Zum anderen möchte ich deutlich machen, dass wir im Ausschuss immer eine ordentliche Diskussionskultur gepflegt haben. Ich hoffe, dass das auch so bleibt.
Ich möchte zitieren, was Angelika Jahns im Ausschuss zu der Frage der Wahlkreise gesagt hat; denn nur darum geht es in Ihrem Antrag.
„Abg. Angelika Jahns (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion auch mit den Betroffenen Gespräche geführt habe und dafür plädiere, an der bisherigen Regelung festzuhalten.“
Vorhin sind bedauerlicherweise mehrfach die Kammern angegriffen worden. Ich sage Ihnen: Uns ist die Selbstverwaltung wichtig. Sie ist ein hohes Gut, und sie verdient Respekt von allen Seiten hier im Parlament. - Danke.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
den Beratung an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts für Statistik in Bund und Ländern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1679 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1867
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Professor Dr. Lennartz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die von der Landesregierung betriebene Absicht, die Landesämter für Statistik Niedersachsen und Bremen mit Sitz in Bremen unter Beibehaltung eines Standortes Hannover zu fusionieren, scheint gescheitert. Der Abschlussbericht der Lenkungsgruppe zählt eine Reihe von Unstimmigkeiten in den Verhandlungen mit Bremen auf, kommt aber auch zu dem Urteil, dass mit der angedachten Fusionslösung nicht die erhofften Einsparvorgaben zu erreichen seien. Grundsätzlich wird jedoch auch festgehalten, dass keine Bedenken dagegen bestünden, die öffentlich-rechtlichen Kompetenzen der Länder im Bereich der Statistik auf eine gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zu übertragen.
Hieran knüpfen wir nach den Vorergebnissen der Verhandlungen mit Bremen an. Wir fordern die Landesregierung auf, die Einrichtung eines Statistischen Amtes des Bundes und der Länder in Form einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts mit den jeweils zuständigen Bundes- und
Mit dieser Lösung soll eine bessere Steuerung der Abläufe, die verbesserte Nutzung der erhobenen Daten, die Bündelung von Kommunikationsaufgaben sowie nicht zuletzt die Entlastung der öffentlichen Haushalte angestrebt werden.
Die amtliche Statistik ist ein unentbehrlicher Bestandteil der informationellen Infrastruktur. Ihre Ergebnisse sind unentbehrliche Voraussetzung für jegliche Politik.
Es gibt bundesweit einen erheblichen Reformbedarf in diesem Verwaltungszweig. Ich möchte nur zwei Gründe kursorisch nennen. Der nationale und der europäische Gesetzgeber bestimmen ganz maßgeblich das Aufgabenprogramm der statistischen Landesämter. Bis auf die Schulstatistik, die Justizstatistik und die Statistik über den kommunalen Finanzausgleich beruhen alle vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik durchgeführten Erhebungen auf bundesweiten Rechtsnormen. Der jeweilige Landesgesetzgeber und die Landesregierungen bestimmen über die Ressourcen der Landesämter, ihre organisatorische Struktur und alles, was damit zusammenhängt.
Die Folge dieser sich gegenseitig behindernden Steuerungsprinzipien ist ein immenser Koordinationsbedarf auf allen Stufen des Produktionsprozesses. Schon derzeit bemühen sich die statistischen Ämter darum, diese Kooperation untereinander zu verstärken und gemeinsam als statistische Ämter des Bundes und der Länder aufzutreten; beispielsweise geschieht dies im Masterplan für die Reform der amtlichen Statistik. Durch die Bildung eines gemeinsamen Statistischen Amtes von Bund und Ländern können die oben erwähnten Steuerungsprobleme beseitigt werden. Dies würde im Gegensatz zu den Fusionen nur einzelner Landesämter erhebliche Ressourcen freisetzen. Ein gemeinsames Statistisches Amt des Bundes und der Länder könnte die Vorteile einer zentralen nationalen Statistik, wie sie z. B. in Frankreich und vielen anderen europäischen Ländern üblich ist, mit den spezifischen Vorteilen einer typisch deutschen föderalen Lösung verbinden. Die bisherigen statistischen Landesämter wären insoweit regionale Standorte einer solchen zukünftigen neuen Anstalt. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon verwunderlich, was sich in der letzten Zeit im Verhältnis zwischen Bund und Ländern tut: Bundesminister Schily versucht, Kompetenzen der Länder im Bereich Polizei und Verfassungsschutz an sich zu ziehen. Ministerin Bulmahn versucht, die Länderkompetenzen im Hochschulwesen zu beschneiden, und muss erst vom Bundesverfassungsgericht bei diesem Tun gestoppt werden.
Offenkundig hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag aus diesen Vorgängen gelernt. Mit einem Trick begründen Sie in Ihrem Entschließungsantrag mit dem Titel „Gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts für Statistik in Bund und Ländern“, Landesbehörden und Bundesbehörde in einer zentralen Bundesbehörde zusammenzufassen.
Sie reden in der Begründung Ihres Antrages von einer Reform der amtlichen Statistik. Meinen Sie wirklich, dass die von Ihnen vorgeschlagene Mischverwaltung eine Reform darstellt? - Ich darf Ihnen auf die Sprünge helfen: Ihre Mischverwaltung ist rechtlich gar nicht möglich. Sie widerspricht dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland.
In der Begründung Ihres Antrages führen Sie den „Masterplan zur Reform der amtlichen Statistik“ an. Auch das liegt daneben. Dieser Plan, auf den sich die Innenministerkonferenz geeinigt hat, hat eine möglichst kostengünstige Form der Statistikarbeit zum Ziel. Kein Land soll dadurch auf seine eigene Behörde verzichten.
