Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind ein wenig in Zeitverzug. Der Kollege Meihsies hat vieles von dem angesprochen, was an diesem Antrag unstreitig ist. Es hat wenig Sinn, das im Einzelnen zu wiederholen. Die meisten bzw. alle von Ihnen kennen die Lüneburger Heide und auch das hier betroffene Gebiet. Der Bekanntheitsgrad ist über Niedersachsen hinaus fast ein
malig groß. Wir haben eine ganz besondere Situation mit dem Verein Naturschutzpark, der sich im dortigen Bereich als einer der ältesten Naturschutzverbände Deutschlands in vorbildlicher Weise um Erhalt und Pflege von Natur und Landschaft kümmert. Wir haben touristische Anziehungspunkte, die heute schon eine hohe Attraktivität haben, wie beispielsweise der Wildpark Lüneburger Heide in Nindorf und das schon angesprochene Reiterzentrum in Luhmühlen mit allem, was dort dazugehört.
Es geht in einer solchen Region natürlich auch darum, über die Region hinaus Positives für das Land Niedersachen dadurch zu erreichen, dass man auf Stärken aufbaut, aber durchaus auch neue Wege geht und Chancen für die Zukunft nutzt. Dem dient dieser Antrag.
Dieser Antrag ist in erster Linie eine Unterstützung für die Handelnden vor Ort: Kommunen, Private, Verbände, alle, die dort eingebunden sind. Denn alles, was in dem Antrag genannt ist, ist nicht durch direktive Beschlüsse aus Hannover zu organisieren, sondern nur von unten aus der Region.
Dieser Antrag soll deutlich machen, wie wichtig es uns als Niedersächsischer Landtag ist, dass sich in der Region etwas bewegt. So wie sich die Akteure vor Ort langsam, aber sicher zusammenfinden, so haben sich im Laufe der Beratungen auch alle Fraktionen des Landtages zusammengefunden. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir uns hierbei auf die Unterstützung des Landes verlassen können.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang noch einmal herzlich für eine Entscheidung des Landes bedanken, die uns vor Ort in der täglichen Diskussion über diese Naturparkerweiterung sehr stark unterstützt hat, nämlich die Entscheidung im JuniPlenum, den § 34 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes hinsichtlich der Voraussetzungen für Naturparke zu verändern. Gerade in dieser Region haben Gemeinden durch den unbestritten hohen Wert der Natur und der Landschaft bereits jetzt einen erheblichen Anteil an Flächen, die unter Schutz stehen. Wenn wir das wissen und gleichzeitig über eine Naturparkerweiterung diskutieren, dann sind wir alle miteinander aufgefordert, zu verhindern, dass die reizvolle und schützenswerte Umgebung gegen die Interessen der dort lebenden Menschen ausgespielt wird. Dabei hilft die Neure
gelung, die wir im Juni beschlossen haben, speziell in unserem Bereich sehr stark. Wenn es dort jetzt schon aufgrund von Naturschutzund Landschaftsschutzbestimmungen schwierig wird, kleine Gewerbegebiete für örtliche Handwerker zu erweitern, ist es verständlich, dass es vereinzelt in der Region auch die Sorge gibt, eine Naturparkerweiterung könne möglicherweise ein Einfallstor sein, um sozusagen durch die Hintertür weitere Auflagen und Restriktionen durchzusetzen. Das ist augenscheinlich nicht beabsichtigt. Das war, lieber Minister Sander, ein ganz wichtiges Signal an die Region und an die Skeptiker in diesem Bereich. Dafür noch einmal herzlichen Dank!
Für uns wird wichtig sein, dass wir Hilfe geben, Vorbehalte zu überwinden, und den Prozess vor Ort unterstützen, aber nicht durch Druck, sondern durch Argumente. Wer häufig mit den Menschen aus dieser Region zu tun hat, der kennt die positive Charaktereigenschaft des sturen Heidjers, der immer ein bisschen energisch reagiert, wenn von außen jemand kommt, der glaubt, ihm erklären zu können, wie es vor Ort am besten aussehen würde. Wir müssen den Dialog mit den Menschen vor Ort führen und durch Argumente überzeugen. Dem dient dieser Antrag; denn das ist ein Unterstützungsantrag. Die reine Erweiterung des Naturparks, wenn sie durch den eigenen Willen der beteiligten Gemeinderäte zustande kommt, ist zunächst einmal ein rein formeller Akt. Eine solche Entscheidung bietet nach unserer und auch nach meiner persönlichen Einschätzung mehr Chancen als Risiken und sollte deshalb ergriffen werden. Wir werden unterstützen und nicht bevormunden. Die Freiheit, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, muss allerdings in der Region bleiben. Ich bin davon überzeugt, dass die örtlichen Akteure diese Freiheit nutzen werden, und bitte in diesem Sinne um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.
so viel Wichtiges und Richtiges gesagt, dass ich meinen Beitrag kurz und knapp halten möchte. Mit unserer gemeinsamen Entschließung - das war zugegebenermaßen keine leichte Geburt - geben wir ein wichtiges Signal in die Region.
