Die genaue Zahl, wie viele in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, muss ich nachliefern. Nach unserer Erinnerung waren es drei.
Es gab jetzt schon einige Fragen, die nach der Geschäftsordnung etwas problematisch waren, weil sie die Frage auf andere Gegenstände ausgeweitet haben. Ich habe sie jetzt einmal zugelassen, aber dann muss man auch akzeptieren, dass man sie gegebenenfalls schriftlich beantwortet bekommt.
Herr Präsident! Ich möchte gerne wissen, wie viele vorher bei der staatlichen Rechnungsprüfung beschäftigt waren und wie viele von ihnen im Zuge der Frühverrentung nach § 109 des Niedersächsischen Beamtengesetzes in den Frühruhestand verabschiedet worden sind.
Vielen Dank. Das waren jetzt genau drei Fragen. Der Minister wird die eine vielleicht gar nicht beantworten müssen; denn sie ist schon beantwortet.
Die erste Frage habe ich beantwortet. Wie es sich mit den anderen Mitarbeitern verhält, kann ich Ihnen jetzt sogar im Detail sagen. Von den ehemaligen Beschäftigten der Kommunalprüfungsämter der Bezirksregierungen sind seit deren Auflösung im Braunschweigischen Landesmuseum, der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Hannover jeweils eine Person, in der Kommunalprüfungsanstalt drei Personen, in der Landesschulbehörde zwei Personen, im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Referatsgruppe Regierungsvertretungen, im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit jeweils zwei Personen, im Niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz eine Person, in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr drei Personen und im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz eine Person eingesetzt worden. Drei sind in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. - Ich glaube, damit ist das umfassend beantwortet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, mich interessiert, wie viele Beschäftigte die Anstalt selbst jetzt hat.
- Es ist eine Frage gestellt worden, und der Minister beantwortet sie. So sieht es unsere Verfassung vor. - Bitte sehr, Herr Minister!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 11./12. Dezember geriet - vermutlich durch Selbstentzündung - auf dem Gelände der Mülldeponie des Landkreises Schaumburg ein ca. 10 m hoher Restmüllberg mit einer Fläche von etwa 1 000 m2
Ich darf zur Erläuterung sagen, dass ich vorab mit dem Umweltminister diese Korrektur besprochen habe.
Aha, dann ist es gut. Die ursprüngliche Zahl steht in unserer Drucksache. Jetzt haben wir die geänderte Zahl im Protokoll. Das ist dann geklärt. Bitte schön!
Bei dem Abfall handelte es sich um gepressten Restmüll, der dort zwischengelagert wird. Bereits in der Vergangenheit hat es mehrere Brände auf der Deponie Sachsenhagen gegeben. Zuletzt war im September 2005 ebenfalls durch Selbstentzün
dung des zu Ballen gepressten Restmülls ein Brand im Zwischenlager entstanden. Als Konsequenz aus diesem Brand sollten die Ballen mit Kunststofffolie ummantelt werden, um eine Selbstentzündung zu verhindern.
Bei einem Großbrand auf einer Deponie bzw. in einem Restmüllzwischenlager, wie es in Sachsenhagen betrieben wird, ist zu befürchten, dass durch zum Teil unvollständige Verbrennung dieses inheterogenen Restabfallgemisches mit hohem Kunststoffanteil auch stark gesundheitsgefährdende Stoffe wie Dioxine entstehen. Diese Schadstoffe können sich über die Rauchgase auf Böden und Flächen ablagern und zu dauerhaften Belastungen führen.
Nach Angaben der Feuerwehr haben deren Messungen keine erhöhten Schadstoffwerte ergeben, und es bestünde durch die Rauchgase keine Gefahr für die Bevölkerung. Allerdings kann bei den relativ groben Messverfahren, die den Feuerwehren zur Verfügung stehen, nicht ausgeschlossen werden, dass sich gefährliche chemische Substanzen, wie etwa Dioxine, gebildet haben. Die Folgen dieses Großbrandes für die Bevölkerung in der Region müssen deshalb aus Landessicht bewertet und die betroffenen Kommunen von der Landesregierung unterstützt werden.
1. Wie schätzt sie die Möglichkeit ein bzw. welche Erkenntnisse liegen ihr vor, dass bei diesem Großbrand gesundheitsgefährdende chemische Stoffe wie Dioxine entstanden sind, die sich auf Böden und Flächen im weiteren Umkreis des Brandherdes abgelagert haben und zu einer gesundheitlichen Gefährdung für die Bevölkerung führen können?
2. Hält sie ein Boden- bzw. Flächenbeprobungsprogramm in den Bereichen, die von den Rauchgasen betroffen sind, für notwendig, um eine Gefährdung der Bevölkerung durch gefährliche chemische Stoffe ausschließen zu können?
3. In welcher Weise unterstützen die Landesregierung und die zuständigen staatlichen Behörden den Landkreis Schaumburg bei der Bewertung und Bewältigung der Folgen des Deponiebrandes?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Anfrage geht es um einen Brand in einem Zwischenlager von heizwertreichen Abfällen.
Bekanntlich gilt seit dem 1. Juni 2005 ein Ablagerungsverbot von unbehandelten Siedlungsabfällen. Auf der Grundlage dieser Regelungen und nach dem Stand der Entsorgungstechnik hatten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für ihre Siedlungsabfälle über zwei Alternativen zu entscheiden: thermische Behandlung in einer Abfallverbrennungsanlage oder die Zuführung zu einer vorherigen mechanisch-biologischen Behandlung. Bei der zweiten Alternative werden in einer mechanischen Vorbehandlungsstufe gröbere, heizwertreiche Abfallfraktionen abgesondert und wird der verbleibende Teil nachfolgend in einer biologischen Behandlung dementsprechend nachbearbeitet. Die heizwertreichen Abfälle können ausschließlich thermisch behandelt oder energetisch verwertet werden. Der Anteil dieser heizwertreichen Fraktionen kann 50 % oder auch mehr am Gesamtaufkommen des Siedlungsabfalls betragen.
