Ich kann Ihnen den Hinweis nicht ersparen: Auch da haben Sie voll daneben gegriffen. Die betreffenden Betriebe sind vom Landkreis Cloppenburg exakt nach den Vorgaben des EU-Rechts überwacht worden. In dem zugelassenen Zerlegungsbetrieb war täglich ein amtlicher Tierarzt für ca. zwei Stunden anwesend. Der ausschließlich als Lagerbetrieb und für den inländischen Verkehr geführte Betrieb in Lastrup wurde nach dem Prinzip der risikoorientierten Überwachung zwar mit geringerer Häufigkeit, aber sehr wohl mit unangekündigten Kontrollen überwacht.
Der Betrieb in Lastrup ist vom Landkreis Cloppenburg am 5. Januar 2005 im üblichen Überwachungsgeschehen überprüft worden. Dabei wurden keine Besonderheiten festgestellt, die über das dort zulässige Lagern von Waren hinausgingen. Angeordnet wurde die Beseitigung von geringfügigen Mängeln, die die Ordnung im Betrieb betrafen. Bei der Nachkontrolle am 3. März 2005 waren diese Mängel beseitigt und sonstigen Auffälligkeiten nicht gegeben.
Die nächste routinemäßige Kontrolle war für Oktober 2005 vorgesehen. Dies entspricht unter Beachtung der ausschließlichen Lagertätigkeit des Betriebes dem von der EU vorgesehenen Prinzip der Risikoorientierung bei der Festlegung der Überwachungsfrequenz.
Nachdem der Landkreis Cloppenburg den Hinweis auf einen illegalen Warenverkehr zwischen den Betriebsstätten in Lastrup und Lindern, auf das InVerkehr-Bringen von verdorbenem Geflügelfleisch sowie die Anreicherung von Geflügelfleisch mit Fremdwasser zeitgleich mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg bekommen hatte, hat er den Betrieb in Lastrup unverzüglich, am 27. Oktober 2005 und am 1. November 2005, eingehend überprüft. Am 1. November 2005, also noch vor der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung am 2. November 2005, hatte der Landkreis Cloppenburg bereits den Betrieb geschlossen sowie sämtliches vorhandene Geflügelfleisch und alle vorhandenen Gerätschaften sichergestellt. Die Polizeiinspektion Cloppenburg und das LAVES sind durch den Landkreis unmittelbar von dieser Maßnahme unterrichtet worden.
Herr Minister, mir ist ja klar, dass das, was Sie hier sagen, sehr wichtig ist, aber ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihre Redezeit bei Weitem überschritten haben.
Herr Präsident, ich halte es für sehr wichtig, auch weil das Medieninteresse so groß ist, dass ich dieses darlege.
Das mag sein. Aber Sie überlassen es bitte dem jeweiligen Präsidenten, zu beurteilen, was wichtig und was unwichtig ist.
Herr Präsident, ich erkenne Ihre Sorgfaltspflicht an. Aber wenn das Medieninteresse so groß und der Angriff auf einen Minister so direkt ist, dann möchte ich dieses hier ausführen.
Ich kann also in diesem Fall kein Versagen der Überwachungsbehörden feststellen. Liebe Frau Stief-Kreihe, wenn Sie andere Erkenntnisse haben als das, was Sie uns gesagt und auch in der Zeitung übermittelt haben, dann nennen Sie konkret Ross und Reiter, damit ich die fachlich notwendigen Maßnahmen ergreifen kann.
Meine Damen und Herren, ich will hier noch darauf hinweisen, dass unsere Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern sehr gut ist. Aufgrund unserer Erkenntnisse, wohin das Fleisch gegangen ist, sind in den anderen Bundesländern Untersuchungen angelaufen. Gerade die Rückmeldungen aus Nordrhein-Westfalen haben uns dazu veranlasst - weil wir jetzt einen Ansatzpunkt dafür haben, dass tatsächlich Fleisch in Richtung Verbraucher gegangen ist, was dorthin nicht hätte gehen dürfen - ein Verfahren einzuleiten, um dem Betrieb letztlich die EU-Zulassung zu entziehen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir dafür sorgen müssen, dass auf der einen Seite die Lebensmittelsicherheit durch die Betriebe selbst gewährleistet wird - ich nenne hier nur einmal das QS-System -, dass auf der anderen Seite aber auch die Kontrolle dieser Kontrollen, die uns obliegt, mit großer Gewissenhaftigkeit durchgeführt wird.
