Protokoll der Sitzung vom 24.02.2006

Der stellvertretende Bürgermeister dieser Samtgemeinde von der CDU hat diese Abwahl - das zeigt noch einmal die Qualität dieser Entscheidung - in der Zeitung damit begründet, dass auch ohne diese Frauenbeauftragte die Kinder und Senioren in den Einrichtungen der Gemeinde gut versorgt seien. Meine Frage lautet: Wie beurteilt die Landesregierung diesen Vorgang und diese Äußerung?

Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Artikel 3 unseres Grundgesetzes besagt: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. - Das halte ich für einen außerordentlich wichtigen Verfassungsrang.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu einer im eigenen Wirkungskreis liegenden Entscheidung nimmt die Landesregierung nicht Stellung.

(Zustimmung bei der CDU)

Nun hat Frau Kollegin Korter das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat in einem Schreiben vom 2. Dezember 2004 an die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros in Niedersachsen Folgendes geschrieben: „Ich bedaure die von Ihnen geschilderte Entwicklung in den Kom

munen bezüglich der Gleichstellungsbeauftragten im Hauptamt sehr.“

Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen - außer dem Bedauern - zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass zahlreiche Kommunen die NGO-Änderung dazu benutzen, die hauptamtlichen Arbeitsverhältnisse von Frauenbeauftragten in nebenamtliche oder ehrenamtliche Arbeitsverhältnisse umzuwandeln?

Frau Ministerin, bitte schön!

(Vizepräsidentin Silva Seeler über- nimmt den Vorsitz)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden nach drei Jahren evaluieren. Wir werden die Kommunen um einen Bericht bitten und werden dann auf der Grundlage der erfolgten Auswertung die entsprechenden Schlüsse ziehen müssen. Der Landtag wird sich dann damit beschäftigen und auch die richtigen Entscheidungen treffen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die nächste Frage stellt Frau Steiner. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Laut Internetseite des Sozialministeriums sind alle Gleichstellungsbeauftragten mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungsund Einflussmöglichkeiten ausgestattet und bringen sich wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben ein, um somit die Gleichberechtigung auch in den Kommunen zu fördern. Ich frage die Landesregierung: Inwieweit sieht sie es gewährleistet, dass die stundenweise ehrenamtlich tätigen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten diesem Arbeitsauftrag ebenso gerecht werden können wie früher hauptamtlich tätige Frauenbeauftragte? Diesbezüglich muss ich doch sicherlich nicht warten, bis in drei Jahren eine Evaluation erfolgt ist.

Frau Ministerin, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung sieht dies gewährleistet.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Heinen-Kljajić.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat eben ausgeführt, dass die Änderung der NGO zum Nutzen des Gleichstellungsauftrages sei. Ich frage die Landesregierung: Worin besteht exakt der Nutzen für die Aufgabe der Gleichstellung angesichts der Konsequenzen, die wir schon heute - da müssen wir nicht drei Jahre warten - vor Ort sehen können? Von Hauptamtlichkeit in Nebenamtlichkeit umgewandelt wurde in der Stadt Gehrden, Stadt Pattensen, Stadt Rinteln, Stadt Rehburg-Loccum, Stadt Wolfenbüttel, in Weener (Ems), in Wildeshausen, in Lohne, in Wennigsen, in der Samtgemeinde Oberharz, der Samtgemeinde Horneburg, der Samtgemeinde Hambergen, der Gemeinde Wallenhorst, der Gemeinde Bad Zwischenahn und der Gemeinde Hatten. Vom Hauptamt auf das Ehrenamt wurde umgestellt in der Stadt Sehnde, in Sarstedt, in Seesen, in Osterholz-Scharmbeck, Soltau, Norden, Papenburg, Brake (Unterweser), Hemmingen, Bruchhausen-Vilsen, Harsum, Nordstemmen, Meinersen, Ilsede, Hagen - -

Frau Heinen-Kljajić, die eine Minute ist abgelaufen. Jetzt kommt die Landesregierung zu Wort.

(Dr. Gabriele Heinen-Kljajić [GRÜNE]: Schade, die Liste wäre noch länger gewesen!)

