Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Graschtat, was lange währt, wird bekanntlich gut. Deshalb zeigt auch der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP den richtigen Weg auf. Ihren Antrag haben wir im Mai ausreichend diskutiert. Sie haben hier nichts Neues darstellen können. Von daher gesehen braucht man sich damit überhaupt nicht zu befassen.

Wir haben in der Bundesrepublik leider das Problem, dass eine gewisse Auszehrung an jungen Wissenschaftlern zu verzeichnen ist, die, weil sie bessere Bedingungen finden, ins Ausland, in die Wirtschaft und nicht in die Grundlagenforschung oder, wenn es sich um Ärzte handelt, in die Kliniken gehen; dort ist es eklatant. Wir sprechen mittlerweile vom Ärztemangel. Mittlerweile ergreifen 50 % der Absolventen keinen ärztlichen Beruf. Das, so muss ich sagen, gibt wirklich sehr zu denken.

Die Attraktivität des wissenschaftlichen Berufes muss einfach steigen. Wir wollen unsere jungen Wissenschaftler im Lande halten und international wettbewerbsfähig bleiben oder überhaupt die Wettbewerbsfähigkeit wieder erlangen; denn die Klagen der Hochschulrektorenkonferenz sind groß, dass wir die jungen Wissenschaftler nicht in unserem Lande halten können, weil die Angebote aus dem Ausland teilweise deutlich besser sind.

Es wird schon seit vielen Jahren von verschiedenen Seiten eine Änderung des Tarifrechts gefordert, selbstverständlich auch von der Hochschulrektorenkonferenz, die den Belangen des Wissenschaftsbereiches selbstverständlich Rechnung tragen muss. Das ist eine alte Forderung, die schon viele Jahre zurückliegt. Dem muss man nun endlich Rechnung tragen.

Bei den Hochschulen und Forschungsbereichen handelt es sich nun eben nicht um klassische

Dienststellen, sondern diese wissenschaftlichen Einrichtungen befinden sich in einem ständigen Wandel; denn Forschung bringt das nun einmal mit sich. Dies muss in einem Wissenschaftstarifvertrag abgebildet werden.

Für die Hochschul- und Forschungsbereiche ist gerade im internationalen wissenschaftlichen Wettbewerb eine besondere Flexibilität im Bereich der Vergütungen erforderlich. Es gibt nun einmal Projekte, die sechs Monate dauern. Aber es gibt auch solche, die drei oder fünf Jahre dauern, und sogar solche, die 20 Jahre dauern. Es muss einfach möglich sein, darauf zu reagieren. Deshalb unterliegen diese Forschungsaufgaben gewissen aufgabenorientierten Veränderungen und benötigen daher ein adäquates Vergütungssystem.

Bedauerlicherweise führen die derzeit geltenden unflexiblen Tarifregelungen zu einer unwirtschaftlichen Nutzung der den Einrichtungen bereitgestellten Mittel. Es muss nun einmal gemeinsame Entgelt- und Manteltarifverträge für die Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen geben. Nur so können die Effektivität und die Effizienz der wissenschaftlichen Einrichtungen erhöht werden. Deshalb braucht dieser Bereich ein eigenständiges Tarifwerk, welches den neuen Anforderungen an die Wissenschaft angemessen ist und angepasst werden kann. Daher ist eine bloße Übernahme des TVöD oder sogar des BAT völlig kontraproduktiv; das kommt für uns nicht in Betracht.

Ein eigenständiger Wissenschaftstarifvertrag muss folgenden drei wesentlichen Besonderheiten Rechnung tragen: erstens aufgabenorientierte Möglichkeiten zu Dauer und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Arbeitszeiten, zweitens Lockerung beim Kündigungsschutz und drittens flexible Ausgestaltungsmöglichkeiten zum Nebentätigkeitsrecht. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen benötigen zudem eigene, wissenschaftsadäquate Tarifregelungen, die einheitlich für das gesamte Personal und damit für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter Anwendung finden. Nur so können wir der funktionalen Einheit der Organisationseinrichtungen im Wissenschaftsbereich, die eben von Verwaltungseinrichtungen abweichen, und ihrem Personal gerecht werden.

