Zwischen 1996 und 2004 sind - das ist landesweit ein Spitzenwert - fast 59 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen an den Landkreis und in den Gemeindebereich geflossen, letztlich „kommunales Geld“, das wegen dieser extrem hohen Zahlungen nicht mehr zur Unterstützung Not leidender Haushalte anderer Kommunen zur Verfügung stand.
Selbst diese massive Unterstützung der kommunalen Haushalte im Bereich Lüchow-Dannenberg über fast zehn Jahre hinweg hat nicht zu einer grundlegenden Konsolidierung beigetragen. Ganz im Gegenteil: Die Jahr für Jahr gewährten Zuweisungen haben dazu geführt, dass mit den Mitteln fest gerechnet wurde. Die Gesamtsumme der Kassenkredite wird bis zum Ende dieses Jahres auf rund 155 Millionen Euro angestiegen sein. Das entspricht ca. 125 % der Jahreseinnahmen aller
dortigen kommunalen Verwaltungshaushalte. Auch die Zukunftsprognosen für diesen strukturschwachen Raum, einschließlich der als äußerst problematisch einzustufenden demografischen Entwicklung, verheißen alles andere als Besserung.
Die weitere Gewährung von Bedarfszuweisungen für den Bereich Lüchow-Dannenberg in bisheriger Höhe ist definitiv nicht mehr möglich. Ich erinnere hier nur daran, dass die für Bedarfszuweisungen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel im Haushaltsjahr 2005 nur noch gut 36 Millionen Euro statt vorher 64 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2004 betragen. Weitere Bedarfszuweisungen im bisherigen Umfang wären - um das ganz deutlich zu sagen - auch gegenüber anderen Kommunen mit ihrerseits großen haushaltswirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht mehr vertretbar, vor allem dann, wenn deren Probleme trotz größter Konsolidierungsanstrengungen aufgetreten sind.
Nach alledem müsste eigentlich jedem klar sein, dass es so nicht weitergehen kann. Es wäre politisch schon mehr als fahrlässig, die Dinge jetzt noch einfach laufen zu lassen. Nicht derjenige lässt also Lüchow-Dannenberg im Stich, der jetzt handelt, sondern derjenige, der Lösungsvorschläge anderer nur kritisiert und nicht handelt.
Diese Landesregierung steht zu ihrer Verantwortung für die Zukunft der Menschen im Raum Lüchow-Dannenberg, und sie wird handeln. Zugleich erkennen aber auch immer mehr politische Entscheidungsträger vor Ort den Ernst der Situation und ihre ganz persönliche Verantwortung für die Zukunft dieser Region. Einige von ihnen haben sogar frühzeitig eigene Lösungsvorschläge gemacht und Initiativen ergriffen. Der Wunsch nach einer Strukturreform kommt also insbesondere aus der Region selbst. Mit der über die erforderliche Anhörung hinausgehenden Abstimmungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger legt die Landesregierung erkennbar großen Wert auf die Zustimmung vor Ort.
Jetzt drängt die Zeit. Es ist nicht mehr mit kleineren Einsparungen getan. Grundlegend neue Weichenstellungen sind erforderlich, sonst besteht die Gefahr, dass der notwendige Prozess der Ausrichtung kommunaler Leistungskraft und kommunaler Leistungen an die haushaltswirtschaftlichen Realitäten nicht mehr steuerbar ist.
Für die Entwicklung des Raums LüchowDannenberg ist es von überragender Bedeutung, eine zukunftsorientierte effiziente Verwaltungsstruktur zu bekommen. Nur mit einer leistungsfähigen kommunalen Selbstverwaltung lassen sich ausgewogene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse schaffen und erhalten.
Nach Auswertung diesbezüglicher Gutachten des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung - NIW - und der Wirtschaftsberatung AG - WIBERA - hat die Landesregierung die Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsansätze und -varianten abgewogen und mit den politisch Verantwortlichen vor Ort diskutiert. In einem solchen offenen Prozess ist es selbstverständlich und notwendig, dass vieles erörtert, manches davon aus guten Gründen aber auch wieder fallen gelassen wird.
