Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister, Sie haben sodann stets behauptet, Sie wollten den Hochschulen eine Option auf Gebühren eröffnen, ihnen aber die Entscheidung über die Einführung und die Höhe der Gebühren freistellen. Davon kann auch keine Rede mehr sein. Sie setzen die Gebühren verpflichtend, und Sie bestimmen den Einheitstarif von 500 Euro. Auch das nenne ich einen Wortbruch.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wenn Sie nun mit rechtlichen Bedenken kommen, dann kann ich nur entgegnen: Solche Pannen passieren, wenn man erst verkündet, dann überprüft und schließlich wieder zurückrudern muss.

Aber als eigentlichen Affront betrachten Hochschulleitungen wie Studierende die Verpflichtung, dass aus dem Gebührenaufkommen ein Ausfallfonds gespeist werden soll. Sie, Herr Minister, sprechen von 6 %. Die anderen Länder rechnen schon jetzt mit 20 %, und der Landesrechnungshof verweist auf das Beispiel England, wo die Kosten für Zinsverbilligungen und Ausfallrisiken bei 50 % liegen. Wie auch immer, alle Rechnungen belegen dasselbe: Die Studiengebühren werden nicht ungeschmälert und zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung stehen. Auch das ist ein glatter Wortbruch.

Meine Damen und Herren, faktisch bedeutet der Ausfallfonds aber auch, dass sich das Land der auferlegten Pflicht entzieht, Studiengebühren sozialverträglich zu gestalten. Denn die Studierenden selbst zahlen für billige Zinsen und mögliche Rückzahlungsausfälle - nicht das Land. Freistellungstatbestände belasten die aufnehmenden Hochschulen ebenso wie die Auflage von Stipendien.

Außerdem, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, müssen Sie mir einmal erklären, was sozialverträglich daran sein soll, wenn man Studierende, die man aufgrund eines einkommensschwachen Elternhauses durch BAföG staatlich bezuschussen muss, damit sie überhaupt ein Studium aufnehmen können, nun auf Landesebene Studiengebühren in voller Höhe zahlen lässt.

Herr Minister, Sie genieren sich nicht einmal, dem Finanzminister einen zusätzlichen Schluck aus der Pulle zu gönnen, indem Sie ihm durch die Beibehaltung der Langzeitstudiengebühren den direkten Zugriff auf die Studiengebühren offen halten. Das haben sich selbst Ihre ansonsten auch nicht gerade zimperlichen Amtskollegen in Bayern, BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen nicht getraut.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Aber, meine Damen und Herren, ich bin noch nicht am Ende der Liste der Wortbrüche. Sie behaupten

immer wider besseren Wissens, mit den Einnahmen solle insbesondere das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden verbessert werden. Einmal davon abgesehen, dass Sie weder eine Berichtspflicht über die Verwendung der Gebühreneinnahmen noch einen Sanktionskatalog bei Nichteinhaltung vorgesehen haben: Diese Vorgabe ist schlicht und ergreifend nicht zu erfüllen.

Herr Minister Stratmann, Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses über die Einnahmen aus Studiengebühren wegen des geltenden Rechts unmöglich ist. Die Kapazitätsverordnung schreibt zwingend die erschöpfende Nutzung vorhandener Ausbildungskapazitäten vor und unterscheidet dabei nicht zwischen Landesmitteln und Mitteln aus Gebühren. Ihre Ansage im Oktober-Plenum, man könne das Problem gesetzlich beheben, ist blanker Unfug, wie nicht zuletzt die Stellungnahme des GBD im Ausschuss belegt hat.

Meine Damen und Herren, was heißt das nun für die Studierenden und für die Hochschulen? - Das kann ich Ihnen sagen: Werden nur Angebote jenseits des Pflichtlehrangebots gemacht - so, wie es im Rahmen der KapVO erlaubt ist -, können die Studierenden keine Verbesserung ihrer Studienbedingungen erwarten. Denn was nutzt der zusätzliche EDV-Kurs, wenn das Pflichtseminar weiterhin hoffnungslos überfüllt ist? Oder aber die Hochschulen stellen mehr Personal für das Pflichtcurriculum ein. Dann wird das Ergebnis eine Klageflut sein, mit der studierwillige, aber abgewiesene Hochschulzugangsberechtigte die Hochschulen überziehen, um einen Studienplatz einzuklagen.

Meine Damen und Herren, trotz Studiengebühren wird sich die Situation an den Hochschulen voraussichtlich weiter verschlechtern. In sechs Jahren wird es in Niedersachsen mehr als doppelt so viele Hochschulzugangsberechtigte geben wie heute. Ministerpräsident Wulff fordert derweil in Sonntagsreden eine Steigerung der Abiturientenquote von 26 auf 40 %, klammert aber geflissentlich die Frage aus, wo alle diese Menschen nach dem Abitur weiter ausgebildet werden sollen. Dieses Problem nimmt die Landesregierung lieber gar nicht zur Kenntnis. Darum findet es auch keinen Niederschlag im Zukunftsvertrag.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Denn das impliziert der Zukunftsvertrag eben auch: Die Hochschulen müssen trotz üppig steigender Studierendenzahlen mit einer im besten Falle gleich bleibenden Summe Geldes auskommen. Das ist eine weitere verkappte Kürzung im Bildungsbereich und damit ebenfalls ein glatter Wortbruch.

Werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Sie verfahren nicht nur auf der Landesebene nach dem Prinzip „Nach uns die Sintflut“. Mit Ihrer Zustimmung und der Zustimmung der SPD zur Föderalismusreform, die dem Bund sämtliche hochschulpolitische Kompetenzen entzieht, versperren Sie den Weg für ein Sonderprogramm des Bundes. Das ist aber die einzige Möglichkeit, um den Studierwilligen in Zukunft eine gute Ausbildung bieten zu können.

Meine Damen und Herren, wir Grüne fordern, das Föderalismuspaket in Sachen Hochschule noch einmal aufzuschnüren. Wenn Sie unserem Antrag nicht folgen, dann werden Sie sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass Sie auf Kosten zukünftiger Studierender dringend notwendige Bundesmittel ausgeschlagen haben, weil Ihnen die Profilierung im Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern wichtiger war als eine sachorientierte Lösung vor Ort.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie spotten damit sämtlichen Schwüren über die Relevanz der Bildungspolitik. Über Politikverdrossenheit braucht man sich dann, glaube ich, nicht mehr zu wundern.

Meine Damen und Herren, aber auch in anderen Fällen belässt es die Landesregierung bei Sonntagsreden: Ich spreche von der Elementarpädagogik. Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, haben erst im letzten Plenum einen Antrag beschlossen, in dem Sie erklärt haben, dass Sie die Notwendigkeit erkennen, dass das Fach Elementarpädagogik, sofern Nachfrage besteht, ausgebaut werden muss. Ich kann nur feststellen, dass die Kluft zwischen propagierter Meinung und tatsächlichem Handeln riesig ist. Neben Emden hat nur die Evangelische Fachhochschule in Hannover ein Studienangebot in Elementarpädagogik. Dieser nachgefragte Studiengang muss nun aber allen Ernstes nach zwölf Monaten eingestellt werden, weil sich das Land nicht in der Lage sieht, mit 70 000 Euro jährlich eine zusätzliche Professur zu finanzieren. Das, meine Damen und Herren, ist ein

bildungspolitisches Armutszeugnis, das Sie sich nicht ohne Not selbst ausstellen sollten. Ich fordere Sie daher noch einmal auf, in diesem Punkt unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zum Schluss noch einige Sätze zum Bereich Kultur. Es gibt hier keine gravierenden Kürzungen, aber Sie haben massive Eingriffe in die Struktur vorgenommen, die unter dem Aspekt des effektiven Mitteleinsatzes durchaus auch haushaltsrelevant sind.

Meine Damen und Herren von den Mehrheitsfraktionen, ich halte daran fest, dass entgegen Ihrer Ansage, Bürokratie abzubauen und damit möglichst viele Mittel für die Projektförderung freizusetzen, noch nie so viel Geld in die Kulturverwaltung geflossen ist wie heute. 14 eigenständige Verwaltungseinheiten - ich spreche von den Landschaften - verwalten nur 1 Million Euro Fördermittel. Zwölf dieser Landschaften erhalten dafür vom Land je 49 000 Euro Verwaltungskostenzuschuss. Das heißt: Knapp 600 000 Euro Verwaltungskosten stehen 1 Million Euro zu vergebender Fördergelder gegenüber.

(Beifall bei den GRÜNEN - Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist ja echte Büro- kratieferne!)

Gleichzeitig wurde der Beleihungsvertrag mit der LAG Soziokultur aufgekündigt, obwohl dieser mit unschlagbar günstigen 9 % Verwaltungskostenanteil bei der Mittelvergabe das Vorzeigemodell in Sachen Entstaatlichung von Dienstleistungen war.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Da sieht man, wo die Ideologen sitzen! Ein echter Skandal!)

Ich finde es nach wie vor skandalös, wie Sie aus rein ideologischen Erwägungen heraus der freien Kultur in Niedersachsen einen solchen Bärendienst erweisen konnten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Wissenschaft und Kultur sind als zentrale Segmente der Bildungspolitik wichtige Stellschrauben unserer Zukunftsfähigkeit. Es reicht deshalb nicht, sich die eigene Politik schönzureden, sei es durch Euphemismen wie Hochschuloptimierungskonzept oder Studienbeiträge oder sei es durch die auto

suggestive Beschwörung, Ihr Studiengebührenmodell sei zum Wohle der Studierenden erdacht.

Sie wollen auch 2006 fortgesetzt am Hochschulhaushalt sparen, und Sie belasten die Studierenden, ohne dass diese davon tatsächlich profitieren können. Dieser Politik können wir unsere Zustimmung nur verweigern. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Das Wort hat jetzt Herr Professor Zielke.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Jetzt er- warten wir einen Höhepunkt!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Haushalt werden wir begleitend zwei der wichtigsten Gesetze dieser Legislaturperiode im Wissenschaftsbereich beschließen - zusammen mit dem Hochschulzulassungsgesetz vielleicht die wichtigsten überhaupt -, nämlich die Einführung von Studiengebühren und damit einhergehend den Zukunftsvertrag mit den Hochschulen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Aber zuvor ein paar Worte zu anderen Aspekten des geplanten Haushaltes 2006, die durchaus kennzeichnend sind für unsere Politik der Verlässlichkeit und der Seriosität.

Am Beginn des Hochschuloptimierungskonzeptes haben wir versprochen, dass es auch im Jahr 2006 keine weiteren Einschnitte geben würde. Trotz der nach wie vor nicht gerade sprudelnden Steuereinnahmen ist es uns gelungen, die Mittel für die Hochschulkapitel in vollem Umfang zu erhalten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir geben den Hochschulen nach wie vor Planungssicherheit, wenn auch auf kargem Niveau. Das HOK wird weiterhin wie geplant umgesetzt werden.

Wie sehr dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen von FDP und CDU die besondere Bedeutung der Hochschulen für die Zukunft unseres Landes am Herzen liegt, beweist nichts so eindrucksvoll wie der Zukunftsvertrag. Auch wenn

der Zukunftsvertrag eng mit der Einführung der Studienbeiträge verknüpft ist, so ist er auch ohne den Teil über die Studiengebühren schon etwas ganz Besonderes;

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Ja, das stimmt!)

denn er gibt den Hochschulen für die nächsten fünf Jahre eine durch Gesetz garantierte und damit die maximal mögliche finanzielle Planungssicherheit. Mehr als Gesetze machen, kann der Gesetzgeber nicht tun.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Eine solche Planungssicherheit gibt es in keinem anderen Bereich der Landesverwaltung und auch in keinem anderen Bundesland.

(Zustimmung bei der FDP)

Damit hat dieser Zukunftsvertrag eine weit höhere Verbindlichkeit als die so genannten Innovationspakte früherer Landesregierungen, die ja in der Tat jeweils von eben diesen Landesregierungen bei Bedarf gebrochen und einkassiert worden sind.

Zu der finanziellen Sicherheit durch den Zukunftsvertrag kommen jetzt aber für die Hochschulen noch die Einnahmen aus den Studienbeiträgen hinzu. Unter dem Strich bedeutet das: Unsere niedersächsischen Hochschulen werden dauerhaft und nachhaltig erheblich mehr Geld zur Verfügung haben, um eine ihrer beiden Kernaufgaben, nämlich die akademische Ausbildung junger Menschen, noch besser als heute zu erfüllen.