Der Hochschulbereich hat ganz besondere Erfordernisse. Diesen Erfordernissen kann nur ein eigenständiger Wissenschaftstarifvertrag Rechnung

tragen. Deshalb bitten wir die Landesregierung mit unserem Entschließungsantrag, sich im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten weiterhin für einen angemessenen Wissenschaftstarifvertrag einzusetzen. Ein solcher Vertrag würde letztlich den Wissenschaftsstandort Deutschland und natürlich insbesondere Niedersachsen nachhaltig fördern. Ob Einzelverträge, wie es der Marburger Bund oder die Unikliniken in Baden-Württemberg gemacht haben und die TdL - ich sage einmal: - außen vor lassen, langfristig tatsächlich erfolgreich sind, wird sich zeigen. Ich bin gespannt, zu welchem Abschluss der Finanzminister, der der Vorsitzende der TdL ist, kommen wird. Ich meine, wir sind auf dem richtigen Weg. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Als Nächstem erteile ich Herrn Roland Zielke von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten drei Anträge. Der älteste im Plenum diskutierte Antrag - der der SPD-Fraktion - hatte seinerzeit einen akuten Anlass. Mit dem Trojanischen Pferd des Wissenschaftstarifvertrags wollten ver.di-nahe Kreise noch einmal versuchen, die öffentlichen Arbeitgeber, also Bund, Länder und Gemeinden, in den gemeinsamen Käfig des TVöD zu sperren.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Wegen der erwarteten und der dann auch so eingetretenen Nachgiebigkeit des Bundes und der Kommunen versprach man sich davon ein leichteres Spiel als mit den widerspenstigen Ländern allein. Nun ist der TVöD mittlerweile zwischen Bund und Kommunen auf der einen Seite und den Gewerkschaften auf der anderen Seite geschlossen und in Kraft getreten. Die Länder haben sich separat gehalten und verhandeln weiter. Damit gibt es keinen Einheitstarifvertrag, und aus dem Antrag der SPD-Fraktion ist die Luft ein bisschen heraus, auch wenn der Landesvorsitzende von ver.di, Herr Denia, in der Presse gerade radikale Streiks für den gesamten Herbst für den Fall angekündigt hat, dass Niedersachsen den TVöD nicht doch noch nachträglich übernehmen würde.

Der Antrag der Fraktion der Grünen ist zwar weniger ver.di-lastig, aber trotz vieler allgemeiner Ziel

beschreibungen, denen jeder zustimmen wird, in etlichen Konkretisierungen unausgewogen. Da heißt es zwar:

„Gerade langfristig angelegte Forschung und kritische Wissenschaft braucht eine Balance von Flexibilität und Sicherheit...“

Aber wie verträgt sich diese langfristige Sicherheit mit der lapidaren, auch nicht minimal relativierten Forderung ein paar Zeilen darunter - ich zitiere wieder - „Es ist notwendig, den Beamtenstatus in der Wissenschaft abzuschaffen“? Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit heißt jedenfalls für uns, den Beamtenstatus als eine unter vielen Gestaltungsmöglichkeiten von wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen zu nutzen.

Aus einem ganz anderen Grund ist allerdings auch der Antrag der Grünen von der Zeit überholt. Nach den Vereinbarungen zur Föderalismusreform, an denen die Grünen, da sie weder in der zukünftigen Bundesregierung noch in irgendeiner Landesregierung vertreten sind, logischerweise keinen Anteil haben, ist Bildung und damit auch ein Wissenschaftstarifvertrag Sache der Länder. Der Bund ist weniger vonnöten denn je. Insofern ist Ihre Forderung nach Beteiligung des Bundes Schnee von gestern.

(Beifall bei der FDP)

Unser eigener Antrag - da kann ich mich ganz kurz fassen - führt die Angelegenheit, d. h. adäquate Regelungen im Wissenschaftsbereich, sachorientiert auf das Wesentliche zurück, ohne das Verhandlungsmandat der Länder unter der Führung unseres Ministers unsinnig einzuengen. Ich bin davon überzeugt: Wenn in Berlin etwas Ruhe eingekehrt sein wird, werden wir bald zu guten Lösungen für alle Landesbediensteten und speziell auch für die Wissenschaftler kommen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Alice Graschtat [SPD]: Was sagt denn die Landesregierung? - Kein Minister!)

Wir kommen damit zur Abstimmung.

Zunächst zur Abstimmung zu c): Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen damit zur Abstimmung zu a) und b): Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist anderer Meinung? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war wiederum die Mehrheit. Dann ist so entschieden worden.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 14.

(Zuruf von der SPD: Über b) wurde nicht abgestimmt! - Unruhe)

- Können wir noch einen Moment Ruhe bewahren? Sie müssen die Beschlussempfehlung lesen, meine Damen und Herren. Die Nr. 2 der Beschlussempfehlung lautet - ich zitiere das, was Frau Bührmann als Ausschussvorsitzende hier empfohlen hat -: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt dem Landtag, erstens den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP unverändert anzunehmen und zweitens die Anträge der Fraktion der SPD in der Drucksache 1908 und der Fraktion der Grünen in der Drucksache 1969 abzulehnen. Es ist also ordnungsgemäß über alles abgestimmt worden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 14: Einzige (abschließende) Beratung: Chancen der Kooperation nutzen - Naturpark Lüneburger Heide weiterentwickeln! Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1606 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses Drs. 15/2291

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme in geänderter Fassung.

