Protokoll der Sitzung vom 22.03.2006

Herr Wenzel!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen, dass mit der Vertagung und der nochmaligen Überweisung in den Ausschuss Gelegenheit gegeben wird, die Angelegenheit zu überprüfen und vielleicht auch in der Sache zu einer Korrektur des Beschlusses des zuständigen Ausschusses zu kommen. Insofern werden wir dem Vertagungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Hervorragend. Bitte schön!

(Jörg Bode [FDP]: Ich mache es von hier: Wir auch!)

- Ihr Kollege hat sich gemeldet. Es ist wie so oft in der Politik: Was im Rücken stattfindet, kriegt man nicht immer mit.

Das ist eben das Gute an der FDP-Fraktion, dass zu manchen Punkten mehrere reden können. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ungewöhnliche Erkenntnisse veranlassen dazu, einen ungewöhnlichen Verfahrensweg zu wählen. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass der Haushaltsausschuss bereits in seiner Sitzung im Dezember eine Entscheidung getroffen und diese in seiner Sitzung im März bekräftigt hat. Dennoch, um dem Wunsch nach Flexibilität und der Angelegenheit vor Ort in jeder Hinsicht Rechnung zu tragen und erst dann zu entscheiden, wenn wirklich zu entscheiden ist, schließe ich mich für die FDP-Fraktion diesem Antrag an.

Meine Damen und Herren, ich lasse formell darüber abstimmen. Wer diesen Tagesordnungspunkt zurücküberweisen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit haben wir etwas Zeit gespart. Das ist ja auch ganz gut.

Dann kommen wir zu

Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde

Wir beginnen mit

a) Erfolgsbilanz Verwaltungsreform - Erwartungen deutlich übertroffen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 15/2749

Das Wort dazu hat Herr Kollege McAllister. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalition aus CDU und FDP ist vor drei Jahren angetreten mit dem Ziel, eine umfassende Verwaltungsreform in unserem Bundesland durchzuführen. Damals haben wir uns von vier Grundsätzen leiten lassen:

erstens Konzentration des Staates auf seine Kernaufgaben,

zweitens Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung,

drittens Abschaffung der Bezirksregierungen,

viertens weitere Optimierung der Landesbehörden.

Nach nur eindreiviertel Jahren Beratungszeit haben wir zum 1. Januar 2005 die umfassendste Verwaltungsreform in der Geschichte unseres Bundeslandes beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir können jetzt, Anfang 2006, nach einem Jahr praktizierter Verwaltungsreform feststellen, die erste Phase der Verwaltungsreform ist ein voller Erfolg.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Viele unabhängige Beobachter bestätigen dies. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrer Studie „Die Bundesländer im Standortwettbewerb 2005“ wörtlich auf Seite 144 geschrieben: Mut und Konsequenz der Verwaltungsmodernisierung sind lobenswert und in Deutschland vorbildlich.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Uwe Harden [SPD])

- Als Reaktion auf die ersten Zwischenrufe seitens der SPD: Der Landrat des Landkreises Osterode, Bernhard Reuter, SPD, Vorsitzender des Niedersächsischen Landkreistages, hat dazu festgestellt - ich zitiere wörtlich -: Am 1. Januar 2005 ist die durchgreifendste Reform der Landesverwaltung seit Bestehen des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Entgegen allen Prophezeiungen hat es bei der Umsetzung der neuen Zuständigkeiten keinerlei Probleme gegeben. - Wo Landrat Reuter Recht hat, da hat er Recht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Verwaltungsreform ist präzise, fehlerfrei und geräuschlos abgelaufen.

(Beifall bei der CDU - Bernd Althus- mann [CDU]: Sehr richtig! - Wider- spruch bei der SPD)

Die Landesregierung hat ihre selbst gesteckten Zwischenziele übertroffen und kann nach drei Jahren mit einem hervorragenden Ergebnis aufwarten. Unser Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung, die diese Modernisierung vorbereitet haben. Unser Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Verwaltungsreform umgesetzt haben. Unsere Landesverwaltung ist viel flexibler, als der eine oder andere hier im Hause oder draußen glauben mag. Schließlich gilt unser Dank und unser Lob unserem Innenminister und allen seinen Mitstreitern, dass sie von Anfang an den Mut hatten, die Verwaltungsreform so durchzusetzen und umzusetzen, wie wir das gefordert haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Was sind zum Teil auch hier im Hause für Horrorszenarien an die Wand gemalt worden! Ich darf daran erinnern, dass der Kollege Bartling am 27. Mai 2004 fälschlicherweise behauptet hat, die Landesregierung würde Chaos anrichten. Er sprach sogar von unqualifiziertem Chaos. Wörtlich sagte Herr Bartling an die Adresse der Landesregierung: Sie werden erst in zwei Jahren merken, was für ein Chaos Sie angerichtet haben. - Herr Bartling, die zwei Jahre sind fast vorbei. Sie lagen falsch. Nutzen Sie heute die Gelegenheit, das richtig zu stellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP- Widerspruch und Zurufe von der SPD)

