Protokoll der Sitzung vom 24.02.2006

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold, selbstverständlich ist der Landesregierung Artikel 24 bekannt. Selbstverständlich beantworten wir die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen, aber auch fachlich fundiert und sachlich richtig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Um eine Frage dieses Umfangs beantworten zu können, reicht eine Woche nicht aus. Selbstverständlich werden wir die Antworten auf alle Ihre Fragen nachreichen - das ist keine Frage -, und zwar nach bestem Wissen und Gewissen und fachlich richtig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Wenzel, bitte!

Frau Ministerin, der Ministerpräsident schrieb im Dezember 2004 an die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros: Ich bedaure die von Ihnen geschilderte Entwicklung in den Kommunen bezüglich der Gleichstellungsbeauftragten im Hauptamt sehr.

(Zuruf von der CDU: Das haben wir gerade schon gehört!)

Das bedeutet also keine Unterstützung für Ihr Vorhaben, alles in Ehrenamtlichkeit umzuwandeln.

Inwieweit ist Ministerpräsident Wulff seinem in diesem Schreiben geäußerten Versprechen nachgekommen? Inwiefern hat er sich dafür eingesetzt, dass die neue Regelung in der NGO vor Ort nicht zu einer Aushöhlung von Sinn und Zweck des im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung festgeschriebenen Gleichstellungsauftrages führt?

Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts schreibt zwingend vor, dass Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte - die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen - Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich zu beschäftigen haben. Andere Gemeinden haben ebenfalls die Verpflichtung, Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen, können diese aber nebenamtlich oder ehrenamtlich beschäftigen.

Ich bin sehr wohl der Meinung, dass jede engagierte Frau - egal, ob sie ehrenamtlich, nebenamtlich oder hauptamtlich beschäftigt ist - mit Unterstützung des Rates, des Kreistages, des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Landrates oder der Landrätin ihrer Verpflichtung und ihrer Aufgabe nachkommt und ihre Aufgaben auch vernünftig erfüllen kann.

Zum einen muss ich sagen: Es gilt das Ressortprinzip. Zum anderen bin ich aber auch der Meinung, dass Selbstverwaltung in den Kommunen ein hohes Gut ist. Der Landtag sollte nicht immer in die Selbstverwaltung, in die Organisationshoheit und die Personalhoheit der Kommunen eingreifen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich bin sehr wohl der Auffassung, dass sich gewählte eingleisige Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Landräte und Landrätinnen der hohen Bedeutung des Verfassungsauftrags in Artikel 3 des Grundgesetzes bewusst sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Christa Elsner-Solar [SPD]: Ihr Wort in Gottes Ohr! - Gegenruf von Dr. Harald Noack [CDU]: Da kann man jetzt ei- gentlich nur noch Amen sagen!)

Herr Bode, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unserem Eindruck nach wird von SPD und Grünen sehr stark angezweifelt, ob die kommunalen Parlamente und die Gemeinden tatsächlich in der Lage sind, die Dinge zum Wohle der Bürger zu regeln, und ob die Bürger dies bei der nächsten Wahlentscheidung auch richtig beurteilen können. Wir sehen das anders.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weiterhin haben wir das Gefühl, dass die Arbeit von ehrenamtlichen Frauenbeauftragten, die sich sehr viel Mühe geben und sich engagieren, nicht gewürdigt, sondern diskreditiert werden soll. Das können wir nicht akzeptieren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Daher frage ich die Landesregierung: Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen aufgrund der Tatsache, dass in einer Kommune eine ehrenamtliche Frauenbeauftragte tätig ist, die Gleichstellung von Frauen und Männern gelitten hat?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Ministerin, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Darüber liegen mir keine Erkenntnisse vor.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Wenzel hat das Wort zu seiner zweiten Zusatzfrage.

(Uwe Harden [SPD]: Du kannst zehn Fragen stellen, die werden nie befrie- digend beantwortet!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, der Gleichstellungsauftrag ist ein ganz zentraler Bestandteil unserer Verfassung und auch unseres Grundgesetzes. Insofern ist mir nicht erklärlich, warum Sie der Auffassung sind, dass man gerade diesen ganz zentralen Verfassungsauftrag in der Regel bzw. offenbar nur im Ehrenamt erledigen soll, während das bei Aufgaben beispielsweise des Bauamtes oder bei sonstigen Aufgaben einer Gemeinde nicht der Fall ist. Diese sind auch sehr vielfältig, gerade bei der Gestaltung von Fragen der Familie, bei beruflichen Perspektiven für Kinder und Jugendliche, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch hierbei haben die Gemeinden eine große Verantwortung, diese Dienstleistungen vor Ort so zu gestalten, dass sie für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich nutzbar sind.

Ich frage Sie: Warum halten Sie es vor diesem Hintergrund nicht auch für richtig, beispielsweise einen Bauamtsleiter ehrenamtlich einzustellen?

(Beifall bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Auch in Göttin- gen!)

Frau Ministerin!

(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Das pas- siert, wenn Herr Wenzel Oberbürger- meister wird!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum einen: Die Kommunen haben nach Recht und Gesetz im Rahmen ihrer eigenen Personalhoheit zu entscheiden.

Zum anderen: Wir haben nach unserem derzeitigen Kenntnisstand - das betone ich ausdrücklich: nach unserem derzeitigen Kenntnisstand in 55 Kommunen hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand unserer Abteilung gibt es noch ca. 185 hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte.

Ich meine, wir sollten uns hier nicht hinstellen und die verschiedenen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gegeneinander ausspielen weder hauptberufliche noch nebenberufliche noch ehrenamtliche!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich halte es für wichtig, dass alle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, die wir im Land haben, ihrer Verpflichtung, den hohen Verfassungsauftrag zu begleiten und umzusetzen, gut nachkommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Korter stellte ihre zweite Zusatzfrage. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, die Anfrage meiner Kollegin liegt Ihnen ja schon etwas länger vor. Gerade haben Sie dem Hause erklärt, Sie haben im Moment noch etwa 135 hauptamtliche Frauenbeauftragte. Ich frage Sie: Wie hat sich die Zahl der hauptamtlichen Frauenbeauftragten in Niedersachsen seit Änderung der NGO verändert? Diese Zahl müssten Sie uns doch angeben können.

(Joachim Albrecht [CDU]: Das können Sie doch selber ausrechnen!)

Frau Ministerin, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte noch einmal um Verständnis dafür, dass wir fachlich fundiert und richtig antworten wollen. Deswegen habe ich eben auch die Einschränkung „nach derzeitigem Kenntnisstand“ gebracht. Die Antworten werden selbstverständlich nachgereicht.

Weitere Wortmeldungen zu diesem Fragekomplex liegen mir nicht vor. Ich schließe daher den Tagesordnungspunkt „Mündliche Anfragen“.

Ich rufe jetzt auf

noch:

Tagesordnungspunkt 2: 32. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/2625 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2646 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2648 neu

Der Änderungsantrag in der Drucksache 2648 neu weicht von der bereits verteilten Drucksache 2648 insofern ab, als die Fraktion der SPD zu der Eingabe 2083 nicht mehr „Berücksichtigung“, sondern Überweisung an die Landesregierung als „Material“ beantragt. Ferner sind die Fraktionen übereingekommen, über die Eingabe 2214 und die Folgesätze 1 bis 5 zunächst erneut im Ausschuss zu beraten.