Ich erteile dazu Herrn Andreas Meihsies, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein gemeinsamer Antrag, der intensiv

beraten wurde und heute zu einem guten Ende mit dem Beschluss aller Fraktionen führt.

Meine Damen und Herren, seit fast 100 Jahren engagieren sich zahlreiche private Personen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Lüneburger Heide, einer Kulturlandschaft mit besonderem und einzigartigem Charakter. Ich möchte einen kleinen Griff in die Historie wagen: Angefangen hat alles mit dem Egestorfer Pastor Wilhelm Bode - Herr Bode, vielleicht ein Vorfahre von Ihnen -, der den Totengrund vor einer Besiedlung mit Wochenendhäusern im Jahre 1906 bewahrt hat. Das private Engagement setzte sich in den 50erJahren mit dem Hamburger Kaufmann Alfred Töpfer, der eine Stiftung einrichtete, und der Gründung des Vereins Naturpark e. V. fort, der eine besondere Bedeutung in diesem ganzen Verfahren hat.

Meine Damen und Herren, auch heute werden wir wieder privates Engagement unterstützen. Heute werden wir mit unserem gemeinsamen Antrag den Kommunen und Akteuren in der Heideregion ein positives Signal senden.

Meine Damen und Herren, wir Grünen sehen Naturparke grundsätzlich als ein Instrument für die Entwicklung und nicht für die Behinderung einer Region an. Wir unterstützen den fast zweijährigen Prozess aller Aktiven vor Ort, der dazu führen soll, dass der Naturpark Lüneburger Heide erweitert wird. Wir wollen die Heideregion touristisch weiterentwickeln. Wir wollen den Kultur- und Erholungsraum Lüneburger Heide für seine Bewohnerinnen und Bewohner und die Besucher im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sichern. Wir wollen darüber hinaus, dass eine natur- und landschaftsverträgliche Wertschöpfung durch innovative Tourismusprojekte in dieser Region stattfinden kann. Darüber hinaus ist es uns wichtig, die Region bei ihrem Bemühen zu unterstützen, im Wettbewerb mit anderen Tourismusregionen eine gute Position einnehmen zu können. Das wird für die Zukunft ausschlaggebend und wichtig sein.

Meine Damen und Herren, das Thema „Pferdeland“, das die CDU in der Vergangenheit hier eingebracht hat, spielt in diesem ganzen Prozess eine besondere Rolle. Das Reiterzentrum Luhmühlen, das einige von Ihnen sicherlich kennen, spielt hierbei eine große Rolle.

Meine Damen und Herren, Ferien auf dem Bauernhof mit der Zielgruppe junger Familien sind für

uns ein besonderes Thema. Wir wollen insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Tourismusbereich und des demografischen Wandels darüber nachdenken, wie auch der Tourismusbereich stärker über neue Zielgruppen nachdenken kann.

Gutes Marketing, guter Service vor Ort müssen unsere Landesinitiative an dieser Stelle begleiten und unterstützen. Ich bin mir sicher, dass die Akteure vor Ort diesen Prozess dementsprechend begleiten werden.

Meine Damen und Herren, abschließend: Am 12. Januar 2006 wird auf einer Regionalkonferenz in Behringen das abgestimmte Gutachten aller Akteure vorgestellt und präsentiert werden. Das über LEADER+ und die drei beteiligten Landkreise Soltau-Fallingbostel, Lüneburg und Harburg finanzierte Gutachten soll die zukünftige Gebietskulisse benennen, einen Vorschlag für eine Organisationsstruktur vorlegen und Aufgabenverteilungen definieren. Das ist dann der letzte Baustein für die Erweiterung des Naturparks Lüneburger Heide. Meine Damen und Herren, im Jahre 2006 werden wir das Jahr der europäischen Naturparke feiern. Wir sind mit dem Naturpark Lüneburger Heide gut aufgestellt.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle kurz und knapp ein Dankeschön an alle Beteiligten und die Fachreferenten in den einzelnen Fraktionen, die dazu beigetragen haben, dass wir heute diesen Antrag gemeinschaftlich beschließen können. Ich bedanke mich für die Unterstützung und wünsche eine gute Beratung in den Kommunen. - Danke sehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Nächster Redner ist Herr André Wiese für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Wiese, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind ein wenig in Zeitverzug. Der Kollege Meihsies hat vieles von dem angesprochen, was an diesem Antrag unstreitig ist. Es hat wenig Sinn, das im Einzelnen zu wiederholen. Die meisten bzw. alle von Ihnen kennen die Lüneburger Heide und auch das hier betroffene Gebiet. Der Bekanntheitsgrad ist über Niedersachsen hinaus fast ein