Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005

(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Sie küm- mern sich wenigstens darum!)

Frau Ministerin!

Meine Damen und Herren, woher die Abgeordneten diese Informationen haben, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber die Abgeordneten der CDU und der FDP sind in der Regel sehr gut informiert.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Bernd Althusmann [CDU]: Richtig! Sehr gut!)

Herr Dr. Noack, bitte!

Frau Ministerin, ich frage die Landesregierung: Ist es zutreffend, dass die in dem eben von meiner geschätzten Kollegin Bockmann zitierten Artikel in der Nordwest-Zeitung enthaltenen Informationen aus einem Beschluss des Rechtsausschusses resultieren, der einen CDU-Abgeordneten, nämlich den Berichterstatter zu der Petition, beauftragt hatte, sich in Oldenburg an Ort und Stelle zu informieren - das ist auch geschehen und von der Presse dankbar aufgegriffen worden -, dass diese Informationen aber keineswegs das beinhalteten, was Sie eben dankenswerterweise über die Kabinettsvorlage und die entsprechende Beschlussfassung sowie die Gegenzeichnung ausgeführt haben?

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin!

Richtig!

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Möhrmann!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich richtig informiert bin, liegt dieser Dringlichen Anfrage eine Petition der Oldenburger Staatsanwaltschaften zugrunde, in der sie sich über die unzumutbaren Arbeitsbedingungen beschwert haben. Diese Petition wurde nach meiner Kenntnis zweimal im Rechtsausschuss beraten.

Herr Möhrmann, stellen Sie bitte eine Frage!

Vor diesem Hintergrund frage ich, ob es richtig ist, dass Staatssekretär Oehlerking an der letzten Sitzung des Rechtsausschusses teilnehmen musste, weil der Vorsitzende diesen Sitzungstermin nicht wahrnahm, da er gleichzeitig in Oldenburg das Ergebnis des Petitionsbegehrens bekannt geben musste.

(Heidrun Merk [SPD]: Das ist ja eine Nummer! - Dr. Harald Noack [CDU]: Das ist schlichtweg falsch!)

Frau Ministerin!

Herr Möhrmann, der Vorsitzende des Rechtsausschusses wird im Rechtsausschuss durch die stellvertretende Vorsitzende vertreten und nicht durch Herrn Oehlerking. Insofern liegt darin kein Problem.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Stratmann!

Liebe Frau Ministerin, als Oldenburger Abgeordneter frage ich die Landesregierung, ob sie es für denkbar hält, dass die eben gestellten Fragen der Opposition, die ja noch vor einigen Jahren regiert hat, einzig und allein den Zweck haben, davon abzulenken, dass die jetzige Opposition und frühere Regierung es nicht zuwege gebracht hat, das Problem in Oldenburg zu lösen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Ministerin!

Ich kann diese Frage nur bejahen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deswegen den Tagesordnungspunkt Dringliche Anfragen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 20: Einzige (abschließende) Beratung: Verbraucherschutz unteilbar - keine Differenzierung zwischen „erwünschten“ und „unerwünschten“ Tierhaltungssystemen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/1623 Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drs. 15/1889

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Oetjen.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1889 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Entschließungsantrag in der Drucksache 1623 unverändert anzunehmen. Der Antrag war dem Ausschuss direkt überwiesen worden.

Der Vertreter der CDU-Fraktion erklärte in der öffentlichen Ausschusserörterung am 11. Februar 2005 zunächst die Zielsetzung des Entschließungsantrags. Angesichts der Diskussionen um erhöhte Dioxinwerte in Freilandeiern werde die Landesregierung gebeten, im Rahmen der Gespräche mit der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass bei rechtlichen Vorgaben für die Haltung von Legehennen künftig auf eine abgewogene Bewertung der verschiedenen Haltungssysteme abgestellt werde. Kriterien dafür sollten neben dem Tier- und dem Verbraucherschutz vor allem auch die Tiergesundheit und die Wirtschaftlichkeit von Legehennenhaltungen sein.

Darüber hinaus habe, so der Vertreter der CDUFraktion abschließend, die öffentliche Diskussion

gezeigt, dass der Verbraucher ein großes Interesse an ausreichenden Informationen zu den genannten Bewertungskriterien, wie z. B. Daten zur Belastungssituation der verschiedenen Hennenhaltungssysteme, habe.

Die Sprecher der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen betonten, es bestehe Einigkeit darüber, dass der Dioxingehalt in Lebensmitteln, sofern er nicht ganz vermieden werden könne, weitestgehend zu reduzieren sei. Dies solle unabhängig von der Tierhaltungsform geschehen.

