Protokoll der Sitzung vom 22.06.2005

onalen Netzwerken mit professionellen Einrichtungen her. Die Betroffenen erhalten nicht nur kurzfristig schnelle Hilfe, sondern in Fällen von häuslicher Gewalt wird beispielsweise ein Kontakt zu den Beratungs- und Interventionsstellen hergestellt.

Weil wir von der CDU-Fraktion zu unserer Polizei ein hohes Vertrauen haben

(Zustimmung bei der CDU)

und weil wir aus den dargestellten Gründen insbesondere der Meinung sind, dass sich das Land auf seine Kernaufgaben konzentrieren muss, begrüßen wir das Vorhaben des Innenministers und lehnen deshalb den SPD-Antrag ab. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Bode das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mir auch jetzt wieder den Ratschlag des Präsidenten bezüglich der Uhrzeit zu Herzen nehmen und möchte mich den guten Ausführungen meines Vorredners anschließen.

In den Ausführungen und auch in den Beratungen haben wir deutlich gemacht, dass zwei Dinge zu berücksichtigen sind.

Das eine ist, dass die Polizeidirektionen untereinander vergleichbar sein sollen und in ihrem Bereich mit ihren eigenen Mitteln eigenverantwortlich umgehen müssen. Das heißt auch, dass wir für die Polizeidirektion in Hannover keine Sonderrolle schaffen können.

Das andere, Frau Merk, das im letzten Plenum von Herrn Bartling gesagt worden ist, kommt jetzt eigentlich gar nicht mehr richtig rüber. Wahrscheinlich hat sich bei Ihnen eine andere Meinung gebildet. Letztes Mal hat Herr Bartling nämlich noch gesagt: Wenn es denn so wäre, dass das PPS durch die BISS-Stellen im Lande aufgefangen werden kann, dann hätte er kein Problem. Er würde das nur nicht glauben. - Dazu muss ich sagen: Wenn diese Landesregierung etwas zugesagt hat, dann hat sie das bisher immer eingehalten. Es gibt

keinen Grund, warum sich das in der Zukunft ändern sollte. Sie können voll auf die Landesregierung vertrauen. Wir werden das tun und Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Dr. Lennartz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe unsere eindeutige Position zu diesem Thema bereits in der ersten Beratung dokumentiert. Deswegen werde ich mich außerordentlich kurz fassen.

Wir halten es für einen absoluten Fehler, dieses Projekt einzustampfen. Mit Blick auf Ihre eigene Sicht und Ihre Herangehensweise an das Thema „innere Sicherheit“ finde ich es höchst bemerkenswert und auch merkwürdig, dass Sie, die Sie die innere Sicherheit und die Institution der inneren Sicherheit, also die Polizei, immer besonders in den Vordergrund stellen, genau an der intensivsten Schnittstelle von Polizei und Opferschutz einen Schnitt machen und damit Polizei sozusagen stärker auf die repressive Funktion reduzieren.

Ich bedaure, dass Sie diese Entscheidung offensichtlich durchziehen werden. Meine Fraktion und ich halten sie eindeutig für falsch. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Schünemann das Wort.

(Monika Wörmer-Zimmermann [SPD]: Der soll sich auch mal kurz fassen!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf besonderen Wunsch von Frau Wörmer-Zimmermann werde ich mich kurz fassen.

Frau Merk, Ihr Nachfolger ist gefragt worden: Wenn PPS abgeschafft wird, gibt es denn dann

überhaupt keine Möglichkeit mehr für die Opfer in Hannover, vernünftig betreut zu werden? - Dazu hat Herr Professor Pfeiffer eindeutig gesagt, dass es in Hannover Parallelstrukturen gibt und die Abschaffung von PPS keine Katastrophe ist. Das können Sie in der Neuen Presse nachlesen.

Meine Damen und Herren, Herr Bartling hat tatsächlich beim letzten Mal gesagt: Wenn dieses Land und diese Landesregierung im gesamten Land BISS-Stellen einrichten würden, dann könnte man sicherlich über so eine Maßnahme, über die Abschaffung von PPS, reden. Frau Ministerin Dr. von der Leyen hat genau dieses Programm bereits aufgelegt. Insofern wird es das in Hannover geben.

