Wir brauchen daher die Möglichkeit, auf Erkenntnisse während des Strafvollzugs ohne einen Vorbehalt des Gerichts zu reagieren, und wir haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass sich doch noch eine angemessene bundesgesetzliche Regelung erreichen lässt, die dann auch in das Strafrecht eingebettet ist.
Darum haben wir schon am 14. März dieses Jahres, unmittelbar nach Amtsantritt der neuen Landesregierung, dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zugestimmt. Wir wären glücklich und zufrieden, wenn der Bundestag dieses Gesetz dann auch beschließen würde.
Weil uns das Problem aber auf den Nägeln brennt, haben wir, wie vor uns schon Bayern, BadenWürttemberg, Sachsen-Anhalt und kürzlich auch Thüringen, jetzt gesagt: Solange der Bund das Problem nicht löst, können und müssen wir als Landesgesetzgeber handeln.
Im Bereich des Strafrechts und des Strafvollzugs, die nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes sind, können wir uns nicht bewegen. Diesen Bereich hat der Bund in der Vergangenheit auch so erschöpfend geregelt, dass für Landesgesetze kein Raum bleibt. Im Übrigen hat es die Bundesregierung, meine Damen und Herren, insbesondere die frühere Bundesjustizministerin, vorgezogen, die Lösung dieses Problems den Ländern anzuvertrauen.
Sie hat dabei auf die Kompetenz der Länder für das Gefahrenabwehrrecht hingewiesen. Wenn Sie diese Regelungskompetenz infrage stellen, meine Damen und Herren von der Opposition, befinden Sie sich jedenfalls im Widerspruch zur Bundesregierung.
Für mich ist eindeutig - ich meine, wir sind da auf jeden Fall einer Meinung -: Wir bewegen uns mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf nicht im Bereich des Strafrechts. Wir reden nicht über eine Ausdehnung von Freiheitsstrafe oder gar Doppelbestrafung. Wir reden einzig und allein über Gefahrenabwehr, über den Schutz der Bevölkerung vor dringenden Gefahren. Wir schaffen neues Gefahrenabwehrrecht zur Reaktion auf eine, Herr Briese, gegenwärtige erhebliche Gefahr. Damit erfassen wir die allergefährlichsten Fälle, diejenigen, bei denen gleichsam die Explosion unmittelbar bevorsteht - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Mein Amtsvorgänger hatte mit Hinweis darauf, dass es solche Straftäter im niedersächsischen Vollzug nicht gebe, zunächst ein Landesgesetz strikt abgelehnt. Dies ist allerdings eine sehr statische Betrachtungsweise. Schauen wir doch einmal über die Landesgrenzen hinaus! In anderen Bundesländern gibt es Fälle. Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis auch wir den ersten Straftäter haben, der derart gefährlich ist. Wollen wir wirklich so lange warten?
Wir wollen nicht warten, Herr Briese, bis etwas passiert, um erst dann, und dann im Zweifel überstürzt und vielleicht auch zu spät, zu reagieren. Wollen wir wirklich riskieren, dass wir die Entlassung einer solchen Person tatenlos hinnehmen müssen, obwohl wir Hinweise auch aus den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen haben?
Diesen Fragen kann man nicht ausweichen, und so hat sich schließlich auch mein Amtsvorgänger besonnen und in der Sitzung des Landtages am 25. Oktober 2002 die Notwendigkeit eines Landesgesetzes eingeräumt, aber gleichwohl keinen Entwurf vorgelegt. Ich zitiere:
„Schon im Januar 2003 wird das bayerische Landesgesetz auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts stehen. Die SPD-Landesregierung erwartet von der Entscheidung richtungsweisende Aussagen, die in einem niedersächsischen Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden müssen. Die Landesregierung wird nach Vorliegen des Urteils einen Gesetzentwurf auf gefahrenabwehrrechtlicher Grundlage erstellen.“
Ich meine, auf die auch heute noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen wir nicht länger warten. Wir wissen, dass wir eine Regelung brauchen, wie wir sie jetzt auch vorschlagen. Die einzig und allein offene Frage nach der Gesetzgebungskompetenz - darf das Land, oder muss der Bund handeln? - kann doch nicht dazu führen, dass wir auf das Gesetz verzichten und dadurch versäumen, Gefahren für Leib und Leben unserer Mitbürger abzuwenden.
Frau Ministerin, Sie haben die Redezeit schon um über drei Minuten überzogen. Kommen Sie bitte zum Schluss!
