einen Alleinvertretungsanspruch erheben und die kleinen Gruppen mehr oder weniger ausbooten. Durch die in dem geltenden Gesetz festgeschriebene Verkleinerung der Kammer wird sich die Situation weiter verschärfen; das werden auch Sie nicht leugnen können. Die Zusammensetzung der Kammer entspricht dann noch weniger als bisher der Zusammensetzung der Ärzteschaft in Niedersachsen. Sie ist nicht repräsentativ und meines Erachtens auch viel zu wenig demokratisch. Mit der jetzigen gesetzlichen Regelung hat sich diese Landesregierung zur Fürsprecherin der tonangebenden Mehrheiten gemacht und andere weiter an den Rand gedrängt.
In einem Kommentar im rundblick hieß es: Die Ärztekammer sieht inhaltlich keinen Änderungsbedarf. - Das zeugt ganz deutlich von der nicht vorhandenen Fähigkeit zur Selbstkritik und zur Selbstreflexion.
Wir wollen ein Kammergesetz für die Heilberufe, das gesellschaftliche Verantwortung für alle ärztlichen Gruppen ermöglicht und in diesem Sinne mehr Demokratie bietet. Wir wollen ein zeitgemäßes und nicht ein rückwärts gewandtes Gesetz wie das aus 2003, das alte Herrschaftsverhältnisse zementiert.
In diesem Sinne werden wir unseren Gesetzentwurf im Ausschuss mit Vehemenz beraten. Wir hoffen, dass wir ihn, mit ausreichender Vorlaufzeit versehen, verabschieden können. Dabei hoffen wir auf Ihre Unterstützung. Frau Mundlos, da nützen auch keine Zwischenrufe. - Danke.
Danke schön, Frau Janssen-Kucz. - Für die FDPFraktion erteile ich Frau Meißner das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon angesprochen worden: Wir haben das Heilkammergesetz Ende 2003 geändert. Damals waren zwei Punkte strittig; Herr Schwarz hat sie benannt.
Der erste Punkt war die Sache mit der GmbHStruktur, die die Tierärzte gerne eingeführt haben wollten. Diesen Wunsch konnten wir damals nicht übernehmen, weil die Bundesgesetzgebung dies zumindest nicht ohne weiteres zugelassen hatte. Inzwischen wurde die Bundesärzteordnung geändert, und daraufhin haben wir den Diskussionsprozess dazu auch wieder aufgenommen. Da es aber sinnvoll ist, dass alle Kammern mitziehen, ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen. Aber das wird kommen, das kann ich Ihnen so sagen.
Der zweite Punkt waren die Wahlkreise. Ich darf einmal erklären, warum wir das Gesetz so geändert haben, wie wir es gemacht haben. Wir wollten Bürokratie abbauen und mehr Effizienz erreichen. Auch die Kammern hatten das Anliegen, dass wir in diesem Bereich etwas verändern. Jetzt gilt das Mehrstimmenwahlrecht anstatt des Listenwahlrechtes, und auch Kumulieren und Panaschieren sind möglich. All diese Dinge sind uns von der Kommunalwahl bekannt und vertraut; wir haben sie hierhin übertragen.
Was die Frage „Einer oder mehrere Wahlkreise?“ angeht, hatten wir damals unterschiedliche Meinungen; Herr Schwarz hat das schon angesprochen. Dies gilt durchaus auch für die Regierungsfraktionen. Es gehört zur Demokratie, unterschiedliche Meinungen zu haben. Wir haben Gespräche geführt und Stellungnahmen der Betroffenen eingeholt.
Britta Siebert hat schon ausgeführt, dass in der Versammlung der Ärztekammer der Antrag gestellt wurde, auf einen statt auf sechs Wahlkreise zu gehen. Dieser Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden. - Das gehört auch zur Demokratie.
Den Ärzten, die diesen Antrag abgelehnt haben, war wichtig, auf ihrem Recht nach § 19 Heilkammergesetz zu bestehen, in dem festgelegt ist, dass sie selbst bestimmen können, wie viele Wahlkreise sie einrichten wollen. Sie wollten sich nicht gesetzlich vorschreiben lassen, wie viel sie zu beschicken haben und dass es nur einer sein darf. - Für die Demokratie ist es wichtig, auf ein solches Selbstbestimmungsrecht Rücksicht zu nehmen.
Die Apothekerkammer - das hat Frau Siebert schon genannt - hat vier verschiedene Wahlkreise und hält diese Zahl auch für nötig, um die regionale Repräsentanz zu wahren. Die Psychotherapeutenkammer hat ohnehin nur einen Wahlkreis; da ist das kein Problem. Die Tierärzte- und die Zahnärztekammer haben auch jeweils vier Wahlkreise und halten diese Zahl auch für erforderlich, um regional repräsentativ vertreten zu sein. Einige Ärztegruppen fühlen sich nun nicht genügend vertreten - Sie haben das angesprochen -, das sind z. B. die Sozial- und die Arbeitsmediziner. Auch mit denen haben wir gesprochen. Sie haben erklärt, bei nur einem Wahlkreis hätten sie bessere Chancen.