Natürlich haben die PPS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervorragende Arbeit geleistet. Aber das Fazit ist: In der heutigen Zeit können wir in diesem Bereich leider Gottes keine Parallelstrukturen aufrecht erhalten. Wir haben uns vorher erkundigt, ob in Hannover parallel Angebote zur Verfügung stehen. Wenn keine Angebote zur Verfügung stehen, dann werden wir sie über die BISS-Stellen gewährleisten. Es gibt keine andere Möglichkeit, als das PPS abzuschaffen. Das hat nicht nur die Landesregierung so beurteilt, sondern auch Herr Pfeiffer, dessen Meinung bei diesem Thema durchaus anerkannt ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Petitionsausschuss stärken - „Härtefällen“ gerecht werden - Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2014

Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Böhlke von der CDU-Fraktion. Ich erteile ihm das Wort.

Die Redner zu Tagesordnungspunkt 22 waren im Übrigen sehr vorbildlich. Vielleicht nehmen Sie alle das als Maßstab, dann werden wir schneller fertig.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mitglieder des Landtages befassen sich mit den Arbeitsergebnissen des Petitionsausschusses nur dann ausführlich, wenn einzelne Eingaben strittig gestellt und auch strittig abgestimmt werden. Aber es gibt immer wieder aufs Neue kleine Wunder - so heißt es im Volksmund. Ein solches kleines Wunder steht heute auf der Agenda. Ein von allen Fraktionen einvernehmlich erarbeiteter Antragstext zum Thema „Härtefälle“ soll nunmehr beraten werden. Ich beantrage hiermit die einzige und abschließende Beratung des Landtages über diesen Antrag.

Meine Damen und Herren, bisher gab es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Frage: Wie gehen wir mit den so genannten Härtefällen um? - Während die Oppositionsfraktionen einem im Gesetz dargestellten Lösungsweg den Vorzug gaben, der lautet „Einrichtung einer Härtfallkommission“, sprachen sich die Regierungsfraktionen für die Behandlung von Härtefallen im Petitionsausschuss aus.

Die Behandlung von diesbezüglichen Petitionen ließ in der Praxis nach langen und zähen Verhandlungen eine Regelung zu, die eine einvernehmlich von allen Fraktionen getragene Schrittfolge des Umgangs mit Härtefällen ermöglicht. Eine exakte Überprüfung der Vorgehensweise der einzelnen Bundesländer zeigt allerdings auf, dass die immer wieder gern vorgetragene Aussage, es gebe in allen anderen Bundesländern außer in Bayern und in Niedersachsen Härtefallkommissionen, nicht korrekt ist. Die Bundesländer, die Härtefallkommissionen gemäß dem Bundesgesetz eingerichtet haben, sind deutlich in der Minderheit. Vielmehr gibt es ganz unterschiedliche Vergehensweisen. Zum Beispiel verstehen sich Petitionsausschüsse oder Unterausschüsse von Petitionsausschüssen als Härtefallkommission. Auch vor diesem Hintergrund konnten wir eine interfraktionelle Regelung erarbeiten, in der sich die Fraktionen auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen wiederfinden.

Es bleibt dabei: Der Petitionsausschuss übernimmt die Behandlung so genannter ausländerrechtlicher Härtfälle - ähnlich wie bei der Härtefallvorschrift

des § 23 des Aufenthaltsgesetzes. Sobald die Mitglieder des Petitionsausschusses bei der Beurteilung von Härtefällen unterschiedliche Auffassungen haben, wird eine Beratergruppe eingerichtet, auf die wir uns im Einzelnen verständigt haben.

Meine Damen und Herren, ich meine, wichtig ist auch, dass wir weiterhin im Fokus behalten, dass auch die Integrationsfähigkeit dieses Personenkreises erkannt wird; denn die Anerkennung eines Härtefalles bedeutet keinesfalls ein dauerhaftes Bleiberecht. Es besteht lediglich die Duldung und damit die Möglichkeit, für den eigenen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.

Wir dürfen bei den Betroffenen auch keine falschen Hoffnungen wecken. Die Kriterien des Bundesgesetzes sind von uns selbstverständlich gebührend zu berücksichtigen. Das bedeutet, das Härtefallregelungen auch künftig eine Ausnahmeentscheidung des Niedersächsischen Landtages darstellen werden.

