Protokoll der Sitzung vom 18.05.2005

Wenn wir jetzt sehen, dass die ersten Ratingagenturen ein A-Rating signalisieren - Moody‘s hat ein Rating veröffentlicht, aber auch weitere sind angekündigt -, dann ist das ein spektakuläres Ergebnis. Ich möchte unserem Finanzminister Hartmut Möllring, dessen persönlicher Erfolg das ist, ganz ausdrücklich danken, dass dieser Staatsvertrag hier heute einstimmig verabschiedet werden kann.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Das ist damit einstimmig so beschlossen worden.

Weil beschlossen worden ist, dass die Mittagspause am Mittwoch immer pünktlich beginnt, wird der nächste Tagesordnungspunkt - Tagesordnungspunkt 4 - auf die Zeit nach der Mittagspause verschoben. Wir gehen jetzt in die Mittagspause. Guten Appetit! Wir setzen die Sitzung um 15 Uhr fort.

Unterbrechung: 13.10 Uhr.

Wiederbeginn: 15.01 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere Beratungen fort, und zwar mit

Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1915

(Unruhe)

Sobald sich alle beruhigt und hingesetzt haben, erteile ich dem Kollegen Schwarz für die SPDFraktion das Wort. - Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann verstehen, dass man sich angesichts der klimatischen Verhältnisse hier nicht gleich setzen, sondern wieder hinausgehen möchte.

(Beifall)

Ich hoffe, es wird einmal gemessen, welche Immissionsbelastung hier herrscht.

(Bernd Althusmann [CDU]: Fein- staub!)

Meine Damen und Herren, am 10. Dezember 2003 haben wir weitgehend einmütig das Kammergesetz für die Heilberufe novelliert. Die SPD-Fraktion hat dieser Novellierung seinerzeit unter Zurückstellung von Bedenken zugestimmt, und zwar deshalb, weil uns der gesundheitspolitische Sprecher der CDUFraktion, Dr. Winn, damals sowohl im Ausschuss als auch hier im Parlament für die Koalition zugesagt hatte, dass eine baldige Anpassung vorgesehen sei. Ich zitiere Dr. Winn:

„Wir sind durchaus bereit, eine Anpassung an das GMG vorzunehmen und über notwendige Änderungen nachzudenken. Wir sind also bereit, über Anträge im Sozialausschuss sachlich zu beraten. Dann werden wir zu einem vernünftigen Ergebnis kommen.“

Im Wesentlichen waren damals zwei Punkte offen geblieben waren, bei denen eigentlich Einmütigkeit bestand. Der erste Punkt war der Wunsch der Tierärzte, ihre Praxen als GmbH führen zu dürfen. Wir haben damals darauf verwiesen, dass im Zusammenhang mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz Gesundheitszentren gebildet werden

können und sollen und dass diesen Gesundheitszentren die Möglichkeit einer GmbH-Struktur gegeben werden muss.

Der zweite Punkt war die Vorschrift über die Wahlordnung. Es ging darum, sie so zu ändern, dass die Wahlen zur Kammerversammlung in einem Wahlkreis durchgeführt werden, damit auch kleinere Facharztgruppen in der Kammerversammlung vertreten sind.

In den vergangen Monaten haben sowohl die Grünen als auch wir im Sozialausschuss wiederholt an die Umsetzung der damaligen Zusage erinnert. Wenn ich mich recht erinnere, waren wir uns im Ausschuss sogar einig, an welches Gesetz die Änderung angehängt werden sollte. Die CDUFraktion hatte im Ausschuss zugesagt, einen entsprechenden Vorschlag einzubringen. Das hat sie bis heute aber nicht getan. Zwischenzeitlich stehen die nächsten Kammerwahlen - sie sind im Herbst unmittelbar bevor.

Meine Damen und Herren, ich sage ganz deutlich, dass wir uns in diesem Punkt von der Koalition getäuscht fühlen. So geht man nicht miteinander um. Vertrauensbildend war dieser Umgang jedenfalls nicht.

(Beifall bei der SPD)

Zwischenzeitlich ist der Vorsitzende des Hartmannbundes nicht mehr gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Ich habe den Eindruck, dass nun auch nicht mehr sonderlich viel Interesse an diesem Thema besteht.

Fakt ist: Von den 41 niedersächsischen Facharztbereichen sind nur knapp die Hälfte in der Kammerversammlung vertreten. Das heißt, die Kammerversammlung spiegelt bei weitem nicht die Pluralität des Ärztestandes in Niedersachsen wider. Große Minderheiten sind nicht vertreten, z. B. Sozialmediziner, Arbeitsmediziner, Sportmediziner, Rettungsmediziner, Umweltmediziner, Fachärzte für Rehabilitation, Nuklearmediziner, Herzchirurgen, Kieferchirurgen usw. Diese Unwucht in der Kammerversammlung wird sich nach ihrer Verkleinerung von 100 auf 60 Mitglieder - das haben wir hier gemeinsam beschlossen - nach der nächsten Wahl noch verschärfen.

Wir haben zurzeit folgende Zusammensetzung: 35 % der Kammermitglieder sind niedergelassene Ärzte. Diese 35 % stellen 65 % der Mitglieder der Kammerversammlung. Oder anders ausgedrückt:

Ein Drittel der Ärzte besetzt zwei Drittel aller vorhandenen Plätze. Mit Minderheitenschutz und repräsentativer Vertretung in der Kammerversammlung hat dies ohne Zweifel nichts zu tun. Hätten wir solche Verwerfungen hier im Parlament, würden die betroffenen Parteien garantiert das Verfassungsgericht anrufen, und sie würden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Recht bekommen.

