Protokoll der Sitzung vom 07.10.2005

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch hier: Nein.

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Fragestunde beendet, denn es ist inzwischen 10.23 Uhr.

Wir kommen jetzt zur Fortsetzung von

noch: Tagesordnungspunkt 2: 28. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/2250 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2258 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2259

Über die Ausschussempfehlung zu den Eingaben in der Drucksache 2250, zu denen keine Änderungsanträge vorlagen, haben wir bereits am Mittwoch abgestimmt, sodass wir jetzt nur noch über die streitigen Eingaben abstimmen.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Korter. Sie spricht zu der Petition 2339. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Petentin ist Frau Marianne Mencke, Elternratsvorsitzende der Rudolf-Dießel-Schule in Königslutter. Das ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Zurzeit besuchen 126 Kinder diese Schule. Sie werden in 18 Klassen ganztags betreut. Die Petentin beklagt die unzureichende Versorgung der Schule mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie weist außerdem darauf hin, dass dem Zusatzbedarf der Schule für den Schwimmunterricht und dem Zusatzbedarf für die Betreuung autistischer Kinder nicht annähernd Rechnung getragen wird. Derzeit besuchen zudem nämlich vier Kinder die RudolfDießel-Schule, bei denen kannerscher Autismus diagnostiziert wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen werden mit dem Thema Autismus durch den Spielfilm „Rain Man“ konfrontiert worden sein. Dustin

Hoffmann spielt darin einen Mann, der zeitweilig seiner Umgebung völlig entrückt ist und wirre Sachen von sich gibt. Der kannersche Autismus ist noch schwieriger. Die Kinder sind fast überhaupt nicht ansprechbar, häufig autoaggressiv oder gegenüber ihrer Umgebung aggressiv. Aus der Schule ist mir von einem Kind berichtet worden, dass sich häufig selbst die Haare ausreißt, bis der Kopf blutet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir können uns alle nicht vorstellen, was es heißt, diese schwerstkranken Kinder zu betreuen, und wir können uns kaum vorstellen, welche Kraft den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tag für Tag abverlangt wird. Dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sowieso schon an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gehen müssen, sich nicht noch gleichzeitig um sechs andere Kinder mit sehr hohem Betreuungsaufwand zusätzlich kümmern können und diese auch noch in ihren pädagogischen Fortschritten fördern sollen, können wir uns vorstellen.

Das Kultusministerium schreibt in seiner Stellungnahme, die Schule hätte den besonderen Förderbedarf für die autistischen Kinder mit einem pädagogischen Konzept anmelden und genehmigen lassen müssen, und ein solches Konzept liege nicht vor. Ich habe andere Informationen. Die Rudolf-Dießel-Schule hat meines Wissens letztmalig am 18. Februar dieses Jahres ein pädagogisches Konzept bei der Landesschulbehörde eingereicht. Das sollte Ihr Haus noch einmal prüfen, Herr Minister.

Der zweite Punkt ist die unterrichtsbegleitende Betreuung. Die Schule hat 16 pädagogische Mitarbeiter. Das Kultusministerium geht in seiner Stellungnahme noch von den Verhältnissen des letzten Schuljahres aus, in dem es 16 Klassen gab. Das Ministerium errechnet auf dieser Grundlage eine Versorgung von 108,1 %. Wie bei 16 Mitarbeiterinnen, die ganztags gleichzeitig 16 Klassen betreuen müssen, über 100 % herauskommen sollen, muss man mir erst einmal vorrechnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir die Statistik beiseite. An der Schule existieren jetzt, im neuen Schuljahr, 18 Klassen. Daraus ergibt sich ein Bedarf von 648 Stunden pro Woche. Tatsächlich stehen der Schule aber nur 544,7 Stunden von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung; das sind nach meiner Rechnung 84 % und nicht 108 %.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wir reden hier über zum Teil schwerstbehinderte Kinder, wir reden über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die größten Belastungen ausgesetzt sind und die Großartiges mit diesen Kindern leisten, um auch bei ihnen Fortschritte zu erzielen, die wir nicht gefährden wollen. Wir reden über Eltern, die die besonderen Herausforderungen, vor die sie ein geistig behindertes und schwerstbehindertes Kind gestellt hat, bravourös meistern. Diese Menschen haben unsere Unterstützung verdient. Sie müssen von uns erwarten können, dass wir für eine vernünftige personelle Ausstattung an Förderschulen sorgen und dass die Vorgaben des Erlasses vom August 2002 wenigstens annähernd erfüllt werden. Genau das tun wir im Moment nicht, und die Rudolf-Dießel-Schule ist beileibe kein Einzelfall.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, nach einvernehmlichen zustimmenden Vorgesprächen mit allen schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen in diesem Hause möchte ich die Eingabe noch einmal in den Kultusausschuss zurücküberweisen. Ich bitte Sie um Unterstützung für dieses Ansinnen, weil sich die aktuelle Situation verändert hat und wir die Situation noch einmal so beraten sollten, dass es zu einer Verbesserung für die Kinder und für die Mitarbeiter und Pädagogen an dieser Schule kommt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Zu der gleichen Eingabe möchte der Kollege Albrecht sprechen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Korter, ich bin etwas erstaunt, dass Sie zu dieser Eingabe so lange Ausführungen gemacht haben; denn, wie Sie eben am Ende ausgeführt haben, haben wir uns schon gestern und dann auch heute Morgen fraktionsübergreifend geeinigt, diese Eingabe an den Ausschuss zurückzuüberweisen. Vor diesem Hintergrund waren Ihre ausführlichen Einlassungen im Prinzip überflüssig.