Als Ergebnis dieses Analyse- und Kommunikationsprozesses wird die Landesregierung in Kürze einen Gesetzentwurf zur Beratung in den Niedersächsischen Landtag einbringen, der die Bildung einer kreisfreien Samtgemeinde LüchowDannenberg vorsieht. Zu dieser Samtgemeinde sollen der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die bestehenden fünf Samtgemeinden zusammengeschlossen werden. Der Bestand der Mitgliedsgemeinden selbst bleibt unberührt. Allerdings wird der freiwillige Zusammenschluss von Mitgliedsgemeinden gefördert.
Die kreisfreie Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg berücksichtigt die spezifischen Verhältnisse im Bereich Lüchow-Dannenberg als strukturschwachen, bevölkerungsarmen und äußerst dünn besiedelten Raum. Die Mitgliedsgemeinden in unterster kommunaler Ebene werden in ihren Zuständigkeiten sowie Entscheidungsbefugnissen gestärkt. Hierdurch wird zugleich der Anreiz für ehrenamtliches Engagement gesteigert. Das ist mir ganz besonders wichtig. Die Landesregierung sieht in diesem Weg eine auf die besonderen Verhältnisse in Lüchow-Dannenberg zugeschnittene Alternativlösung zur Schaffung flächenmäßig immer größerer kommunaler Einheiten auf unterster Ebene und dem damit einhergehenden Verlust an örtlicher Verbundenheit der Einwohner.
Mit der Bildung der kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg ist grundsätzlich die Zusammenführung der hauptamtlichen Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit den hauptamtlichen Verwaltungen der fünf Samtgemeinden
verbunden. Zusammen mit der allgemeinen Veränderung der Rahmenbedingungen eröffnet sich hieraus ein sukzessive zu realisierendes Einsparpotenzial von etwa 17 Millionen Euro je Haushaltsjahr. Darüber hinaus ist seitens des Landes in Aussicht gestellt, die Bildung einer kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 30 Millionen Euro aus zurückgestellten Mitteln der Strukturkonferenzen zu unterstützen.
Alle kommunalen Vertretungen im Bereich Lüchow-Dannenberg haben sich auf Bitte des Innenministeriums hin grundsätzlich zu dem Reformmodell geäußert. Auf allen drei kommunalen Ebenen überwog die Zustimmung. So haben sich der Kreistag des Landkreises LüchowDannenberg, drei von fünf Samtgemeinderäten und 14 von 27 Mitgliedsgemeinderäten für die Bildung einer kreisfreien Samtgemeinde ausgesprochen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Dehde namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Der Direktor des Instituts für Kommunalrecht der Universität Osnabrück und Verfassungsrechtler Professor Dr. Jörn Ipsen hat in einem Gutachten vom Juni des Jahres dargelegt, dass das Reformmodell der kreisfreien Samtgemeinde LüchowDannenberg mit Verfassungsrecht grundsätzlich vereinbar sei. Die von ihm dabei zur konkreten Ausgestaltung des Reformmodells gegebenen verfassungsrechtlichen Hinweise sind Grundlage bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes. Lassen Sie mich hierzu einige - wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit notwendigerweise unvollständige - Anmerkungen machen.
Das Sonderorganisationsmodell der kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg ist ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft eigener Art und weicht von dem System und den Leitbildern der umfassenden Gemeinde- und Gebietsreform in den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ab.
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat in einem Rechtsgutachten vom 13. Dezember 1989 festgestellt, dass ein vom Gesetzgeber gewähltes Leitbild einer Kommunal- und Gebietsreform der verfassungsrechtliche Maßstab für die Tauglichkeit der einzelnen Neugliederungsmaßnahmen sei. Das Leitbild bewirke jedoch keine starre Bindung
des Gesetzgebers an ein von ihm einmal gewähltes System. Eine solche Bindung gelte insbesondere nicht bei geänderten Verhältnissen, neuen Entwicklungen und Erkenntnissen sowie veränderten Bewertungen maßgeblicher Gemeinwohlaspekte. Der Zusammenschluss von kommunalen Körperschaften zur Samtgemeinde LüchowDannenberg unterliegt nach dieser gutachtlichen Äußerung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes nicht der Bindung an frühere Leitbilder.