Eindeutig zurückzuweisen ist auch die Aussage in Ihrem Entschließungsantrag, dass die Verhandlungen zwischen Bremen und Niedersachsen über eine Zusammenarbeit der beiden Landesämter gescheitert seien. Tatsächlich wissen Sie doch, dass unser Minister Schünemann eindeutig erklärt hat, dass die Gespräche mit Bremen fortgesetzt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass beide Länder Vorteile davon haben.
Es kann ja nicht sein, dass Bremen Sitz einer gemeinsamen Anstalt wird, aber Niedersachsen die Masse der Personalkosten zu tragen hat.
Wir gehen davon aus, dass unser Minister Uwe Schünemann diese Verhandlungen weiterhin erfolgreich für Niedersachsen führen wird.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Lennartz, ein Argument in Ihrem Entschließungsantrag erscheint mir doch sehr diskussionswürdig. Sie behaupten, dass das von Ihnen vorgeschlagene neue Amt durch die höhere Vergleichbarkeit der Daten profitabel für künftige Nutzer sei. Das ist einfach nicht richtig. Schon heute sind die Daten der Länder, die ja alle dem Bundesamt für Statistik mit seinen 2 780 Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, transparent und vergleichbar.
Ebenfalls zurückweisen muss ich Ihre Meinung, dass individualisierte Profile in den einzelnen Landesbehörden die Kooperation und Zusammenarbeit zusätzlich erschweren. Ich halte es gerade für besonders wichtig, dass gerade ein Landesamt für Statistik Landesspezifika abbildet. Als Niedersachse nehme ich gerne Daten zur Pferdezucht auf, und als Nordrhein-Westfale beispielsweise bin ich sicherlich an Daten zum Kohlebergbau interessiert.
Lieber Herr Dr. Lennartz, gerade weil die Landesregierungen über die Ressourcen der Landesämter bestimmen, sind diese Behörden auch kurzfristig in der Lage, auf neue Herausforderungen zu reagieren. Sie glauben doch selbst nicht, dass ein Wasserkopf an der Spitze der Statistik in Deutschland das besser machen könnte. Im Übrigen spricht auch der kurze Weg zu den Stellen, bei denen Daten erhoben werden, für die Landesbehörden.
Bürokratieabbau passiert mit dem vorliegenden Entschließungsantrag nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn landauf und landab von Betrieben beklagt wird, dass sie mit Statistikanforderungen überfrachtet werden, dann wird eine solche Mammutbehörde sicherlich nicht zum Abbau beitragen können.
Wir in Niedersachsen sind mit unserer Verwaltungsmodernisierung auf dem richtigen Weg. Die Möglichkeiten der Verwaltungsmodernisierung sollten wir auch bei der Statistik nutzen. Erste Per
sonaleinsparungen sind ja bereits passiert. Eine Verringerung der Datenerhebungen muss ins Auge gefasst werden. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Götz, dass Sie mit Ihrer Verwaltungsreform auf dem richtigen Weg sind, wage ich zu bezweifeln. Man muss sich nur einmal die Auseinandersetzungen um den Standort des Landesamtes für Statistik in Erinnerung rufen und sich anschauen, welche Einsparungen im Vorfeld angekündigt wurden und zu welchem Ergebnis die Lenkungsgruppe letztlich gekommen ist. Also nehmen Sie sich da bitte ein bisschen zurück!
Meine Kolleginnen und Kollegen und ich haben im Vorfeld der Beratung dieses Antrages das Landesamt für Statistik aufgesucht. Wir haben uns angeschaut, was die Beschäftigten dort machen, und haben mit Vertreterinnen und Vertretern des Personalrats und der Dienststelle gesprochen. Ich war wieder einmal positiv überrascht, welche Datenfülle dort angeboten wird, von der wir alle Nutznießerinnen und Nutznießer sind. Professor Lennartz hatte gerade dargestellt, was das Landesamt für Statistik im Einzelnen macht: Es werden Daten zum kommunalen Finanzausgleich und zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes erhoben sowie Preisstatistiken, Statistiken über das verarbeitende Gewerbe, Hochschulstatistiken und Statistiken zu dem ganzen Bereich des demografischen Wandels erarbeitet. Alle diese Daten sind den Kundinnen und Kunden des Landesamtes für Statistik sehr schnell zugänglich und gehen in einer gut aufgearbeiteten Form an Abgeordnete, Kommunen und Universitäten. Davon profitieren wir alle.
und deshalb lasse ich es hier auch nicht so stehen, wenn es nach dem Motto verunglimpft wird, die zählen ja sowieso nur Äpfel und Birnen, und im Grunde kann man das alles vergessen.
Ich komme jetzt zu dem Antrag der Grünen. Herr Professor Lennartz, wenn es um eine neue Struktur geht, finde ich einen Prüfauftrag ja durchaus sinnvoll. Aber Sie wissen doch auch, wie das Verfahren war: Sie haben Ihren Antrag eingebracht. Wir wollten uns ernsthaft mit ihm auseinander setzen. Ich habe für meine Fraktion eine Anhörung beantragt. Darin hätten auch Beschäftigte und Kunden zu Wort kommen sollen, und man hätte auch Erfahrungen aus den Ländern, in denen schon Fusionen stattgefunden haben, mit einbeziehen können. Aber das, meine Damen und Herren, wurde von den Fraktionen der CDU und der FDP rigoros niedergestimmt. Darüber wurde erst gar nicht inhaltlich geredet, sondern es gab lediglich die Ansage: Was die Landesregierung macht, ist klasse, da brauchen wir uns nicht weiter kundig zu machen.