75 % der Landesverwaltung sind inzwischen neu geordnet worden. Wir sind auf einem sehr guten Weg. Der größte Baustein ist und bleibt die Abschaffung der Bezirksregierungen. Wir stellen nach über einem Jahr fest: Es gibt ein Leben ohne Bezirksregierungen, und dieses Leben ist mindestens genauso angenehm wie früher. Die Menschen im Land vermissen definitiv diese Verwaltungsebene nicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Verwaltungsreform bleibt eine Daueraufgabe. Die zweite Phase der Verwaltungsreform ist angelaufen. Wir werden uns nicht auf den bisherigen Erfolgen ausruhen, sondern wir gehen jetzt, wie gesagt, in die zweite Phase. Wir sind uns sicher, dass am Ende unser Land schlagkräftiger sein wird, mit einer schnelleren, effizienteren und kostengünstigeren und bürgernäheren Verwaltung. Die Menschen und die Wirtschaft im Lande werden davon profitieren. Niedersachsen ist Vorreiter in diesem Themenfeld.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss ein Zitat. Thomas Oppermann hat im Rundblick am 25. Februar 2003 erklärt: Wenn man die Abschaffung der Bezirksregierungen gut macht, dann hat das wirklich politischen Sexappeal. - Ich stelle fest: Wir haben das, wovon Thomas Oppermann träumt.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Kollegin Leuschner, Sie haben das Wort. Bitte schön!

(Bernd Althusmann [CDU]: Ich fürch- te, Sie sind anderer Auffassung!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr McAllister, nach Ihrer Lobesrede kann man nur zu der Überzeugung gelangen, dass die Erde eine Scheibe ist.

(Beifall bei der SPD)

So, wie Sie es hier behauptet haben, stimmt es nicht. Sie wissen, dass Sie auf der Ebene der Verwaltungsreform einen Trümmerhaufen hinterlassen haben.

(Beifall bei der SPD - Lachen bei der CDU und bei der FDP)

Das werde ich Ihnen noch einmal darlegen. Wir haben Ihnen gesagt, dass das, was Sie gemacht haben, nämlich die Mittelinstanz in Niedersachsen abzuschaffen, ein Fehler ist, weil die Kommunen dadurch keine Ansprechpartner mehr haben.

(Lachen bei der CDU)

Sie haben stattdessen Regierungsbüros installiert, von denen man nicht weiß, welche Aufgaben sie im Endeffekt erfüllen. Wie schwierig ganz bestimmte Verfahren geworden sind, kann ich Ihnen aus einer Beilage der Ostfriesenzeitung vom 7. Februar beweisen. Da geht es um die Genehmigung einer Windenergieanlage. Das war vorher unproblematisch. Jetzt rennen die Leute von Hinz zu Kunz, und nichts tut sich. So arbeiten Ihre Regierungsbüros in der Fläche.

(Beifall bei der SPD)

Nun hat der Innenminister, Herr Schünemann, angekündigt, dass durch die Verwaltungsreform exorbitante Einsparungen zustande kommen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich kann Ihnen sagen: Das stimmt absolut nicht. Von 54 Millionen Euro ist hier die Rede. Man kann das en detail widerlegen. Sie haben schon im letzten Haushaltsjahr gesagt, 36,5 Millionen würden Sie durch die Verwaltungsreform einsparen. Herr Innenminister, wir haben Ihnen gesagt, haushaltswirksam werden nur 0,5 Millionen Euro, weil sie bei den Beamtenstellen die Versorgungslasten nicht mitrechnen und dort von einer Summe von 40 000 Euro pro Stelle ausgehen, während sich in der Realität - das bestätigt auch der Landesrechnungshof - nur 8 000 Euro pro Stelle haushaltswirksam niederschlagen. Also, wo sind dann Ihre Einsparungen?

Nehmen wir den § 109 des Niedersächsischen Beamtengesetzes.