Der Abschluss der letzten Reformmaßnahmen liegt inzwischen mehr als 30 Jahre zurück. Zu späterer Zeit erfolgten lediglich Korrekturen. Bereits damals entsprach der Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht dem Leitbild. Seinerzeit wurde das mit der exzeptionellen Zonenrandlage begründet. Diese besteht nunmehr schon seit 15 Jahren nicht mehr. Gleichwohl blieben grundlegende Verbesserungen in der Wirtschaftsstruktur des Bereichs LüchowDannenberg aus. Die bei Abschluss der kommunalen Gebietsreform für notwendig gehaltenen künftigen Unterstützungszahlungen des Landes für den Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinden haben inzwischen ein damals nicht vorgestelltes und heute nicht mehr fortführbares Ausmaß erreicht. Hinzu kommt die besondere Betroffenheit des Bereichs Lüchow-Dannenberg durch die zukünftige demografische Entwicklung.
Ein besonderer Vertrauensschutz wegen vorangegangener Neugliederung besteht für den Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht. Der Landkreis ist im Rahmen der letzten niedersächsischen Kreisgebietsreform nämlich gerade nicht verändert worden. Wollte man auch hierin einen Vertrauensschutz auslösenden Tatbestand sehen, hieße dies, den Vertrauensschutz gegenüber Mehrfachneugliederungen geradezu in sein Gegenteil zu verkehren.
Zur beabsichtigten Auflösung der Samtgemeinden sei in diesem Zusammenhang angemerkt, dass sie weder als eine Gebietskörperschaft zu betrachten noch unmittelbar durch ein Gebietsreformgesetz entstanden sind, sondern freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden darstellen, die als solche keinen eigenen Bestandsschutz genießen. Demgegenüber bleiben Bestand und Gebiet der Mitgliedsgemeinden - bis auf freiwillige Zusammenschlüsse - von vornherein unberührt.
Die zukünftige Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg wird als Gemeindeverband in der Kreisebene alle überörtlichen und bestimmte gemeindliche
Selbstverwaltungsaufgaben haben. Die darin enthaltene Verschränkung von örtlichen Aufgaben und überörtlicher Verwaltungsebene entspricht zwar nicht der allgemeinen verfassungsrechtlichen Formentypik, die zwischen Aufgaben mit relevantem örtlichen Bezug und anderen Verwaltungsaufgaben unterscheidet. Weder verlangt jedoch Artikel 28 des Grundgesetzes, dass die Länder flächendeckend in so bezeichnete Kreise zu gliedern sind, noch lässt sich aus Artikel 57 und Artikel 59 der Niedersächsischen Verfassung ableiten, dass oberhalb der Gemeindeebene zur Erfüllung der überörtlichen Selbstverwaltungsaufgaben noch immer die Kreisebene garantiert ist.
Allerdings besteht in diesem Zusammenhang die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, bei der Zuordnung der örtlichen Selbstverwaltungsaufgaben zu den Mitgliedsgemeinden einerseits und der Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg andererseits den Kernbereich kommunaler Selbstverwaltungsgarantie und darüber hinausgehend diejenigen Grundsätze zu beachten, die das Bundesverfassungsgericht in seiner so genannten RastedeEntscheidung vom 23. November 1988 zum Prinzip der Aufgabenverteilung zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Kreisen bei Aufgaben mit relevantem örtlichen Charakter formuliert hat.