Frau Ministerin, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenverbände hat eine Umfrage durchgeführt und gesagt, man

wolle diese Umfrage erst einmal auswerten und auf Stimmigkeit prüfen. Sie haben jetzt eine lange Liste vorgelesen, ohne im Einzelnen geprüft zu haben, ob das alles tatsächlich stimmt. In der Liste kam z. B. auch der Name der Gemeinde Wallenhorst vor. Wenn die Auswertung vorliegt, werde ich mich auch mit der LAG der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzen; wir werden das dann erörtern.

Ich halte es für wichtig, dass wir Gleichstellungsbeauftragte haben - ob hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich. Wir haben uns um die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages zu bemühen, um Gleichberechtigung von Mann und Frau, Chancengleichheit im Erwerbsleben und gleichberechtigte Teilhabe an politischen und weiteren relevanten Funktionen. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Bereich, in dem unsere Gleichstellungsbeauftragten auch mitwirken.

Herr Nerlich, bitte!

Eingangs möchte ich als Ratsherr der Samtgemeinde Meinersen bemerken, dass meine Samtgemeinde hier zweimal falsch zitiert worden ist. Die Frauenbeauftragte der Samtgemeinde Meinersen ist auf eigenen Wunsch in das Amt einer stellvertretenden Amtsleiterin innerhalb der Samtgemeinde gewechselt. Ihr wurde keinesfalls gekündigt. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Wechsel erfolgte also freiwillig. Das hat sie in der öffentlichen Ratssitzung auch so erklärt.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Na und? Gibt es eine neue?)

- Es gibt auch eine neue, die ehrenamtlich tätig ist, die also dieses Amt ehrenamtlich mit viel Freude und zur Zufriedenheit aller hervorragend ausübt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich finde es nicht gut, dass Sie auf diese Weise engagierte Frauen, die ehrenamtlich diese Aufgaben wahrnehmen, so in Misskredit bringen und so tun, als ob sie ihren Aufgaben nicht gerecht werden könnten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob sie mit mir die Meinung teilt, dass das Bild, das mit dieser Aufzählung hier auch in der Öffentlichkeit vermittelt wird, ein falsches ist und dass es deshalb umso wichtiger ist, in aller Ruhe eine genaue Evaluierung durchzuführen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich teile ich diese Auffassung. Ich halte es für wichtig, dass wir eine genaue Evaluierung vornehmen, dass wir uns die Daten und Fakten ganz genau ansehen und dann im Landtag darüber sprechen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Helmhold, bitte!

(David McAllister [CDU]: Geben Sie doch auf!)

So weit kommt es noch! - Herr Nerlich, ich bin Ihnen regelrecht dankbar, dass Sie hier noch einmal ganz deutlich gemacht haben, dass dann, wenn eine hauptamtliche Frauenbeauftragte nicht mehr hauptamtlich tätig ist, das Amt in Ihrer Gemeinde offensichtlich gerne durch das Ehrenamt ersetzt wird.

(Matthias Nerlich [CDU]: Aber sie ist nicht gekündigt worden, wie ihr es behauptet habt!)

Jetzt sage ich Ihnen noch eines: Exakt diese Daten hätte ich gerne sehr valide heute von der Landesregierung gehabt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Landesregierung hat sie mir verweigert. Ich habe die Daten so erhoben, wie es mir möglich ist. Selbstverständlich ist mir das nicht mit den Mitteln eines Ministeriums möglich. Sie werden aber an

der Tendenz und an den Ergebnissen, die ich Ihnen vorgetragen habe, nichts ändern.

Lassen Sie mich jetzt zu meiner eigentlichen Frage kommen. Frau Ministerin, Sie haben sich hier eben mehrfach auf die Position zurückgezogen, Sie müssten diese Fragen nicht beantworten, weil der Landtag beschlossen habe, in drei Jahren solle diese Änderung evaluiert werden. Ich möchte Ihnen Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung zur Kenntnis geben: Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat - -

Frau Helmhold, jetzt müssen Sie Ihre Frage stellen. Sie können jetzt keine weiteren Vorbemerkungen machen.

Kennt die Landesregierung Artikel 24 Abs. 1, wo es heißt, „Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten“? Sie werden also unter Hinweis auf die Evaluation in drei Jahren nicht mein Individualrecht auf Beantwortung einer Kleinen Anfrage aushebeln können.

(Beifall bei den GRÜNEN)