Der Vertreter der SPD-Fraktion führte hierzu aus, dass das Landesamt für Bodenforschung anhand eines Projektes zur Umweltbeobachtung durch Bodenmonitoring festgestellt habe, dass die Dioxinbelastung von Freilandeiern nicht von der Haltungsform, sondern vielmehr z. B. vom Management, vornehmlich aber von der Einstreu und von den Futtermitteln, abhänge. Er kritisierte abschließend, dass die öffentliche Diskussion um die Dioxinbelastung von Freilandeiern zum Zwecke einer grundsätzlichen Debatte über Haltungsformen benutzt worden sei.

In der sich anschließenden Beratung erläuterte der Vertreter der Landesregierung die durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geführten Untersuchungen. So sei festgestellt worden, dass die Dioxinbelastung von Eiern nicht unmittelbar auf besonders hohe Bodenwerte zurückzuführen sei, sondern vielmehr auch auf die Zeitdauer der Bodenhaltung. Bei den positiven Proben handele es sich im Regelfall um ältere Eier von älteren Hennen. Aufgrund der aktuellen Diskussion konzentrierten sich die Untersuchungen zurzeit auf die großen Freilandhaltungsbetriebe. Der Ministerialvertreter betonte jedoch abschließend, dass auch die anderen Haltungssysteme zur Beprobung anständen.

Zum Abschluss der kontrovers geführten Beratung votierten die Regierungsfraktionen für eine unveränderte Annahme des Entschließungsantrages.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie der Umweltausschuss haben sich dem Beratungsergebnis des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.

Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie daher namens des federführenden Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1889 zuzustimmen.

(Zustimmung bei der FDP)

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Biestmann von der CDU-Fraktion. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor fast genau vier Monaten wurde die gesundheitliche Unbedenklichkeit unserer Eier von einem Boulevardblatt infrage gestellt. Im Klartext ging es um den Dioxingehalt unserer Eier vor dem Hintergrund einer zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen europäischen Richtlinie mit maximalen Belastungswerten von 3 Pikogramm Dioxin je Gramm Fett.

Besonders in die Kritik geraten sind damals die Eier aus der Freilandhaltung, was letztlich auch zu kontroversen Diskussionen über die Bewertung der Haltungssysteme führte. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen, gleichzeitig als Verbraucherschutzminister verantwortlich, hat damals das einzig Richtige getan. Er hat in einer Phase von widersprüchlichen Meldungen, unklaren wissenschaftlichen Ergebnisse und vagen Verdächtigungen Aussagen und Anweisungen getroffen, die sicherstellen sollten, dass nur unverdächtige Ware die Ladentheken und somit die Verbraucher erreicht. Oberster Grundsatz war: Die Gesundheit der Verbraucher und die gesundheitliche Unbedenklichkeit unserer Nahrungsmittel genießen oberste Priorität.

Dem Landwirtschaftsminister ist damals von den Grünen und der SPD - Frau Stief-Kreihe wird sicherlich gleich ihren Vorwurf wiederholen - zu Unrecht vorgeworfen worden, er starte einen Feldzug gegen die Freilandhaltung zugunsten der herkömmlichen Käfighaltung. Dieser Vorwurf ist ungerechtfertigt und zeigt erneut, wie ideologiebehaftet die Diskussion um sach- und fachgerechte Haltungssysteme in der Legehennenhaltung immer noch ist. Dieses gilt insbesondere für die nationale Legehennenhaltungsverordnung, die dringend reformiert gehört, da sich 80 % aller Legehennen

halter außerstande sehen, sie umzusetzen, weil sie sonst ihre Existenz aufs Spiel setzen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag haben die öffentliche, von Medien provozierte Diskussion um dioxinbelastete Eier aus der Freilandhaltung zum Anlass genommen, in Form eines Initiativantrages die richtigen Konsequenzen aus dieser Affäre zu ziehen. Über diesen Antrag entscheiden wir heute, und ich bitte um Zustimmung.

Heute wissen wir, dass die Befürchtungen, unsere Eier seien zu stark dioxinbelastet, unbegründet sind. Weitere gesicherte wissenschaftliche Untersuchungen haben uns in der Gewissheit gestärkt, dass deutsche bzw. niedersächsische Eier gesund und qualitativ hochwertig sind. Dazu gehört aber auch die Information, dass durch weitere technische und chemische Entwicklungen von Lebensmitteluntersuchungsverfahren immer mehr auch kleinste Mengen von Fremd- und Schadstoffen nachgewiesen werden können, die oft zur Verunsicherung der Verbraucher führen. Unser Antrag lautet: Verbraucherschutz ist unteilbar.

(Zustimmung von Ingrid Klopp [CDU])

Es darf keine Differenzierung von erwünschten und unerwünschten Tierhaltungssystemen geben.

(Zustimmung von Ingrid Klopp [CDU])