Das werde ich sofort tun. - Ich möchte noch einen Satz sagen. In einem Einzelfall, der bezüglich einer solchen nachträglichen Anordnung verfassungsgerichtlich überprüft wird, ist das Eilverfahren abgelehnt und ist auf das ordentliche Verfahren verwiesen worden, und das mit dem Hinweis, dass in der Güterabwägung zwischen dem Schutz der einzelnen Person und einer möglichen Freiheitsverletzung dieses Betroffenen der Schutz des Einzelnen Vorrang haben sollte. So weit das Bundesverfassungsgericht. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Danke, Frau Ministerin. - Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass wir hier das Präsidium sind und ich die Präsidentin und nicht die Vorsitzende bin.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Thema wird heute zum fünften Mal in diesem Parlament debattiert.
Lassen Sie mich trotz unterschiedlicher Auffassungen eines hervorheben: Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Fraktionen dieses Landtages sind sich nach wie vor einig: Gewaltverbrechen oder Sexualverbrechen insbesondere an Kindern zählen zu den schrecklichsten Straftaten überhaupt, und es ist schwer, angesichts solcher Verbrechen die Fassung zu bewahren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe sehr viel Verständnis für diejenigen, denen unter dem Eindruck dieser Taten die Emotionen durchgehen. Das Problem ist lediglich, dass Sie seitens der Regierungsfraktionen diese Emotionen ausnutzen. Die SPD-Fraktion hat wenig Verständnis dafür, dass populistische Gesetze konstruiert werden, die nicht geeignet sind, solche schrecklichen Straftaten künftig zu verhindern. Fata-Morgana-Gesetze oder gar Spielzeuggesetze verhindern keinen einzigen Mord und keine einzige Gewalttat.
Frau Ministerin, ich bin von Ihrer Rede trotz allem etwas enttäuscht, weil wir immer erwartet haben, dass Fallzahlen vorliegen, dass Probleme, die es in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten gibt, hier thematisiert werden. Es gibt ein oder zwei Ausnahmefälle in Süddeutschland. Tatsache ist aber auch: Die Angst, die Sie hier aufbauen, entspricht nicht der Realität. Nach wie vor gibt es keinen einzigen Fall in Niedersachsen. Das hat auch seinen Grund.
Wenn wir bei diesen schrecklichen Taten, die passiert sind, die Täter, die lebenslänglich hinter Gittern bleiben, charakterisieren, dann wissen wir, dass sie von ihrer Persönlichkeitsstruktur her so genannte Mustergefangene sind: Die lehnen sich im Knast nicht auf; das tun sie nicht. Deshalb ist
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung wird deutlich gemacht, dass es in der Vergangenheit abscheuliche Verbrechen gab, und wird die weitere Entwicklung aufgezeigt. Darin wird belegt, dass die Anzahl der Sexualstraftaten seit Jahren deutlich abnimmt: Von Mitte der 70er-Jahre bis Ende der 90er-Jahre hat sich immerhin ein Rückgang auf 25 % ergeben. Das ist gerade noch ein Viertel von damals. Im Bereich der Jugendlichen ist das sogar ein Rückgang auf 17 %; das ist gerade ein Sechstel. Auch wenn jede Straftat eine Straftat zu viel ist, ist das trotz allem eine erfreuliche Entwicklung, und wir müssen froh sein, dass wir das mit unserer Politik im Straf- und Sicherheitsbereich erreicht haben.
Es kann natürlich nicht sein, dass wir uns selbstzufrieden zurücklehnen. Es muss aber zur Kenntnis genommen werden, dass die öffentliche Wahrnehmung genau das Gegenteil ist. Medienexperten haben festgestellt, dass das Thema bis 1989 in der öffentlichen Berichterstattung keine große Rolle spielte. Es blieb gleich bleibend auf geringem Niveau. Seit 1989 dagegen gab es eine regelrechte Explosion in der Berichterstattung. Die Anzahl der Berichte stieg, obwohl die absolute Zahl der Sexualmorde, z. B. an Kindern, nur noch ein Viertel oder ein Sechstel dessen war, was wir früher feststellen und beklagen mussten. Es ist also eindeutig erkennbar: Die Realitätskurve geht nach unten, und die Medienkurve geht steil nach oben.