Meine Damen und Herren, genau dieses Problem spiegelt sich in der Kammerversammlung wider und wird von vielen Ärzten in Briefen auch deutlich angesprochen. Viele Ärzte weisen darauf hin, dass die Ungleichbehandlung der ärztlichen Berufsgruppen in der Kammerversammlung bitte korrigiert werden möge.

Wir sind als Gesetzgeber aufgefordert, diese Ungleichbehandlung so rechtzeitig zu beseitigen, dass sie mit der nächsten Kammerversammlung korrigiert ist. Da der von den Koalitionsfraktionen zugesagte Antrag immer noch fehlt und die Zeit drängt, bringen wir jetzt den alten Vorschlag zur Gesetzesänderung ein. Ich habe heute, wie sicherlich auch Sie, im rundblick über die Reaktionen der jetzigen Kammer gelesen. Mich wundert das nicht. Wenn man solche Verwerfungen in der Kammerversammlung hat, die nicht das demokratische Bild widerspiegeln, dann hat man offensichtlich auch Spaß daran, sie zu behalten; denn das ist ja auch ganz komfortabel.

Wir jedenfalls haben uns aber auf etwas anderes verständigt. Deshalb appelliere ich an die Mehrheitsfraktionen, mit uns eine zügige Beratung durchzuführen und ihre Zusagen, die sie vor dem Ausschuss und hier vor dem Parlament gemacht haben, einzuhalten. Alles andere spräche für sich selbst und würde nicht mehr dem entsprechen, was wir gemeinsam vereinbart haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Schwarz. - Von der CDU-Fraktion hat sich Frau Kollegin Siebert zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgrund von Vorgaben des Europäischen Parlaments hat sich der Niedersächsische Landtag bereits 2003 mit dem Kammergesetz für die Heil

berufe beschäftigt. Bei der abschließenden Beratung im Dezember 2003 haben wir uns mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst - Sie haben das erwähnt, Herr Schwarz -, der vorsah, allen Kammern bei den Kammerwahlen nur noch einen einzigen Wahlkreis für das gesamte Gebiet Niedersachsens zwingend vorzuschreiben.

Damals haben wir eindeutig Stellung bezogen und den Antrag gemeinsam mit der FDP-Fraktion abgelehnt. Heute haben wir einen inhaltsgleichen Antrag von der Opposition vorliegen. Doch unsere Position, die wir vor allem aufgrund zahlreicher Gespräche mit Betroffenen gewonnen haben, hat sich nicht geändert.

Ich möchte kurz darlegen, warum wir an dieser Position festhalten. Nach jetziger Rechtslage legt die jeweilige Kammer selbst fest, ob sie die als Briefwahl durchgeführte Kammerwahl in einem oder in mehreren Wahlkreisen durchführt. Sie darf dabei auch die Grenzen bestimmen. Das heißt, zurzeit haben die Kammern einen gewissen Gestaltungsspielraum, den jede auch für sich nutzt. So hat die Ärztekammer derzeit sechs Wahlkreise, während z. B. die Psychotherapeutenkammer lediglich einen Wahlkreis hat; und das vor allem wohl deshalb, weil die Wahlen organisatorisch so besser durchführbar scheinen.

(Uwe Schwarz [SPD]: Die Ärztekam- mer hat zurzeit elf!)

- Für die nächste Wahl sind die definitiv von elf auf sechs Wahlkreise heruntergegangen.

(Uwe Schwarz [SPD]: Sie haben zur- zeit aber noch elf!)

- Die haben für die nächste Wahl von elf auf sechs reduziert.

(Uwe Schwarz [SPD]: Es sind zurzeit also noch elf!)

Die Apotheker-, die Zahn- und Tierärztekammer verfügen zurzeit über jeweils vier Wahlkreise und sehen dies auch als Untergrenze an. Sie begründen die Mindestanzahl von vier Wahlkreisen damit, dass nur so ausschließlich auf regionaler Ebene bekannte Bewerber eine Chance zur Wahl hätten. Nur so kann ihrer Meinung nach eine regionale Interessenvertretung in den Kammerversammlungen stattfinden.

Sie sehen, meine Damen und Herren: Die jetzt gültige Gesetzesvorgabe ist in einem Flächenland wie Niedersachsen angemessen. Sie ist höchst demokratisch und wird von den Betroffenen auch so empfunden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dagegen stellt sich mir die Frage, wie Sie von RotGrün mit Ihrem Antrag den Minderheitenschutz, den Sie ins Zentrum der Begründung stellen, durchsetzen wollen. Wie wollen Sie Bewerbern kleinerer Gruppen und - wie Sie ja ausdrücklich betonen - Bewerberinnen einen höheren Anteil von Sitzen verschaffen, wenn Sie die Anzahl der Wahlkreise verpflichtend auf nur einen reduzieren? So ganz ist mir das noch nicht klar.

Wer im Einzelnen gewählt wird, haben noch immer die Wahlberechtigten selbst und nicht wir zu bestimmen. Das ist gut und richtig. Dass es mal mehr und mal weniger Überhangmandate gibt und dass die Kammern dadurch bedingt mal mehr und mal weniger Mitglieder haben, ist klar. Aber auch das ist höchst demokratisch.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und FDP haben sich immer für eine Stärkung der Selbstverwaltung der Kammern eingesetzt.

(Uwe Schwarz [SPD]: Das merkt man!)