Der Landkreis Schaumburg hat sich für eine mechanisch-biologische Behandlung entschieden. Diese Entscheidung gründete sich wohl auf die Hoffnung, dass für die heizwertreichen Fraktionen bis zum Stichtag 1. Juni 2005 ausreichende Verbrennungskapazitäten am Markt bereitstehen würden. Diese Hoffnung hat sich als Fehleinschätzung erwiesen, da die Kapazitäten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Darüber hinaus liegen die heizwertreichen Abfälle in einer Form vor, die einen Einsatz in industriellen Verbrennungsanlagen, also Zementwerken oder Kohlekraftwerken, ohne weitere Vorbehandlung nicht möglich macht. In dieser Situation verblieb dem Landkreis nur die Möglichkeit der Zwischenlagerung.
Nun zum angesprochenen Brand: Der Brand ist in der Nacht vom 11. zum 12. Dezember 2005 ausgebrochen. Das Zwischenlager war in Form einer Trapezmiete aus zu Ballen gepressten heizwertreichen Abfällen aufgebaut. Die Grundfläche der in Brand geratenen Abfälle betrug 20 m x 50 m, also ein Drittel der genehmigten Lagerfläche, also 1 000 m². Ebenso betrug die Höhe des Lagers entsprechend der Genehmigung 6 m.
det sich ca. 800 m davon entfernt. Der Lagerplatz ist mit einer wasserundurchlässigen bituminösen Befestigung und einer Wassererfassung, angeschlossen an die betriebseigene Kläranlage, versehen. Die Befestigung war auch nach dem Brandereignis unversehrt.
Auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes wurde von der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Landkreises Schaumburg am 23. Dezember 2005 ein Sachverständigenbüro beauftragt. Der Auftragsinhalt war, eine gutachterliche Aussage zur Brandursache und zu den Gesundheitsgefährdungen zu geben.
Zu Frage 1: Die in Brand geratenen Abfallballen wurden sehr schnell mit einem massiven Einsatz von Löschwasser beaufschlagt, das zum Großteil als Wasserdampf in die Atmosphäre gelangte und die hohe Rauchentwicklung dementsprechend hervorrief. Mit dem Wasserdampf wurden auch Ruß- und Pyrolyse-Produkte sowie gasförmige Stoffe in die Umgebungsluft verteilt. Das von der Schadensstelle ablaufende Wasser wurde in Becken zurückgehalten. Die chemische Untersuchung des Löschwassers ergab nach gutachterlicher Aussage keine Hinweise auf erhöhte Schadstoffgehalte.
Am Tage des Brandes wurden durch die Feuerwehr mit den üblichen Methoden Untersuchungen auch auf die gasförmigen Schadstoffe wie nitrose Gase, Ammoniak, Kohlenmonoxid, Blausäure, Salzsäure, Schwefeldioxid u. a. vorgenommen.
Die Vorortuntersuchung direkt an der Brandstelle ergab erhöhte Werte von sauren Aerosolen. Daraufhin wurden auf dem Deponiefeld sowie in der Umgebung Luftmessungen auf den kritischen Parameter Salzsäure durchgeführt. Alle Messungen ergaben durchweg unkritische Werte oder Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze. Auch die Messungen der technischen Ermittlungsgruppe Umwelt der Polizeiinspektion Hildesheim bestätigten diese Ergebnisse.
Aufgrund der vorliegenden Messergebnisse der Feuerwehr bestand somit nach Auffassung der Landesregierung zu keinem Zeitpunkt des Brandes eine nachweisbare Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch toxische Gase, zumal der Abstand des Brandortes zur nächsten Wohnbebauung etwa einen Kilometer betrug.
Zu Frage 2: Kurze Zeit nach dem Brand wurden in der näheren Umgebung der Brandstelle in Windrichtung drei so genannte Aufwuchsproben zur chemischen Untersuchung auf den Anteil an polyzyklischen Aromaten sowie polychlorierten Dioxinen und Furanen entnommen. Die Untersuchungen zeigten auch hier keine auffälligen Werte. Die Werte für Dioxine und Furane lagen nach gutachterlicher Aussage mit 0,5 bis 1,7 ng/kg im Bereich der Normalwerte für Gras nach den Literaturwerten des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen. Damit waren aus den Untersuchungen der Aufwuchsproben keine Hinweise auf eine brandbedingte Beeinträchtigung des Umfeldes erkennbar. Die Landesregierung hält nach den vorliegenden Ergebnissen und gutachterlichen Bewertungen ein Boden- und Flächenbeprobungsprogramm nicht für erforderlich.
Zu Frage 3: Es ergibt sich kein spezieller, auf diesen Einzelfall bezogener Unterstützungsbedarf für den Landkreis Schaumburg. Gleichwohl wird die Landesregierung den Fragen der Zwischenlagerung von Abfällen unter Gesichtspunkten der Entsorgungstechnik, Lagerungstechnik und insbesondere auch des Brandschutzes verstärkt nachgehen. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind bereits durch Erlass vom 21. September tätig geworden. Aufgrund dieses Erlasses müssen in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen für Brandschutz auch im Hinblick auf die Brandentstehung verstärkte Überprüfungen in den Zwischenlagern vorgenommen werden. Die Brandverhütung und -bekämpfung in Abfallzwischenlagern wird zusätzlich in einer Arbeitsgruppe des Innen- und des Umweltministeriums behandelt.