Trotz der objektiv stark sinkenden Fallzahlen hat sich auf der Seite der Gesetzgebung in den letzten Jahren eine ganze Menge verändert. Das, Frau Ministerin, sollte auf keinen Fall verschwiegen werden. Ich erinnere daran, dass der Strafrahmen seit 1998 schon erheblich angehoben wurde. Bei der Strafrechtsreform im Januar 1998 ist beispielsweise die lebenslängliche Freiheitsstrafe für Sexualdelikte mit Todesfolge eingeführt worden. Es gibt also schon die lebenslange Strafe. 15 Jahre Freiheitsstrafe gibt es bei sexueller Nötigung. Es gibt die lebenslange Sicherungsverwahrung und die strengeren Therapieauflagen. Dieses ganze Bündel von Maßnahmen macht deutlich, dass in diesem Bereich sehr wohl gehandelt wird.
Aber das ist noch lange nicht alles. Der Bundesgesetzgeber hat vor fast genau einem Jahr die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Form der ver
fassungskonformen Vorbehaltslösung in das Strafgesetzbuch hineingeschrieben. Die Vorschriften über die Sicherungsverwahrung lassen die Anordnung dann zu, wenn bei einem Täter ein Hang zu schweren Straftaten erkennbar ist und er damit für die Allgemeinheit gefährlich wird. Aufgrund der Neuregelung auf Bundesebene kann nun das erkennende Gericht bei der Verurteilung des Täters einen Vorbehalt aussprechen, der nach Teilverbüßung der verhängten Strafe die Anordnung einer Sicherungsverwahrung ermöglicht.
Auf Bundesebene befindet sich gegenwärtig - auch das sollte hervorgehoben werden - ein Änderungsgesetz zum Sexualstrafrecht in den Beratungen, mit dem weitere Verschärfungen vorgenommen werden. In dem Zusammenhang ist auch die Ausweitung der Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter im Alter von 18 bis unter 21 Jahren, also für Heranwachsende, ein Thema.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es in hohem Maße für zweifelhaft, ob den Ländern die Gesetzgebungskompetenz überhaupt zusteht. Aber im Gegensatz zu den Befürchtungen von Herrn Kollegen Biester weise ich darauf hin, dass die Sachen beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind und wir ein Resultat bekommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP, auch von Ihnen bin ich heute ein wenig enttäuscht, denn auf Bundesebene verhalten Sie sich anders,
weil Sie die Bundesregelung als die verfassungsrechtlich optimale Regelung angesehen und auf Bundesebene uns das auch zugestanden haben. Es ist schade, dass die Landes-FDP das heute anders sieht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedauere - damit komme ich zum Schluss, Frau Präsidentin -, dass CDU und FDP auf die hier schon einmal vorhandene Einsicht verzichten, dass Maßnahmen, wie ich sie genannt habe, weit wichtiger sind als verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Schaumschlägerei, wie Sie sie mit dem diskutierten Gesetzentwurf vorlegen. Aber das Bundesverfassungsgericht wird das letzte Wort sprechen - sagen Sie bitte nicht, wir hätten Sie nicht gewarnt -, und dann wird es zu einem Spielzeuggesetz, das im Papierkorb landen wird. Wir wollen der Bevölkerung mit solch einem Gesetz kein Si
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sich der Ausschuss für Recht und Verfassungsfragen mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen, mitberatend sollen der Ausschuss für Inneres und Sport und - das hat Frau Bockmann eben beantragt - der Unterausschuss für Strafvollzug sein. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17, die ich vereinbarungsgemäß zusammen aufrufe. Ich rufe auf
Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes (NGefAG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/240
Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung: Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche Für ein sicheres Land Niedersachsen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/127 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/207
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drucksache 207 lautet: Annahme.
die niedersächsische Landespolitik. Heute Mittag haben wir unser neues Schulgesetz verabschiedet, heute Nachmittag den Nachtragshaushalt für 2003, und jetzt bringen wir drei wesentliche Gesetzentwürfe zur Verbesserung der inneren Sicherheit im Landtag auf die Tagesordnung: das Straftäterunterbringungsgesetz, das neue Polizeigesetz und das neue Verfassungsschutzgesetz.
Meine Damen und Herren, eines ist für CDU und FDP klar: Der Staat hat sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Innere Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates, und deshalb hat dieses Thema für uns sehr hohe Priorität.
Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen haben einen Anspruch gegenüber dem Land auf Schutz vor Kriminalität. Deswegen werden wir das Gefahrenabwehrgesetz in den nächsten Monaten in wesentlichen Punkten ändern. Wir wollen das modernste und effektivste Polizeigesetz in Deutschland schaffen.