Abschließend möchte ich mich noch einmal bei allen Beteiligten am Zustandekommen dieses Kompromisses bedanken, insbesondere bei unserer Kollegin Heidi Mundlos, die die Moderation des Arbeitskreises übernahm und mit entsprechenden Vorbereitungen und Nachbereitungen letztlich den Erfolg gewährleistet hat.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung von Enno Hagenah [GRÜNE])

Ende gut, alles gut - ich hoffe, dieses geflügelte Wort hat Gültigkeit. Um auf Immanuel Kant zu kommen: „Alles Gute aber, das nicht auf moralisch-gute Gesinnung gepropft ist, ist nichts als lauter Schein und schimmerndes Elend.“ - Das sollten wir uns nicht antun. Ich hoffe, wir haben eine langfristige und gute Kompromisslösung gefunden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Wenzel das Wort. Ich erteile es ihm.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fehler zu machen, ist eine zutiefst menschliche

Eigenschaft. Das gilt auch für politische Entscheidungen - das wissen wir alle. Aber es gibt viele Bereiche, in denen sich Fehler nachträglich korrigieren lassen, viele Bereiche, in denen es sogar gut ist, wenn man aus diesen Fehlern lernen kann.

Im Bereich der Asylpolitik und im Bereich des Zuwanderungs- und Aufenthaltsgesetzes haben wir eine besondere Situation. Fehlentscheidungen können Folgen haben, die später eventuell niemand mehr korrigieren kann. Wenn ein Mensch in ein Land abgeschoben wird, in dem ihm Gefahr für Leib und Leben droht, lässt sich eine Fehlentscheidung möglicherweise nicht korrigieren - mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Auch in Situationen, in denen eine gesundheitliche Disposition, beispielsweise eine Suizidgefahr, vorliegt, kann eine falsche Entscheidung weit reichende Folgen haben. Das Gleiche gilt für Menschen, die oft bereits seit Jahrzehnten in Deutschland verwurzelt sind, teilweise in Deutschland geboren sind, oder für Familien, die durch eine Abschiebung auseinander gerissen würden. Die Mitglieder des Petitionsausschusses stehen hier oft vor sehr schwierigen Entscheidungen und tragen in dieser Situation sehr viel Verantwortung.

Meine Damen und Herren, ich bin daher sehr froh, dass es nach der Lösung im Fall Zahra Kameli gelungen ist, parteiübergreifend zu einer Entschließung zu gelangen, die den Petitionsausschuss im Verfahren deutlich stärkt und eine externe Beratung der Mitglieder des Petitionsausschusses ermöglicht. Die Vertreter und Vertreterinnen der katholischen und evangelischen Kirche, der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände und der Ausländerkommission des Landtags stellen diese Beratergruppe, die vor keiner leichten Aufgabe stehen wird.

Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Petitionsausschusses müssen jederzeit in der Lage sein, einen Fall aufzugreifen und ein Härtefallprüfverfahren einzuleiten. Dabei hat sich in der Vergangenheit auch gezeigt, dass ein Bezug von Sozialleistungen oder ergänzenden Sozialleistungen nicht grundsätzlich zum Ausschluss der Prüfung führen darf. Im Gegenteil! Es ist in aller Interesse, dass unabhängig vom finanziellen Status einer Person eine sorgfältige Härtefallprüfung erfolgt. Die bislang gültige Anordnung des Innenministeriums zur Durchführung von Petitionsverfahren muss daher entsprechend geändert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir hätten uns eine Härtefallkommission nach § 23 a des Zuwanderungsgesetzes gewünscht. Auf dieser Basis sind wir allerdings nicht zu einem Kompromiss gelangt. Die jetzt gefundene Lösung greift den Regelungsgehalt von § 23 und § 25 Abs. 4 des Zuwanderungsgesetzes auf. Der Petitionsausschuss übernimmt die Behandlung so genannter ausländerrechtlicher Härtefälle, ähnlich wie bei der Härtefallvorschrift des § 23 a. Damit wird zugleich die Legislative im Verfahren gestärkt. In der Praxis wird sich zeigen müssen, ob sich dieses neue Verfahren als sinnvoll und praktikabel erweist. Ich habe die ernsthafte Hoffnung, dass es gelingt, in strittigen Fällen eine humanitäre Lösung zu finden.

Die uns heute vorliegende Entschließung ist kein einfacher Kompromiss. Wir tragen ihn, weil es hier um ganz konkrete menschliche Schicksale geht und wir hier alle gemeinsam Verantwortung tragen. Gegenüber der bislang üblichen Verfahrensweise ist sie ein deutlicher Fortschritt. Auch wenn nicht alle Grenzbereiche abschließend geklärt sind, hoffe ich, dass sich das Verfahren bewährt.