Jetzt noch einmal zur Geschäftsordnung. Ich bitte Sie aber darum, dass wir jetzt zur Geschäftsordnung reden und nicht debattieren. - Bitte schön, Herr Kollege Gabriel!
Herr Präsident, ich bitte Sie, meinen Hinweis und meine Bitte an Sie, sich das Protokoll einmal im Ältestenrat vorzunehmen, so zu verstehen, dass ich möchte, dass die Geschäftsordnung dieses Hauses, die eine angemessene Beratung von Fragen von Parlamentariern vorsieht, beachtet wird. Ich bitte Sie nicht etwa, während einer solchen Diskussion oder Fragenbeantwortung Einfluss auf die Antworten der Landesregierung zu nehmen. Es ist mir bekannt, dass das nicht geht. Aber ich habe die dringende Bitte, dass wir das überprüfen, weil ich finde, dass die Abgeordneten - auch der Fraktion der Grünen und andere - einen Anspruch darauf haben, dass das von uns gewählte Präsidium überprüft, ob die Bedürfnisse von Abgeordneten dieses Hauses nach Auskunft angemessen und entsprechend der Geschäftsordnung dieses Hauses beachtet werden. Nur darum geht es, Herr Präsident.
Wir sind uns darüber einig. Sie haben die Bitte geäußert, und ich nehme sie als solche formell entgegen. Wir werden das in der nächsten Ältestenratsitzung zum Thema machen.
Herr Präsident, es läge mir fern, für meine Fraktion zu fordern, dass Sie Einfluss auf den inhaltlichen Verlauf der Fragestunde nehmen sollten. Ich weiß auch, dass Sie das gar nicht können. Wenn aber eine Frage ganz offensichtlich nicht beantwortet wird, dann habe ich es als Praxis des Präsidiums in Erinnerung, dass das auch festgestellt wird.
Meine Damen und Herren, jetzt noch einmal abschließend: Der amtierende Präsident oder die amtierende Präsidentin - das ist immer so gewesen, egal, wer hier im Hause die Mehrheit gebildet hat kann die Landesregierung nur auf Artikel 24 Abs. 1 der Verfassung hinweisen. Wenn eine Fraktion oder Einzelne der Meinung sind, dass die Landesregierung mit der Beantwortung oder Nichtbeantwortung von Mündlichen Anfragen diese Verfassungsbestimmung verletzt, dann gibt es eine Möglichkeit, nämlich vor den Staatsgerichtshof zu ziehen. Das ist auch in Ordnung so.
Das ist absolut korrekt. Im Rahmen dessen, was wir vermögen - auch indem wir vernünftig miteinander reden -, werden wir das im Ältestenrat besprechen. Können wir so verbleiben? - Hervorragend.
Herr Minister Sander, ich frage Sie, allen umweltpolitischen Populismus, dem Sie offensichtlich anhängen, beiseite genommen,
(Lothar Koch [CDU]: Was ist das denn? - Bernd Althusmann [CDU]: Das ist ein Beispiel dafür! - Weitere Zurufe von der CDU)
Frau Harms, eine Sekunde. - Lassen Sie die Kollegin erst einmal die Frage stellen. - Bitte sehr, Frau Kollegin Harms!
Danke schön, Herr Präsident. Ich fange noch einmal von vorne an. - Herr Minister Sander, allen umweltpolitischen Populismus einmal beiseite genommen, frage ich Sie, welche Projekte, welche
Fördermaßnahmen, die in Niedersachsen unter dem Dach Ihres Hauses zu verantworten sind, fallen unter das, was Sie „umweltpolitische Abzockerei“ genannt haben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Fragen betreffs der „Abzockerei“ und der Auswirkungen auf die Bürger hier in Niedersachsen und insbesondere auf die im ländlichen Raum klar und deutlich beantwortet. Wenn Sie wissen wollen, was diese Landesregierung sonst noch an Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen durchführen wird, dann darf ich das nicht sagen, weil das ja nicht die Beantwortung Ihrer Frage wäre.
Herr Minister, vielleicht kann ich Ihnen helfen. Sie haben im Zusammenhang mit „Abzocke“ auf die Ökosteuer verwiesen. Würden Sie den Wasserpfennig in Niedersachsen als „Abzocke“ bezeichnen oder nicht?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Harden, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Frage, weil der Wasserpfennig im Gegensatz zur Ökosteuer nicht eine Einnahme für den Staat, sondern für den Umweltschutz ist, weil er für den Bereich eingenommen wird, für den er auch wieder ausgegeben wird. Er wird sowohl für Ersatzmaßnahmen im Naturschutz als auch für die Sicherung von Fließgewässern und dergleichen
Herr Minister, stimmen Sie mir in der Aussage zu, dass in der Regierungszeit Kohl mit einer zweiprozentigen Mehrwertsteuererhöhung, einer desolaten Überfrachtung der Sozialkassen, einer völligen Überschuldungspolitik, die Mineralölsteuer in toto stärker gestiegen ist als in der rot-grünen Regierungszeit mit der Ökosteuer?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Ökosteuer und deren Auswirkungen und Einnahmen hatte ich bereits klar und deutlich gesprochen. Ich möchte es aber noch einmal wiederholen. Einnahmen: 18 Milliarden, davon gehen 90 % in die Rentenkasse, und 10 % werden für energieeinsparende Maßnahmen verwandt. Ich habe auch bereits von der Einführung der ökologischen Steuerreform in der Regierung Kohl/Kinkel oder Kohl/Genscher gesprochen. Sie müssen wissen, dass heute der Anteil bei der Ökosteuer beim Superbenzin 65 Cent ausmacht. In der Zeit der Regierung Kohl war das ein Betrag von 25 Pfennig. Sie werden feststellen - das ist eigentlich das Schmerzliche für die Bürger in diesem Jahr -, dass die Anhebung der Ökosteuer zum 1. Januar in eine Phase gefallen ist, in der der Benzinpreis exorbitant hoch war und sie dem Bürger 3 Cent zusätzlich aus der Tasche gezogen hat.
Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen zum Wasserentnahmeentgelt, dem so genannten Wasserpfennig, frage ich Sie, wie viel von den Einnahmen aus diesem Wasserentnahmeentgelt für Maßnahmen im Umweltbereich verwendet wird und wie viel davon in den allgemeinen Haushalt fließt - sprich in den Säckel des Finanzministers?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Steiner, ich schätze Sie ja. Daher weiß ich, dass Sie als umweltpolitische Sprecherin in dem Bereich sehr viel Erfahrung haben. Aber es hat sich seit dem 2. Februar oder dem 3. März nichts geändert. Das Geld fließt direkt in den Bereich zurück und nicht in irgendwelche Haushalte.
Herr Minister, ich muss gestehen, ich habe eine Antwort von Ihnen - eigentlich nicht nur eine noch nicht ganz verstanden. Deshalb frage ich noch einmal: Fassen Sie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch unter „Abzockerei“?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist notwendig, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch in Geld abgelten zu können, weil wir Naturschutzmaßnahmen dann sehr viel effektiver durchführen können. So können wir mit diesem Geld z. B. auch Biotopverbünde und dergleichen
mehr herstellen. Insofern ist diese Geldleistung zwar eine Ersatzleistung, aber eben eine, die direkt für den Umweltschutz verwendet wird.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind die Dringlichen Anfragen erledigt.
Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Kulturhauptstadt Europas: Rien ne va plus - oder welche Stadt in Niedersachsen soll es werden? - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/123