Herr Kollege Meihsies, Sie haben die Historie des Naturschutzparks Lüneburger Heide zu Recht schon ausgeführt. Er wurde 1909 gegründet und in den 20er-Jahren endgültig als Naturschutzpark etabliert. Die Naturparke haben ja für Niedersachsen insgesamt eine ganz besondere Bedeutung. Das erwähne ich vor allem für diejenigen, die nicht im Umweltbereich tätig sind. Die zwölf Naturparke bedecken eine Fläche, die immerhin halb so groß wie Schleswig-Holstein ist. Insofern war es auch sehr richtig, dass die Landesregierung die Förderung dieser zwölf Naturparke wieder aufgenommen hat, und ich bin froh, dass das in der Entschließung auch begrüßt und unterstützt wird.
Die Landesregierung wird durch den Entschließungsantrag gebeten, die Region vor Ort zu unterstützen. Wie Herr Kollege Wiese zu Recht gesagt hat, müssen die Impulse von vor Ort kommen. Anders kann es nicht funktionieren. Einen ersten Beitrag zur Unterstützung hat der Niedersächsische Landtag in seiner Plenarsitzung im Juni durch die Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, insbesondere in § 34, geleistet. Dadurch wurden einige bürokratische Hemmnisse beiseite geräumt.
Ein attraktiver Naturpark Lüneburger Heide ist für die Region, so scheint es mir jedenfalls, von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Wenn im Einzelfall Schwierigkeiten eventuell auch rechtlicher Natur auftreten, dann wird die Landesregierung, so hoffe ich, unbürokratisch weiterhelfen. Das sollte das Signal dieses Antrages sein. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stärkung der regionalen Identität ist ein Thema, welches von immer mehr Menschen in der Region Lüneburg und in der Lüneburger Heide als bedeutsam angesehen wird. Dies wird auch durch die Einladung zu einem Gründungstreffen „Förderkreis
Welterbe Lüneburg“ deutlich, das heute gegen 18 Uhr in Lüneburg stattfindet. Obwohl Bernd Althusmann und ich und auch Jens Kaidas leider nicht teilnehmen können, stehen wir voll hinter dieser Initiative.
Viele Menschen in der Lüneburger Heide sowie Vertreter von Vereinen, der Wirtschaft und der Kommunen haben in den letzten Jahren gemeinsam ein regionales Entwicklungskonzept erarbeitet, welches die Chancen und Möglichkeiten einer Ausweitung des Naturparks Lüneburger Heide zum Ziel hat.
Dass wir parteiübergreifend heute zu einer einvernehmlichen Beschlussfassung kommen, wird von allen Beteiligten in der Region Lüneburger Heide ausdrücklich begrüßt. Hierdurch unterstützen wir alle die Überlegungen der Kommunen, den bestehenden Naturpark Lüneburger Heide auszuweiten, und wir stärken gemeinsam die regionale Kooperation, die Lüneburger Heide als touristische Marke weiter zu etablieren. Die Region möchte dies, und die Heidjer haben unsere Unterstützung erwartet.
Unser gemeinsamer Beschluss sorgt mit dafür, dass auch die Landesregierung den Prozess der Erweiterung des Naturparks unterstützt und in die Umsetzung mit eingebunden wird. Dies ist der Wunsch der Region, den wir gemeinsam erfüllen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir uns einig sind und parteiübergreifend diesen Beschlussvorschlag unterstützen werden und weil meine Vorredner bereits alles gesagt haben, möchte ich Sie nicht durch weitere Wiederholungen langweilen. Ich höre jetzt auf. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße die Initiative des Landtages, durch einen einstimmigen Beschluss insbesondere diesen Naturpark zu fördern, der für Niedersach
sen vom Namen und von der Geschichte her die größte Bedeutung hat. Ich freue mich besonders, dass diese Unterstützung einstimmig erfolgt. Diese Landesregierung hat den Naturparken wieder den Stellenwert gegeben, den sie über Jahrzehnte hatten, indem wir auch in eine Förderung hineinkommen.