Das Problem ist, dass niemand beweisen kann, dass für diese kleineren Gruppen von Spezialärzten, aber auch für die Frauen die Chancen stiegen, wenn wir ein anderes Wahlrecht und andere Wahlkreise hätten.
- Das kann man selbstverständlich sagen. Andererseits gilt auch: Im Zweifel für die Demokratie, Frau Janssen-Kucz.
- Ich könnte auch sagen: Im Zweifel für die Freiheit. Ich habe es extra nicht gesagt, aber das gehört für mich immer dazu.
Wir haben damals viele Gespräche geführt. Es gibt bei uns in den Koalitionsfraktionen ein Mehrheitsvotum, das besagt: Wir respektieren die Demokratie, wir respektieren das Recht auf Selbstbestimmung, das eine Selbstverwaltung haben muss denn sonst könnte man es gleich sein lassen, sonst könnte man die Selbstverwaltung gleich einstampfen und alles staatlich vorschreiben. Das aber wollen wir nicht. Für ein Flächenland wie Niedersachsen ist es angemessen, mehrere Wahlkreise zu haben.
Wir werden sehen, was die Beratungen im Ausschuss ergeben werden. Aus meiner Sicht sollte das Recht auf Selbstbestimmung für die Selbstverwaltung Vorrang haben. Wir werden darüber diskutieren, ob es neue Gesichtspunkte gibt. Aber vermutlich wird das Votum ähnlich ausfallen wie damals.
Danke schön, Frau Kollegin Meißner. - Von der SPD-Fraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Schwarz zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade relativ moderat vorgetragen, weil wir uns in der Sache im Ausschuss eigentlich schon einig waren. Nun aber nehme ich zur Kenntnis, dass Sie schlichtweg beginnen, Ihr Wort, wie Sie sich in der Frage Wahlbereich verhalten, zu brechen. Nachdem diese Frage bei der letzten Novelle herausgenommen wurde, war Vorbedingung für unsere Zustimmung, dass sie wieder eingebracht wird, und zwar rechtzeitig zur diesjährigen Kammerwahl. Das war völlig klar. Ich habe mehrfach im Ausschuss nachgefragt, und der Kollege Dr. Winn hat mir das auch bestätigt: Man beschäftigt sich damit, und es solle nun auf die Tagesordnung kommen. - Zwischenzeitlich haben Sie Herrn Dr. Winn aus dem Ausschuss herausgenommen,
Meine Damen und Herren, zwei Punkte müssen hier klar sein. Der erste Punkt betrifft die inhaltliche Debatte. Da sind wir in der Tat der Auffassung, dass eine Kammer, die als Körperschaft vom Gesetzgeber eingesetzt wird, nicht selbst darüber bestimmen kann, wie sie sich ihre Mehrheiten regelt. Wenn Sie als FDP heute in ein Parlament kommen und die Regierungsverantwortung übernehmen, ändern Sie als Erstes das Wahlgesetz, weil das Zählverfahren für Sie günstiger ist.
Ich sage es noch einmal: In der Kammerversammlung besetzt ein Drittel der Ärzte zwei Drittel der Plätze. Das ist in hohem Maße undemokratisch. Dass diese Ärzte nicht im Traum daran denken, sich selbst abzuschaffen und die Kammerversammlung so umzugestalten, dass in einem Wahlkreis gewählt werden kann, ist doch klar. Das ist so wie bei den Fröschen: Wenn Sie die Frösche fragen, ob der Sumpf trockengelegt werden soll, dann sagen die natürlich nein. Das ist doch völlig klar. Das war der erste Punkt, da sind Sie unglaubwürdig.
Der zweite Punkt ist die Frage, wie wir gedenken, zukünftig im Sozialausschuss miteinander umzugehen. Wenn man sich bei solchen Themen nicht mehr auf Absprachen verlassen kann, dann ist das eine neue Qualität des Umgangs miteinander. Das müssen Sie wissen. Was Frau Siebert hier ausgeführt hat, unterstreicht das. Auf Nachfragen haben Sie monatelang erklärt, Sie machen das. Geliefert haben Sie aber nichts. Und jetzt stellen Sie fest, ohne jemals mit uns gesprochen zu haben, dass Sie gar nicht daran denken, das machen zu wollen. Ich sage Ihnen: Das ist ein Vertrauensbruch in nichtöffentlichen Sitzungen. Das ist ein gänzlich neuer Stil im Umgang miteinander. Der zerstört die bislang wirklich vernünftige Atmosphäre im Sozialausschuss. Aber wenn Sie das so haben wollen, dann nehmen wir das zur Kenntnis.
Für die CDU-Fraktion hat sich noch einmal Frau Kollegin Siebert zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Siebert!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst etwas richtig stellen: Hier ist eben gesagt worden, der Abgeordnete Kuno Winn sei von uns aus dem Ausschuss herausgenommen worden. Dem ist nicht so. Herr Winn hat sich aus freien Stücken entschieden, dem Sozialausschuss nicht mehr anzugehören.
Zum anderen möchte ich deutlich machen, dass wir im Ausschuss immer eine ordentliche Diskussionskultur gepflegt haben. Ich hoffe, dass das auch so bleibt.