Auch wir sind der Meinung, dass wir vor dem Hintergrund der veränderten aktuellen Situation an der Rudolf-Dießel-Schule im Kultusausschuss neu nachdenken sollten. Wir haben zu dem Thema

„Autismus“ ja auch eine sehr gute Anhörung gehabt, die wir noch auswerten wollen. Insofern sind wir der Meinung, dass wir im Ausschuss noch einmal über diese Eingabe beraten sollten. Wir sind einverstanden, sie zurück zu überweisen.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Nun kommt Herr Kollege Bartling.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Eingaben 2283 und 1991. In beiden Fällen geht es um Zivilbeschäftigte bei Polizeidienststellen. Ich beantrage für die SPDFraktion, beide Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wir sind der Auffassung, dass man Wege suchen sollte, diesen seit langen Jahren bei der Polizei beschäftigten Bediensteten eine Beschäftigung zu ermöglichen.

Ich muss mich dazu selbst zitieren. Als wir im Oktober 2004 dieses Thema im Landtag behandelt haben, habe ich zum Ausdruck gebracht:

„Allein bei der Polizei in Niedersachsen sind von diesem Erlass“

- dem Erlass des Finanzministers, auf dem diese Maßnahme beruht

„200 Bedienstete betroffen. Zum Teil sind die Verträge bereits ausgelaufen. Von dieser Maßnahme betroffenes Tarifpersonal nimmt seit Jahren wichtige polizeiliche Aufgaben wahr. Ein ganz entscheidender Gesichtspunkt dabei ist, dass 80 bis 90 % dieses Personals Frauen sind. Hier muss ein geschlechtsspezifischer Aspekt berücksichtigt werden.“

Schon damals hatten wir den Wunsch, dass die Landesregierung den Versuch unternimmt, die langjährigen Tarifangestellten bei der Polizei auch weiterhin zu beschäftigen.

Heute reden wir über zwei Einzelfälle, meine Damen und Herren. Damals hat uns eine große Polizeigewerkschaft eine Fülle solcher Einzelfällen dargestellt. Die beiden Personen, um die es heute geht, sind ein Teil davon. Deswegen noch einmal die Bitte an die Mehrheitsfraktionen, diese Einga

ben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Zur einer ähnlichen Problematik will Herr Kollege Schrader etwas sagen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche ebenfalls zu der Eingabe 1991. Herr Kollege Bartling, Sie haben es schon in Ihrem Wortbeitrag angedeutet: Wir hatten damals die gleichen Probleme. Ich habe zu dieser Eingabe seinerzeit im Ausschuss vorgetragen und beantragt, sie für erledigt zu erklären. Das ist auch so beschlossen worden.

Ich möchte den Fall kurz aufgreifen. Die Petentin ist seit 1998 als Angestellte bei der Polizei beschäftigt und hat seitdem - bis zum 30. Juni 2005 13 befristete Verträge erhalten, davon acht - ich habe mich noch einmal genau erkundigt - in der Zeit vom März 1998 bis zum 1. April 2003. Ich möchte das nicht noch einmal aufgreifen. In der Tat ist es so: Wir haben die Möglichkeit, diese Angestellten in die Arbeitslosigkeit zu schicken, oder die Verträge, die leider nur befristet sein können - im Fall der Eingabe 1991 bis zum 31. Dezember 2006 -, zu verlängern. Darum hatte ich dafür plädiert, die Eingabe für erledigt zu erklären. Diesen Antrag stelle ich auch heute. - Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor.

Ich stelle zunächst Einvernehmen darüber fest, dass die Eingabe 2339 in den Kultusausschuss zurücküberwiesen wird.

Wir kommen dann zur Abstimmung über die anderen Eingaben.

Ich lasse zunächst über die Eingabe 2070, Lernmittelausleihe, abstimmen. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, sie der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den

bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen demzufolge zu der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses, die Einsenderin der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen zu der Eingabe 2283, Beschäftigung bei einer Polizeiinspektion. Dazu liegen gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor, sie der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Die Änderungsanträge sind abgelehnt.

Wir kommen zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, die Einsenderin der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen zu der Eingabe 2389, Versetzung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, den Einsender der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen zu der Eingabe 1991, Beschäftigung bei der Polizei; hier: Einstellungsstopp. Dazu liegen zwei gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist abgelehnt.

Wir kommen zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, diese Eingabe für erledigt zu erklären. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren, wir haben damit auch diesen Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Gaspreise wirkungsvoller kontrollieren und begrenzen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2232

Zur Wort gemeldet hat sich der Kollege Hagenah. Bitte schön!