Herr Minister, ich bitte Sie herzlich: Kommen Sie zum Ende! Ich habe von der Geschäftsordnung her keine andere Möglichkeit.
Ich glaube, dass wir gerade auch die Bevölkerung und die Arbeitnehmer in den Betrieben dafür sensibilisieren müssen, dass sie, wenn etwas falsch ist, den Mut haben, dieses anzuzeigen. Es ist schwer, allein mit staatlicher Kontrolle solcher Dinge Herr zu werden. Deshalb sollten wir dies miteinander machen und nicht gegeneinander. - Danke schön.
Vielen Dank. - Frau Kollegin Stief-Kreihe, Sie haben das Wort. Wenn Sie die Redezeit von drei Minuten nicht überschreiten, wird Ihr Beitrag nicht auf die Redezeit der SPD-Fraktion angerechnet.
dass Sie uns vorwerfen, zu diesem Themenkomplex überhaupt Fragen zu stellen, während Sie seit einer Woche den Verbraucherinnen und Verbrauchern keine einzige Antwort gegeben haben.
Das, was Sie eben abgeliefert haben, war eine einzige Verteidigungsrede. Es war kein Wort davon zu hören, was Sie künftig besser machen wollen, um genau solche Vorkommnisse zu verhindern.
Sie sprechen davon, dass Sie die Mindestanforderungen der EU einhalten. Gerade in einer Veredelungsregion - auch darüber habe ich von Ihnen nichts gehört -, in der es eine Vielzahl solcher Betriebe gibt, sollte man darüber nachdenken, ob Mindestanforderungen ausreichen. Auch zu den
Ängsten der Verbraucherinnen und Verbraucher haben Sie kein Wort gesagt. Es war nichts davon zu hören, was bei den weiteren Untersuchungen herausgekommen ist.
Ich muss sagen, da war sogar das Ergebnis aus Nordrhein-Westfalen ein bisschen weiter. Sie bzw. Herr Oetjen sagen, es sei nichts in den Handel gekommen. Die Meldung heute besagt etwas anderes, dass man nämlich Fleisch in Dönerbuden gefunden hat.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich hätte von Ihnen etwas mehr erwartet als das, was Sie hier geboten haben.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, dieser Schlussakkord darf in dieser sehr wichtigen Frage nicht stehen bleiben.
Wir sollten dieses Thema im Ausschuss - wir können uns auch vom Minister über den weiteren Fortgang unterrichten lassen - im Interesse der Verbraucher in gemeinsamer Verantwortung angehen.
Wir sollten auch mit den gegenseitigen Schuldzuweisungen aufhören. Sie haben von einer „Gemengelage“ gesprochen. Ich muss Ihnen sagen: Die Gesundheit der Verbraucher und die Unbedenklichkeit der Lebensmittel werden durch nichts relativiert, weder durch Arbeitsplätze noch durch Sonstiges. Da sind wir ganz strikt.
Sie haben so nebenbei den Landkreis Cloppenburg kritisiert, als ob er seine Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen würde.
In der Fleisch- und Geflügelfleischhygieneüberwachung sind im Landkreis Cloppenburg 22 hauptberufliche Amtstierärzte, 85 nebenberuflich tätige amtlich beauftragte Tierärzte und 148 ausgebildete Fleischkontrolleure in 35 Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben tätig.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Dann kann ja nichts passiert sein! - Hans-Dieter Haase [SPD]: Wenn das nicht reicht, dann muss da noch mehr gemacht werden!)
Man muss doch nach außen einmal sagen dürfen, welch großer Aufwand seitens der Politik betrieben wird, um die Unbedenklichkeit unserer Nahrungsmittel sicherzustellen. Das wollte ich zum Schluss noch sagen. - Danke schön.