Aus diesem Grunde ist für die Neugliederung im Raum Lüchow-Dannenberg für die Mitgliedsgemeinden eine nach ihrer Leistungsfähigkeit abgestufte Trägerschaft von Selbstverwaltungsaufgaben mit örtlichem Bezug vorgesehen, die weit über den Bestand an Aufgaben einer normalen Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde nach den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung hinausgeht. Als in der Praxis relevante Aufgaben mit örtlichem Bezug werden hiernach von den Mitgliedsgemeinden mit mehr als 3 000 Einwohnern letztlich nur die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz und der Bau und die Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen nicht wahrgenommen.
Als mögliche Alternativen zur Bildung einer kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg sind in den zur Situation des Raumes erstatteten Gutachten und in der Diskussion im Allgemeinen die Zusammenlegung der bestehenden fünf Samtgemeinden zu zwei oder drei Samtgemeinden, die Bildung von zwei oder drei Einheitsgemeinden
Herr Minister, eine Sekunde! - Meine Damen und Herren, es ist ein beständig hoher Geräuschpegel hier im Raum. Ich habe ja nichts dagegen, dass Sie sich unterhalten. Tun Sie das aber bitte draußen! Es handelt sich hier wirklich um einen sehr wichtigen Sachverhalt, wie die Anfragen und die Berichterstattung in den Medien beweisen. Ich wäre deshalb doch sehr dankbar, wenn Sie dem Innenminister und später auch den anderen Kolleginnen und Kollegen zuhören würden. Wenn Sie etwas zu besprechen haben, dann gehen Sie bitte hinaus.
Vielen Dank. - Es geht um die Alternativen, die ich angesprochen habe, und es geht um die Eingliederung des Landkreises Lüchow-Dannenberg in einen oder beide Nachbarlandkreise Uelzen und Lüneburg. Dieses ist erörtert worden. Jede dieser Alternativen ist einzeln oder in Kombination mit einer anderen jedoch nicht in gleicher Weise wie die Bildung der Samtgemeinde LüchowDannenberg geeignet, die Ziele des Gesetzentwurfs zu erreichen.
Das Einsparpotenzial und die zu erwartende Effizienz der Verwaltungsstruktur im Sonderorganisationsmodell kreisfreie Samtgemeinde LüchowDannenberg beruhen in besonderer Weise darauf, dass statt einer Aufgabenerfüllung auf zwei oder drei Verwaltungsebenen grundsätzlich alle Verwaltungsdienstleistungen im Gebiet dieser Samtgemeinde - auch diejenigen der Mitgliedsgemeinden - im Wesentlichen nur von einer dezentral aufgestellten hauptamtlichen Verwaltung erbracht werden. Im Verhältnis dazu beläuft sich etwa das von der Wirtschaftsberatungsgesellschaft WIBERA für die Reduzierung der Zahl der Samtgemeinden auf zwei errechnete unmittelbare Einsparpotenzial nur auf ein Drittel.
spezielle Handlungsbedarf örtlich auf das Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg begrenzt ist. Eine Veränderung des Gebietsbestandes der weitgehend leitbildgerecht gebildeten Nachbarlandkreise Uelzen und Lüneburg - das konnte man heute auch in der Zeitung lesen - bedürfte besonders gewichtiger Gründe, zumal sie sich ihrerseits auf den gesteigerten Vertrauensschutz gegenüber einer weiteren Neugliederung berufen können. Dies gilt umso mehr, als mit jeder dieser Alternativen ein Übergang von außerordentlich hohen Kassenkreditbeständen und anderen Schulden auf die aufnehmenden Landkreise verbunden wäre. Ich erinnere daran, dass im Moment schon 150 Millionen Euro Kassenkredite angefallen sind.
Keine der möglichen Alternativen ist schließlich mit weniger intensiven Eingriffen gerade in die für die Funktionsfähigkeit kommunaler Selbstverwaltung insgesamt so wichtige unterste Gemeindeebene verbunden wie die Bildung der Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg. So wird zwar mit der Auflösung der von den Mitgliedsgemeinden gebildeten Samtgemeinden auch in die Organisationshoheit der Mitgliedsgemeinden eingegriffen. Dies erfolgt jedoch gerade deshalb, um sie selbst in ihrem Bestand erhalten und in ihrer Aufgabenverantwortung und Leistungsfähigkeit wesentlich stärken zu können.