Meine Damen und Herren, wenn wir den Nachhaltigkeitsgedanken weiter forcieren wollen, dann sind wir auf dem richtigen Weg. Herr Meihsies, ich finde es besonders anerkennenswert, dass Sie im Zusammenhang mit der Wertschöpfung der Naturparke nicht nur den reinen Naturschutzaspekt, sondern auch alle anderen Bereiche mit genannt haben. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir gemeinsam weiterkommen. Wenn es nicht der vorletzte Tagesordnungspunkt wäre, könnten wir bei so viel Übereinstimmung sogar das HermannLöns-Lied anstimmen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Auch hier hat die Beschlussempfehlung des Ausschusses zwei Teile.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann war das einstimmig.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich ebenfalls um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Dann ist auch hierüber einstimmig befunden worden.
Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: Benachteiligung von Frauen bei Ersatzfreiheitsstrafen sofort beenden! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2176 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/2292
Wir kommen zur Beratung. Ich erteile Frau Elke Müller von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Frau Müller!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir jetzt einfach machen und die Rede vom letzten Mal erneut vorlesen. Es ist nämlich so, wie in unserem Antrag beschrieben: Diese Landesregierung behandelt Frauen mit Ersatzfreiheitsstrafen anders, nämlich schlechter als Männer in der gleichen Situation. Das konnte auch im Fachausschuss nicht widerlegt werden. Nach wie vor will die Justizministerin überhaupt nicht begreifen, dass sie nicht verfassungskonform handelt. Sie, Frau Heister-Neumann, merken ja noch nicht einmal, dass es auch psychologisch ein großer Unterschied ist, ob man - oder besser gesagt: ob Frau - in eine offene oder in eine geschlossene Anstalt geladen wird.
Im Unterausschuss haben Sie die gleichen schwachen Argumente vorgebracht wie hier im Plenum. Damit können Sie nun wirklich niemanden überzeugen. Sie argumentieren, im offenen Männervollzug gebe es besonders abgesicherte Abteilungen, in denen die Überprüfung der Inhaftierten stattfinde. In der offenen Vollzugsanstalt für Frauen in Vechta-Falkenrott gibt es auch ein Haus, das sicherer ist als die anderen. Dort können die Überprüfungen vorgenommen werden. Sie scheinen allerdings der Ansicht zu sein, dass die Sicherheit dieses Hauses Ihren Ansprüchen nicht genügt. Nun frage ich Sie: Was sind das eigentlich für überzogene Sicherheitsansprüche gegenüber Frauen, die nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind? Offensichtlich halten Sie Frauen fälschlicherweise für besonders gefährlich und gewalttätig. Dass Sie Frauen wegen ihrer vielen Drogendelikte für extrem labil halten - -
Dass Sie Frauen wegen der Drogendelikte für extrem labil halten, ist Ihr Hauptargument dafür gewesen, dass Sie Frauen überwiegend in den geschlossenen Vollzug schicken. Das ist kein Argument; das ist eine Ausrede. Männer und ihre sehr häufigen Alkoholprobleme sind auch nicht gerade ein Zeichen für Stabilität. Trotzdem werden sie im niedersächsischen Vollzug anders behandelt als Frauen. Von der Verfassung her ist das nicht zulässig.
Meine Damen und Herren, natürlich sind Männer und Frauen vor jedem Gericht gleich. Ich habe in den letzten Wochen mit einer ganzen Reihe von Richtern über diese Ungleichbehandlung von Frauen im Vollzug gesprochen. Alle Richter haben mir gesagt: Wenn wir jemanden nur zu einer Geldstrafe verurteilen, dann tun wir das sehr bewusst. Wir wissen auch, dass es in dem einen oder anderen Fall doch zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt. - An den geschlossenen Vollzug denken die Richter dabei aber nicht. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Richter haben Ihren Einweisungs- und Vollstreckungsplan mit Verblüffung und zum Teil mit Erschrecken zur Kenntnis genommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Recht wir mit unserem Vorwurf der Ungleichbehandlung haben, sieht man auch an Zahlen, die aus dem Hause der Justizministerin stammen. Frauen, die wegen der Nichtbezahlung ihrer Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen, gehen in Niedersachsen nur zu 12 % in den offenen Vollzug. Männer in der gleichen Situation verbüßen diese Strafen allerdings zu sage und schreibe 60 % im offenen Vollzug. Das heißt, fünfmal mehr Männer verbüßen ihre Ersatzfreiheitsstrafe im offenen Vollzug. Das ist ein gravierender Unterschied zu den verschwindend geringen 12 % der Frauen. Das kann man mit Labilität nicht erklären. Das ist ganz deutlich eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.
Frau Heister-Neumann, ich verspreche Ihnen, dass die erste Frau mit einer Ersatzfreiheitsstrafe, die dagegen klagt, die volle Unterstützung meiner Fraktion finden wird.