Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

So etwas haben Sie, Herr Wenzel, aber gerade nicht gefunden. Deshalb finde ich es nicht richtig, dass Sie sich hier einfach hinstellen und pauschal sagen: Das war genauso wie damals. - Ich habe bereits gesagt: Wir haben es geändert, wir haben es transparent und durchsichtig gemacht, wir legen Ihnen alles vor.

Ich habe noch eine Bitte, nicht für mich, sondern für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Beim nächsten Mal stellen Sie bitte solche umfangreiche Anfragen so rechtzeitig, dass wir die Antworten nicht binnen zehn Tagen erledigen müssen,

(Heinrich Aller [SPD]: Das haben Sie damals doch auch immer so ge- macht!)

Es sei denn, Sie hoffen, dass die Regierung das nicht schafft und ihr ein Gutachten durchrutscht, damit Sie ihr genau das dann in zwei Jahren vorhalten können.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Die Anfra- ge liegt doch seit vier Wochen bei Ih- nen!)

- Nein, die Anfrage liegt nicht seit vier Wochen bei uns. Sie liegt seit zehn Tagen bei uns. Ich bin dankbar, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen Häuser hier so schnell und präzise gearbeitet haben. Auch dafür ein herzliches Dankeschön!

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu seiner zweiten und für ihn damit letzten Zusatzfrage Herr Professor Lennartz!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss noch einmal auf Ihre letzte Bemerkung zurückkommen, Herr Finanzminister Möllring, und auch auf das, was Sie eben zum Thema freihändige Vergabe ausgeführt haben.

Sie haben zugegebenermaßen etwas geändert. Sie haben einen Verhaltenskodex festgelegt, und Sie informieren in bestimmten Abständen den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Das hat es früher so nicht gegeben.

In anderen Bereichen haben Sie aber nichts Wesentliches geändert. Sie räumen selbst ein, dass das Volumen der abgeflossenen Aufträge etwa vergleichbar ist mit dem Jahresdurchschnitt der Ausgaben der Vorgängerregierungen der SPD. Sie haben zwar zitiert, wann man nach VOL und VOF freihändig vergeben darf, aber meine Frage - die Sie allerdings nicht unbedingt jetzt und hier beantworten müssen - war eine andere. Entscheidend ist: Die SPD-Landesregierungen haben in zahlreichen Fällen freihändig vergeben, obwohl das nach der VOL eher die Ausnahme sein soll, und Ihre Landesregierung hat ebenfalls in einer erheblichen Zahl von Fällen freihändig vergeben. Das ist die Parallelität. Ihr Problem ist nicht - für mich jedenfalls nicht -, dass Sie in bestimmten Fällen freihändig vergeben haben - das kann man machen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind -, sondern dass Sie vor zwei Jahren hier den Eindruck erweckt haben, als hätte eine frühere Landesregierung schamlos dauerhaft und regelmäßig gegen die Bestimmungen der VOL verstoßen.

(Zuruf von der CDU: Hat sie ja auch!)

Sie müssen jetzt eingestehen oder zur Kenntnis nehmen, dass Sie im Bereich des Regierungshandelns im Grunde nicht anders vorgehen als eine frühere Landesregierung, die Sie so massiv unter Druck gesetzt haben.

Zugegeben, in einem Punkt gibt es einen Unterschied: in der Häufung von freihändigen Vergaben knapp unter der Kappungsgrenze. Dies ist tatsächlich dubios gewesen. Das ist vielleicht bei Ihnen nicht feststellbar. Ich kenne ja die Listen nicht. Aber in der Praxis sollten Sie nicht so tun, als wäre das früher quasi politkriminell gewesen - -

Herr Professor Lennartz!

- - - und würden Sie alles besser machen. Praktisch machen Sie aber eine Fortsetzung der früheren Praxis.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ihre gesamte Einleitung war sehr lang, eine Minute. Die Fragen habe ich herausgehört. Ich gehe davon aus, unser Finanzminister Möllring auch. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Professor Lennartz, ich hatte an sich anhand der Zahlenreihe nachgewiesen, dass wir jetzt etwa wieder in der Größenordnung des Jahres 1999 liegen und dass wir uns natürlich nicht mit den Größenordnungen von 1994 vergleichen können, weil eine ganze Reihe von gesetzlich geforderten Gutachten inzwischen dazukommen oder weil uns auch die Aufrüstung mit IT sehr viel kostet, was uns auf der anderen Seite natürlich auch etwas erspart, da wir dadurch manuelle Arbeitsleistung sparen können.

Wir haben zu jedem einzelnen Punkt der freihändigen Vergaben, die im Rahmen der Vorschriften erfolgt sind, die ich Ihnen ja dargelegt habe, eine Begründung gegeben, nicht ich, sondern natürlich die Fachressorts. Denn wenn jemand für 200 000 oder 250 000 Euro eine Vergabe macht, fragt er natürlich vorher nicht den Finanzminister, weil das ja im Rahmen des Haushaltsplanes, der ja Teil des Haushaltsgesetzes ist, von ihm vorher so in die Haushalte hineingeschrieben worden ist, sodass die jeweiligen Ressorts darüber verfügen können.

Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass wir keine Reihenverträge haben, die immer so 3, 4 oder 5 Euro unter der Grenze liegen. Wir haben ja beanstandet, dass wir selbst in Angeboten den Hinweis vorgefunden haben, dass man den Auftrag auch in verschiedene Chargen aufteilen kann, damit man nicht extra ein umständliches Verfahren braucht. Wenn ein Auftragnehmer schreibt, er macht so etwas für soundso viel Millionen Euro, man kann sich aber darauf einigen, dass der Auftrag so gestaltet wird, dass man jedes Mal an der VOL vorbeirast, und wenn das auch noch gemacht wird, dann ist man irgendwo an der Grenze, aber auf der falschen Seite der Grenze.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Eine Zusatzfrage von Herrn Möhrmann!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Finanzminister hat hier am 19. Februar 2004 erklärt:

„Wir vertrauen auf die Kraft unserer eigenen Argumente. Diese durch externe Experten mit der Aura der höheren Weisheit bestätigen zu lassen, ist deshalb überflüssig und wäre angesichts der Situation unseres Landeshaushaltes auch nicht zu rechtfertigen.“

Nun haben wir im Haushaltsausschuss eine Vorlage bekommen. Dort steht bei der Begründung eines Gutachtens:

„Der Gutachter muss über umfassende Kenntnis der Verwaltungsstrukturen in Niedersachsen, insbesondere der staatlichen Repräsentanz in der Fläche, verfügen und vertiefte Kenntnisse über die Reformprozesse der Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen haben.“

Ich könnte das weiter fortsetzen. Nun gibt es die Stabsstelle Meyerding, einen Sonderstaatssekretär im Innenministerium, besoldet nach B 10, mit einem großen Apparat. Welche Kenntnisse hat diese Stabsstelle nicht, die Sie in diesem von mir genannten Gutachten zur Evaluation der Regierungsvertretungen erhalten haben?

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Für die Landesregierung Herr Minister Möllring!

Vielen Dank, dass Sie, Herr Kollege Möhrmann, noch einmal auf die Kompetenz der MeyerdingTruppe, wenn ich das mal so sagen darf, hingewiesen haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bei aller Kompetenz, die dort zusammengezogen worden ist - auch parteiübergreifend -, ist eine Kompetenz nicht vorhanden, nämlich die Kenntnis der Verwaltung anderer Bundesländer.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Das war nicht die Voraussetzung dafür!)

- Na ja, doch. Es ist ganz gut, wenn man auch die Erfahrungen, die woanders gemacht worden sind, einfließen lässt. Die können niedersächsische Beamte eben nicht haben. Deshalb gehe ich davon aus, dass das so geschehen ist. Das ist alles im Rahmen dessen, was ich vorhin dem Kollegen Lennartz vorgetragen habe. Es wird von diesen Vorschriften auch umfasst, und deshalb war es nicht zu beanstanden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Für die Landesregierung Herr Innenminister Schünemann!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben nachher noch genügend Zeit, um über die große Verwaltungsreform in Niedersachsen zu sprechen. Die Große Anfrage gibt uns ja die Gelegenheit dazu. Es wird eine sicherlich ganz interessante Diskussion sein.

Sie müssen sich entscheiden, was Sie uns nun tatsächlich vorschlagen. Sie haben in der Vergangenheit immer gesagt, dass wir das, was wir beschlossen haben, in einem angemessenen Zeitraum evaluieren sollten. Sie haben sogar bei der Polizeireform beantragt, dass wir das nicht nach fünf Jahren machen, sondern schon nach einem Jahr, und zwar auf der Basis dessen, was die Vorgängerregierung getan hat. Übrigens waren damals unabhängige Wissenschaftler tätig, und zwar, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, Herr Kollege Bartling, das Kriminologische Forschungsinstitut.

(Lachen bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn man etwas evaluieren will, ist es notwendig, dass dies erstens wirklich neutral geschieht und dass man zweitens wissenschaftlich vorgeht. Insofern ist es bei einer Evaluierung, wenn man wirklich Erkenntnisse ha

ben will, zwingend notwendig, dass man das Gutachten nach außen vergibt.

Wir haben jemanden genommen, der nun wirklich absolut als neutral angesehen wird, vor allem von der Wirtschaft in Oldenburg, der man nun nicht unbedingt vorwerfen kann, dass sie von Anfang an für die Abschaffung der Bezirksregierung gewesen ist, aber jetzt absoluter Verfechter dieser neuen Form der Zweistufigkeit ist.

Meine Damen und Herren, Sie müssen sich also entscheiden. Wir haben eine externe Evaluierung vorgesehen, damit Sie uns, wenn bei der Evaluierung etwas Positives herauskommt, nicht vorwerfen können, wir hätten das irgendwo beeinflusst.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Seine zweite und damit letzte Zusatzfrage stellt Herr Kollege Möhrmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist erstaunlich, wie sich Innenminister und Finanzminister in den Antworten widersprechen. Herr Möllring hat darauf hingewiesen, es sei notwendig gewesen, weil man aus anderen Bundesländern Erfahrungen einsetzen müsse. Der Innenminister hat gesagt, er brauche einen Zeugen von außerhalb. Damit bewegt er sich genau in dem Bereich, den Herr Möllring 2004 kritisiert hat.

(Widerspruch bei der CDU)

Das muss man erst einmal festhalten. Ich könnte aber noch weiteres auch zur Stückelung sagen, Herr Finanzminister.

(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Reden Sie ruhig!)

Sehen Sie sich einmal die Positionen des Innenministers im Bereich izn an. Dort wird erst ein Vertrag über 286 000 Euro ohne Ausschreibung mit einer Begründung abgeschlossen, die nur über eine Ausnahme herstellbar ist. Dann kommt ein zweiter Vertrag über 100 000 Euro.