Zu 2: Die Bildung der kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg führt weder unmittelbar zur Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand noch zur betriebsbedingten Kündigung von Tarifpersonal. Vielmehr gehen die Beamtenund Arbeitsverhältnisse des Personals des Landkreises und der Samtgemeinden kraft Gesetzes auf die neue Samtgemeinde über. Es liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der Organe der neuen Samtgemeinde zu entscheiden, wie der notwendige erhebliche Personalabbau in möglichst kurzer Zeit bewältigt werden kann.
Zu 3: Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die von ihr beabsichtigte kommunale Neugliederung im Raum Lüchow-Dannenberg von den beteiligten Kommunen mit großer Mehrheit mitgetragen wir und Gleiches auch für die Bevölkerung insgesamt gilt, die aufgerufen werden wird, sich in Form einer Abstimmung zu dem Neugliederungsvorhaben zu äußern. Daran sehen Sie, welche Bedeutung wir insgesamt dieser Neugliederung beimessen. Es geht nicht nur darum, einen Verwaltungsakt zu vollziehen, sondern es geht vor allen Dingen darum, die Bürgerinnen und Bürger in
der Region mitzunehmen und ihnen zu zeigen, dass dieses eine Chance ist, um kommunale Selbstverwaltung auch noch in Zukunft in LüchowDannenberg wirklich zu betreiben. Angesichts des Schuldenstandes und angesichts der Kassenkredite ist dies seit einiger Zeit nicht nur gefährdet, sondern, wie man fast schon sagen muss, nicht mehr möglich.
Herr Minister, Sie haben darauf verwiesen, dass eine Reihe von Kommunen dem Modell zugestimmt habe, wobei wir sicherlich einig darin sind, dass im Grunde hier nur die Mitgliedsgemeinden relevant sind. 14 Mitgliedsgemeinden haben zugestimmt, und zwar unter einer Reihe von Bedingungen. Eine davon basiert auf der Zusage Ihres Beauftragten, des ehemaligen Regierungsvizepräsidenten Boll aus Lüchow-Dannenberg, die neue kreisfreie Kommune - wie auch immer - werde in das Modellkommunengesetz aufgenommen. Das ist eine Zusage, die Ihr Beauftragter in der Region gemacht hat. Ich wüsste jetzt ganz gern, warum diese Zusage nicht eingehalten worden ist bzw. ob Sie beabsichtigen, das Modellkommunengesetz noch entsprechend zu verändern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Modellkommunengesetz ist ja im Moment in der Beratung. Es ist sicherlich sehr gut geeignet, um nachzuweisen, dass man mit der Flexibilisierung bei Standards zu bürgernahen Lösungen kommen kann. Es ist aber zu keinem Zeitpunkt eine Zusage gegeben worden. Es ist auch gar nicht machbar, das für diesen Bereich mit aufzunehmen. Das wäre jetzt allenfalls Sache des Parlaments. Das Ganze befindet sich ja in der Beratung. Wenn Sie Entsprechendes beantragen, muss man sehen, ob es dafür eine Mehrheit gibt.
Eine Zusage kann es in der erwähnten Form jedenfalls nicht gegeben haben. Ich muss Ihnen auch sagen, wenn man solch eine Neugestaltung vornehmen will und diese von dem Ergebnis der Abstimmung darüber, ob man wirklich zu den Modellregionen gehört, abhängig macht, dann weiß ich nicht, ob man den Ernst der Lage insgesamt erkannt hat. Wie gesagt, es gibt aber die Möglichkeit, diesen Punkt noch während der Parlamentsberatungen einzubringen. Wenn Sie das tun, müssen Sie sehen, dass Sie eine Mehrheit dafür bekommen. Die eben erwähnte Abhängigkeit von dem Ergebnis der Abstimmung kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen.