Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

Zu der finanziellen Sicherheit durch den Zukunftsvertrag kommen jetzt aber für die Hochschulen noch die Einnahmen aus den Studienbeiträgen hinzu. Unter dem Strich bedeutet das: Unsere niedersächsischen Hochschulen werden dauerhaft und nachhaltig erheblich mehr Geld zur Verfügung haben, um eine ihrer beiden Kernaufgaben, nämlich die akademische Ausbildung junger Menschen, noch besser als heute zu erfüllen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Insofern kann ich die erhitzte Debatte der letzten Wochen über die Frage, ob den niedersächsischen Hochschulen am Ende 500 Euro oder 500 Euro minus Epsilon pro Student und Semester zusätzlich zur Verfügung stehen werden, nicht wirklich verstehen, zumal sie genau von den Leuten angezettelt wird, die früher nicht müde wurden zu behaupten, Studienbeiträge seien ohnehin nur ein Tropfen auf dem heißen Stein der Hochschulbudgets und würden den ganzen Aufwand gar nicht lohnen.

Wegen der vermeintlichen Aktualität trotzdem noch ein paar Worte zu einem Kollateralproblem: dem Ausfallfonds. Wir als FDP sind dankbar für jede konstruktive Anregung, wie dieser Ausfallfonds noch optimaler zu gestalten wäre, und würden

auch nicht davor zurückschrecken, dafür das jetzt vorliegende Gesetz, etwa im Rahmen der Novellierung des NHG, in Einzelpunkten abzuändern.

Nun zur Höhe der Ausfälle, also zu dem Anteil der Studiendarlehen, die nach dem Studium, aus welchen Gründen auch immer, nicht zurückgezahlt werden. Dazu hat die SPD ein Gutachten in Auftrag gegeben und es vorgestern der versammelten Presse präsentiert. Zu dem Gutachten ist schon einiges gesagt worden. Das Gutachten ist in Teilen veraltet, weil es von falschen Voraussetzungen über den Stand des Gesetzes ausgeht. Mir ist aber aufgefallen: Das Gutachten wimmelt nur so von exakten Berechnungen und Tabellen, meist Zinseszinsrechnungen, die für reine BAföG-Darlehen ebenso gültig sind wie für Hypothekenzinsen. Aber die Zahlen, mit denen in der Öffentlichkeit operiert wird, stehen auf sehr wackligen Füßen. Der Hauptteil der Ausfälle resultiert, so das Gutachten, aus der Überschreitung der Kappungsgrenze von 15 000 Euro. Wer nur bis zum Bachelorgrad studiert, wird diese Grenze nie überschreiten; das sagt der Gutachter selbst. Bei den Berechnungen des Ausfallrisikos unterstellt er dann aber, dass alle Studierenden bis zum Mastergrad studieren. Das führt natürlich zu einer massiven Überschätzung der Ausfälle. Als Nächstes wird angenommen, pro Studierendem würde die Kappungsgrenze um durchschnittlich 3 000 Euro überschritten. Diese Zahl wird aber trotz aller exakten Tabellen vorher nicht aus diesen abgeleitet, sondern ist einfach so angenommen.

(Dr. Harald Noack [CDU]: Sie ist ge- griffen!)

- Ja, das ist eine gegriffene Zahl. - Was der Gutachter selbst von seinen Zahlen hält, schreibt er übrigens selbst. Ich zitiere: Wie erwähnt, ist eine sachgerechte Schätzung der zukünftigen Entwicklung nicht möglich.

(Lachen und Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zurück zur Hauptsache, den Studienbeiträgen selbst. Die auch in dem Gutachten geäußerte Meinung, die Studienbeiträge dürften aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht für die Verbesserung der Lehrsituation verwendet werden, sondern müssten gemäß KapVO zur Ausweitung der Aufnahmekapazität eingesetzt werden, beruht vermutlich auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die voll staatlich finanzierten Hoch

schulen zur vollen Auslastung ihrer Lehrkapazitäten verpflichtete und so genannte überzogene Niveaupflege verbot. Dieses Urteil datiert aus den früheren 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Ob ein Gericht heute noch die Verwendung von Studienbeiträgen, also nichtstaatlichem Geld, in gleicher Weise vorschreiben würde, wage ich zu bezweifeln. Um jede Unsicherheit auszuschließen, haben wir dies im Gesetz explizit ausgeschlossen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nun kommt von der linken Seite des Hauses die Argumentation des Rechnungshofes, fixe Studienbeiträge seien schlecht, weil sie den Wettbewerb nicht so gut fördern wie flexible Gebühren im Ermessen der Hochschulen. Dieses Argument ist haargenau das der FDP. Das freut uns natürlich. Wir hätten es noch schöner gefunden, wenn der Rechnungshof seine Erkenntnisse schon früher in die öffentliche Debatte eingebracht und die Position der FDP gestützt hätte, als sie noch etwas hätte bewirken können.

(Lachen bei der SPD - Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustim- mung bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Es ist immer doof, wenn man fünftes Rad am Wagen ist!)

Aber dass jetzt SPD und Grüne dieses Argument ins Feld führen, ist schon spannend, nachdem sie monatelang gesagt haben, Studienbeiträge seien an sich verkehrt, aber flexible Studiengebühren in den Händen der Hochschulen seien nun der Gipfel marktwirtschaftlicher Teufelei.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Von uns ist das aber nicht, Herr Kollege!)

Sie sollten sich endlich einmal zwischen Teufel und Beelzebub entscheiden.

(Zustimmung bei der FDP)

In der Tat scheint es hier einen Spielraum zu geben bei der Interpretation diverser verfassungsrechtlicher Gutachten aus Baden-Württemberg und Bayern und auch sonst, nämlich zu der Frage, welche Instanz in welcher Weise die Studiengebühren festlegen dürfe oder solle; denn sonst hätten sich Bayern und Nordrhein-Westfalen nicht für andere, flexiblere Lösungen entschieden als Niedersachsen. Wir als FDP wären mutiger gewesen als unser Koalitionspartner und hätten die Ent

scheidung schon jetzt in die Hand jeder Hochschule gelegt,

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

haben uns aber dem verfassungsrechtlich angeblich sicheren Weg, den wir mit diesem Gesetz gehen, angeschlossen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Allerdings haben wir in diesem Gesetz auch festgeschrieben, dass es das gemeinsame Ziel von FDP und CDU ist, rechtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Hoheit über die Studienbeiträge in rechtlich unangreifbarer Weise auf die Hochschulen übergehen kann. Fazit: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, und ein Anfang ist gemacht. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Kollegin Trost hat jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal frage ich mich, warum Frau Dr. Andretta in Holzminden die Hochschulautonomie eingefordert und in Göttingen genau diese anprangert. Das sollten wir zu einem anderen Zeitpunkt auch einmal erörtern.

(Zustimmung bei der CDU)

Wie Sie den Ausführungen meines Kollegen Klare und von Professor Zielke bereits entnehmen konnten, liegt uns die Hochschulpolitik besonders am Herzen. Sowohl die Unterzeichnung der Zukunftsverträge mit den Hochschulen als auch die Einführung von Studienbeiträgen für alle Erstsemester ab dem Wintersemester 2006/2007 und für alle Studierenden ab 2007 stellen Weichen für eine zukunftsorientierte Hochschulpolitik in Niedersachsen. Frau Dr. Andretta, Sie können sich noch so sehr anstrengen, uns das Gegenteil zu beweisen das wird Ihnen nicht gelingen. Selbst das von Ihnen eigens in Auftrag gegebene Gutachten zur Einführung von Studienbeiträgen in Niedersachsen stellt klar - mein Kollege McAllister hat es gestern auch schon gesagt -, dass die Einführung einheitlicher Studienbeiträge in Niedersachsen allen theo

retischen Argumenten zum Trotz nicht weniger als angemessen und sachgerecht ist. Das kann man nur wiederholen.

(Zustimmung bei der CDU)

Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang allerdings insbesondere, dass das Gutachten in wesentlichen Teilen von einem veralteten Sachstand ausgeht, der während der Ausschussberatungen in Zusammenarbeit mit dem GBD längst überarbeitet worden ist. Dies gilt zum Beispiel für die im Gutachten gemachten Angaben zur Altersgrenze bei der Inanspruchnahme von Studienkrediten, bei der entgegen der dortigen Aussage Ausnahmen zulässig sind. Gleiches gilt für die Aussagen zur Kapazität, da durch eine Klarstellung in § 11 der Novelle des NHG zusammen mit § 9 des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes sichergestellt wird, dass das aus Studienbeiträgen finanzierte zusätzliche Lehrpersonal der Verbesserung der Studienbedingungen und nicht der Ausweitung der Kapazität dient. Auch die Ausführungen von Minister Stratmann bezüglich der Kappungsgrenze bei den Zinsen des Studienkredits schlagen sich dort nicht nieder. Wenn Herr Minister Stratmann so etwas sagt, dann wird es auch umgesetzt. Daran sollten Sie sich allmählich gewöhnt haben. Frau Dr. Andretta, aus diesem Gutachten können selbst Sie nicht ernsthaft Argumente gegen unser Studienbeitragsmodell herauslesen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Mein Vorschlag: Legen Sie das Gutachten in die Schreibtischschublade, verbuchen Sie es unter „Erfahrung“, und lernen Sie daraus für die Zukunft.

(Beifall bei der CDU)

Aber selbstverständlich gibt es im Aufgabenbereich des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur neben der Bildungspolitik noch weitere Bereiche, in denen sich die Koalitionsfraktionen im Zuge der Haushaltsberatungen stark gemacht haben. Es liegt übrigens kein einziger Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Einzelplan 06 vor. Sie scheinen also wunderbar mit uns zufrieden zu sein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir bieten Planungssicherheit für die kommunalen Theater und die Musikförderung in Niedersachsen. Entgegen allen Befürchtungen von Rot-Grün, die vor Ort auch

geschürt worden sind, planen diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen keine Kürzungen in diesem Bereich. Wichtig ist für uns: Der Neuabschluss der zum 31. Dezember 2006 gekündigten Verträge wird haushaltsrechtlich abgesichert. Damit wird deutlich, dass wir unseren Beitrag zum Gelingen der noch zu führenden Verhandlungen mit den Theatern liefern. Im Laufe des Jahres 2006 wird die Landesregierung neue Verträge zur Theater- und Musikförderung - d. h. mit den kommunalen Theatern in Lüneburg, Celle, Hildesheim, Göttingen und Osnabrück sowie den Landesbühnen in Hannover und Wilhelmshaven und dem Göttinger Sinfonieorchester - mit Wirkung ab dem Jahr 2007 abschließen. Die Vertragsverhandlungen laufen zurzeit. Die Fraktionen der CDU und der FDP haben festgelegt,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

dass diese Mittel im Zuge der Neuverhandlungen auch künftig zur Verfügung stehen werden, und haben eine diesbezügliche Verpflichtungsermächtigung über 104,05 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Hiermit legen wir einen Schwerpunkt auf die Förderung von Theater und Musik in der Fläche unseres Landes. - Ein kleiner Hinweis im Übrigen: Der Antrag zum Thema „Theaterformen“ wurde während der letzten Plenarsitzungsabschnitts von der SPD-Fraktion abgelehnt.

Wir stocken die Mittel für die Förderung der Denkmalpflege in Höhe von 1,578 Millionen Euro um weitere 180 000 Euro auf. Damit können wir weitere denkmalpflegerische Arbeiten erledigen. Wir haben in Niedersachsen viele denkmalgeschützte Objekte in vielen Baudenkmalen, die überwiegend in privater Hand sind. Jedes Denkmal ist nun einmal ein Stück Kulturgeschichte, welches den kommenden Generationen überliefert wird.

Der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung sah eine den Sparzwängen geschuldete Kürzung der Mittel für die Denkmalpflege in Höhe von 500 000 Euro vor. Wir haben beschlossen, dass ein Betrag von 180 000 Euro für die Denkmalpflege wieder in den Haushaltsplan 2006 eingestellt wird. Wir mildern damit die Kürzungen in diesem Bereich ab. Es stehen also 1,758 Millionen Euro zur Verfügung.

(Beifall bei der CDU)

Auch die Erwachsenenbildung haben wir nicht aus den Augen verloren. Erstmalig - da müssen Sie mir gut zuhören - werden hierfür ressortübergreifend in

den Haushalten des Sozialministeriums, des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um Schülerinnen und Schülern, die keinen Abschluss im allgemein bildenden Schulsystem erhalten haben, eine Chance zu geben, auf dem zweiten Bildungsweg nachträglich einen Hauptoder Realschulabschluss zu erwerben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Damit erhalten diese jungen Menschen die Möglichkeit, Berufe zu ergreifen, die für sie sonst in weiter Ferne bleiben würden. Hierfür stellen wir im Haushalt des MWK 150 000 Euro zur Verfügung, und ungefähr noch einmal die gleiche Summe wird in den Haushalten des MS und des MK zur Verfügung gestellt. Das Nachholen von Schulabschlüssen, insbesondere von Hauptschulabschlüssen, ist für die Betroffenen von elementarer Bedeutung. Nachdem die Mittel des Bundes durch die Umsetzung der Hartz-IV-Konzeption nicht mehr für Schulabschlüsse verfügbar sind, es aber eine erhebliche Nachfrage gibt, haben sich die Fraktionen der CDU und der FDP zu dieser besonderen Förderung entschlossen.

(Beifall bei der CDU)

Ein solches ressortübergreifendes Projekt für den zweiten Bildungsweg ist für das Jahr 2006 erstmalig zustande gekommen. Sie, lieber Herr Kollege Wulf aus Oldenburg, haben in der letzten Legislaturperiode, als Sie noch Sprecher für den Bereich der Erwachsenenbildung waren, zwar immer wieder erkannt, dass es sich hierbei um ein ressortübergreifendes Problem handelt, aber Sie haben nicht reagiert, geschweige denn etwas zustande gebracht. Wir haben hier nun ein Zeichen gesetzt und einen Lösungsansatz gefunden. An dieser Stelle möchte ich insbesondere Frau Mundlos und Frau Körtner sowie Frau Vockert, Frau Meißner, Frau Siebert und Frau Seeringer für die gute Zusammenarbeit in diesem Punkt danken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)